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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 18/2023
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung „Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel“ des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die Auslegung des Entwurfs der vorgenannten Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein beschlossen.

Der Entwurf der Teiländerung „Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel“ des Flächennutzungsplans liegt mit der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht als integrierter Bestandteil der Begründung in der Zeit vom

15.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und kann dort von jedermann montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags - nach vorheriger Terminvereinbarung - eingesehen werden. Terminvereinbarungen sind unter folgenden Telefonnummern möglich:

06703 / 302-240 (Frau Vieth) oder 06703 / 302 -20 (Zentrale).

Im gleichen Zeitraum können diese Bekanntmachung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice - Bauleitplanung - Bauleitpläne im Verfahren) eingesehen und über das Geoportal RLP (https://www.geoportal.de) abgerufen werden.

Art der vorliegenden Umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts liegen folgende Dokumente zur Einsichtnahme vor, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Anzahl und

Art der vor-

handenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

4

Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentliche rBelange

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

- Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

- Landesbetrieb Mobilität Worms

- Handels-verband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz

- GDKE-DirektionLandesarchäologie Mainz - Generaldirektion Kulturelles Erbe

- Schutzgüter: Wasser / Mensch Aussagen zu Sturzflutgefährdung und Starkregengefährdung

- Schutzgut: Mensch Aussagen zur Verkehrserschließung

- Schutzgut: Mensch Aussagen hinsichtlich mgl. Beeinträchtigung der Versorgung mit Gütern

- Aussagen zum Schutzgut Kultur-/sonstige Güter hinsichtlich möglicher archäologischer Funde

1

fachliche Beurteilun gder umweltbezogenen Belange in Form eines Umweltberichtes

WSW & Partner GmbH

Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung - Aussagen zur Bestandssituation der Schutzgüter, Tiere, Pflanzen, Menschen, Kultur-, sonstige Güter, Landschaft, Boden / Fläche, Klima, Luft und Wasser sowie die Abschätzung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, insbesondere Mensch, vor allem hinsichtlich zusätzlicher Verkehrsbelastung, Wasser hinsichtlich Starkregen / Sturzfluten, Fläche hinsichtlich Versiegelung

1

Einzelhandelskonzept

GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH

Aussagen zur Verträglichkeit von Einzelhandelsnutzungen an verschiedenen Standorten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch/Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.

Hinweise:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist bei der genannten Dienststelle abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gau-Bickelheim, den 24.04.2023
gez. (Gerd Rocker)
Bürgermeister
(Siegel)