- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 27. Februar 2024 |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:10 Uhr |
| Anwesenheitsliste | |
| Bürgermeister: | |
| Rocker, Gerd | |
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Heckmann, Oliver | |
| Pitthan, Thomas | ohne Ratsmandat |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Bunn, Gernot | |
| Faust-Marchert, Katharina | |
| Hahn, Stephan | |
| Lintgen, Michael | |
| Mittrücker, Matthias | |
| Müller, Lucia | |
| Schnabel, Oliver | |
| Schnabel, Sebastian | entschuldigt |
| SPD | |
| Brüchert, Johannes | entschuldigt |
| Degen, Helmut | |
| Eich, Rudi | entschuldigt |
| Dr. Gerhardt, Günter | entschuldigt |
| Hollenbach, Peter | |
| Jung, Ludwig | |
| Knuth, Christine | |
| Krieg, Sabine | entschuldigt |
| Rathgeber, Achim | |
| Weil, Dominik | |
| FWG | |
| Emrich, Jochen | |
| Hahn, Ingo | entschuldigt |
| Kinder, Annerose | entschuldigt |
| Wiesel, Sascha | entschuldigt |
| Bündnis 90/Die Grünen | |
| Angermann, Terrance | |
| Klemmer, Karin | |
| Selzer, Alice | |
| FDP | |
| Dr. Pietrowski, Rolf | entschuldigt |
| Ortsbürgermeister (o. RM): | |
| Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim | |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim | |
| Von der Verwaltung: | Herr Emrich, Herr Gläser, Herr Maurer, |
| Herr Becker – zugleich Schriftführer | |
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil (geändert) | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Resolution des Verbandsgemeinderates zu den Themen "Diskriminierung, Ausgrenzung, Antisemitismus und Extremismus" - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein – Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB); b.) Annahme des Planvorentwurfs; c.) Antrag auf landesplanerische Stellungnahme; d.) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB e.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung - jeweils Beratung und Beschlussfassung – |
| TOP 4 | Jahresrechnung 2022 des Wasserwerkes der VG Wöllstein 4.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2022 4.2 Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 5.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2019 5.2 Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 5.3 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Wasserwerke der Verbandsgemeinde Wöllstein 6.1 Wirtschaftsplan 2024 6.2 Investitionsprogramm 2023 - 2027 - Beratung und Beschluss - |
| TOP 7 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027 - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8 | Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim; Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes; Antrag der CDU Fraktion - Sachstandsbericht - |
| TOP 9 | Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim; Sanierung und Modernisierung der Schulturnhalle (Versammlungsstätte); Antrag der CDU Fraktion - Sachstandsbericht - |
| TOP 10 | Kommunalwahlen am 09. Juni 2024; Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz; Benennung der Mitglieder |
| TOP 11 | Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt; Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 28.06.2012; Anpassung der Kostensätze zum 01.01.2024 - Sachstandsbericht - |
| TOP 12 | Neubau Feuerwache in Wöllstein; Architektenauswahlverfahren; Beauftragung des Büro Bautec, Burbach, mit den Planungsleistungen - Beratung und Beschluss - |
| TOP 13 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Erneuerung und Erweiterung der Chlorgranulatanlage; Bestätigung einer Auftragserteilung - Beratung und Beschluss - |
| TOP 14 | Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz", Wöllstein; Umsetzung Konjunkturprogramm III; Bestätigung der erfolgten Auftragsvergaben - Beratung und Beschluss - |
| TOP 15 | Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein; Änderung/Ergänzung des § 9 - Beratung und Beschluss - |
| TOP 16 | Verwaltungsgebäude Sanierung/Erweiterung; Heizungsanlage im Bestandsgebäude; Inbetriebnahme der bestehenden Gasheizungsanlage - Beratung und Beschluss - |
| TOP 17 | Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2023; Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) |
| TOP 18 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Da Herr Strey von der Fa. WSW einen längeren Nachhauseweg hat, bittet Bürgermeister Rocker darum, den TOP 7 vorzuziehen und als TOP 3 zu behandeln.
Dagegen gibt es keine Gegenstimmen.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Ratsmitglied Rathgeber richtet in einer Mail folgende Frage an die Verwaltung:
Im Vertrag zur Übernahme von Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde vom 14.01.2014 hat sich die Verbandsgemeinde Wöllstein verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss die derzeit noch nicht benennbaren Kompensationsmaßnahmen aufzuzeigen und innerhalb von 5 weiteren Jahren umzusetzen und die dann in einem gesonderten Änderungsbescheid der Antragsgenehmigung zum Bestandteil der verbindlichen Kompensation im Sinne des § 15 BnatSchG werden.
Wo ist dieser gesonderte Änderungsbescheid und wo und wann kann der Bescheid eingesehen werden?
Der Vorsitzende beantwortet das Anliegen des Herrn Rathgeber wie folgt:
Mit Schreiben vom 21.12.2023 hat d i e Kreisverwaltung Alzey-Worms - Abteilung Bauen und Umwelt - der Fristverlängerung zur Verwendung der Restgelder und Umsetzung der Maßnahme zugestimmt. Der restliche
Betrag zum Kompensationsausgleich beträgt 87.665,58 Euro.
Die im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderates erörterten Vorschläge zur Verwendung dieser Restgelder wurden der Unteren Landespflegebehörde mitgeteilt. Das Vorhaben der Renaturierung auf dem Wißberg scheidet aus, da diese Fläche von Seiten der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim auf das sogenannte „Öko-Konto" gutgeschrieben wird. Bezüglich des von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen" eingebrachten Vorschlages wurde uns mitgeteilt, dass diese ebenfalls auf Ihr Betreiben hin als „Öko-Konto-Flächen" eingebucht werden. Insoweit scheidet dieser Vorschlag aus. Außerdem ist eine Parzelle nicht komplett als Streuobstwiese geeignet. Hier gab es schon Absprachen mit dem Forstamt, um einen Teil der Flächen zum vorhandenen Waldbestand hin zu entwickeln. Es verbleibt also der Vorschlag Nr. 1 zur Sanierung von Trockenmauern in der Ortsgemeinde Wöllstein. Sofern Sie dies wünschen, können Sie gerne auch den Vorgang in der Verwaltung einsehen. Hierzu bitte ich um Vereinbarung eines Termines mit dem zuständigen Leiter des Fachbereichs III - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen, Herrn Emrich.
