- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 08. April 2025 |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
| Beginn: | 18:00 Uhr Ende: 19:50 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Rocker, Gerd | |
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Hollenbach, Peter | ohne Ratsmandat |
| Pitthan, Thomas | ohne Ratsmandat |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Bunn, Gernot | entschuldigt |
| Frohnhöfer, Stephan | |
| Gräsel, Hans | |
| Hahn, Stephan | |
| Müller, Lucia | |
| Schnabel, Oliver | entschuldigt |
| Wagner, Norbert | |
| SPD | |
| Brüchert, Johannes | |
| Degen, Helmut | |
| Fischborn, Björn | |
| Dr. Gerhardt, Günter | |
| Knuth, Christine | |
| Kohn, Michael | |
| Krieg, Sabine | entschuldigt |
| Krollmann, Regine | |
| Schön, Ragnar | |
| FWG | |
| Emrich, Jochen | |
| Faust, Karl-Hans | bis 19.15 Uhr |
| Hahn, Ingo | |
| Jahn, Thorsten | entschuldigt |
| Kinder, Annerose | |
| Steinle, Isabell | entschuldigt |
| Wiesel, Sascha | |
| Bündnis 90/Die Grünen | |
| Krüger, Robin | entschuldigt |
| Rathgeber, Achim | |
| FDP | |
| Müller, Sandra | |
| Dr. Pietrowski, Rolf | |
| Ortsbürgermeister (o. RM): | |
| Eich, Rudi, Gumbsheim | entschuldigt |
| Vogel, Hermann, Eckelsheim | entschuldigt |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim | |
| Von der Verwaltung: | Herr Becker (Schriftführer) |
| Sonstige Anwesende: | Frau Eichler (Architekturbüro Eichler & Eichler, zu TOP 4), |
| Von der Verbandsgemeindeverwaltung: |
| Herr Emrich, Herr Zehmer, Herr Becker |
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
| TOP 1 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - |
| Gewerbefläche "Rechenzentrum mit Energieversorgung auf dem Gelände der bestehenden Ziegelei; |
| Kernfläche & Fläche C 1 + Fläche C2 (1.Bauabschnitt)" in der Ortsgemeinde Wöllstein |
| 1.1. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 1.2. Antrag auf landesplanerische Stellungnahme |
| 1.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung |
| - jeweils Beratung und Beschluss - |
| TOP 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Gewerbefläche "Rechenzentrum mit Energieversorgung auf dem Gelände der bestehenden Ziegelei; |
| Erweiterungsflächen C 3 + Fläche D (2. Bauabschnitt)" in der Ortsgemeinde Wöllstein |
| 2.1. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2.2. Antrag auf landesplanerische Stellungnahme |
| - jeweils Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Darstellung einer Wohnbaufläche in der Ortsgemeinde Wonsheim |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim; |
| Sanierung und Erweiterung der Schulturnhalle |
| 4.1 Vertrag für Architektenleistungen für die Leistungsphasen I bis IV mit dem Architekturbüro Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim |
| 4.2 Vertrag Ingenieurleistungen der Kostengruppen 410 - 430 (HLS) und 440 - 450 (Elektro) mit dem Ingenieurbüro für Haustechnik Stoffel, Ingelheim |
| 4.3 Vertrag Ingenieurleistungen Statik mit dem Ingenieurbüro Verheyen, Bad Kreuznach |
| 4.4 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch das Ingenieurbüro Verheyen |
| 4.5 Vorstellung der modifizierten Kostenberechnung |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Grundschule "Am Martinsberg" Siefersheim; |
| Sicherstellung des Schulraumbedarfs |
| 5.1 Beauftragung des Architekturbüros Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim; |
| Erbringung der Ingenieur- und Architektenleistungen |
| 5.2 Ankauf/Anmietung eines Schulcontainers |
| 5.3 Ausstattung des Containers mit Schulmobiliar |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim; |
| Ausbau zur Zweizügigkeit; |
| Erweiterung/Neubau |
| - Sachstandsbericht - |
| TOP 7 | Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim; |
| Schulturnhalle; |
| Leckage Wasserleitung |
| - Sachstandsbericht - |
| TOP 8 | Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 15. Juni 2025; |
| Bildung eines Wahlausschusses |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2024; |
| Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10 | Projekt AMIF (Aufsuchende, beratende und integrierende Arbeit) in der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Vereinbarung mit der Förderinitiative Donnersberg e. V. (FID); |
| Weiterführung der Maßnahme ab 01. Januar 2026 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 11 | Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Fortschreibung des Landschaftsplanes; |
| Vergabe der Planungsleistungen |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 12 | Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes; |
| Beauftragung eines Büros zur Unterstützung der Planungsleistungen |
| - Beratung und Beschluss |
| TOP 13 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein; |
| Badesaison 2025 |
| 13.1 Erneuerung der Filteranlage |
| 13.2 Vergabe der Grünpflegearbeiten |
| 13.3 Eröffnung der Badesaison 2025 |
| 13.4 Haus- und Badeordnung |
| 13.5 Benutzungsentgeltordnung |
| 13.6 Öffnungszeiten |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 14 | Kommunales Investitionsprogramm, Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
| TOP 15 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Einwände zur Tagesordnung werden nicht erhoben.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein -
Gewerbefläche "Rechenzentrum mit Energieversorgung auf dem Gelände der bestehenden Ziegelei;
Kernfläche & Fläche C 1 + Fläche C2 (1.Bauabschnitt)" in der Ortsgemeinde Wöllstein
| 1.1. | Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 1.2. | Antrag auf landesplanerische Stellungnahme |
| 1.3. | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung |
- jeweils Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Planung
1.1 Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
Die Fa. JUWÖ Poroton-Werke GmbH beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Wöllstein Flur 4 Parzellen 135/4, 138/5, 149/4, 171/2, 155/1, 284, 163/1, 286/2, 181/1, 92/1, 196/1, 159, 190/1, 283, 142/5, 143, 79/1, 200, 201, 204/1, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 293 tlw., 287, 276, 288, 290 ein Rechenzentrum zu errichten. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieses Vorhabens sind nicht erfüllt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein als Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen dargestellt. Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe sind für diese Fläche die Ziele „Vorranggebiet -genehmigter Rohstoffabbaufläche ohne Raumwiderstand".
