| Datum: | 16. April 2024 |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
| Beginn: | 18:00 Uhr / Ende: 19:25 Uhr |
| Anwesenheitsliste | |
| Bürgermeister: |
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| Rocker, Gerd |
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| Beigeordnete: |
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| Schnabel, Alfons | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Heckmann, Oliver | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Pitthan, Thomas | ohne Ratsmandat |
| Ratsmitglieder: |
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| CDU |
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| Schnabel, Sebastian (Frakt. Vors.) |
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| Bunn, Gernot |
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| Faust-Marchert, Katharina | entschuldigt |
| Hahn, Stephan |
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| Lintgen, Michael |
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| Mittrücker, Matthias |
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| Müller, Lucia |
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| Schnabel, Oliver |
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| SPD |
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| Degen, Helmut (Frakt. Vors.) |
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| Brüchert, Johannes |
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| Eich, Rudi | entschuldigt |
| Dr. Gerhardt, Günter | entschuldigt |
| Hollenbach, Peter |
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| Jung, Ludwig |
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| Knuth, Christine |
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| Krieg, Sabine | entschuldigt |
| Rathgeber, Achim |
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| Weil, Dominik |
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| FWG |
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| Wiesel, Sascha (Frakt. Vors.) |
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| Emrich, Jochen |
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| Hahn, Ingo |
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| Kinder, Annerose |
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| Bündnis 90/Die Grünen |
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| Klemmer, Karin (Frakt. Vors.) |
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| Angermann, Terrance |
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| Selzer, Alice |
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| FDP |
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| Dr. Pietrowski, Rolf |
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| Ortsbürgermeister (o. RM): |
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| Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim |
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| Mann, Rainer, Eckelsheim | entschuldigt |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim |
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| Von der Verwaltung: | Herr Becker – Büroleiter - zugleich SchriftführerHerr Emrich – Fachbereich III – Bauen undNatürliche Lebensgrundlagen |
| Sonstige Anwesende: | 3 Zuhörer |
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein; a) Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude; Auftragsvergaben / Nachträge verschiedener Gewerke b) Außenanlagen; Beauftragung Ingenieurleistungen c) Aktueller Kostenverlauf - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Verwaltungsgebäude St. Floriansweg 8 in 55599 Gau-Bickelheim; Beendigung des Mietverhältnisses - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein; Vertrag mit der Linus Wittich Medien KG; Anpassung des Bezugsgeldes für die amtlichen Bekanntmachungen - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5.1 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Haus- und Badeordnung |
| TOP 5.2 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Benutzungsentgeltordnung |
| TOP 5.3 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Öffnungszeiten |
| TOP 5.4 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Eröffnung der Badesaison 2024 |
| TOP 6 | Touristinformation Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz; Abrechnung der Sachkosten für das Jahr 2023 - Bericht - |
| TOP 7.1 | Zweckvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für die Feuerwehr mit der Stadt Alzey; Abrechnung Personal und Nebenkosten für das Jahr 2022 |
| TOP 7.2 | Zweckvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für die Feuerwehr mit der Stadt Alzey; Abrechnung feuerwehrtechnische Dienstleistung für das Jahr 2023 |
| TOP 8 | Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim; Sanitäre Anlagen (Toiletten); Sanierung bzw. Aufstellung von Sanitärcontainern - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG); Vertragsabschluss mit KommWis GmbH; Antrag der CDU-Fraktion- Sachstandsbericht - |
| TOP 10 | Carsharing-Angebote in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein; Antrag der CDU-Fraktion - Beratung und Beschluss - |
| TOP 11 | Integriertes Klimawandel-Anpassungskonzept für den Landkreis Alzey-Worms und die kreisangehörigen Kommunen; Antrag der CDU-Fraktion - Sachstandsbericht - |
| TOP 12 | Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes; Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Landschaftsplanes; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beratung und Beschluss - |
| TOP 13 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
I. Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Rathgeber die Änderung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.02.2024.