TOP 2 Resolution des Verbandsgemeinderates zu den Themen "Diskriminierung, Ausgrenzung, Antisemitismus und Extremismus"
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Alle Ratsmitglieder haben im Vorfeld der heutigen Sitzung eine Resolution mit folgendem Wortlaut verfasst:
So wollen wir zusammenleben!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).“
Die Menschenwürde und die Menschenrechte sowie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundprinzipien unseres Gemeinwesens.
Sie bilden auch die Grundlage unserer Arbeit und Zusammenarbeit. So soll es auch bleiben.
Gemeinsam setzen wir uns für Zivilcourage und die Einhaltung und Stärkung dieser Grundprinzipien ein.
Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, mit allen Menschen in unseren Gemeinden Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu leben. Diese Werte gilt es zu schützen, damit Toleranz und Vielfalt in unserer Gemeinschaft weiter gedeihen und sich entfalten können.
Ein respektvoller und wertschätzender Umgang darf nicht durch rassistische, extremistische oder antisemitische Aussagen und Handlungen gefährdet werden. Das führt zur Spaltung der Gesellschaft und gefährdet und destabilisiert unser Gemeinwesen. Daher setzen wir uns entschlossen gegen jegliche Form von Diskriminierung, Ausgrenzung, Antisemitismus und Extremismus ein. Gemeinsam repräsentieren wir eine offene und demokratische Region, in der Kommunikation und Toleranz ein harmonisches und respektvolles Miteinander fördern.
Unser besonderes Augenmerk gilt der Gestaltung der Zukunft für Kinder und Jugendliche. Wir haben den Auftrag, sie politisch aufzuklären, zur Teilnahme und zum Engagement zu ermutigen und Fremdenfeindlichkeit
in jeder Form entgegenzutreten.
Wir fordern alle Menschen in unseren Gemeinden dazu auf, uns in unserem gemeinsamen Engagement für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenwürde zu unterstützen. Nur solidarisch, weltoffen und mit Achtsamkeit füreinander können und werden wir die anstehenden Probleme und Herausforderungen bewältigen.
Wir laden Sie ein und fordern Sie auf, an unserer Seite zu stehen und sich für ein freies, demokratisches und buntes Miteinander einzusetzen.
Beschluss
Nach kurzer Aussprache beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig die Annahme der Resolution.
TOP 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein -Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein
a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB);
b.) Annahme des Planvorentwurfs;
c.) Antrag auf landesplanerische Stellungnahme;
d.) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
e.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung
- jeweils Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
Die Fa. JUWÖ Green Energy GmbH beabsichtigt auf ihren Grundstücken in der Gemarkung Wöllstein Flur 6 Parzellen 36, Teilstück, (Fläche A) und 43 (Fläche C) von insgesamt ca. 16,72 ha. Freiflächen- Photovoltaikanlagen zu errichten. Ziel der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Freiflächen- Photovoltaikanlagen“ (Flächen A und C) ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Flächen sind im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.
b.) Annahme des Planvorentwurfs
Das Planungsbüro WSW stellt den Planvorentwurf ausführlich vor. Auf die anliegende Planzeichnung und die Begründung wird verwiesen.
c.) Antrag auf landesplanerische Stellungnahme.
Der Flächennutzungsplan ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Im Vorfeld der Planung erfolgten erste Abstimmungen mit der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und der SGD Süd. Seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ist die Rücknahme der Vorrangfläche Landwirtschaft im Bereich der Flächen A und C im Zuge der 3. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes vorgesehen, sodass ein Zielabweichungsverfahren bei Umsetzung der Planungsabsichten nicht erforderlich wird.
d.) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Im Folgenden sind gemäß BauGB die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. Dies wären die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
e.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung
Mit der Fa. JUWÖ Green Energy GmbH (Vorhabenträger) wurde im Vorfeld erörtert, dass diese das 1 Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung beauftragt und alle diesbezüglichen Planungskosten trägt. Darunter fallen auch alle Kosten für sonstige erforderlichen Leistungen (wie z.B. Umweltprüfung, artenschutzrechtliche
Prüfung, weitere Gutachten), die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für eine ordnungsgemäße Abwägung notwendig werden.
Die Planungshoheit bleibt vollständig bei der VG Wöllstein. Das Flächennutzungsplanverfahren wird von der VG Wöllstein betrieben und unterliegt in den einzelnen Verfahrensschritten der Abwägung und Beschlussfassung im VG-Rat.
Weiteres wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. JUWÖ Green Energy GmbH und der VG Wöllstein geregelt. Insbesondere wird auch formuliert, dass beim Scheitern der Planung Schadenersatzansprüche der Fa. JUWÖ Green Energy GmbH gegenüber der VG Wöllstein ausgeschlossen werden.