Zur Schaffung von Bauplanungsrecht ist auf Ebene der Verbandsgemeinde der Flächennutzungsplan zu ändern und eine gewerbliche Baufläche darzustellen; sh. Anlage 1.
Auf Ortsgemeindeebene ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erforderlich.
1.2. Antrag auf landesplanerische Stellungnahme
Der Flächennutzungsplan ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Demnach ist ein Antrag bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms auf landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPIG zu beantragen.
Bereits am 14.03.2025 fand bei der SGD-Süd ein Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Behörden statt. In diesem Gespräch wurde klargestellt, dass für die o.g. Flächen kein Zielabweichungsverfahren erforderlich ist, da die Flächen bereits ausgetont sind. Dies soll in der erforderlichen Landesplanerischen Stellungnahme durch die Unteren Landesplanungsbehörde noch einmal bestätigt werden.
Die Begründung zum Antrag ist von der Fa. JUWÖ ausgearbeitet und als Anlage 2 beigefügt.
1.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung
Mit der Fa. JUWÖ (Vorhabenträger) wurde im Vorfeld erörtert, dass dieser ein Planungsbüro vorhält, welches nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung beauftragt wird und alle diesbezüglichen Planungskosten trägt. Darunter fallen auch alle Kosten für sonstige erforderliche Leistungen (wie z.B. Umweltprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, weitere Gutachten), die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für eine ordnungsgemäße Abwägung notwendig werden.
Die Planungshoheit bleibt vollständig bei der VG Wöllstein. Das Flächennutzungsplanverfahren wird von der VG Wöllstein betrieben und unterliegt in den einzelnen Verfahrensschritten der Abwägung und Beschlussfassung im VG-Rat.
Weiteres wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. JUWÖ und der VG Wöllstein geregelt. Insbesondere wird auch formuliert, dass beim Scheitern der Planung Schadenersatzansprüche der Fa. JUWÖ gegenüber der VG Wöllstein ausgeschlossen werden.
Außerdem ist in dem städtebaulichen Vertrag der Geltungsbereich, der unter dem TOP 2 ausgewiesen ist (Erweiterungsfläche C 3 + D, 2. Bauabschnitt), mit inbegriffen.
Die Fa. JUWÖ ist mit dem Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages einverstanden.
Beschlüsse:
| 1.1 | Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche in der Ortsgemeinde Wöllstein auf dem Grundstück Flur 4 Parzellen 135/4, 138/5, 149/4, 171/2, 155/1, 284, 163/1, 286/2, 181/1, 92/1, 196/1, 159, 190/1, 283, 142/5, 143, 79/1, 200, 201, 204/1, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 293 tlw., 287, 276, 288, 290 gem. Kennzeichnung im beigefügtem Plan. |
| 1.2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG. |
| 1.3. | Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Fa. JUWÖ mit dem Inhalt der Beauftragung eines Planungsbüros und der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss. |
Die Beschlüsse hierzu ergehen jeweils einstimmig.
TOP 2 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Gewerbefläche "Rechenzentrum mit Energieversorgung auf dem Gelände der bestehenden Ziegelei;
Erweiterungsflächen C 3 + Fläche D (2. Bauabschnitt)" in der Ortsgemeinde Wöllstein
| 2.1. | Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2.2. | Antrag auf landesplanerische Stellungnahme |
- jeweils Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
2.1 Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauG
Die Fa. JUWÖ Poroton-Werke GmbH beabsichtigt auf ihrem Grundstück in der Gemarkung Wöllstein Flur 4 Parzellen 67/1, 67/2, 67/3, 68/1, 68/2, 69, 70/1, 70/2, 70/3, 71/1, 71/2, 71/3, 71/4, 71/5, 72, 287 tlw., 291, 275, 211, 212,.213/1, 213/2, 214, 215, 216, 217, 218, 219/1, 219/2, 219/3, 220, 221, 222, 223, 224, 293, 289, 81, 80, 90 tlw., 244, 294, tlw. 225, 285 ein Rechenzentrum zu errichten. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieses Vorhabens sind nicht erfüllt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein als Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen dargestellt. Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe sind für diese Fläche die Ziele „Vorranggebiet für den kurz-bis mittelfristigen Rohstoffabbau" festgesetzt.
Zur Schaffung von Bauplanungsrecht ist auf Ebene der Verbandsgemeinde der Flächennutzungsplan zu ändern und eine gewerbliche Baufläche darzustellen; sh. Anlage 1 Auf Ortsgemeindeebene ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erforderlich.