Die Änderung der Sitzungsniederschrift wurde nach Erörterung der Thematik mit 21 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen abgelehnt.
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auch aus den Reihen der Zuhörerschaft werden kein Anfragen vorgebracht.
| TOP 2 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein; a) Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude; Auftragsvergaben / Nachträge verschiedener Gewerke b) Außenanlagen; Beauftragung Ingenieurleistungen c) Aktueller Kostenverlauf - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
a.) Auftragsvergaben / Nachträge verschiedener Gewerken;
- Beratung und Beschluss -
1.) Änderung Qualität Bodenbeläge, Fa. Rohrwick: 12.411,70 €
Der Bauherr hat eine Materialänderung von Linoleum auf diesen Bioboden als Plankenware beschlossen.
2.) Änderung Qualität Türblätterbeschichtung, Fa. Busch: 9.044,00 €
Türblätter beschichten mit HPL Resopal Dove grey D92-EM.
Neben den stark beschädigten Türen sollen nach Bauherrnwunsch alle Türen mit vollständiger Oberfläche neu überarbeitet werden, Die Oberflächen werden dabei erneuert.
3.) Nachträgliche Herstellung Dachanschlüsse, Fa. Rheintal: 13.348,44 €
Die Arbeiten wurden kurzfristig auf Anfrage der Bauleitung ausgeführt, da. Fa. Rheintal bereits am Bau tätig war, die Hauptarbeiten am Dach bereits schlussgerechnet waren und Fa. Rheintal kurzfristig bereit war, die Fassaden-Arbeiten umgehend, Hand in Hand mit den Gerüstbauarbeiten auszuführen. Erforderliche Wechsel im Dach oberhalb des Ratssaals mussten kurzfristig ausgeführt werden, da dort Fenster auszutauschen waren.
4.) Preisanpassung Schreinerabreiten Bauzeitenverlängerung, Fa MHW: 1.700,93 €
Mehrkosten durch Preisänderungen nach Verschiebung der Ausführungsfristen.
5.) Bodenbelag Altbau, Fa. Rauma: 7.696,50 €
Der Bauherr hat eine Materialänderung von Linoleum auf diesen Bioboden als Plankenware beschlossen.
6.) Natursteinarbeiten Altbau, Fa. Sauer GmbH: 4.325,02 €
Die Treppenanlage des Seitenganges und die Sandsteine des Sockelgeschosses sind teils stark beschädigt und müssen aufgearbeitet werden. Durch Wegfall einiger Positionen des ursprünglichen Hauptauftrages ergeben sich Mehrkosten.
7.) Zulage Ausführung mit Malervlies statt Tapete, Fa. Drakontaidis: 2.305,03 €
8.) Für die Wärmeversorgung im Altbau mussten zusätzliche Heizkörpersockelleisten verlegt werden sowie Befestigungen an den Heizleitungen geändert werden,
Fa. Ising (568,77 € + 6.069,46 €) = 6.638,23 €.
Die Summe der o.g. Nachträge beträgt: 57.469,85 €.
Beschluss
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die o.g. Firmen i.H. der aufgeführten Nachträge.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.
b.) Außenanlagen; Beauftragung der Ingenieurleistungen
- Beratung und Beschluss -
Die Objektplanung Freianlagen muss vergeben werden. Der Architekt Deibert soll hierfür beauftragt werden. Gem. „Honorarordnung für Architekten & Ingenieure“ ergibt sich für die Freianlagen auf Basis des Förderbescheides ein Nettohonorar i.H. von 16.652,50 €. Aufgrund des geringen Honorars kann diese HOAI Leistung frei vergeben werden. Zu diesem Punkt erfolgt eine rege Beteiligung aus den Reihen des Rates. Entsprechende Ideen und Vorstellungen werden eingebracht. Nachdem der beauftragte Architekt entsprechende Planentwürfe gefertigt hat, werden diese vorgestellt und erörtert. Die endgültige Entscheidung über die Gestaltung der Außenanlagen obliegt dem Verbandsgemeinderat. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei allerdings auch die Kostenfrage.
