Nicht selten gehen bei der Verbandsgemeinde Beschwerden über das Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich ein.
Wir weisen daher nochmals darauf hin:
| - | Es gilt Schrittgeschwindigkeit |
| - | Fußgänger und spielende Kinder haben stets Vorrang |
| - | Bitte nehmen Sie besonders Rücksicht und fahren Sie aufmerksam |
| - | Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. |
Die Einhaltung dieser Regeln dient der Sicherheit aller. Verstöße gegen die Vorschriften werden geahndet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Vielen Dank!