2.2. Antrag auf landesplanerische Stellungnahme
Der Flächennutzungsplan ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Demnach ist ein Antrag bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms auf landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPIG zu beantragen.
Bereits am 14.03.2025 fand bei der SGD-Süd ein Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Behörden statt. In diesem Gespräch wurde klargestellt, dass für die o.g. Flächen noch nicht ausgetont sind. Aus diesem Grund muss für die Erweiterungsflächen C 3+ D ein Antrag auf Änderung der Flächen im regionalen Raumordnungsplan (kurz: ROP) durch die Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. In der Änderung des ROP sollen die Flächen nach Osten verschoben werden. Ein entsprechender Plan mit der zukünftigen möglichen Lage der Flächen ist als Anlage 2 beigefügt. Die Begründung zum Antrag ist von der Fa. JUWÖ ausgearbeitet und als Anlage 3 beigefügt.
Beschlüsse:
| 2.1 | Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche in der Ortsgemeinde Wöllstein auf dem Grundstück Flur 4 Parzellen 67/1, 67/2, 67/3, 68/1, 68/2, 69, 70/1, 70/2, 70/3, 71/1, 71/2, 71/3, 71/4, 71/5, 72, 287 tlw., 291, 275, 211, 212,.213/1, 213/2, 214, 215, 216, 217, 218, 219/1, 219/2, 219/3, 220, 221, 222, 223, 224, 293, 289, 81, 80, 90 tlw., 244, 294, tlw. 225, 285 gem. Kennzeichnung im beigefügtem Plan. |
| 2.2 | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG. |
| Die Beschlüsse hierzu ergehen jeweils einstimmig. | |
TOP 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Darstellung einer Wohnbaufläche in der Ortsgemeinde Wonsheim
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Die Ortsgemeinde Wonsheim beabsichtigt die Entwicklung eines Neubaugebietes zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. In dem betreffenden Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein bereits eine Wohnbaufläche dargestellt.
Die bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht jedoch nicht der aktuellen städtebaulichen Planung der Ortsgemeinde Wonsheim. Eine planungsrechtliche Grundlage für das beabsichtigte Neubaugebiet ist somit derzeit nicht gegeben.
Zur Umsetzung der aktuellen Planungsziele der Ortsgemeinde ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Darstellung an die vorgesehene Ausweisung einer Wohnbaufläche anzupassen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPIG) ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung eine landesplanerische Stellungnahme bei der zuständigen Landesplanungsbehörde zu beantragen. Diese ist erforderlich, um die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung sicherzustellen.
Ein entsprechender Planentwurf mit der neuen Abgrenzung der Wohnbaufläche liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Auch die Darstellung der aktuell im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbaufläche ist beigefügt (siehe Anlagen 1 und 2).
Beschlüsse:
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB folgenden Beschluss:
| 1. | Für einen Teilbereich der Gemarkung Wonsheim wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Anpassung der Darstellung einer bestehenden Wohnbaufläche an die aktuellen städtebaulichen Planungen der Ortsgemeinde beschlossen. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Durchführung des Änderungsverfahrens erforderlichen Schritte gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Darüber hinaus ist eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 6 Abs. 2 LPIG Rheinland-Pfalz bei der zuständigen Landesplanungsbehörde zu beantragen. |
Die Beschlüsse hierzu ergehen jeweils einstimmig.
TOP 4 Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim;
Sanierung und Erweiterung der Schulturnhalle
| 4.1 | Vertrag für Architektenleistungen für die Leistungsphasen I bis IV mit dem Architekturbüro Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim |
| 4.2 | Vertrag Ingenieurleistungen der Kostengruppen 410 - 430 (HLS) und 440 - 450 (Elektro) mit dem Ingenieurbüro für Haustechnik Stoffel, Ingelheim |
| 4.3 | Vertrag Ingenieurleistungen Statik mit dem Ingenieurbüro Verheyen, Bad Kreuznach |
| 4.4 | Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch das Ingenieurbüro Verheyen, Bad Kreuznach |
| 4.5 | Vorstellung der modifizierten Kostenberechnung |
- Beratung und Beschluss -
4.1 Vertrag für Architektenleistungen für die Leistungsphasen I bis IV mit dem Architekturbüro Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim
Sachdarstellung
Auf den der Anlage beigefügten Entwurf des Architektenvertrags wird verwiesen. Da die Leistungsphasen 5 bis 9 erst dann vergeben werden können, wenn über die Ausführung final entschieden wurde, werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 an das Architekturbüro Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim, vergeben.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist die Ausführung der Maßnahme von einer entsprechenden staatlichen Förderung abhängig.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Schließung des vorliegenden Architektenvertrages für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
4.2 Vertrag Ingenieurleistungen der Kostengruppen 410 - 430 (HLS) und 440 - 450 (Elektro) mit dem Ingenieurbüro für Haustechnik Stoffel, Ingelheim
Sachdarstellung
Für die Erbringung der Ingenieurleistungen zu den Kostengruppen 410-430 (HLS) und 440-450 (Elektro) wurde ein Angebot des Ingenieurbüros für Haustechnik Stoffel, Ingelheim, eingeholt.
Die entsprechenden Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 werden zu einem Betrag in Höhe von 43.680,37 Euro brutto angeboten. Dies basiert auf der vorgegebenen Kostenschätzung nach DIN 276. Das Honorarangebot wurde gemäß HOAI 2021, Teil 4, § 56 erstellt.
