Nach § 97 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim für die Jahre 2025/2026 mit seinen Anlagen vom 18.04.2025 bis 02.05.2025 im Zimmer NO 01 der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wonsheim aus. Bei Einsichtnahme bitten wir Sie vorher telefonisch mit Herrn Maurer 06709/302-231 zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen.
Im Zeitraum vom 18.04.2025 bis 02.05.2025 können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplan und seiner Anlagen eingereicht werden. Die Vorschläge sind bei der Finanzabteilung, Zimmer NO 01, der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.