Teiländerung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein
in der Gemarkung Wonsheim; Ausweisung einer Wohnbaufläche
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i. V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 gem. § 2 Abs. 1 i. V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein beschlossen.
Die bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht jedoch nicht der aktuellen städtebaulichen Planung der Ortsgemeinde Wonsheim. Eine planungsrechtliche Grundlage für das beabsichtigte Neubaugebiet ist somit derzeit nicht gegeben.
Zur Umsetzung der aktuellen Planungsziele der Ortsgemeinde ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Darstellung an die vorgesehene Ausweisung einer Wohnbaufläche anzupassen.
Ein entsprechender Planentwurf mit der neuen Abgrenzung der Wohnbaufläche liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Auch die Darstellung der aktuell im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbaufläche ist beigefügt (siehe Anlagen 1 und 2).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 i. V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.