Beschluss
Der VG-Rat beschließt die Beauftragung an Architekt J.E. Deibert GmbH i.H. von 19.816,48 Brutto. (16.652,50 € Netto zzgl. 19% USt.)
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
c.) Aktueller Kostenverlauf;
Der aktuelle Kostenverlauf wird nachgereicht.
| TOP 3 | Verwaltungsgebäude St. Floriansweg 8 in 55599 Gau-Bickelheim; Beendigung des Mietverhältnisses - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Der Neubau Verwaltungsgebäude, als auch die Sanierungsarbeiten im Bestandsgebäude, werden voraussichtlich im Oktober 2024 fertiggestellt sein. Unmittelbar im Anschluss ist der Umzug der Verwaltung von dem Ausweichgebäude in Gau-Bickelheim nach Wöllstein vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, das Mietverhältnis in Gau-Bickelheim zum 31.12.2024 zu beenden. Dies unter Berücksichtigung auch des Umstandes, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen (Anstricharbeiten etc.) von der Verbandsgemeinde als Mieter zu leisten sind. Insoweit ist der sich etwaig ergebende Zeitraum zwischen Auszug und Übergabe angemessen.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich das oben dargestellte Zeitfenster, falls sich entsprechende Umstände ergeben sollten, durchaus noch verschieben kann. Mit dem Vermieter wurde bereits gesprochen und vereinbart: Falls notwendig, kann das Mietverhältnis auch zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beendigung des Mietverhältnisses für die Verwaltung in Gau-Bickelheim zum 31.12.2024 und ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf dieses entsprechend zu verlängern.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 4 | Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein; Vertrag mit der Linus Wittich Medien KG; Anpassung des Bezugsgeldes für die amtlichen Bekanntmachungen - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 25.03.2024 hat der Verlag Linus Wittich Medien KG die Notwendigkeit zur Erhöhung des Bezugsgeldes für die amtlichen Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein mitgeteilt. Hierin wird auf die Problematik der gestiegenen Kosten im Bereich Materialbeschaffung, Papier und Energie verwiesen. In einem persönlichen Gespräch hat die Geschäftsführerin auch als Grund für die zwingend notwendigen Erhöhungen auf die Personalkostensteigerungen verwiesen.
Es wird beantragt, das Bezugsgeld in den kommenden Jahren in zwei Schritten wie folgt zu erhöhen:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 7%.
Die Anzahl der derzeit bezogenen Exemplare beträgt 5.560. Darüber hinaus erhält die Verwaltung 60 freie Exemplare. Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand für das Jahr 2024 (2 Quartale) in Höhe von 556,00 Euro. Der Mehraufwand für das Jahr 2025 (4 Quartale) beträgt dann 2.224,00 Euro. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und bestätigt die vorgesehene Anpassung der Bezugspreise für das Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 5.1 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Haus- und Badeordnung |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Haus- und Badeordnung wird verwiesen. Diese Fassung ist seit der Badesaison 2022 in Kraft und hat sich bewährt. Eine Überarbeitung bzw. Neufassung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Haus- und Badeordnung auch für das Jahr 2024 anzuwenden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die bestehende Haus- und Badeordnung auch für Saison 2024.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 5.2 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Benutzungsentgeltordnung |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Benutzungsentgeltordnung wird verwiesen. Diese ist ebenfalls seit der Badesaison 2022 in Kraft. Einschränkungen, wie in Corona-Zeiten, ergeben sich nicht.