Die Verwaltung empfiehlt die entsprechende Beauftragung.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat erteilt den Auftrag an das Ingenieurbüro für Haustechnik Stoffel, Ingelheim, zur Erbringung der Ingenieurleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro zum Angebotspreis von 43.680,37 Euro.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
4.3 Vertrag Ingenieurleistungen Statik mit dem Ingenieurbüro Verheyen, Bad Kreuznach
Sachdarstellung
Für die Erbringung der Ingenieurleistungen Statik wurde ein Angebot des Ingenieurbüros Verheyen eingeholt.
Die entsprechenden Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 werden zu einem Betrag in Höhe von 29.219,41 Euro brutto angeboten. Das Honorarangebot wurde gemäß HOAI 2021 erstellt.
Die Verwaltung empfiehlt die entsprechende Beauftragung.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat erteilt den Auftrag an das Ingenieurbüro Verheyen zur Erbringung der Ingenieurleistungen Statik zum Angebotspreis von 29.219,41 Euro.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
4.4 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch das Ingenieurbüro Verheyen, Bad Kreuznach
Sachdarstellung
Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes liegt ein Angebot der IfB
Ingenieurgesellschaft für Brandschutz mbH, Bad Kreuznach, in Zusammenarbeit mit Verheyen Ingenieure, Bad Kreuznach, vor. Der Angebotspreis für das Brandschutzkonzept beträgt 9.282,00 Euro (brutto).
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Beauftragung der Ingenieurgesellschaft für Brandschutz mbH, Bad Kreuznach, mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zum Angebotspreis von 9.282,00 Euro brutto.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
4.5 Vorstellung der modifizierten Kostenberechnung
Sachdarstellung
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Architektin Hanna Eichler vom gleichnamigen Architekturbüro aus Alzey-Weinheim anwesend. Nach erneuter, dezidierter Betrachtung der geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen haben sich Mehrkosten ergeben. Die neue Kostenberechnung sowie die Erläuterung der voraussichtlichen Mehrkosten nach DIN 276 werden von Frau Eichler dem Verbandsgemeinderat eingehend vorgestellt.
Aussprache
Der Verbandsgemeinderat zeigte sich ob der doch sehr hohen Steigerung der bisher angenommenen Kosten wenig erfreut und beanstandet dies.
Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass es sich hier nicht um eine Kostenberechnung, sondern lediglich um eine Kostenschätzung handele. Eine aussagefähige und belastbare Betrachtung der anfallenden Kosten sei erst im weiteren Verlauf des Verfahrens möglich. Insbesondere ist es hierzu notwendig, dass die zu beauftragenden Fachingenieure die technischen Gewerke und deren Erfordernis zur Erneuerung bzw. Ergänzung, auch im Rahmen des Neubaus, dezidiert betrachten und berechnen. Im Rahmen dieser Betrachtung kann es durchaus auch zu weiteren Kostenmehrungen kommen. Letztendlich ist es dem Verbandsgemeinderat freigestellt, über die Durchführung der Maßnahme zu entscheiden. Von Seiten der Verwaltung wird dies, insbesondere aufgrund des aufgezeigten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs, nachdrücklich empfohlen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt die neue Kostenbetrachtung zur Kenntnis und bestätigt die aufgezeigten Mehrkosten. Die Architektin, die Fachingenieure und die Verwaltung werden beauftragt die Planungen weiter zu spezifizieren mit dem Ziel der Erstellung einer finalen Genehmigungsplanung. Diese dient dann als Grundlage für die Beantragung entsprechender Fördermittel.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei drei Stimmenthaltungen.
TOP 5 Grundschule "Am Martinsberg" Siefersheim;
Sicherstellung des Schulraumbedarfs
| 5.1 | Beauftragung des Architekturbüros Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim; |
| Erbringung der Ingenieur- und Architektenleistungen |
| 5.2 | Ankauf/Anmietung eines Schulcontainers |
| 5.3 | Ausstattung des Containers mit Schulmobiliar |
| - Beratung und Beschluss - |
| 5.1 | Beauftragung des Architekturbüros Eichler & Eichler Architekten GmbH, Alzey-Weinheim |
Sachdarstellung
Das Architekturbüro Eichler & Eichler, Alzey-Weinheim, bietet die erforderlichen Architektenleistungen zum Gesamtpreis von 3.123,75 Euro brutto an. Die Verwaltung schlägt die entsprechende Beauftragung vor.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beauftragung des Architekturbüros Eichler & Eichler, Alzey-Weinheim, mit der Erbringung der Architekten- und Ingenieurleistungen zum Gesamtpreis von 3.123,75 Euro brutto.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
5.2 Ankauf/Anmietung eines Schulcontainers
Sachdarstellung
Hierzu liegen zwei Angebote vor. Die günstigst bietende Firma ist die Firma Optirent Mobilraum Mietservice GmbH, Bergneustadt. Es handelt sich um einen Mietcontainer mit einer Gesamtgrundfläche von 54 m. Der Mietpreis beträgt bei einer Mindestmietdauer von 24 Monaten 698,00 Euro pro Monat. Alternativ wird der Kauf eines gebrauchten Schulcontainers zum Preis von 39.524,00 Euro angeboten.