Die Fa. JUWÖ Green Energy GmbH ist mit dem Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages einverstanden.
| Beschlüsse | |
| a) | Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen- Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wöllstein auf den Grundstücken Flur 6 Parzelle 36, Teilstück, (Fläche A) und Parzelle 43 (Fläche C) gem. Kennzeichnung im beigefügten Plan.Der Beschluss hierzu ergeht mit 19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung |
| b) | Der Verbandsgemeinderat billigt den vorliegenden Planvorentwurf.Der Beschluss hierzu ergeht mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme |
| c) | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPlG.Der Beschluss hierzu ergeht mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme |
| d) | Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.Der Beschluss hierzu ergeht mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme 1 |
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| Die Beauftragung des Büros WSW durch den Vorhabenträger mit Kostenübernahme unterliegt nicht der Ausschreibungspflicht, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt.(Grundlage: Abstimmung mit Gemeinde- und Städtebund, Praxishandbuch Städtebauliche Verträge). |
| e) | Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Fa. JUWÖ Green Energy GmbH mit dem Inhalt der Beauftragung des Planungsbüros WSW & Partner GmbH und der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss. |
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| Der Beschluss hierzu ergeht mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme |
TOP 4 Jahresrechnung 2022 des Wasserwerkes der VG Wöllstein
4.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.20224.2 Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Für den Bürgermeister und die Beigeordneten gelten die Regelung des §110 Abs. 4 GemO wonach diese kein Stimmrecht haben.
In der Sitzung des Werksausschusses am 15.02.2024 erfolgte die Abschlussbesprechung sowie die Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss und zur Jahresbilanz 2022 des Wasserwerkes der VG Wöllstein.
Bereits am 01.02.2024 erfolgte die Belegprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses. Den Mitgliedern der Ausschüsse lagen die Prüfberichte der Mittelrheinischen Treuhand inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk bzw. die Buchführungs- und Kassenbelege zur Durchsicht und Kontrolle vor.
Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder und der Werksausschuss empfehlen dem VG-Rat den Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresgewinn von 49.253,97 € festzustellen und den Bürgermeister, die Beigeordneten und die Werkleitung zu entlasten.
| Anlagen: | 1. Bestätigungsvermerk |
| 2. Bilanz zum 31.12.2022 | |
| 3. Gewinn- und Verlustrechnung |
Beschlüsse
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von den ausführlichen Vorberatungen im Werksausschuss und vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.
| a) | Der VG-Rat stellt den Jahresabschluss wie vorgetragen fest und beschließt, den Jahresgewinn von 49.253,97 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig |
| b) | Der VG-Rat beschließt für den Bereich des Wasserwerkes der VG Wöllstein die Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten sowie der Werkleitung. Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig |
TOP 5 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
5.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2019
5.2 Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
5.3 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Im Rahmen zweier Sitzungen prüfte der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein stichprobenartig die Belege für das Haushaltsjahr 2019.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug das Ergebnis der Prüfung vor und bescheinigte der Verbandsgemeinde eine ordentliche Beleg- und Buchführung.
Anschließend empfahl er die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
| Beschluss | |
| Zu 5.1: | Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2019 |
| Zu 5.2: | Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen |
| Zu 5.3: | Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten |
TOP 6 Wasserwerke der Verbandsgemeinde Wöllstein6.1 Wirtschaftsplan 2024 6.2 Investitionsprogramm 2023 - 2027
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Zur Beratung und Beschlussfassung erhält der Verbandsgemeinderat den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 als Anhang zur Einladung.
Im Erfolgsplan sind Erträge in Höhe von 2.139.900 EUR veranschlagt, dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 2.168.550 EUR. Die Umsatzerlöse aus Trinkwasserverkäufen sind konstant.
Erstmalig in diesem Jahr sind Gelder für Öffentlichkeitsarbeit eingestellt sowie erhöhte EDV Kosten für die Einführung eines digitalen Rechnungsprozesses mit der wvr. Werkleiter Mayer möchte in den Schulen der Verbandsgemeinde über die Wasserversorgung informieren.
Die liquiden Mittel sind durch die letzten Investitionen erschöpft. Die Erlöse decken die Aufwendungen zwar weitestgehend planmäßig ab, jedoch können keine Rücklagen für anstehende Investitionen gebildet werden.
Bereits für das Wirtschaftsjahr 2025 sollte über neue Einnahmequellen in Form von Gebührenanpassungen oder einer weiteren Kreditaufnahme beratschlagt werden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt den Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb Wasserwerk - wie vorgelegt anzunehmen. Die Festsetzungen und Tarife werden in die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein aufgenommen.
Die Gebühren werden nicht verändert.
| Im Erfolgsplan: 2.139.900 € | in den Aufwendungen: 2.168.550 € |
Der Beschluss ergeht einstimmig
TOP 7 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Der Vorsitzende berichtet über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Der Sachgebietsleiter Finanzen der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Maurer, stellt anschließend noch einmal die Eckpunkte des vorgelegten Haushaltsplanentwurfes dar.
Es war ursprünglich eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 2 Prozentpunkte vorgesehen.
Hauptursache für das Defizit in Höhe von 188.902 € im Ergebnishaushalt sind im Wesentlichen die gestiegenen Personalkosten. Durch Einsparungen aufgrund der Nichtbesetzung von Stellen konnte jedoch die
Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage auf 1,4 Prozentpunkte reduziert werden.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsmitglied Helmut Degen, bedankte sich bei Herrn Maurer für die Vorlage des Haushaltsplanes und den transparenten Darstellungen, insbesondere im Vorbericht.
Auch die SPD-Fraktion hätte es lieber gesehen, wenn eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage verhindert hätte werden können. Man erachtet es jedoch für geboten, die Verbandsgemeindeverwaltung personell so auszustatten, dass sie ihre eigenen Aufgaben und eine zeitnähere Umsetzung von Maßnahmen für die Ortsgemeinden erbringen kann.
Es zeigt sich im vorliegenden Haushaltsplan das Dilemma einer umlagefinanzierten Körperschaft, welche nur über sehr wenige eigene Einnahmen verfügt.
Daher dürfte es auch in den folgenden Haushaltsjahren zu erheblichen Fehlbeträgen kommen und zukünftig erneute Erhöhungen der Verbandsgemeindeumlage zur Diskussion stehen.
Der aufgrund einer fundierten Personalbedarfsberechnung ermittelte Personalbedarf muss haushaltsrechtlich zu 100% geplant werden. Sollten die Stellen im Laufe des Jahres 2024 nicht besetzt werden können, so führen diese Einsparungen zu einem besseren Rechnungsergebnis 2024.