Die Entgeltordnung ist grundsätzlich sozial verträglich gestaltet und hat sich bewährt. Eine Anhebung der Benutzungsentgelte mit dem Ziel einer vollständigen Kostendeckung ist nicht vertretbar. Insbesondere in den Ferienmonaten ist das Freibad Wöllstein, vor allem für Familien mit Kindern, ein beliebtes Ziel zur Freizeitgestaltung. Aufgrund der insgesamt stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in den verschiedensten Bereichen, kommt dieser Freizeiteinrichtung Vorort eine immer größere Bedeutung zu. Der Rat erörtert auch die Frage, ob es nicht möglich ist wieder 10er-Karten anzubieten. Nach kurzer Aussprache erscheint dies allerdings, aufgrund der gegebenen Tarifstruktur, als nicht sinnvoll. Gegebenenfalls muss die Benutzungsentgeltordnung in der nächsten Badesaison in 2025 angepasst werden. In dieser Badesaison ist es auch erstmals möglich die Entgelte bargeldlos zu entrichten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Benutzungsentgeltordnung für die Badesaison 2024.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 5.3 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Öffnungszeiten |
Sachdarstellung
Die diesjährige Saison im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ in Wöllstein wird am Samstag, den 11. Mai 2024 – 14.00 Uhr, offiziell eröffnet. Wie im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung vereinbart, ist der Eintritt für die Badegäste an diesem Tag frei.
Im Rahmen der Badesaison 2024 sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen:
Dienstag bis Sonntag jeweils von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montags ist Ruhetag
Mit den Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein und der Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz" Wöllstein werden zur Durchführung des Schulsports individuelle Öffnungszeiten vereinbart.
Oberstes Gebot für die Nutzung der Anlage ist allerdings immer die Sicherheit der Badegäste und auch des Personals. Daher ist es zwingend erforderlich, dass sowohl die Badaufsicht, als auch die Beckenaufsicht zu jeder Zeit ordnungsgemäß besetzt und gewährleistet ist. Gegebenenfalls sind die Öffnungszeiten entsprechend anzupassen.
Beratung:
Im Rahmen der Beratung zu diesem TOP wurde nachgefragt, ob die Einrichtung eines Früh- und eine Spätschwimmertages möglich sei.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass dies nur im Rahmen der zu gewährleistenden Bad- und Beckenaufsicht möglich sei und somit notfalls die Öffnungszeiten angepasst werden müssten.
Auch die Nutzung des Schwimmbades durch Sportvereine sei grundsätzlich möglich.
Alle im Rat vertretenen Fraktionen begrüßen ausdrücklich, dass die Öffnungstage und die Öffnungszeiten in der Badesaison 2024 ausgeweitet werden können. Die Verwaltung wird auch darum gebeten, die Zeitfenster für die Öffnung gegebenenfalls bedarfsorientiert zu verschieben und insgesamt die größtmögliche Flexibilität, was die Öffnungszeiten anbelangt, zu gewährleisten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Öffnung der Freibadsaison am 11. Mai 2024.
An diesem Tag wird freier Eintritt gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffnungszeiten, wie vor dargestellt, umzusetzen.
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 5.4 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; Badesaison 2024; Eröffnung der Badesaison 2024 |
Sachdarstellung
Die Vorbereitungsarbeiten für die Badesaison 2024 sind in vollem Gange und laufen planmäßig.
Die offizielle Eröffnung der diesjährigen Badesaison ist für Samstag, den 11. Mai 2024 – 14.00 Uhr, vorgesehen.
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung hat man sich darauf verständigt, dass am Eröffnungstag freier Eintritt gewährt wird.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und bestätigt den vorgesehenen Eröffnungstermin.
Der Eintritt ist an diesem Tag frei.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 6 | Touristinformation Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz; Abrechnung der Sachkosten für das Jahr 2023 - Bericht - |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 29.02.2024 hat die Leiterin der Touristinfo Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz die Kostenaufstellung für die gemeinsam betriebene Touristinfo 2023 übersandt. Die Kostenaufstellung ist der Anlage beigefügt. Hiernach betragen die Erträge insgesamt 1.033,88 Euro. Die Aufwendungen sind 14.448,64 Euro. Dies ergibt ein zu erstattender Fehlbetrag in Höhe von 13.414,76 Euro.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 7.1 | Zweckvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für die Feuerwehr mit der Stadt Alzey; Abrechnung Personal und Nebenkosten für das Jahr 2022 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 27.02.2024 hat die Stadtverwaltung Alzey die Abrechnung der Personal- und Nebenkosten, gem. Zweckvereinbarung in Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Alzey, für das Jahr 2022 mitgeteilt. Hiernach ergibt sich ein Lohnkostenanteil für die Verbandsgemeinde Wöllstein in Höhe von 25.648,07 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten in Höhe von 4.694,86 Euro. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 30.342,93 Euro. An Abschlägen wurden gezahlt 16.000,00 Euro. Somit ergibt sich eine Nachzahlung von 14.342,93 Euro.