Hinzu kommen die entsprechenden Nebenleistungen: die Transportkosten bei Anlieferung in Höhe von 1.273,00 Euro, die Krankosten in Höhe von 225,00 Euro, die Montagekosten in Höhe von 495,00 Euro sowie eine gegebenenfalls erforderliche Fundamentierung in Höhe von 375,00 Euro.
Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wie lange die Containeranlage benötigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Aller Voraussicht nach wird der Zeitraum von 24 Monaten jedoch überschritten. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren (= 60 Monate) würde sich der Ankauf als wirtschaftlicher darstellen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine Investition handelt, die entsprechend finanziert werden muss.
Nach Abwägung aller für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Aspekte empfiehlt die Verwaltung den Ankauf. Ein entsprechender Ansatz im Haushaltsplan ist allerdings nicht vorhanden. Die Finanzierung des Betrags ist jedoch im Rahmen der Gesamtdeckung gesichert.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung einer Schulcontaineranlage zum Preis von 39.524,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei der Firma Optirent Mobilraum Mietservice GmbH, Bergneustadt. Hinzu kommen die aufgezeigten Nebenkosten zuzüglich der Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom und Breitband.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
5.3 Ausstattung des Containers mit Schulmobiliar
Sachdarstellung
Zur Nutzung des Schulcontainers muss dieser mit entsprechendem Mobiliar ausgestattet werden. Hierzu gehören, neben den Tischen und Stühlen, ein Lehrerpult, ein Lehrerstuhl, eine interaktive Tafel (Whiteboard), Schränke, eine Garderobe und verschiedene Kleinmöbel. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro an. Angebote müssen noch eingeholt werden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Notwendigkeit zur Ausstattung des Schulcontainers mit Schulmobiliar und ermächtigt die Verwaltung die entsprechenden Anschaffungen zu tätigen.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 6 Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim;
Ausbau zur Zweizügigkeit;
Erweiterung/Neubau
- Sachstandsbericht -
Sachdarstellung
Das beauftragte Architekturbüro Klenner hat gemeinsam mit den beauftragten Fachingenieuren das Bestandsgebäude und dessen Bausubstanz eingehend untersucht. Die entsprechende Machbarkeitsstudie wird dem Verbandsgemeinderat am 08.04.2025 zur Kenntnis gegeben. Als Nächstes findet eine Vergleichsbetrachtung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes im Vergleich zu einem Neubau statt. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie ist im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 7 Grundschule "St. Martin" Gau-Bickelheim;
Schulturnhalle;
Leckage Wasserleitung
- Sachstandsbericht -
Sachdarstellung
Mitte Dezember wurde in der Schulturnhalle der Grundschule „St. Martin" in Gau-Bickelheim ein erheblicher Wasserverlust festgestellt. Die Suche nach der entsprechenden Leckage gestaltete sich äußerst schwierig. Insgesamt fanden drei Leckortungen statt, bis letztendlich die schadhafte Stelle ausfindig gemacht werden konnte.
Da eine entsprechende Gebäudeversicherung bei der GVV besteht, war es zwingend notwendig, zu jedem Zeitpunkt die Versicherung miteinzubeziehen.
Die Leckage konnte erst Mitte März 2025 endgültig lokalisiert werden. Es handelt sich um einen Lochfraß, der letztendlich dazu führte, dass das Rohr undicht wurde. Im Übrigen hat sich gezeigt, dass die gesamte Wasserleitung im Bereich der Schulturnhalle marode ist undstarken Verschleiß aufweist. Es handelt sich um ein verzinktes Stahlrohr. Nach endgültiger Feststellung der Schäden wurde beschlossen, das Rohr im Bereich der Schulturnhalle vollständig zu erneuern. Es macht keinen Sinn, nur die schadhafte Stelle auszutauschen, da auch der übrige Leitungsstrang stark korrodiert ist und absehbar weitere Leckagen auftreten könnten. Die Rohrleitung wird in der abgehängten Decke verlegt, und es erfolgt ein Neuanschluss sowohl des gesamten Sanitärbereichs als auch der Küche. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 6.500,00 Euro brutto. Die Arbeiten werden von der Firma Müller, Stein-Bockenheim, ausgeführt. Mit der Versicherung ist noch final abzuklären, in welcher Höhe sie sich mit Versicherungsleistungen beteiligt.
Die Arbeiten werden am 07.04.2025 abgeschlossen sein.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 8 Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 15. Juni 2025;
Bildung eines Wahlausschusses
- Beratung und Beschluss -
Vor Eintritt in diesen TOP übernimmt der erste Beigeordnete Alfons Schnabel den Vorsitz.
Sachdarstellung
Die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wöllstein findet am Sonntag, dem 15. Juni 2025, statt. Eine etwaig notwendige Stichwahl ist für Sonntag, den 29. Juni 2025, vorgesehen. Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat diese beiden Termine gem. § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz festgesetzt. Sowohl die beamtenrechtliche Ausschreibung als auch die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen nach dem KWG sind erfolgt. Die beamtenrechtliche Ausschreibung ist im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein und im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Nachrichtenblatt.