Gleichwohl muss die Verbandsgemeinde hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben, ihrer Geschäftsführung für die Ortsgemeinden und für die Realisierung der geplanten Investitionen handlungsfähig bleiben.
Daher wird die SPD-Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan zustimmen.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsmitglied Stephan Hahn, schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an. Er regte an, auf der Einnahmeseite weitere Einnahmen zu generieren und auf der Aufgabenseite eine eingehende Überprüfung von Einsparpotenzialen vorzunehmen.
Ratsmitglied Karin Klemmer von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erklärte, auch ihre Fraktion sei von dem vorgelegten Haushaltsplan nicht vollends überzeugt und werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.
Ratsmitglied Emrich von der FWG-Fraktion war der Meinung, im vorliegenden Haushaltsplanplan sei ein Sparwille nicht zu erkennen. Insbesondere den Stellenplan kritisierte er als unrealistisch. Zahlreiche Stellen seien nicht besetzt, sollen aber ausfinanziert werden. Er sah hier eine Gefahr für die kleinen Gemeinden, welche aufgrund der immer weiter steigenden Verbandsgemeindeumlage bald keine finanziellen Spielräume mehr hätten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027
Der Beschluss ergeht mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
TOP 8 Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim; Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes;
Antrag der CDU Fraktion
- Sachstandsbericht -
Sachdarstellung
Auf den der Anlage beigefügten Antrag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Sebastian Schnabel, wird verwiesen.
Der Hauptgrund für die Verzögerung dieses Projektes ist insbesondere die Notwendigkeit des Abwartens bis die neuen „Richtlinien für den Bau von Schulen und die Förderung des Schulbaus“ in Kraft getreten sind.
Diese wurden im Amtsblatt des Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz Nr. 12/2023 veröffentlicht und sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Diese Schulbaurichtlinien bilden nunmehr die Grundlage für die Erweiterung der Grundschule Gau-Bickelheim zur 1,5 oder 2-Zügigkeit.
Auch von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Herrn Foos, wurde nachdrücklich empfohlen, das Inkrafttreten abzuwarten und nicht auf den alten Schulbaurichtlinien weiter zu planen. Ein weiteres Planen hätte zur Folge gehabt, dass auch das Ministerium miteinbezogen hätte werden müssen und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden müsste.
Am 20.02.2024 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht, Herrn Foos, der Vertreterin der SGD Süd, Neustadt, Frau Krieger, sowie Frau Schulleiterin, Rektorin Sonja Eschenauer, Herrn Schulrat Büchner, sowie der Lehrerin Frau Krauße und der Verwaltung statt.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die derzeit gegebenen Schülerzahlen und deren Entwicklung nur einen 1,5-zügigen Ausbau der Grundschule rechtfertigen. Für einen 2-zügigen Ausbau fehlen fundierte Zahlen zu Neubaugebieten bzw. Bauplätzen, welche in Planung sind. Hier ist es erforderlich, dass in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim weiteres fundiertes Zahlenmaterial in Form von Prognosen erarbeitet wird.
Die reinen Geburtenzahlen nach der Einwohnerstatistik reichen derzeit nicht aus, um die 2-Zügigkeit zu bestätigen.
Die neuen Schulbaurichtlinien geben nicht mehr wie bisher explizit ein detailliertes Raumprogramm vor, sondern beziffern lediglich eine Quadratmetergesamtzahl für die sogenannten Hauptnutzfläche. Die Verkehrsflächen kommen dann jeweils hinzu. Für eine 1,5-zügigen Grundschule steht eine Hauptnutzfläche 2 2 von 850m und einer 2-zügigen Grundschule eine Hauptnutzfläche von 1.100m zu. Die Ausrichtung und das konkrete Raumprogramm ist abhängig von der Konzeption der Schule. Das heißt, die Konzeption der Schule ist maßgeblich für die Anzahl der Klassenräume, deren Ausrichtung, die Fachräume, dem sogenannten „Marktplatz“ etc. Das heißt, künftig muss nicht mehr jede Klasse einen eigenen Klassenraum haben, sondern auch offene, moderne Unterrichtsformen sind möglich. Die entsprechende konzeptionelle Ausrichtung und räumliche Ausstattung der Schule müssen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gesamthauptnutzfläche erörtert und formuliert werden. Dieses pädagogische Raumkonzept bildet dann auch die Grundlage bezüglich des zu formulierenden Planungsauftrages an das Architekturbüro.
Seite 11 von 22 der Niederschrift über die 27. Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.02.2024 ÖT Da das Bauvorhaben insgesamt deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro verursachen wird, ist eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die SGD Süd, Neustadt, durchzuführen. Die Vertreterin der SGD Süd, Frau Krieger, hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nach der Schulbaurichtlinien vorgegebenen 2 Hauptnutzflächen, hier bei 1,5-zügigen Ausbau in der Größe von 850m, ausdrücklich einzuhalten sind. Wenn, dann sind nur geringfügige Abweichungen zulässig. Ansonsten kann die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens und damit die staatliche Kofinanzierung in Form von Schulbaumitteln nicht bestätigt werden.
Ein weiteres wichtiges Thema, welches in diesem Zusammenhang erörtert wurde, ist der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit den Erstklässlern auf Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch ist im SGB VIII verankert und richtet sich gegenüber dem Landkreis Alzey-Worms. Es ist noch offen, ob hier im Falle der Grundschule Gau-Bickelheim, weitere Mittel aus dem sogenannten GaföG-Programm in Anspruch genommen werden können, um Betreuungsräume zu schaffen. Diese Mittel können gegebenenfalls parallel zur Schulbauförderung in Anspruch genommen werden. Da dies noch nicht abschließend geregelt ist, konnte auch von Seiten der Vertreter des Landes keine definitiven Aussagen getroffen werden. Nachdem von Seiten der Schulleitung das pädagogische Raumkonzept erarbeitet ist und gegebenenfalls die 2-Zügigkeit mit entsprechenden Schülerzahlenprognosen belegt werden kann, sind weitere Abstimmungsgespräche zwingend erforderlich.