Die entsprechende Abrechnung ist der Anlage beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 7.2 | Zweckvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für die Feuerwehr mit der Stadt Alzey; Abrechnung feuerwehrtechnische Dienstleistung für das Jahr 2023 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 27.02.2024 hat die Stadtverwaltung Alzey die Abrechnung der feuerwehrtechnischen Dienstleistungen, gem. der geschlossenen Zweckvereinbarung, für das Jahr 2023 mitgeteilt. Im Abrechnungszeitraum wurden insgesamt 629 Stunden geleistet. Unter Anwendung der geschlossenen Zweckvereinbarung beträgt der Kostenbeitrag für die Verbandsgemeinde Wöllstein insgesamt 28.559,69 Euro. An Abschlägen wurden gezahlt 16.000,00 Euro. Somit ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 12.559,69 Euro.
Die Abrechnung ist der Anlage beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 8 | Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim; Sanitäre Anlagen (Toiletten); Sanierung bzw. Aufstellung von Sanitärcontainern - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Die Sanitäranlagen der Grundschule St. Martin, Gau-Bickelheim, bedürfen der Sanierung. Dieses Problem wurde bereits mehrfach thematisiert und soll nunmehr in den Sommerferien behoben werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die geplante Erweiterung und grundlegende Sanierung der Grundschule frühestens im Jahr 2026 erfolgen wird. Ein Zuwarten bis dahin ist nicht angebracht.
Als Alternativen um dieses Problem zu lösen, besteht nunmehr die Möglichkeit des Aufstellens von sogenannten Sanitärcontainern oder mit einem, noch zu beziffernden Aufwand, insbesondere das Abwasserleitungsnetz, zu ertüchtigen. Dies gilt auch für die Wasserspülsysteme.
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung wurde vereinbart, sich die Anlage Vorort durch den Bauausschuss anzusehen, zu begutachten, gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten und dann in den Sommerferien umzusetzen.
Beratung:
Im Rahmen der Beratung zu diesem TOP wurden die Frage aufgeworfen, wie lange man solche Container brauche und was sie kosten würden.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass diese Fragen momentan noch nicht beantwortet werden können, da eine entsprechende Kostenkalkulation derzeit noch erstellt wird. Insgesamt favorisiere man jedoch die Ertüchtigung und Verbesserung der bestehenden Anlage, sowohl, was die Spülungseinrichtung anbelangt, als auch das Abwassersystem.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bauausschuss zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung – möglichst in den Sommerferien.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 9 | Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG); Vertragsabschluss mit KommWis GmbH; Antrag der CDU-Fraktion - Sachstandsbericht - |
Sachdarstellung
Per Mail vom 28.03.2024 hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Sebastian Schnabel, die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt.
Die seinerzeit durch den Verbandsgemeinderat beschlossene Vereinbarung mit KommWis wurde geschlossen. Der mit dieser Aufgabenstellung betraute Mitarbeiter der Verwaltung, Herr Brack, hat mit den Stellen der KommWis entsprechend Kontakt aufgenommen und verschiedene Voraussetzungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes getroffen. Dies unter anderem in Form der Umstellung der Homepage der Verbandsgemeinde zur Verfügungstellung der avisierten Dienstleistungen. Die technische Voraussetzung zum Anbieten der Onlineleistungen sind gegeben.
