Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§12 HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Hinweisgeber Informationen über Verstöße melden und offenlegen können.
Dieser Verpflichtung kommen die Verbandsgemeinde Wöllstein sowie die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim mit einer gemeinsamen Meldestelle nach.
Ansprechpartner für die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist Herr Hans Georg Becker, Fachbereichsleitung I.
Hinweise können bei Herrn Becker sowohl persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 2.05, telefonisch unter 06703 – 302-234 als auch in Textform abgeben werden.
Meldungen in Textform können an nachfolgende Postadresse geschickt oder per E-Mail an Hinweisgeber@vg-woellstein.org gerichtet werden.
Postadresse: Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Wer kann eine Meldung im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) abgeben?
Im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes sind ausschließlich Meldungen von Personen vorgesehen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.
Welche Meldungen fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Der sachliche Anwendungsbereich ist in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz geregelt. Dazu zählen beispielhaft:
Welche Meldungen fallen nicht unter das Hinweisschutzgesetz?
Ihr Ansprechpartner:
Herr Hans Georg Becker
Telefon
06703 302-234