Es wird auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Bezug auf den Erhalt des Bestandsgebäudes zu einem Neubau durchgeführt.
Die planungsrechtlichen Grundlagen, als auch dazugehörigen Kostenberechnungen nach DIN 276, werden den staatlichen Behörden zum 01.10.2025 vorgelegt. Entsprechende Förderungen aus Mittelnd des
Schulbaus kann somit im Rahmen des Schulbauprogrammes 2026 erfolgen. Von Seiten der Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz wurde es als nicht realistisch angesehen entsprechende Antragsunterlagen bereits
zum 01.10.2024 vorlegen zu können.
Um dem Problem der sanierungsbedürftigen Toilettenanlagen zu begegnen, wurde vereinbart, dass für das Schuljahr 2024/2025 entsprechende Sanitärcontainer aufgestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 9 Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim;
Sanierung und Modernisierung der Schulturnhalle (Versammlungsstätte);
Antrag der CDU Fraktion
- Sachstandsbericht -
Sachdarstellung
Die Schulturnhalle Gau-Bickelheim wird, auch von Seiten der Ortsgemeinde, als Versammlungsstätte genutzt.
Für die einzügige Grundschule hat die Verbandsgemeinde als Schulträger lediglich einen sogenannten „Gymnastikraum“ vorzuhalten.
Die Schulturnhalle hat eine Standardgröße von 15x27 Meter.
Die Voraussetzungen für eine Versammlungsstätte sind derzeit, insbesondere vor dem Hintergrund der nicht ausreichenden Belüftung der Halle, nicht gegeben. Daher hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms die Nutzung der Anlage auf maximal 199 Personen beschränkt. Es finden zwar nur noch wenige Veranstaltungen der Vereine in der Schulturnhalle statt, jedoch sollte die Verbandsgemeinde, als auch die Ortsgemeinde Gau- Bickelheim, bestrebt sein diesen Status als Versammlungsstätte wieder zu erhalten.
Dies bedarf umfassender Investitionen. Eine Kostenschätzung für die Erneuerung der Lüftungsanlage belief sich im Jahr 2021/2022 auf rund 450.000,00 Euro. Damit ist es jedoch nicht getan, da auch weitere Seite umfassende Sanierungsarbeiten der Sanitäranlagen erforderlich sind. Hinzu kommt die Erneuerung der Heizungsanlage und verschiedenes mehr.
Nach Ausscheiden des Mitarbeiters im Gebäudemanagement, Herrn Andreas Odenbreit, wurde die Maßnahme aufgrund personeller Engpässe im Fachbereich III – Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen, nicht weiter betrieben. Freie Kapazitäten sind auch derzeit nicht vorhanden.
Mit Herrn Ortsbürgermeister Vollmer wurde vereinbart, dass eine Machbarkeitsstudie insgesamt für die Sanierung der Schulturnhalle erstellt wird. Ein entsprechendes Angebot des Architekturbüros Eichler, Alzey- Weinheim, liegt vor. Dies zu einem Bruttopreis von 7.059,68 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um Entscheidungsgrundlagen für ein entsprechendes Sanierungskonzept und auch zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Anlage zu erhalten. Die Kosten für die Studie sollten jeweils zur Hälfte von der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim und der Verbandsgemeinde Wöllstein getragen werden. Inwieweit und ob eine staatliche Förderung aus dem Schulbau oder auch aus dem Investitionsstock beantragt werden können, ist noch offen. Aus Sicht der Verwaltung liegt der Hauptfinanzierungsanteil allerdings in der Aufrüstung der Versammlungsstätte, somit bei der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim. Hier muss zu gegebener Zeit eine entsprechende Vereinbarung mit der Ortsgemeinde geschlossen werden.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und trägt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die grundlegende Sanierung der Schulturnhalle Gau-Bickelheim mit. Hiermit wird das Architekturbüro Eichler, Alzey-Weinheim, beauftragt.
TOP 10 Kommunalwahlen am 09. Juni 2024;
Bildung eines Wahlausschusses gem. § 8 Kommunalwahlgesetz;
Benennung der Mitglieder
Sachdarstellung
Gem. § 8 des Kommunalwahlgesetzes ist für jede Gemeinde – hier Verbandsgemeinde – ein Wahlausschuss zu bilden. Er besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzern. Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Wahlleiter, hier der Bürgermeister. Die Beisitzer werden von ihm, von dem Wahlleiter, aus den verschiedenen, in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen, auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen.
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.
Gem. § 8 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz hat der Wahlausschuss:
Auf die einschlägigen Bestimmungen des § 8 KWG und die hierzu ergangenen Erläuterungen wird verwiesen.
Folgende Sitzungen des Wahlausschusses sind vorgesehen:
Dienstag, den 23. April 2024, 18.00 Uhr, Sitzung des Wahlausschusses;
Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Dienstag, den 11. Juni 2024, 18.00 Uhr, für die Feststellung des Wahlergebnisses und Vornahme der Verteilung der Sitze im Verbandsgemeinderat.
Zur Information: In den Ortsgemeinden werden jeweils für die Ortsgemeinderatswahlen und Ortsbürgermeisterwahlen ebenfalls Wahlausschüsse gebildet. Gem. § 26 KWG sind zudem auf Ortsgemeindeebene für jeden Stimmbezirk Wahlvorstände zu bestellen. Insgesamt gibt es für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein 13 Stimmbezirke – somit 13 Wahlvorstände.
An diese Stellen werden nochmals die Wahlvorschlagsträger darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge bis spätestens am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter einzureichen sind. Zu diesem Zeitpunkt läuft auch die Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 KWG ab.
