Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 folgende
Benutzungsentgeltordnung
für die Benutzung des Freibades „Am Schlossstadion“ Wöllstein beschlossen:
| I. Einzelkarten (berechtigt zum einmaligen Eintritt) | |
| Kinder & Jugendliche von 4 bis 17 Jahre | 1,50 EUR |
| Erwachsene ab 18 Jahre | 2,50 EUR |
| Sondertarif | 2,00 EUR |
| III. Saisonkarten | |
| Kinder & Jugendliche von 4 bis 17 Jahre | 30,00 EUR |
| Erwachsene ab 18 Jahre | 50,00 EUR |
| Sondertarif | 36,00 EUR |
Als Erwachsener im vorgenannten Sinne gilt, wer das 18. Lebensjahr bis zum 31.12. des abgelaufenen Kalenderjahres erreicht hat.
Als Kind & Jugendlicher gilt, wer am 01.01. des laufenden Jahres 4 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Volljährige Schwerbeschädigte und Rentner zahlen das Benutzungsentgelt Sondertarif.
Studenten, Schüler, Wehrdienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen über 18 Jahre zahlen den Sondertarif. Der Nachweis ist durch die Vorlage eines entsprechenden Ausweises zu führen.
Kleinkinder haben freien Eintritt. Als Kleinkind gilt, wer am 01.01. des laufenden Jahres noch keine vier Jahre alt ist.
Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz zahlen den Preis der jeweils nächst günstigeren Kategorie.
Saisonkartenregelung:
für das 3. Kind & Jugendliche von 4 bis 17 Jahre 15,00 EUR.
Für den Erwerb von Saisonkarten für kinderreiche Familien sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Diese werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein im Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Familien-Saisonkarten-Regelung
Ehepaare mit einem oder mehr Kindern & Jugendlichen
| von 4 bis 17 Jahre | 85,00 EUR |
| Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern & Jugend- | |
| lichen von 4 bis 17 Jahre | 50,00 EUR |
Die Berechtigung zum Erwerb von Familien-Saisonkarten ist wie folgt an der Freibadkasse nachzuweisen:
| a) | Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (wird für diesen Zweck von unserem Einwohnermeldeamt kostenlos abgegeben) oder |
| b) | Vorlage von Ausweisen der Familienangehörigen, für die eine Familienkarte ausgestellt werden soll oder |
| c) | Vorlage des Familienstammbuchs |
Die Eintrittsgelder sind in europäischer Währung zu entrichten. Verlorene bzw. abhanden gekommene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.