Gem. § 8 KWG i. V. m. § 4 Kommunalwahlordnung ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der
Wahlausschuss ist für die Zulassung der Wahlvorschläge zuständig und muss hierüber entscheiden und nach der Wahl für die Feststellung des Ergebnisses. Der Wahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzer. Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Wahlleiter. Da Bürgermeister Gerd Rocker selbst kandidiert, übernimmt die Funktion des Wahlleiters der 1. Beigeordnete Alfons Schnabel. Die Beisitzer werden von ihm aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein können.
| Funktion | Mitglied des Wahlausschusses | Stellvertreter |
| Wahlleiter | Alfons Schnabel | Peter Hollenbach |
| Beisitzer 1 | Annerose Kinder | Oliver Heckmann |
| Beisitzer 2 | Stephan Hahn | Lucia Müller |
| Beisitzer 3 | Helmut Degen | Sabine Krieg |
| Beisitzer 4 | Hans Gräsel | Christine Knuth |
| Beisitzer 5 | Dr. Rolf Pietrowski | Sandra Müller |
| Beisitzer 6 | Robin Krüger | Achim Rathgeber |
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Sodann übernimmt Bürgermeister Rocker wieder den Vorsitz.
TOP 9 Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeister innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2024;
Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamten-gesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr (2024), zu unterrichten. Im Anschluss ist dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wöllstein zu veröffentlichen.
Die Nebentätigkeiten, die Bürgermeister Gerd Rocker im vergangenen Jahr ausgeübt hat, sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Bei der Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach, sowie als nebenamtliche Lehrkraft in der Berufsbildenden Schule II Wirtschaft Bad Kreuznach, wurden Vergütungen erzielt.
Dienstherr für die Tätigkeit an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Versteuerung der erzielten Einnahmen erfolgt nach Lohnsteuerklasse Vl. Die Vergütung am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Einkommen angegeben. Die einheitliche Höchstgrenze für die Erzielung von Vergütungen im Rahmen von Nebentätigkeiten gem. § 7 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) ist 9.600,00 Euro im Jahr. Der Maßgabe des § 8 Abs. 4 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Aufstellung von Vergütungen, die im vergangenen Kalenderjahr im Rahmen von Nebentätigkeiten erzielt wurden, wird regelmäßig nachgekommen.
Die durch Bürgermeister Gerd Rocker wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Nebenämter sind durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms genehmigt. Die politischen und sonstigen Ehrenämter sind in der Anlage aufgelistet.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 10 Projekt AMIF (Aufsuchende, beratende und integrierende Arbeit) in der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Vereinbarung mit der Förderinitiative Donnersberg e. V. (FID);
Weiterführung der Maßnahme ab 01. Januar 2026
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Im Rahmen der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11. Februar 2025 hat die Vertreterin der Förderinitiative Donnersberg e. V. (FID), Rockenhausen, Frau Silvia Giehl, das Projekt „Aufsuchende, beratende und integrierende Arbeit" in der Verbandsgemeinde Wöllstein (AMIF) vorgestellt und über ihre Arbeit berichtet. Die mit der Förderinitiative Donnersberg e. V. (FID) geschlossene Vereinbarung läuft derzeit vom 01.01.2023 und endet am 31.12.2025.
Die geschlossene Vereinbarung vom 13.09.2022 sowie die Projektskizze sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt eingestellt.
In der heutigen Sitzung gilt es nunmehr, über die Fortführung der bestehenden Vereinbarung zu beraten und zu entscheiden.
Ein entsprechendes Angebot zur Fortführung der Beratungsstelle durch die Förderinitiative Donnersberg liegt vor. Ab dem Jahr 2026 können zwei halbe Stellen mit jeweils 19,5 Stunden zu einem Komplettpreis von 38.424,48 Euro finanziert werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Differenzfinanzierung über das BAMF genehmigt wird und dass weiterhin keine Mietzahlung für die in der Ernst-Ludwig-Straße genutzten Räumlichkeiten entsteht.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Maßnahme zunächst für die Dauer von zwei Jahren und mit der Maßgabe, dass der vorgenannte Komplettpreis in Höhe von rund 38.000,00 Euro je Jahr gehalten werden kann.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verlängerung der Maßnahme zunächst für die Dauer von 2 Jahren zum jährlichen Preis von 38.424,48 Euro. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit FID zu schließen.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
TOP 11 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Fortschreibung des Landschaftsplanes;
Vergabe der Planungsleistungen
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Am 02.03.2021 hat der Verbandsgemeinderat die Fortschreibung des Landschaftsplanes beschlossen. Bereits im Sommer 2021 hat die Verwaltung eine Zuwendung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beantragt.
Seitdem wurde diese Zuwendung aufgrund verschiedener Verzögerungen jedes Jahr verlängert. In der Sitzung am 16.04.2024 wurde der Verbandsgemeinderat über den aktuellen Stand des Landschaftsplanes informiert. Bereits am 11.02.2025 war die Vergabe des Landschaftsplanes Thema im Rat. Hier wurde die Verwaltung damit beauftragt weitere Angebote einzuholen. Im Anschluss hat die Verwaltung erneut drei weitere Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zwei der aufgeforderten Planungsbüros erteilten Absagen. Somit liegen der Verwaltung zwei Angebote vor.
Nach erneuter Auswertung der vorliegenden Angebote ist weiterhin das Angebot der WSW & Partner GmbH zu einem Bruttobetrag von 122.274,61 € das wirtschaftlichste Angebot.
Die WSW & Partner GmbH ist der Verwaltung aus bereits erfolgreich durchgeführten Projekten bekannt und verfügt über die notwendige Fachkompetenz zur Umsetzung der Aufgabe.