Beschluss
Die im Rat vertretenen Parteien und die Freie Wählergruppe benennen nachfolgend aufgeführten Mitglieder für den Wahlausschuss.
| CDU | Mitglieder: | Lucia Müller, Michael Lintgen |
| Vertretung: | Matthias Mittrücker, Gernot Bunn | |
| SPD | Mitglieder: | Helmut Degen, Sabine Krieg |
| Vertretung: | Dominik Weil, Ludwig Jung | |
| FWG | Mitglied: | Oliver Heckmann |
| Vertretung: | Ute Berg | |
| Bündnis 90/ Die Grünen | Mitglied: | Robin Krüger |
| Vertretung: | Karin Klemmer |
Die Berufung erfolgt durch den Wahlleiter. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
TOP 11 Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt;
Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 28.06.2012; Anpassung der Kostensätze zum 01.01.2024
- Sachstandsbericht -
Sachdarstellung
Der Vertrag über die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt sieht gem. § 2 Abs. 5 GemO eine jährliche Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Kostensätze vor.
Aufgrund gestiegener Personalkosten hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt mit Schreiben vom 28.12.2023 mitgeteilt, sowohl die Fallkostenpauschale (Innendienst Bußgeldstelle), als auch den Stundensatz für den Außendienst anzupassen.
Auf die der Anlage beigefügte Neukalkulation der Kostenpauschale zum 01.01.2024, sowie die hierzu ergangenen Erläuterungen, wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 12 Neubau Feuerwache in Wöllstein;
Architektenauswahlverfahren; Beauftragung des Büro Bautec, Burbach, mit den Planungsleistungen
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl eines Architekten für die Planung der Feuerwache Wöllstein beschlossen. Das mit der Ausschreibung beauftragte Büro, HS-GmbH, hat das Vergabeverfahren durchgeführt. Sieben Architekturbüros haben sich am Teilnahmewettbewerb angeschlossen, davon haben zwei die Eignungskriterien nicht erfüllt. Von den verbleibenden fünf Büros haben zwei Büros nach Erhalt der Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesagt. Die restlichen drei Architekturbüros wurden am 13.12.2023 vom benannten Auswahlgremium (Verwaltung, Fraktionsvertreter, Wehrleitung, Wehrführung) nach persönlicher Vorstellung bewertet.
Im Ergebnis hat das Büro Bautec, Bauplanung und Beratung GmbH, 57299 Burbach, die höchste Punktzahl erreicht. Aufgrund der vorgegebenen Zuschlagsfristen wurde seitens der Verwaltung die Vergabe der Architektenleistung zum Neubau der Feuerwache Wöllstein an das Büro Bautec bereits vorgenommen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Vergabe der Architektenleistungen an das Büro Bautec, Bauplanung und Beratung GmbH, 57299 Burbach.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 13 Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein;
Erneuerung und Erweiterung der Chlorgranulatanlage;
Bestätigung einer Auftragserteilung
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
In der Ratssitzung vom 26.09.2023 mit Aktenvermerk vom 26.07.2023 wurde der Erneuerung der Chlorgranulatanlage zugestimmt.
Das Angebot für die reine Anlage lag bei brutto 15.847,35 €. Aus zeitlichen Lieferbedingungen wurde die Ausführung zurückgestellt.
Bei einem erneuten Ortstermin wurde festgestellt, dass die bestehende Anlage keine ordnungsgemäße Hebevorrichtung und Staubabsaugung besitzt, die aber für die neue Anlage erforderlich ist.
Für die Gesamtmaßnahme liegt ein überarbeitetes Angebot vom 07.02.2024 in Höhe von brutto 28.011,85 € vor.
Der Auftrag wurde bereits erteilt, da hier mit Lieferzeiten von 8- 10 Wochen zu rechnen ist.
Kostenverlauf
Für maschinentechnische Anlagen sind im Haushalt 2024 insgesamt 60.000 € eingestellt worden.
Beschluss
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Löka GmbH, Badenheimer Straße 17b,67547 Worms, zum Angebotspreis von brutto 28.011,85 €.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 14 Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz", Wöllstein;
Umsetzung Konjunkturprogramm III;Bestätigung der erfolgten Auftragsvergaben
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Die Sanierungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen des sogenannten Konjunkturprogramm III.
Hierbei handelt es sich um Bundesmittel, die für die Schulsanierungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Maßnahme wurde in 4. Bauabschnitte eingeteilt. 3 Bauabschnitte wurden bereits planmäßig abgeschlossen.
Im 4. BA sind Sanierungsarbeiten der Sanitärräume, Duschen und WC-Bereiche in der Turnhalle vorgesehen.
Der 4.BA soll umgesetzt werden, da es der Verwaltung wichtig ist, dass die bewilligten Fördermittel in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Nach erfolgloser Ausschreibung im Herbst 2023, wurden die Gewerke Fliesen-, Sanitär- und Trockenbau, Putz- und Malerarbeiten im Rahmen einer “beschränkten Ausschreibung“ im Januar 2024 ausgeschrieben.
1. Trockenbau, Putz- und Malerarbeiten
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung durch die VG Wöllstein wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission fand am 30.01.2024 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben, wovon 2 gewertet wurden. Die geprüften Angebotssummen lagen zwischen 24.118,33 (brutto) und 28.780,15 (brutto).
Die Kostenschätzung lag bei 28.500,00 brutto. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Back Baudekoration aus Wöllstein mit 24.118,33 brutto abgegeben. Aus Dringlichkeit (Auslauf des Konjunkturprogramm zum Ende Juni 2024) wurde der Auftrag bereits an die Fa. Back Baudekoration, in der Rohrgewann 60, 55597 Wöllstein erteilt.
2. Sanitärarbeiten
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung durch die VG Wöllstein wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission fand am 30.01.2024 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben, wovon 2 gewertet wurden. Die geprüften Angebotssummen lagen zwischen 56.270,94 (brutto) und 60.235,92 (brutto).