Insgesamt sollen künftig 576 Dienstleistungen online angeboten werden können. Wieviel davon für die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein maßgeblich sind, hängt ab von der entsprechenden Aufgabenstellung der Verwaltung.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat erst begonnen. Für viele Dienstleistungen, die angeboten werden sollen, sind noch die erforderlichen programmtechnischen Voraussetzungen zu schaffen. Schnittstellen sind einzurichten, Softwarelösungen sind noch nicht vorhanden und insbesondere müssen auch die Anwenderinnen und Anwender entsprechend geschult werden.
Der Vorsitzende informiert weiterhin, dass in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt an die KommWis GmbH in Mainz Entgelte in Höhe von 6.442,25 Euro entrichtet wurden. Zurzeit können insgesamt 86 Umsetzungsprojekte genutzt werden. Im März 2024 sind weitere 19 freigegeben worden.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 10 | Carsharing-Angebote in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein; Antrag der CDU-Fraktion - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Per Mail vom 28.03.2024 hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion die Aufnahme dieses Punktes beantragt. Die entsprechende Email ist als Anlage eingestellt.
Der Klima- und Umweltschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Herr Pascal Zehmer, hat sich bereits mit der Thematik des Carsharings auseinandergesetzt. Er steht im engen Kontakt mit den Klimaschutzbeauftragten, insbesondere der Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Alzey.
Es wird eine Zusammenarbeit mit der „deer-mobility“ GmbH angestrebt. Dieses Unternehmen hat in den vorgenannten Kommunen bereits erfolgreich Carsharing-Projekte umgesetzt. Diese werden auch von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und genutzt.
Innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein ist es geplant, zunächst einen Standort für Carsharing einzurichten. Die Einrichtung eines Standortes ist im Angebot von „deer-mobility“ kostenlos. Zusätzliche Standorte würden Mehrkosten verursachen und würden nicht zuletzt die Nutzungsrate pro Standort reduzieren.
Auf das beigefügte Konzept bzw. Angebot der Firma „deer-mobility“ wird verwiesen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung zur Einrichtung zunächst eines Standortes für Carsharing. Die Einrichtung soll vorerst in der Ortsgemeinde Wöllstein erfolgen. Anhand der so gesammelten Erfahrungen können dann eventuell weitere Standorte in den anderen Ortsgemeinden eingerichtet werden. Dann müsste auch die Kostenfrage geklärt werden.
Der jetzige Standort wird durch die Firma „deer-mobility“ eingerichtet und ist kostenlos.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 11 | Integriertes Klimawandel-Anpassungskonzept für den Landkreis Alzey-Worms und die kreisangehörigen Kommunen; Antrag der CDU-Fraktion - Sachstandsbericht - |
Sachdarstellung
Per Mail vom 28.03.2024 hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Sebastian Schnabel, die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt. Die entsprechende Email ist als Anlage eingestellt.
Die Stelle des Klimaschutzbeauftragten bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ist nach wie vor unbesetzt. Das Ziel ist die ausgeschriebene Stelle zum 01.07.2024 zu besetzen. Das entsprechende Auswahlverfahren wird derzeit durchgeführt.
Parallel wird derzeit die Leistungsbeschreibung des zu erstellenden Klimawandelanpassungskonzeptes erstellt. Nach Fertigstellung werden die entsprechenden Ingenieurleistungen ausgeschrieben. Hierzu bedarf es der effizienten Begleitung des noch einzustellenden Klimaschutzmanagers.
Weitere Maßnahmen in Sachen „Integriertes Klimawandel-Anpassungskonzept“ für den Landkreis Alzey-Worms und die kreisangehörigen Gebietskörperschaften sind nicht erfolgt.
Eine Befassung der Gremien der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgt zu gegebener Zeit im Aufstellungsprozess.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 12 | Vorstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes; Beauftragung einer Fortschreibung oder die Neuaufstellung des derzeitig geltenden Landschaftsplanes; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Per Mail vom 04.04.2024 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt.