Nach Abschluss des Ingenieurvertrages wird dieser dem Zuwendungsgeber übermittelt.
Anschließend erfolgt die Ausstellung des finalen Zuwendungsbescheides.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Erstellung des Landschaftsplanes die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein erforderlich sein wird.
Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung erneut die Vergabe der Planungsleistungen für die Fortschreibung des Landschaftsplanes an den wirtschaftslichsten Bieter.
Finanzierung:
Der Zuschuss des Landes beträgt ca. 40.000 €. Nach Abzug des Zuschusses an den Planungskosten in Höhe von 122.274,61 € verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von ca. 82.274,61 €. Hierfür stehen Mittel auf der Haushaltsstelle 511100.562900 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wöllstein beschließt:
| 1. | Die Planungsleistung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes wird an die WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern zum angebotenen Bruttobetrag von 122.274,61 € vergeben. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Ingenieurvertrag mit der WSW & Partner GmbH abzuschließen und diesen anschließend an den Zuwendungsgeber (SGD Süd) zur Prüfung zu übersenden. |
Aussprache:
Aus der Mitte des Rates wurde moniert, dass die vorliegende Beschlussvorlage zur Beschlussfassung ungeeignet sei. Es sei hier kein Vergleichsangebot ersichtlich und es entstehe der Eindruck, dass die Verwaltung die Firma WSW bevorzuge.
Fachbereichsleiter Emrich erläutert dem Rat das stattgefundene Auswahlverfahren und weist darauf hin, dass das zweite abgegebene Angebot wirtschaftlich ungünstiger war.
Der Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sowohl die Verbandsgemeinde als auch die Ortsgemeinden seit Jahren mit der Arbeit der Firma WSW sehr zufrieden sind. Die von verschiedenen Mitgliedern der Fraktionen an dem Planungsbüro WSW geäußerten Aussagen werden von Bürgermeister Gerd Rocker nicht geteilt und werden auch von Seiten der Verwaltung entschieden zurückgewiesen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung beschließt der Verbandsgemeinderat mit 21 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
TOP 12 Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes;
Beauftragung eines Büros zur Unterstützung der Planungsleistungen
- Beratung und Beschluss
Sachdarstellung
Im neuen Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) ist die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans durch den Aufgabenträger verbindlich geregelt. Da die entsprechende Aufgabenstellung weder durch die Verwaltung noch durch die Wehrleitung eigenständig erledigt werden kann, ist die Unterstützung durch einen Dienstleister erforderlich.
Hierzu wurden drei Angebote eingeholt.
Der günstigste Bieter ist die Beratungsagentur für Feuerwehren, Rudolf Hausdörfer, Wöllstein, zu einem Festpreis in Höhe von 9.800,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die drei Angebote wurden geprüft und mit der Wehrleitung erörtert. Die Verwaltung und die Wehrleitung empfehlen die Auftragsvergabe für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Verbandsgemeinde Wöllstein an die Beratungsagentur für Feuerwehren, Rudolf Hausdörfer, Wöllstein.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beauftragung der Beratungsagentur für Feuerwehren, Rudolf Hausdörfer, Wöllstein, zur Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein zum Angebotsfestpreis von 9.800,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
TOP 13 Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein;
Badesaison 2025
| 13.1 | Erneuerung der Filteranlage |
| 13.2 | Vergabe der Grünpflegearbeiten |
| 13.3 | Eröffnung der Badesaison 2025 |
| 13.4 | Haus- und Badeordnung |
| 13.5 | Benutzungsentgeltordnung |
| 13.6 | Öffnungszeiten |
- Beratung und Beschluss -
13.1 Erneuerung der Filteranlage
Der Vorsitzende teilt mit, dass momentan die Erneuerung der Filteranlage nicht notwendig ist, dies jedoch nicht ausschließt, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Notwendigkeit der Erneuerung eintreten könnte.
13.2 Vergabe der Grünpflegearbeiten
Sachdarstellung
Für die Durchführung der erforderlichen Grünpflegearbeiten in der Badesaison 2025 sowie für die Nachbearbeitung in der Herbstzeit wurde eine beschränkte öffentliche Ausschreibung vorgenommen.
Es wurden drei Firmen angefragt: die Firma Galabau Hinzmann, Langweiler, die Firma Gebäudeservice und Dienstleistungen GmbH Fuchs, Eckelsheim, sowie die Firma Martin Meyer aus Sprendlingen.
Der günstigste Bieter war die Firma Gebäudeservice und Dienstleistungen Fuchs, Eckelsheim, mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 13.161,40 Euro.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe der Grünpflegearbeiten im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion" Wöllstein an die Firma Gebäudeservice und Dienstleistungen GmbH Fuchs, Eckelsheim, zum Angebotspreis von 13.161,40 Euro brutto.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
13.3 Eröffnung der Badesaison 2025 (s. TOP 13.6)
13.4 Haus- und Badeordnung
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Haus- und Badeordnung wird verwiesen. Diese Fassung ist seit der Badesaison 2022 in Kraft und hat sich bewährt. Eine Überarbeitung bzw. Neufassung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Haus- und Badeordnung auch für das Jahr 2025 anzuwenden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die bestehende Haus- und Badeordnung auch für die Saison 2025.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
13.5 Benutzungsentgeltordnung
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Benutzungsentgeltordnung wird verwiesen. Diese ist ebenfalls seit der Badesaison 2022 in Kraft.