Die Kostenschätzung lag bei 56.000,00 brutto. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Hans Werner Haas aus Wöllstein mit 56.270,94 brutto abgegeben. Aus Dringlichkeit (Auslauf des Konjunkturprogramm zum Ende Juni 2024) wurde der Auftrag bereits an die Fa. Hans Werner Haas, Gumbsheimer Str. 4, 55597 Wöllstein erteilt.
3. Fliesenarbeiten
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung durch die VG Wöllstein wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission fand am 30.01.2024 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben, welche gewertet wurden. Die geprüften Angebotssummen lagen zwischen 46.782,35 (brutto) und 57.939,43 (brutto).
Die Kostenschätzung lag bei 42.000,00 brutto. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. KPS aus Hahnheim mit 46.782,35 brutto abgegeben. Aus Dringlichkeit (Auslauf des Konjunkturprogramm zum Ende Juni 2024)
wurde der Auftrag bereits an die Fa. KPS, Wahlheimer Hof 18, 55278 Hahnheim erteilt.
| Finanzierung (gerundet) | |
| Auftragsvergaben gesamt 4.BA (im Haushalt veranschlagt) | 127.500,00 € |
| davon nicht Zuwendungsfähig | 54.200,00 € |
| davon Zuwendungsfähig | 73.300,00 € |
| 90% Zuwendung | 66.000,00 € |
| 10% Eigenanteil | 7.300,00 € |
| Summe VG (54.200,00 € + 7.300,00 €) | 61.500,00 € |
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergaben für die Gewerk Trockenbau, Putz- und Malerarbeiten, Sanitärarbeiten und Fliesenarbeiten.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 15 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Änderung/Ergänzung des § 9
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist die Elfte Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RP (FeuerwEntschV RP) in Kraft getreten, welche eine zweistufige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger innerhalb der Feuerwehren vorsieht.
Zum einen ist eine rückwirkend zum 1. Januar 2023 geltende Erhöhung aller Entschädigungssätze um zunächst sechs Prozent sowie eine kaufmännische Rundung der Beträge festgesetzt worden. Mit Schreiben vom 4.
Dezember 2023 wurde diesbezüglich bereits eine Vorgriffsregelung erlassen, weshalb sich in der Besprechung der Verbandsgemeindebeigeordneten am 31.01.2024 darauf verständigt wurde, den Differenzbetrag auf Basis der ausgezahlten Entschädigungsbeträge unverzüglich nachzuzahlen, sofern die vorgeschriebenen Höchstsätze nicht überschritten werden.
Zum 1. Januar 2024 sieht die Verordnung folgende wesentliche Änderungen vor:
Die vorgenannte Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RP werden zum Anlass genommen, die unter § 9 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein geregelten Aufwandsentschädigungen für
Feuerwehrangehörige neu zu regeln.
Die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RP gibt für die verschiedenen Funktionen der Feuerwehrangehörigen in den meisten Fällen einen Entschädigungsrahmen mit Mindest- und Höchstbeträgen vor. Lediglich für die Funktion des Jugendfeuerwehrwartes und Leiter der Kinderfeuerwehren ist ein Festbetrag in der Verordnung festgelegt.
Die Vorgabe eines Entschädigungsrahmens soll den jeweiligen Aufgabenträger in die Lage versetzen, die Höhe der Aufwandsentschädigungen seiner Feuerwehrangehörigen auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Für die künftige Festlegung der Aufwandsentschädigungen von Feuerwehrangehörigen der Verbandsgemeinde Wöllstein wird vorgeschlagen, einen prozentuellen Anteil an den in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RP aufgeführten Höchstbeträge in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein festzulegen.
Dadurch entfällt die Ausweisung der bisher in der Hauptsatzung aufgeführten Aufwandsentschädigungsbeträge.
Die dort aufgeführten Beträge sind aufgrund der Anpassungsmöglichkeit nach § 9 Abs. 8 der Hauptsatzung bereits erhöht worden und entsprechend nicht mehr den tatsächlich ausgezahlten Aufwandsentschädigungen (bereits im Jahre wurde die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RP angepasst und die Entschädigungen um
15% angehoben).
Die nachfolgend aufgeführten prozentualen Anteile an den jeweiligen Höchstsätzen der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung wurden so gewählt, dass mit diesen prozentualen Anteilen, die bisherig ausgezahlten Aufwandsentschädigungsbeträge zuzüglich der nun beschlossenen Erhöhungen weitestgehend erzielt werden. Aufgrund dessen sind die prozentualen Anteile teilweise etwas unrund.