Für die fundierte Vorstellung des derzeitig gültigen Landschaftplanes ist entsprechendes Fachwissen unabdingbar. Bürgermeister Gerd Rocker hat hierzu bei dem Planungsbüro WSW angefragt. Die in Frage kommenden Mitarbeiter, Frau Maczak und Herr Strey, stehen leider nicht zur Verfügung. Frau Maczak ist zu einem namhaften Energieversorger gewechselt und nicht mehr in den Diensten des Planungsbüros WSW. Herr Strey hat Urlaub. Insoweit ist es nicht möglich im Rahmen der heutigen Sitzung den Landschaftsplan vorzustellen. Sofern gewünscht, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2024, erfolgen.
Im Übrigen ist festzustellen, dass der ursprüngliche Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen und der diesbezüglich erfolgten landespflegerischen Begleitplanung fortgeschrieben wurde. Das heißt, die ursprüngliche Fassung wurde mehrfach angepasst und modifiziert.
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden- und Beigeordnetenbesprechung wurde diese Problematik ebenfalls erörtert. Man ist sich einig, dass der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein neu aufgestellt werden muss. Die Kosten für die Erstellung eines Landschaftsplanes betragen rund 120.000,00 Euro. Diese werden von Seiten des Landes mit 40.000,00 Euro finanziell gefördert. Diese Förderung wurde bereits von Seiten des Landes in Aussicht gestellt. Ein konkreter Förderantrag ist allerdings noch zu stellen. Dies bereits unter Benennung eines zu beauftragenden Landschaftsarchitekten. Diese Leistung ist auszuschreiben.
Die rechtliche Grundlage für die Landschaftsplanung bildet § 5 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG). Der Anlage beigefügt ist eine Ausarbeitung des Bundes deutscher Landschaftsarchitekten zur kommunalen Landschaftsplanung in Rheinland-Pfalz.
Der Vorsitzende sichert den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates zu, die Version des Landschaftsplanes aus dem Jahr 1992 allen Ratsmitgliedern in digitaler Form zukommen zu lassen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, zeitnah die Erstellung eine neuen Landschaftsplanes auszuschreiben. Das Leistungsverzeichnis ist entsprechend zu erstellen, die Leistungen auszuschreiben und nach Vergabe an ein Planungsbüro der konkrete Zuschussantrag zu stellen.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 13 | Mitteilungen und Anfragen |
| 1. | Die Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms liegt noch nicht vor. |
| 2. | Mit Schreiben vom 05.04.2024 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt die Abrechnung für das 2. Halbjahr 2023 zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung mitgeteilt. Entsprechend der getroffenen Vereinbarung beträgt der Personal- und Sachkostenaufwand für den vorgenannten Abrechnungszeitraum insgesamt 19.127,37 Euro. Im Rahmen der abgeschlossenen Verfahren wurden Einnahmen durch Verwarn- bzw. Bußgelder in Höhe von insgesamt 21.177,25 Euro erzielt. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss in Höhe von 2.049,88 Euro. |
| 3. | Auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 sollen die Betreuungsangebote an den drei Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein fortgesetzt werden. Die entsprechenden Förderanträge werden gestellt. |
| 4. | Vor Beginn der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2024 soll ein Gruppenbild gefertigt werden. Es ergeht eine gesonderte Einladung. |
| 5. | Folgende Sitzungen der Gremien der Verbandsgemeinde Wöllstein sind noch vorgesehenen: |
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| - Dienstag, den 23.04.2024, 18.00 Uhr, Sitzung des Wahlausschusses |
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| - Dienstag, den 07.05.2024, 19.00 Uhr, Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 |
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| - Donnerstag, den 16.05.2024, 17.00 Uhr, Bauausschuss |
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| - Dienstag, den 28.05.2024, 18.00 Uhr Verbandsgemeinderat |
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| - Dienstag, den 11.06.2024, 18.00 Uhr, Sitzung des Wahlausschusses |
Die Wahlzeit des Verbandsgemeinderates und der Ausschüsse endet am 30.06.2024. Sofern erforderlich, sind bis zu diesem Zeitpunkt noch Sitzungen der Gremien möglich.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:25 Uhr.