Die Entgeltordnung ist grundsätzlich sozial verträglich Im vergangenen Jahr wurde im Verbandsgemeinderat die Frage erörtert, ob die Möglichkeit besteht, auch 10er-Karten anzubieten. Dies wurde jedoch aufgrund der gegebenen Tarifstruktur mehrheitlich als nicht sinnvoll angesehen. Auch in dieser Badesaison ist es möglich, die Entgelte bargeldlos zu entrichten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Benutzungsentgeltordnung für die Badesaison 2025.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
13.6 Öffnungszeiten
Sachdarstellung
Die Verwaltung beabsichtigt, die diesjährige Saison im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion" in Wöllstein am Samstag, dem 10. Mai 2025, um 14:00 Uhr offiziell zu eröffnen. Wie im vergangenen Jahr soll der Eintritt an diesem Tag für alle Badegäste frei sein.
Im Rahmen der Badesaison 2025 sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen:
Dienstag bis Sonntag: jeweils von 12:00 bis 19:00 Uhr
In den Ferien: Dienstag bis Sonntag - jeweils von 10:00 bis 19:00 Uhr
Montags ist Ruhetag.
Mit den Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein und der Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz", Wöllstein, werden - wie im vergangenen Jahr - zur Durchführung des Schulsports individuelle Öffnungszeiten vereinbart.
Oberstes Gebot für die Nutzung der Anlage ist jedoch stets die Sicherheit der Badegäste und des Personals. Daher ist es zwingend erforderlich, dass sowohl die Badaufsicht als auch die Beckenaufsicht jederzeit ordnungsgemäß besetzt und gewährleistet sind. Falls erforderlich, müssen die Öffnungszeiten entsprechend angepasst werden. Wie bereits im vergangenen Jahr wird eine bedarfsorientierte Anpassung der Öffnungszeiten - also eine Verschiebung des Zeitfensters - zugesichert. Dadurch kann die größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die Öffnungszeiten gewährleistet werden.
Im Rahmen der kurzen Aussprache wurde aus der Mitte des Rates darauf hingewiesen, dass durch die Schließung des Badebetriebes des Bades „Rheinwelle“ vielleicht die Möglichkeit bestünde, eventuell erforderliches Personal von dort zu generieren.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Eröffnung der Freibadsaison am Samstag, dem 10. Mai 2025, um 14:00 Uhr. An diesem Tag wird freier Eintritt gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnungszeiten wie dargestellt umzusetzen.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
TOP 14 Kommunales Investitionsprogramm, Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Sachdarstellung
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Klima- und Umweltschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Pascal Zehmer, anwesend. Er erläutert ausführlich die geplanten und bereits ausgeführten Projekte im Rahmen des sogenannten Kommunalen Investitionsprogramms „Klimaschutz und Innovation" (KIPKI) berichten.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung wurden im Jahr 2025 bereits insgesamt rund 55.000,00 Euro aufgewandt. Dies übersteigt den Haushaltsansatz um 27.000,00 Euro. Es hat sich gezeigt, dass in den vergangenen Jahren die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung stark vernachlässigt worden ist. |
| Insoweit waren die ausgeführten Arbeiten zwingend notwendig. Dem Verbandsgemeinderat wird im Rahmen der nächsten Sitzung eine entsprechende Aufstellung mit Kartenmaterial vorgelegt, in der die durchgeführten Maßnahmen sowie die dadurch entstandenen Kosten dezidiert dargelegt werden. |
| 2. | Bezüglich des Sachstands zur Erstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Im Rahmen der Unterstützungsleistungen durch Herrn Lauer von der Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes sind bisher insgesamt 28,56 Tagessätze angefallen. |
| 3. | Feuerwehrtechnische Dienstleistungen im Jahr 2024 gemäß Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Alzey und der Verbandsgemeinde Wöllstein: Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. |
| 4. | Die Befahrung des touristischen Radwegenetzes im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein fand im turnusgemäßen Rhythmus Ende 2024 durch die Firma VIA, Köln, statt. Für die notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten wurde ein Gesamtaufwand brutto in Höhe von 4.940,29 Euro festgestellt. Die Arbeiten werden Ende April ausgeführt. |
| 5. | Die Einweihung des neu errichteten Hochbehälters im Bereich der Gemarkung Stein-Bockenheim findet am Dienstag, dem 06. Mai 2025 um 17.00 Uhr, statt. |
| 6. | Die Einweihung des Verwaltungsgebäudes in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein ist für Mitte Mai geplant. Der Termin wird noch bekanntgegeben. Es erfolgt eine gesonderte Einladung. |
| 7. | Am 02.04.2025 fand in Wörrstadt die gemeinsame Regionalkonferenz zum Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Alzey-Worms für die Verbandsgemeinde Wöllstein und Wörrstadt statt. |
| 8. | Den Ratsmitgliedern wurde eine Übersicht über den Stand der derzeit fertigen bzw. sich noch in Bearbeitung befindlichen Jahresabschlüsse übergeben. |
| 9. | Ratsmitglied Stephan Hahn bittet um Übernahme des TOP „Brandungskliff Eckelsheim“ für die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates. |
Da zu diesem TOP keine Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:50 Uhr.
Niederschrift gefertigt am 09.04.2025