Die vorgeschlagene Ausweisung von prozentualen Anteilen im § 9 Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein führt dazu, dass künftig keine veralteten Aufwandsentschädigungsbeträge mehr in der Hauptsatzung aufgeführt werden. Dies vorausgeschickt empfehlen wir den § 9 der Hauptsatzung wie folgt zu ändern (die Änderungen werden in der Vorlage fett und kursiv hervorgehoben):
§ 9 Absatz 2 erhält folgende aktualisierte Fassung:
Eine Aufwandsentschädigung erhalten:
§ 9 Absatz 4 erhält folgende aktualisierte Fassung:
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für:
| Bisherige Fassung: | Neufassung: |
| 1. den Wehrleiter: 230,00 € | 1. den Wehrleiter: 46 % des Höchstsatzes zzgl. Zuschlag von 10,00 € je örtliche Feuerwehreinheit lt. § 10 Abs. 1 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| 2. die stellvertretenden Wehrleiter: 115,00 € | 2. die stellvertretenden Wehrleiter (50%): die Hälfte der für den Wehrleiter festgelegten Aufwandsentschädigung lt. § 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| 3. die Wehrführer: 115,00 € | 3. die Wehrführer: 83 % des Höchstsatzes lt. § 10 Abs. 2 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| Bisher nicht explizit benannt | 4. der VG-Jugendfeuerwehrwart: Festbetrag lt. § 11 Abs. 4 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP (aufgerundet auf vollen höheren 10er- Eurobetrag) |
| 4. die Jugendfeuerwehrwarte: 50,00 € | 5. die Jugendfeuerwehrwarte: Festbetrag lt. § 11 Abs. 4 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP (aufgerundet auf vollen höheren 10er- Eurobetrag) |
| Bisher nicht explizit benannt | 6. die Leiter der Kinderfeuerwehren: Festbetrag lt. § 11 Abs. 4 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP (aufgerundet auf vollen höheren 10er- Eurobetrag) |
| 5. die Gerätewarte Eckelsheim — 20,00 € Gau-Bickelheim — 50,00 € Gumbsheim — 30,00 € Siefersheim — 20,00 € Stein-Bockenheim — 50,00 € Wendelsheim — 80,00 € Wöllstein — 70,00 € Wonsheim — 30,00 € | 7. die Gerätewarte der Feuerwehr- Einheiten mit Risikoklasse 1: 30 % des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP die Gerätewarte der Feuerwehr- Einheiten mit Risikoklasse 2: 40 % des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP die Gerätewarte der Feuerwehr- Einheiten mit Risikoklasse 3: 50 % des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| Bisher nicht explizit benannt | 8. die Gerätewarte der Schlauchwerkstatt der VG Wöllstein: 29 % des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| Bisher nicht explizit benannt | 9. die Gerätewarte der Kleiderkammer der VG Wöllstein: 29% des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| 7. Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel: 50,00 € | 10. Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel: 29% des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| Bisher nicht explizit benannt | 11. den Leiter der Funk- und Einsatzzentrale der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein: 29% des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
| Bisher nicht explizit benannt | 12. den Leiter der Führungsstaffel der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein: 29% des Höchstsatzes lt. § 11 Abs. 5 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung RP |
Alle vorgenannten prozentuellen Aufwandsentschädigungen werden kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet.
§ 9 Nr. 6 erhält folgende aktualisierte Fassung:
Die Anzahl der in Ziffer 1, 4, 10, 11 und 12 genannten Funktionsträger ist auf je eine Person begrenzt, die Aufwandsentschädigung für die unter Ziffer 2 aufgeführten Stellvertreter begrenzen sich auf zwei Personen. Für die unter Ziffern 3, 5, 6 und 7 genannten Funktionsträger gilt eine Personengrenze von je einer Person pro Feuerwehreinheit. Die unter Ziffer 8 und 9 genannten Funktionsträger begrenzen sich auf je vier Personen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt, den § 9 der Hauptsatzung bezüglich der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörigen, wie in der Beschlussvorlage vorgeschlagen, rückwirkend zum 01.01.2024 neu zu regeln und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 16 Verwaltungsgebäude Sanierung/Erweiterung;
Heizungsanlage im Bestandsgebäude; Inbetriebnahme der bestehenden Gasheizungsanlage
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
In der VG-Ratssitzung am 12.12.2023 wurden verschiedene Alternativen einer Heizungsanlage im Altbau erörtert (Inbetriebnahme der bestehenden Gasheizung ca. 20.000,-- €, neue Gasheizung ca. 62.500,-- €, Wärmepumpe ca. 150.000,-- €). Eine Entscheidung wurde nicht getroffen, mit den Fachingenieuren sollte nochmals eine weitere Betrachtung erfolgen.
Nach intensiver Erörterung aller Beteiligten ist derzeit lediglich die Inbetriebnahme der bestehenden Gasheizung sinnvoll. Diese Heizungsvariante ist auch mit den Förderbehörden abgestimmt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Bestandheizung mittelfristig ausfällt. Es bestehen in Zukunft aufgrund der Planungen der Ortsgemeinde Wöllstein (neue Mitte) sicherlich Optionen für z.B. eine gemeinsame Fernwärmeversorgung.
Sofern man sich für eine andere der oben aufgezeigten Varianten entschieden hätte, müssten diese Varianten auch noch mit dem Fördergeber – sprich dem Land Rheinland-Pfalz – abgeklärt werden und zudem ist nicht zu erwarten, dass die neue Heizungsanlage rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode installiert ist. Die Kosten, wie oben aufgezeigt, für die Wiederinbetriebnahme der alten Gasheizung belaufen sich auf rund 20.000,-- Euro. Zur Information: Die Anlage ist qualitativ hochwertig, 25 Jahre in Betrieb und nach Wartung, Überholung und der anschließenden Inbetriebnahme ist mit einer weiteren Lebensdauer von bis zu 10 Jahren zu rechnen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Inbetriebnahme der bestehenden Gasheizung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
TOP 17 Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2023;
Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)
Sachdarstellung
Gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr (2023), zu unterrichten. Im Anschluss ist dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wöllstein zu veröffentlichen.
Die Nebentätigkeiten, die Bürgermeister Gerd Rocker im vergangenen Jahr ausgeübt hat, sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Bei der Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach, sowie als nebenamtliche Lehrkraft in der Berufsbildenden Schule II Wirtschaft Bad Kreuznach, wurden Vergütungen erzielt.
Dienstherr für die Tätigkeit an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Versteuerung der erzielten Einnahmen erfolgt nach Lohnsteuerklasse VI. Die Vergütung am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Einkommen angegeben.
Die einheitliche Höchstgrenze für die Erzielung von Vergütungen im Rahmen von Nebentätigkeiten gem. § 7 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) ist 9.600,00 Euro im Jahr. Der Maßgabe des § 8 Abs. 4 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Aufstellung von Vergütungen, die im vergangenen Kalenderjahr im Rahmen von Nebentätigkeiten erzielt wurden, wird regelmäßig nachgekommen.
Die durch Bürgermeister Gerd Rocker wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Nebenämter sind durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms genehmigt. Die politischen und sonstigen Ehrenämter sind in der zweiten Anlage aufgelistet.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 18 Mitteilungen und Anfragen
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:10 Uhr.
Unterschriften:
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |