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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 2/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift

über die 8. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum:

07. Oktober 2025

Ort:

Großer Sitzungssaal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende: 22:10 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Rocker, Gerd

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Hollenbach, Peter

ohne Ratsmandat

Pitthan, Thomas

ohne Ratsmandat

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Frohnhöfer, Stephan

entschuldigt

Gräsel, Hans

Hahn, Stephan

Müller, Lucia

Schnabel, Oliver

Wagner, Norbert

entschuldigt

SPD

Brüchert, Johannes

entschuldigt

Degen, Helmut

Fischborn, Björn

Dr. Gerhardt, Günter

Knuth, Christine

Kohn, Michael

Krieg, Sabine

Krollmann, Regine

Schön, Ragnar

FWG

Emrich, Jochen

Faust, Karl-Hans

Hahn, Ingo

entschuldigt

Jahn, Thorsten

Kinder, Annerose

Steinle, Isabell

entschuldigt

Wiesel, Sascha

Bündnis90/Die Grünen

Krüger, Robin

Rathgeber, Achim

FDP

Dr. Pietrowski, Rolf

Lechthaler, Christoph

Ortsbürgermeister/in (o. RM):

Eich, Rudi, Gumbsheim

Vogel, Hermann, Eckelsheim

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Von der Verwaltung:

Herr Becker (Schriftführer), Herr Mayer (Werke), Herr Meyer (EDV), Herr Emrich (Fachbereich III), Frau Molitor (Fachbereich II)

Sonstige Anwesende:

Herr und Frau Klenner vom Architekturbüro Klenner

Herr Roepke und Herr Held von der Wasserversorgung Rhh.

Frau Anesiadis von der Tourist-Information, Herr Seidorf von WSW,

Herr Neumann von der allgemeinen Zeitung

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO

TOP 2

Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO

TOP 3

Weiterentwicklung der touristischen Kooperation mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Stadt Alzey zu einem Touristischen Service Center (TSC);

Beschluss über die Durchführung des Prozesses und die Finanzierung

TOP 4

Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim;

Sanierung und Erweiterung der Schulturnhalle;

Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim;

Erweiterung bzw. Neubau zur 1,5 bzw. 2-Zügigkeit

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Grundschule "St. Martin" in Gau-Bickelheim;

Mängelbeseitigung der Blitzschutzanlage Turnhalle

TOP 7

Grundschule "Am Martinsberg" in Siefersheim;

Dachreparatur

TOP 8

Schlossstadion Wöllstein;

Sanierung der Laufbahn;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Freizeit- und Erlebnisbad Wöllstein;

Erneuerung der Mess- und Regeltechnik

- Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung -

TOP 10

Betriebs- und Beckenaufsicht;

Schließung einer Vereinbarung mit Bäderservice Barth, Staudernheim

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein

a.) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

b.) Erweiterung des Geltungsbereichs - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB);

c.) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten Planentwurfs aufgrund der Abwägung aus a.) und des geänderten Geltungsbereichs aus b.)

d.) Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

TOP 12

Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein "Freifläche-Photovoltaikanlage", Fläche B, in der Ortsgemeinde Wöllstein;

a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB;

b.) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfs

c.) Beratung und Beschlussfassung zum Einholen der Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO

TOP 13

Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein; Teilbereich Ortsgemeinde Gau-Bickelheim Sonderbaufläche "Wohnmobilstellplätze"

a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB

b) Beauftragung der Planungsleistungen

c) Landesplanerische Stellungnahme, gem. § 20 LPlG

d) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

- jeweils Beratung und Beschlussfassung -

TOP 14.1

Sanierung und Erweiterung Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Auftragsvergaben und Nachträge;

Bestätigung durch den Verbandsgemeinderat

Außenanlagen - Sachstandsmitteilung

TOP 14.2

Nachtrag 02 Fliesenarbeiten WC KG

TOP 14.3

Nachtrag 08 Bei- und Nacharbeiten Innenputz

TOP 14.4

Auftrag 46 Nacharbeiten an Einbauteilen

TOP 14.5

Nachtrag 02 Bodenbelagsarbeiten

TOP 14.6

Nachtrag 03 Tauchpumpe

TOP 14.7

Nachtrag 02 Untergrund fräsen

TOP 14.8

Auftrag 23 Nacharbeiten an Wärmemengenzähler und Heizkörperaufhängung

TOP 14.9

Nachtrag 07 Wärmeversorgung Altbau

TOP 14.10

Nachtrag 03 Änderung Parkettmaße

TOP 14.11

Auftragsvergabe Brandschutztüren

TOP 14.12

Auftragsvergabe Naturstein Innenbereich

TOP 14.13

Aktueller Gesamtkostenverlauf

TOP 15

Gasliefervertrag 2026 bis 2028;

Ausschreibung und Vergabe

- Beratung und Beschluss -

TOP 16

Stromliefervertrag 2026 bis 2028;

Ausschreibung und Vergabe

- Beratung und Beschluss -

TOP 17

Schiedsämter für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vorschlag zur Besetzung

- Beratung und Beschluss -

TOP 18

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);

Sachstandsbericht bezüglich der Mittelverwendung

TOP 19.1

Anwendung der Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage für 2025 ff;

Antrag der FDP-Fraktion vom 13.06.2025

TOP 19.2

Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim;

Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen

TOP 19.3

Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.09.2025

TOP 20

Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die

Anwesenden.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat

beschlussfähig versammelt ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende darum, die Tagesordnung nach Bedarf abarbeiten zu dürfen. Zudem werden die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen als eigener TOP 19.3 eingefügt.

Dagegen ergeben sich im Rat keine Einwendungen.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 GemO

Sachdarstellung

Das Ratsmitglied der FDP-Fraktion Sandra Müller ist Aufgrund Wegzug aus dem Verbandsgemeinderat und auch in verschiedenen Ausschüssen ausgeschieden.

Als Nachrücker folgt Herr Christoph Lechthaler, Wöllstein. Er hat schriftlich die Annahme des Mandates erklärt. Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich aus § 30 GemO.

Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Christoph Lechthaler per Handschlag auf diegewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§30 Abs. 2 GemO).

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2

Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO

Sachdarstellung

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Sandra Müller sind folgende Positionen in den Ausschüssen neu zu besetzen:

SchTA

Ausschussmitglied

UKSA

Ausschussmitglied

RPA

Stellv. Ausschussmitglied

Personalausschuss

Stellv. Ausschussmitglied

WA

Stellv. Ausschussmitglied

Das Vorschlagsrecht zur Besetzung hat die FDP-Fraktion.

Beschluss

Da die FDP-Fraktion noch etwas Zeit benötigt, um die Ausschussmitglieder vorzuschlagen, wird der TOP einstimmig vertagt.

TOP 3

Weiterentwicklung der touristischen Kooperation mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Stadt Alzey zu einem Touristischen Service Center (TSC);

Beschluss über die Durchführung des Prozesses und die Finanzierung

Diese Beschlussvorlage wurde von der Leiterin der Touristinformation, Frau Elena Anesiadis, gefertigt und wird den Räten der Stadt Alzey, der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Verbandsgemeinde Wöllstein identisch zur Entscheidung vorgelegt.

Frau Anesiadis ist anwesend und stellt das Projekt detailliert vor.

Sachdarstellung

Mit Beschluss vom 17.07.2023 beauftragte der Verbandsgemeinderat die touristische Kooperation Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz mit der Durchführung eines Tourismus Service Center-Prozesses (TSC-Prozesses).

Zum damaligen Zeitpunkt kündigte das zuständige Wirtschaftsministerium die baldige Veröffentlichung eines neuen Förderprogramms zur Unterstützung solcher Prozesse an.

Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Kooperationspartner, zunächst abzuwarten, um zu gegebener Zeit einen Förderantrag mit einer potenziellen Förderquote von 80 % stellen zu können.

Da sich die Veröffentlichung des Förderprogramms jedoch verzögerte, konnte der Antrag erst im April 2025 eingereicht werden. Mit Bescheid vom Juni 2025 teilte das Ministerium mit, dass keine Förderung gewährt wird.

Die Partner der touristischen Kooperation Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz sind weiterhin überzeugt, dass die Weiterentwicklung der Kooperationsstruktur und der Aufgabenwahrnehmung zentrale Maßnahmen für die zukünftige touristische Entwicklung der Urlaubsregion Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz darstellen. Aus diesem Grund soll der TSC Prozess auch ohne Förderung umgesetzt werden.

Ziel des Prozesses ist eine strategische Neuausrichtung der touristischen Zusammenarbeit und der Tourist Information unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen.

Im Einzelnen sollen folgende Inhalte bearbeitet werden:

  • Analyse der bestehenden Organisationseinheiten durch Geschäfts- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
  • Prüfung geeigneter Rechtsformen und/oder alternativer Kooperationsmodelle,
  • Entwicklung praxisnaher Lösungen für die künftige Zusammenarbeit in den
  • Bereichen Marketing, Vertrieb und Gästeservice,
  • Evtl. Prüfung der Einführung eines gemeinsamen, identitätsstiftenden Regionsbegriffs.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde die touristische Kooperation Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz beauftragt, die Schlüsselmaßnahme „Durchführung eines Tourismus Service Center-Prozesses (TSC Prozess)" umzusetzen. Die Gesamtkosten i. H. v. ca. 30.000 € werden von den Partnern zu je einem Drittel getragen.

Der Anteil der Verbandsgemeinde i. H. v. 10.000 Euro wird im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt.

Der Beschluss ergeht mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen

TOP 4

Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim;

Sanierung und Erweiterung der Schulturnhalle;

Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Das Architekturbüro Eichler, Alzey-Weinheim, hat zusammen mit dem Fachingenieur für die Haustechnik, Stoffel, die erforderliche Genehmigungsplanung und Kostenschätzung fertiggestellt. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf 3.767.122,31 Euro. Die prozentuale Aufteilung auf Ortsgemeinde Gau-Bickelheim und Verbandsgemeinde Wöllstein ist noch dezidiert zu ermitteln. Eine konkrete Verteilung des Aufwandes kann allerdings erst nach Vorliegen der entsprechenden Ausschreibungsergebnisse bzw. nach Abrechnung der einzelnen Gewerke erfolgen. Nach derzeitigem Stand beträgt der Kostenanteil der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim 1.418.546,92 Euro.

Die genehmigungsreife Planung und Kostenberechnung nach DIN 276 liegt vor, sodass ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann.

In einem sehr konstruktiven Gespräch mit den Vertretern der ADD wurden die

Möglichkeiten der Förderung des Projektes eingehend erörtert. Es wurde vereinbart, Fördergelder aus dem Investitionsstock des Landes zu beantragen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Anlage überwiegend als Kultur- und Mehrzweckhalle genutzt wird.

Dies hat für die Verbandsgemeinde den Vorteil, dass mit einer 60%igen Förderung, bezogen auf die Gesamtkosten, gerechnet werden darf. Die Förderung im Rahmen des Schulbaus beträgt bei Schulturnhallen lediglich 40%. Als Eigentümer ist die Verbandsgemeinde Träger der Maßnahme.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Planungen und Kostenschätzungen zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 5

Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim;

Erweiterung bzw. Neubau zur 1,5 bzw. 2-Zügigkeit

- Beratung und Beschluss –

Das Architektenehepaar Klenner ist anwesend und erläutert das Projekt mittels Powerpoint-Präsentation sehr eingehend.

Sachdarstellung

Die Verbandsgemeinde Wöllstein beabsichtigt den Neubau bzw. die Erweiterung der Grundschule Gau-Bickelheim. Mit der ersten Entwurfsplanung wurde das Architekturbüro Klenner beauftragt, die heute auch dem Verbandsgemeinderat vorgestellt wird.

Die vorliegende Entwurfsplanung sieht eine zweizügige Grundschule vor. In den bisherigen Abstimmungsgesprächen wurde auch die Möglichkeit einer 1,5- Zügigkeit diskutiert. Diese Variante könnte, sofern die schulaufsichtliche Zustimmung zu einer Förderung einer Zweizügigkeit nicht erfolgt, mit einfachen Abänderungen in der Planung erfolgen.

Die endgültige Abstimmung mit der ADD, Außenstelle Neustadt, Schulaufsicht (Herr Foos) ist noch abschließend zu führen.

Eine detaillierte Kostenberechnung liegt bislang nicht vor.

Zur Entscheidungsfindung wurde zuvor eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt:

-

Dabei wurde geprüft, ob eine Sanierung des bestehenden Gebäudes oder ein Neubau wirtschaftlich sinnvoller ist.

-

Maßgeblich ist hierbei die sogenannte 80%- Regelung, wonach eine Sanierung nur dann förderfähig ist, wenn deren Kosten nicht mehr als 80% der voraussichtlichen Neubaukosten betragen.

-

Nach bisheriger Einschätzung spricht vieles dafür, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Schülerzahlen perspektivisch rückläufig sind. Dies wird in den weiteren Planungsüberlegungen und der Dimensionierung (2- bzw. 1,5-Zügigkeit) zu berücksichtigen sein.

Um die Förderfristen einzuhalten, die Planung voranzubringen und die langfristige Sicherstellung der schulischen Versorgung zu gewährleisten ist eine Entscheidung zur Antragstellung erforderlich.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf Förderung auf Basis der zweizügigen Planung einzureichen.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt:

1.

Für den Neubau der Grundschule Gau-Bickelheim wird der Antrag auf Förderung auf Grundlage der zweizügigen Planung gestellt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzureichen und die abschließenden Abstimmungen mit der Schulaufsicht (Herr Foos, Add, Außenstelle Neustadt) zu führen.

3.

Sollte die Schulaufsicht im weiteren Verfahren eine Anpassung auf eine 1,5-Zügigkeit für erforderlich halten, wird die Verwaltung entsprechend beauftragt, die Planung anzupassen.

4.

Im Zuge der weiteren Planung sind die Kostenberechnung, die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Sanierung/Neubau, 80 % -Regelung) fortlaufend einzubeziehen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 6

Grundschule "St. Martin" in Gau-Bickelheim;

Mängelbeseitigung der Blitzschutzanlage Turnhalle

Sachdarstellung

Am 23. Januar 2025 wurde die periodische Prüfung der Blitzschutzanlage an der Turnhalle der Grundschule Gau-Bickelheim durch den TÜV Süd durchgeführt. Der Prüfbericht stellte erhebliche Mängel fest, die eine umgehende Instandsetzung erfordern, um die Sicherheit des Gebäudes und der Nutzer zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Angebote:

Zur Mängelbeseitigung wurden drei Fachfirmen angefragt zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben:

Angebot Nr. 1: 15.339,10 € brutto

Angebot Nr. 2 : 9.863,91€ brutto

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Dachreparatur zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Bauleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine Freihändige Vergabe möglich.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Kreuzer Blitzschutztechnik mit der Reparatur der Blitzschutzanlage an der Turnhalle der Grundschule Gau-Bickelheim zu beauftragen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 7

Grundschule "Am Martinsberg" in Siefersheim;

Dachreparatur

Sachdarstellung

Im Eingangsbereich der Grundschule Siefersheim ist das Dach defekt. Eine Reparatur unter Verwendung der ursprünglich verlegten Dachziegel ist aufgrund deren Nichtverfügbarkeit im Handel nicht möglich. Um das Vordach instand zu setzen und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, zukünftig defekte Ziegel am Hauptdach zu ersetzen, wird vorgeschlagen, das Vordach mit neuen Ziegeln einzudecken und die dabei gewonnenen Original-Dachziegel des Vordachs als Ersatz für das Hauptdach einzulagern.

Angebote:

Für die Reparatur des Daches wurden drei Firmen angefragt. Es liegen zwei Angebote vor:

  • Angebot 1: 20.325,52 € (brutto)
  • Angebot 2: 13.661,08 € (brutto)

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Heiko Brunk mit einem Betrag von 13.661,08 € (brutto) abgegeben.

Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur des Daches fallen Kosten in Höhe von 3.695,07 € (brutto) für den fachgerechten Ausbau und die Einlagerung der Original-Dachziegel des Vordachs an, die dann als Ersatz für das Hauptdach dienen.

Gesamtkosten:

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf:

13.661,08 € (Reparatur des Daches durch Firma Heiko Brunk) + 3.695,07 € (Ausbau und Einlagerung Original-Dachziegel) = 17.356,15 € (brutto)

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Dachreparatur zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Bauleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine freihändige Vergabe möglich.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Heiko Brunk mit der Reparatur des Daches am Eingangsbereich der Grundschule Siefersheim und der Einlagerung der Dachziegel gemäß ihrem Angebot von 17.356,15€ (brutto) zu beauftragen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 8

Schlossstadion Wöllstein;

Sanierung der Laufbahn;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Laufbahn im Schlossstadion Wöllstein befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Durch die langjährige Nutzung und Witterungseinflüsse ist die Oberfläche der Laufbahn zunehmend marode. Der Untergrundaufbau tritt an verschiedenen Stellen zutage, und es bilden sich vermehrt Wasserlöcher. Dieser Zustand stellt nicht nur eine Unfallgefahr für die Nutzer dar, sondern beeinträchtigt auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Schulsport. Um einen sicheren und effektiven Sportunterricht zu gewährleisten, ist eine Sanierung der Laufbahn empfehlenswert.

Angebote:

Für die Sanierung der Laufbahn wurden drei Firmen angefragt. Es liegen drei Angebote vor:

  • Angebot 1: 16.136,40€ (brutto)
  • Angebot 2: 17.650,08€ (brutto)
  • Angebot 3: 56.043,05€ (brutto)

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Sportplatzpflege Hinzmann mit einem Betrag von 16.136,40€ (brutto) abgegeben.

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Sanierung der Laufbahn zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Bauleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine freihändige Vergabe möglich.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Sportplatzpflege Hinzmann mit der Sanierung der Laufbahn im Schlossstadion Wöllstein gemäß ihrem Angebot in Höhe von 16.136,40€ (brutto) zu beauftragen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 9

Freizeit- und Erlebnisbad Wöllstein;

Erneuerung der Mess- und Regeltechnik

- Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Die vorhandene Mess- und Regeltechnik im Freibad Wöllstein ist defekt. Nach Rücksprache mit unserer Wartungsfirma Löka GmbH wurde festgestellt, dass für die bestehende Anlage keine Ersatzteile mehr verfügbar sind, da diese nicht mehr hergestellt wird.

Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Freibades zu gewährleisten, ist die Anschaffung einer neuen Mess- und Regelanlage zwingend erforderlich. Die Firma Löka GmbH hat hierfür ein Angebot über 21.536,91 € brutto unterbreitet. Dieses Angebot beinhaltet die Lieferung und Montage einer modernen, den aktuellen Standards entsprechenden Anlage.

Zusätzlich steht die Wartung der Filterbehälter an, die ebenfalls für die Wasserqualität und den Betrieb des Bades essenziell ist. Für diese Arbeiten liegt ein weiteres Angebot der Firma Löka GmbH in Höhe von 3.640,40 € brutto vor.

Angebote:

Beide Angebote wurden geprüft und als wirtschaftlich und angemessen bewertet. Die Durchführung der genannten Maßnahmen ist aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen unerlässlich. Die Fa. Löka ist aufgrund ihrer langjährigen Wartungstätig in der Lage, die Komplexität der gesamten Schwimmbadtechnik zu erkennen und die Mess- und Regelanlage einzubinden. Geeignete andere Firmen sind für diese Aufgabe nicht bekannt,

weshalb keine Vergleichsangebote eingeholt werden konnten.

Gesamtkosten:

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf:

21.536,91€ brutto (Liefern und Montage einer neuen Mess- Regelanlage) + 3.640,40 € brutto (Wartung der Filterbehälter) = Gesamtkosten von 25.177,31 € brutto

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Bauleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine Freihändige Vergabe möglich.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fa. Löka für die Lieferung und Montage einer neuen Mess– und Regelanlage sowie die Wartung der Filterbehälter zu beauftragen

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 10

Betriebs- und Beckenaufsicht;

Schließung einer Vereinbarung mit Bäderservice Barth,

Staudernheim

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Zur Sicherstellung der Betriebs- und Beckenaufsicht im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ Wöllstein im Rahmen der Badesaison 2026 bedarf es externer Unterstützung durch einen Dienstleister. Mit eigenem Personal kann lediglich ein sehr eingeschränktes Angebot hinsichtlich der Öffnungszeiten organisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fanden direkt nach der Badesaison 2025 entsprechende Gespräche mit Herrn Andreas Barth vom Bäderservice Barth, Staudernheim, statt. Er ist bereit, auch in der Badesaison 2026 im Rahmen einer Personalgestellung zu unterstützen.

Auf das entsprechende Angebot vom 19. September 2025, das als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Barth und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich in der Badesaison 2025 sehr bewährt. Die Verwaltung empfiehlt daher, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bäderservice Barth zu schließen.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage des Angebots des Bäderservice Barth vom 19. September 2025, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Die Einbeziehung eines externen Dienstleisters ist zur Sicherstellung der Betriebs- und Beckenaufsicht zwingend erforderlich.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 11

Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein

a.) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

b.) Erweiterung des Geltungsbereichs - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB);

c.) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten Planentwurfs aufgrund der Abwägung aus a.) und des geänderten Geltungsbereichs aus b.)

d.) Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Herr Seidorf von der Firma WSW erläutert den Ratsmitgliedern die eingegangenen Anregungen und die dazu jeweils erforderlichen Stellungnahmen.

a.)

Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägung)

Sachdarstellung

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst.

Der Beschluss wurde am 27.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 09.12.2024 bis 09.01.2025 durchgeführt. Die Behörden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.11.2024 von der Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme bis einschließlich 09.01.2025 gebeten.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. Anlage.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei zwei Enthaltungen.

b.)

Erweiterung des Geltungsbereichs – Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB);

Sachdarstellung

Der Vorhabenträger plant entgegen dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 die PV-Fläche zu erweitern; sh. Plan.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs gem. Kennzeichnung im beiliegenden Plan und fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

c.)

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfs aufgrund der Abwägung aus a.) und des geänderten Geltungsbereichs aus b.)

Sachdarstellung

Die eingegangenen Stellungnahmen und die Erweiterung des Geltungsbereichs wurden in den Planvorentwurf eingearbeitet und werden dem Verbandsgemeinderat nebst dem geänderten Planentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einarbeitung der unter den Punkten a) und b) besprochenen Änderungen und die Annahme des geänderten Planvorentwurfs.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei zwei Enthaltungen.

d.)

Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sachdarstellung

Im weiteren Verfahren ist der Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ebenso sind die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich zu beteiligen.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 12

Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein "Freifläche-Photovoltaikanlage", Fläche B, in der Ortsgemeinde Wöllstein;

a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB;

b.) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfs

c.) Beratung und Beschlussfassung zum Einholen der Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO

a)

Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB;

Sachdarstellung

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Freifläche-Photovpltaikanlage“ sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde am 07.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.11.2024 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiltigt, von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme bis 11.12.2024 gebeten.

Die eingegangenen Anregungen werden bekannt gegeben und durch den Verbandsgemeinderat wie nachfolgend vermerkt behandelt (siehe Anlage).

b.)

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfs

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro WSW & Partner GmbH geprüft und bewertet. Die daraus entwickelten Abwägungsempfehlungen wurden der Verwaltung und dem Verbandsgemeinderat vorgelegt. Ziel ist es, die Abwägungsergebnisse zu beschließen und über den finalen Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu entscheiden.

c.)

Beratung und Beschlussfassung zum Einholen der Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO

Im weiteren Verfahren ist die Zustimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinden (§ 67 Abs. 2 GemO ) einzuholen. Nach Zustimmung kann der Flächennutzungsplan in einer folgenden Sitzung endgültig beschlossen werden.

Beschluss

a)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgelegten Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsergebnisse.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Planentwurfs

c)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Zustimmung der Ortsgemeinden einzuholen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 13

Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein; Teilbereich Ortsgemeinde Gau-Bickelheim Sonderbaufläche "Wohnmobilstellplätze"

a)

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB

b)

Beauftragung der Planungsleistungen

c)

Landesplanerische Stellungnahme, gem. § 20 LPlG

d)

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

- jeweils Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

a)

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplätze“ gefasst.

Der Geltungsbereich des o.g. B-Planes ist im aktuellen FNP als Grünfläche und Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet.

Ziel der Planung ist die Bereitstellung einer Sonderbaufläche für die Herstellung von Wohnmobilstellplätzen in Gau-Bickelheim auf Antrag eines Privaten.

Um den gewünschten B-Plan aus dem FNP entwickeln zu können, muss der FNP entsprechend geändert werden.

Um eine möglichst zügige Umsetzung des Sondergebiets gewährleisten zu können, sollen die Änderung des FNP und die Aufstellung des B-Plans „Wohnmobilstellplätze“ der OG Gau-Bickelheim im Parallelverfahren stattfinden.

Ein Auszug aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung der geplanten Sonderbaufläche ist als Anlage beigefügt.

Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der förmliche Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB erforderlich.

b)

Beauftragung der Planungsleistungen

Für die Änderungsplanung der unter a) genannten Fläche ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Hierzu liegen insgesamt drei Angebote vor, unter anderem ein Angebot des Planungsbüros mb.ingenieure aus Rockenhausen, welches die Leistungen gem. HOAI anbietet. Das Angebot beinhaltet die Grundleistungen, Landschaftsplan mit Umweltbericht, die Auswertung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an bis zu 2 Sitzungsterminen. Das Angebot ist angemessen und ist von der Verwaltung geprüft. Durch die Parallelvergabe der Leistungen für die Erstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim entstehen Synergieeffekte, die eine Reduzierung des Honoras bewirken. Zusammenfassend beträgt das vorläufige Honorar für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes rund 23.700,00 € brutto.

Im Rückblick auf die bisherigen Beauftragungen des Planungsbüros mb.ingenieure und den damit verbundenen guten Erfahrungen, wird die Vergabe der Planungsleistungen an dieses Büro empfohlen.

c)

Landesplanerische Stellungnahme, gem. § 20 LPlG

Zur Abstimmung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der

Raumordnung ist gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) ein Antrag auf landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu stellen.

d)

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro mb.ingenieure aus Rockenhausen mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und alle diesbezüglichen Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Darunter fallen auch alle Kosten für sonstige erforderliche Leistungen (wie z.B. Umweltprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, weitere Gutachten), die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für eine ordnungsgemäße Abwägung notwendig werden.

Die Planungshoheit bleibt vollständig bei der VG Wöllstein. Das Flächennutzungsplanverfahren wird von der VG Wöllstein betrieben und unterliegt in den einzelnen Verfahrensschritten der Abwägung und Beschlussfassung im VG-Rat.

Weiteres wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der VG Wöllstein geregelt. Insbesondere wird auch formuliert, dass beim Scheitern der Planung Schadenersatzansprüche vom Vorhabenträger gegenüber der VG Wöllstein ausgeschlossen werden.

Der Vorhabenträger ist mit dem Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages einverstanden.

Beschlüsse

a)

Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei zwei Enthaltungen.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt das Planungsbüro mb.ingenieure mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Enthaltung

c)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 LPlG.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

d)

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger mit dem Inhalt der Beauftragung des Planungsbüros mb.ingenieure und der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 14.1

Sanierung und Erweiterung Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Auftragsvergaben und Nachträge;

Bestätigung durch den Verbandsgemeinderat

Außenanlagen - Sachstandsmitteilung

Sachdarstellung

Im Zuge der Planung der Außenanlagen und Umsetzung der Entwässerungsarbeiten hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Kostenansätze nicht ausreichen und Mehrkosten in Höhe von rund 346.000,-- € entstehen; sh. aktuelle Gesamtkostenübersicht v. 05.09.2025.

Nach Anzeige der Mehrkosten teilt die ADD mit, dass die förderrechtliche Anerkennung der Mehrkosten der Außenanlagen und weiterer unvorhersehbarer Kosten im Rahmen der nächsten I-Stock-Runde beantragt werden kann. Dementsprechend wird die Verwaltung tätig und zum 15.10.2025 einen Erhöhungsantrag einreichen. Die Umsetzung kann dann nach Förderzusage bzw. nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Die Architektenleistungen der Außenanlagen sind nicht Bestandteil des Auftrages an das Büro Deibert; diese werden derzeit vergaberechtskonform durch die HS-GmbH ausgeschrieben.

Beschluss

Der VG-Rat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2

Nachtrag 02 Fliesenarbeiten WC KG

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 30.10.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT 2“ Fliesenarbeiten WC im KG:

Das Dusch-WC im Kellergeschoss soll weiter betrieben werden.

Durch eine Neuverlegung von Abwasser und Heizleitungen, sowie Neuverlegung der Frischwasserleitungen für die Elemente im Raum, sind die bestehenden Fliesen so umfangreich zu überarbeiten, dass eine vollständige Überfliesung von 2 Wänden notwendig ist.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 02 Fliesenarbeiten WC KG vom 24.10.2024  — 5.314,24 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Fliesenarbeiten: —  39.433,03 EUR

+ o.g. NT  — 5.314,24 EUR

 — 44.747,27 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Fliesen Mauz i.H.v. 5.314,24 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.3

Nachtrag 08 Bei- und Nacharbeiten Innenputz

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 12.11.2024 wurde folgender Nachtrag vom 11.11.24 erforderlich:

Nachtrag „NT 8“ Bei- und Nacharbeiten:

Mit Abschluss der Arbeiten am Eingangsportal, an den Treppen und Fensterbänken musste der Innenputz an den betroffenen Stellen in Kleinstflächen ergänzt werden.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 08 Bei- und Nacharbeiten vom 11.11.2024

in Höhe von 6.220,83 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Innenputz:  — 579.026,54 EUR

+ o.g. NT  — 6.220,83 EUR

 — 585.247,37 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Gashi i.H.v. 6.220,83 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.4

Auftrag 46 Nacharbeiten an Einbauteilen

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 08.04.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Auftrag 46 Nacharbeiten an Einbauteilen mit Schnellestrich:

Mit Abschluss der Arbeiten am Windfang, den Aufzugstüren und der Verankerung der Treppengeländer musste der Estrich an den betroffenen Stellen in Kleinstflächen ergänzt werden.

Vergabeempfehlung:

Auftrag 46 Nacharbeiten an Einbauteilen mit

Schnellestrich vom 05.04.2024 in Höhe von 1.516,89 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Estricharbeiten / Nacharbeiten: 1.516,89 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Michael Leidig i.H.v.

1.516,89 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.5

Nachtrag 02 Bodenbelagsarbeiten

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 24.05.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT 2“ Ausführung mit Vinylplanken statt Linoleum:

Vorbereitende Arbeiten nach Ansicht der örtlichen Situation:

Für den nun vorgesehenen Bodenbelag müssen die Dehnfugen noch überarbeitet werden.

In Einzelbereichen wurden Teile der Randdämmstreifen entfernt. Zur Gewährung des Schallschutzes müssen diese zur Vollständigkeit ergänzt werden.

De Stahlbetontreppe ist zur belastbaren Verbindung des Belages mit Trittbelastung zu glatt und muss angeraut werden. Estrichergänzungen wurden zum Einbau benötigt.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 02 Ausführung mit Vinylplanken statt Linoleum vom 14.02.2024

 — 4.101,93 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Bodenbelagsarbeiten:  — 43.593,67 EUR

+ o.g. NT  — 4.101,93 EUR

 — 47.695,60 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Rohrwick i.H.v.

4.101,93 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.6

Nachtrag 03 Tauchpumpe

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 21.02.2025 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT 3“ Tauchpumpe: Nach Vorlage des Fachplaners (IPK) ist eine andere Pumpe zu verwenden als ursprünglich angeboten. Zudem erhöht sich die Stückzahl um 1.

Die Angemessenheit wurde geprüft und bestätigt. Die Preise entstehen nachgewiesen durch die geänderte Pumpe und sind ortsüblich.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 03 Tauchpumpe vom 24.01.2025 —  2.777,16 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Rohbauarbeiten:  — 664.851,48 EUR

+ o.g. NT —  2.777,16 EUR

 — 667.628,64 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Gerharz,

Rohbauarbeiten i.H.v. 2.777,16 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.7

Nachtrag 02 Untergrund fräsen

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 14.02.2024 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT 2“ Untergrund fräsen:

Wie sich nach Entfernung des Bodens gezeigt hat, ist das einfache Schleifen aus dem Hauptangebot für die meisten Bereiche nicht ausreichend. Der Unternehmer bietet ersatzweise Fräsen, Grundierung und Gipsspachtel an.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 02 Untergrund fräsen vom 30.07.2024 über  — 5.890,50 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Bodenbelagsarbeiten: —  66.235,11 EUR

+ o.g. NT —  5.890,50 EUR

 — 72.125,61 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Rauma Objekt i.H.v.

5.590,50 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.8

Auftrag 23 Nacharbeiten an Wärmemengenzähler und Heizkörperaufhängung

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Fachplaners vom 12.02.2025 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Auftrag 23 Nacharbeiten an der Heizungsanlage:

Gem. den Auflagen des Förderbescheides sind die Verbrauchswerte des Altbau- und des Neubaubereiches getrennt zu erfassen. Da die Messeinrichtungen nicht im Hauptauftrag enthalten waren, wurden diese nachträglich beauftragt.

Das wiederholte Ab- und wieder Aufhängen der Heizkörper wurde wegen der schrittweisen Ausführung der Innenputz- und Malerarbeiten nachträglich beauftragt.

Vergabeempfehlung:

Auftrag 23 Nacharbeiten an Wärmemengenzähler, Heizkörperaufhängung vom 10.02.2025

in Höhe von 12.165,93 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Estricharbeiten / Nacharbeiten:

 — 12.165,93 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Ising GmbH i.H.v.

12.165,93 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.9

Nachtrag 07 Wärmeversorgung Altbau

Sachdarstellung

Gem. Aufstellung des Architekten vom 08.09.2023 wurde folgender Nachtrag erforderlich:

Nachtrag „NT 7“ Wärmeversorgungsanlage Altbau:

Eine Nachbesserung der Querschlitze ist notwendig geworden, da bei der Dementage der Abrissfirma die Bestandsrohre nur ausgebaut wurden und der Bodenschlitz zu schmal für die Neumontage ist.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 07 Wärmeversorgung Altbau vom 07.09.2023  — 6.069,46 EUR

Derzeitige Gesamtauftragssumme Malerarbeiten:  — 303.562,92 EUR

+ o.g. NT —  6.069,46 EUR

 — 313.441,03 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Ising

Heizungsinstallationsarbeiten i.H.v. 6.069,46 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.10

Nachtrag 03 Änderung Parkettmaße

Sachdarstellung

Gem. Angabe der Fa. Rauma wurde folgender Nachtrag Nr 3 erforderlich:

das in Pos. 1.2.20 aufgeschriebene und beauftragte Parkett mit den Abmessungen 8/49 cm war für den verlegten Parkettboden nicht das richtige Maß. Da es sich um eine Fischradverlegung handelt, ist es nur möglich Stäbe mit den exakt gleichen Maßen einzusetzen. Deshalb musste der Boden extra von einem Schreiner angefertigt werden, da kein der Firmenlieferanten das benötigte Maß liefern konnte.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 03 Änderung Parkettmaße vom 19.11.2024 über 4.926,18 €.

Derzeitige Gesamtauftragssumme Bodenbelagsarbeiten: —  72.125,61 EUR

+ o.g. NT  — 4.926,18 EUR

 — 77.051,79 EUR

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Rauma Objekt i.H.v.

4.926,18 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.11

Auftragsvergabe Brandschutztüren

Sachdarstellung

Die Leistung betrifft die Lieferung und Montage der Innentüren zum Holztreppenhaus und zum Dachgeschoss. Die Türen waren ursprünglich im Auftragsumfang der Fa. Busch (Nr. 43_039) enthalten und konnten wegen Abstimmungsproblemen bzgl.Lieferfristen nicht rechtzeitig geliefert werden.

Vor dem Hintergrund der rechtzeitigen Fertigstellung des Gebäudes wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn entschieden, kurzfristig eine leistungsbereite Firma zu finden und zu beauftragen. Auf der Basis hatte der Architekt kurzfristig 3 Angebote eingeholt und vorab mündlich durch die Verwaltung beauftragt.

Die Schlussrechnung endet in gleicher Höhe wie das Angebot: (9.942,45 € brutto).

Durch die o.g. Vergabe werden Mehrkosten i.H.v. 1.674,33 verursacht. Aufgrund einer drohenden Verzögerung bei der Fertigstellung des Gebäudes ist der Mehraufwand berechtigt.

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. EMS Schäfer Consultants Stefan Schäfer, Wilhelm-Leuschner-Straße 1, 67547 Worms i.H. von 9.942,45 € brutto.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.12

Auftragsvergabe Naturstein Innenbereich

Sachdarstellung

Gem. Angabe des Architekten wurden folgende Nachträge und eine Erhöhung der Auftragssumme erforderlich:

NT 1 Preiserhöhung bei Ausführungsüberschreitung:

Vor Ort hat sich gezeigt, dass eine andere Art Naturstein verbaut ist, nicht wie zuvor unzutreffend ausgeschrieben "Jura gelb", sondern "Botticino". Das Material ist teuerer, kann aber sehr zeitnah geliefert und genutzt werden. Zudem ist der Sockel um einen Zentimeter höher als ausgeschrieben. Der Unternehmer bietet die betreffenden Mehrkosten der Positionen als Zulage neu an. In den Mehrkosten sind auch Mehrkosten der Verlegung durch mittlerweile gestiegenen Arbeitskosten enthalten, da die vertragliche Ausführungsfrist um ca. 11 Monate überschritten ist.

NT 2 Preiserhöhung bei Ausführungsüberschreitung:

Neben den angebotenen Trittstufen sind auch mehrere Setzstufen zu erneuern. Da die Dimensionen und Anforderungen jedoch geringer sind als die der Triltslufen, ist hier ein neuer Preis anzubieten. Das Material Ist hier angepasst gemäß Materialwechsel (Nachtrag 1) zu verwenden.Es werden in diesem Nachtrag angeboten, dass 11 Setzsturen entfernt, entsorgt und durch neue ersetzt werden.

NT 3 Natursteinsilikon anbringen:

Die Erfordernis von Natursteinsilikon war bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses so nicht erkannt worden. Dies wird benötigt bei neuem Setzen von Natustein-Stufenbelag.

Zudem ergibt sich hier ein angepasster Mengenansatz von diesem Material, da mehr Stufen als erkennbar nachbearbeitet werden müssen.

Vergabeempfehlung:

Nachtrag 1: Preiserhöhung vom 11.10.2024:  — 2.747,12 EUR

Nachtrag 2: Preiserhöhung vom 23.10.2024: —  5.147,64 EUR

Nachtrag 3: Naturstein Silikon anbringen 21.1.2024  — 5.902,40 EUR

Summe Nachträge  — 13.797,16 EUR

Gesamtauftragssumme Natursteinarbeiten:  — 58.863,35 EUR

+ o.g. NT1  — 2.747,12 EUR

+ o.g. NT2  — 5.147,64 EUR

+ o.g. NT3 —  5.902,40 EUR

 — 72.660,51 EUR

Schlussrechnung Mehrkosten  — 48.995,97 EUR

Abgerechnete Schlussrechnungssumme  — 121.656,48 EUR

Begründung des Architekten vom 19.12.2024 zu den Mehrkosten der Schlussrechnung in Höhe von 48.995,97 €:

„Die Arbeiten sind ausgeführt, es besteht ein Vergütungsanspruch, da es sich um Mehrleistungen gemäß der vertraglich geregelten Arbeiten handelt.

Die Leistungen wurden bei Begehung der Treppen durch den Unternehmer zusammen mit Bauleitung und Bauherrenvertreter Herrn Höhne als notwendig erkannt.

Wir mussten feststellen, dass bereits die 3. Abschlagsrechnung deutlich über der Vertragssumme (mit freigegebenen Nachträgen derzeit ca. 72.600 €) und insbesondere über der Hauptauftragssumme von 58.863,35 € liegt.

Es war der Bauleitung nicht erkenntlich, dass die Mehrmengen nun eine Kostenerhöhung von über 90% gegenüber der Vergabesumme darstellen.“

Beschluss

Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe der Nachträge an die Fa. Fliesen Petry i.H. von 13.797,16 EUR und nimmt von den abgerechneten Mehrkosten i.H. von 48.995,97 EUR Kenntnis.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 14.13

Aktueller Gesamtkostenverlauf

Sachdarstellung

Verweisend auf die den anliegenden Kostenverlauf (Stand: 05.09.20225) betragen die aktuellen Mehrkosten derzeit 1.460.183,83 €

Beschluss

Der VG-Rat nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt die Nachträge sowie die aktuellen Gesamtkosten.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 15

Gasliefervertrag 2026 bis 2028;

Ausschreibung und Vergabe

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die bestehenden Gaslieferverträge mit der E.ON Energie Deutschland GmbH für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde enden am 28.02.2026.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben.

Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 2 Jahre und 10 Monate bis zum 31.12.2028.

Es wird ein Festpreis für die Vertragslaufzeit gefordert mit einem Anteil von mindestens 10% Biogas (höhere Biogasanteile sind laut Fachanwalt auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer erhältlich).

Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis.

Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen umhergehend.

Da der Gaspreis sich stündlich ändert, wurde die Bindefrist auf eine Stunde nach Gebotseröffnung festgelegt. Die Zustimmung der einzelnen betroffenen Kommunen innerhalb dieser Frist wird problematisch. Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen.

Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat / Ortsgemeinderat bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Gaslieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 16

Stromliefervertrag 2026 bis 2028;

Ausschreibung und Vergabe

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die bestehenden Stromlieferverträge mit der EWR AG für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden (incl. Straßenbeleuchtung) und der Verbandsgemeinde enden nach 3-järiger Laufzeit am 31.12.2025.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben.

Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 3 Jahre bis zum 31.12.2028.

Es wird ein Festpreis für 3 Jahre Vertragslaufzeit gefordert mit 100 % Ökostrom (wie bei den aktuellen Verträgen).

Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis.

Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen umhergehend.

Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen.

Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat / Ortsgemeinderat bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Stromlieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 17

Schiedsämter für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vorschlag zur Besetzung

- Beratung und Beschluss -

Zu diesem TOP übergibt Bürgermeister Rocker dem ersten Beigeordneten Schnabel den Vorsitz und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Sachdarstellung

Gem. § 1 Abs. 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Gem. § 5 Abs. 1 wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates die Schiedsperson von dem Direktor oder der Direktorin des Amtsgerichtes ernannt. Die Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes Rheinland-Pfalz (vergl. § 3 Abs. 2 SchO).

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Eine Schiedsperson, deren Amtszeit abgelaufen ist, bleibt bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt. Gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 ist auch für die Schiedsperson ein Stellvertreter zu bestellen. Die bisherigen Schiedspersonen sind Herr Franz Josef Lenges, Eckelsheim, und als sein Stellvertreter, Herr Walter Simon, Wonsheim.

In der Praxis haben beide Schiedspersonen sich die Verfahren geteilt.

Herr Franz Josef Lenges hat aus Altersgründen um Beendigung seiner Amtszeit ersucht.

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson Walter Simon endete turnusgemäß am 13.07.2025. Herr Simon hat weiterhin Interesse dieses Amt zu bekleiden.

Die Verwaltung unterbreitet folgende Personalvorschläge zur Besetzung der

Schiedspersonen:

  • Schiedsamtmann Herr Walter Simon, Wonsheim
  • Stellv. Schiedsmann Herr Gerd Rocker, Wendelsheim

Beide sind mit der Übernahme dieser Ehrenämter einverstanden. Die Geeignetheit nach § 4 Abs. 1 SchO ist bei beiden gegeben. Ausschließungsgründe nach § 4 Abs. 2 und 3 SchO liegen nicht vor.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat schlägt Herrn Walter Simon, Wonsheim, als Schiedsmann und Herrn Gerd Rocker, Wendelsheim, als stellvertretender Schiedsmann zur Ernennung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Alzey vor. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

Bürgermeister Rocker übernimmt wieder den Vorsitz.

TOP 18

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Sachstandsbericht bezüglich der Mittelverwendung

Sachdarstellung

Auf den, der Anlage beigefügten ausführlichen Bericht des Klima- und Umweltschutzbeauftragten Herrn Pascal Zehmer, wird verwiesen.

Festzustellen ist, dass die der Verbandsgemeinde Wöllstein und die der acht zugehörigen Ortsgemeinden zustehenden Fördermittel in Höhe von 350.986,00 Euro vollends verplant sind. Ziel ist es, bei dem Ausfall eines Projektes oder auch Minderausgaben eines Projektes die dann verbleibenden Mittel anderweitig zu verwenden, um die Fördermittel auch vollends ausschöpfen zu können.

Bei dem Projekt der Ortsgemeinde Gumbsheim – Neue Lüftungsanlage für die

Gemeindehalle – wurden Mittel in Höhe von 118.000,00 Euro in Ansatz gebracht. Es stellt sich nunmehr heraus, dass dieser Betrag nicht auskömmlich ist. Am Ende wird die neue Lüftungsanlage mit voraussichtlich 160.000,00 Euro zu Buche schlagen. Die Ortsgemeinde Gumbsheim, vertreten durch den Ortsbürgermeister Herrn Rudi Eich, hat nunmehr beantragt, die Fördergelder um den entsprechenden Betrag zu erhöhen. Wie jedoch in der Anlage dargestellt, erhält die Ortsgemeinde Gumbsheim bereits ⅓ der gesamten Fördermittel, die der Verbandsgemeinde Wöllstein bereitstehen. Wenn man dies auch noch auf ein Pro-Kopf ausdrückt, ist dies ein Vielfaches, was andere Ortsgemeinden erhalten. Bei der ursprünglichen Beschlusslage hat der Verbandsgemeinderat die Fördermittel mit der Maßgabe verteilt, dass möglichst eine 100%-ige Finanzierung sichergestellt ist. Aber auch zugleich gesagt, dass, wenn die entsprechend veranschlagten Mittel nicht ausreichen, dann ein Eigenanteil in Höhe von X zu erbringen ist und die Zuwendung aus KIPKI nicht zu 100% den Ausgabebedarf deckt.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt von dem ausführlichen Sachstandsbericht zum kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) in der Verbandsgemeinde Wöllstein Kenntnis. Er bestätigt zugleich die Verteilung der Fördergelder, wie in der ursprünglichen Beschlusslage vom 12.12.2023 festgelegt.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung

TOP 19.1

Anwendung der Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage für 2025 ff; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.06.2025

Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 13.06.2025 richtete die FDP-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung mit folgendem Wortlaut:

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025 wurde heftig über die VG- Umlage diskutiert. Insbesondere die Ausfinanzierung der zu besetzenden Stellen diente als Begründung für eine Umlageerhöhung. Der VG Rat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2024 eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um zwei Prozent auf 36,4 Punkte beschlossen.

Die Auswirkungen dieses Beschlusses werden differenziert nach den Ortsgemeinden in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

Insgesamt werden dadurch 345.550,80 € p.a. mehr vereinnahmt.

Dazu bitten wir heute um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen im laufenden Jahr entwickelt?

Wie hoch ist das IST bei den Personalausgaben?

Sollten die zusätzlichen Mittel aus der Umlageerhöhung nicht für Personalkosten verwendet werden,

-

wofür sind sie dann vorgesehen oder

-

kann auch an eine Senkung der Umlagepunkte gedacht werden?

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituationen in den Ortsgemeinden und der zu erwartenden Erhöhung der Kreisumlage wegen Übernahme des Krankenhauses sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, auch den Ortsgemeinden wirtschaftlichen Spielraum zumindest in geringem Umfang zu erhalten.

Daher möchten wir im Rat diese Thematik diskutieren.

Die Verwaltung hat in Beantwortung dieses Antrages eine detaillierte Aufstellung der Personalkosten und der Entwicklung der offenen Stellen ausgearbeitet und diese als Anlage in der Niederschrift zur nicht-öffentlichen Sitzung beigefügt.

Der Rat nimmt Kenntnis

TOP 19.2

Sicherung und Unterbringung der Replik des Brandungskliffs Eckelsheim; Gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen

Sachdarstellung

Auf den gemeinsamen Antrag der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen vom 22.09.2025 wird verwiesen.

Für die Unterbringung der Replik, welche derzeit noch in Wallertheim gelagert ist, ist die Anmietung einer Halle in Wöllstein vorgesehen. Die Anmietung dieser Räumlichkeiten sollte durch die Eigentümerin der Replik, die Ortsgemeinde Eckelsheim, erfolgen. Unabhängig davon kann die Verbandsgemeinde die Mietaufwendungen mit einem prozentualen Anteil wie bisher fördern bzw. unterstützen.

Die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe wird von Seiten der Verwaltung begrüßt.

Die Verwaltung bittet um entsprechende personelle Vorschläge der einzelnen Fraktionen.

Die an die Verwaltung gerichteten Anfragen werden von Seiten des Fachbereiches III in Kürze eingehend beantwortet.

Abschließend sei es jedoch erlaubt festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der derzeit zu bearbeitenden Vorhaben und Projekte das Brandungskliff Eckelsheim und dessen künftige Präsentation nachrangig ist. Dies nicht nur aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Fachbereich III, sondern auch vor allem in Form der Bindung von Finanzmitteln zu konstatieren. Selbst wenn eine entsprechende Präsentation Vor Ort von Seiten des Staates gefördert wird, bleibt ein Eigenanteil der investiv darzustellen und zu finanzieren ist. Nicht außer Acht gelassen werden darf, und darauf wird ausdrücklich hingewiesen, dass auch eine Folgekostenbetrachtung durchzuführen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Replik im Außenbereich ohne entsprechenden Sach- und Personalaufwand belassen werden kann.

Die Verwaltung kann im Übrigen dem Rat nicht empfehlen, die Übernahme der Replik als Leihgabe von Seiten der Ortsgemeinde Eckelsheim zum derzeitigen Zeitpunkt zu entsprechen. Bevor eine Konzeption beraten und Fördergelder beantragt werden können, muss die Ortsgemeinde Eckelsheim als Eigentümerin zunächst einmal ihre Vorstellungen formulieren und eine entsprechende Beschlusslage herbeiführen. Eine Verbringung des Kliffs auf das vorgesehene Gelände in Eckelsheim ohne begleitende touristische Aufwertung in Form von Hinweistafeln, weiteren interessanten Ausstellungsobjekten, medialer Begleitung und Erläuterung, Parkflächen etc., stellt keine touristische Inwertsetzung dar.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und beschließt die Gründung einer Arbeitsgruppe „Brandungskliff Eckelsheim“.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 19.3

Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.09.2025

1.

Beauftragung des Landschaftsplanes.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beauftragung des Landschaftsplanes unverzüglich vorzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 23.09.2025 erteilt, der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft (IG) Lindschulde ist mit Schreiben vom 29.09.2025 erteilt worden. Insofern kann das beauftragte Büro mit der Ausarbeitung der Landschaftsplanung beginnen; ein konkreter Zeitplan wird demnächst mit der IG abgesprochen.

2.

Nachweis für die Durchführung von sach- und fachgerechten Pflegemassnahmen für die Ausgleichsflächen Windkraft - Vorlage von Rechnungsbelegen

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Nachweis für die Durchführung von sach- und fachgerechten Pflegemassnahmen für die Ausgleichsflächen Windkraft unter Vorlage von Rechnungsbelegen zu erbringen

Stellungnahme der Verwaltung

die Beantwortung dieser Anfrage kann aufgrund der Kürze der Zeit in der heutigen Sitzung

nicht beantwortet werden. Hierzu erfolgt eine Stellungnahme seitens des Fachbereiches III, Herrn Fachbereichsleiter Verbandsgemeindeverwaltungsrat Gernot Emrich zu einem späteren Zeitpunkt.

3.

Erstellung einer, von der Genehmigungsbehörde geforderten, detaillierten Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Kompensationsmaßnahmen für die bestehenden Windenergieanlagen in der VG Wöllstein, in Form eines gesonderten Nachtrages.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die von der Genehmigungsbehörde geforderte, detaillierte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Kompensationsmaßnahmen für die bestehenden Windenergieanlagen in der VG Wöllstein, in Form eines gesonderten Nachtrages zu erstellen.

Stellungnahme der Verwaltung

Eine dezidierte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann seitens der Verwaltung nicht erstellt werden, hierzu bedarf es der Begleitung bzw. Einbindung eines Fachingenieurbüros.

Inwieweit dies notwendig und angemessen ist, ist in Frage stehend. Bei allen durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, war die untere Naturschutzbehörde beteiligt. Alle fanden deren Zustimmung. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Eingriffs-Ausgleichbilanzierung erfüllt ist.

4.

Umsetzung landespflegerischer Maßnahmen am Wißberg

Stellungnahme der Verwaltung

Eine dezidierte Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zum Umsetzungsstand verschiedener Beschlüsse

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine umfassende schriftliche Stellungnahme zum Sachstand, bzw. dem aktuellen Umsetzungsstand der vom Verbandsgemeinderat gefassten Beschlüsse folgenden Themen abzugeben:

5.

Hochwasserschutz

Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Maßnahme wurde begonnen. Zusammen mit der beauftragten IG Lindschulde wurden interne Ortsbegehungen mit den Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Wöllstein und Wonsheim durchgeführt (Termine in Wendelsheim und Stein-Bockenheim stehen noch aus). An den Ortsbegehungen wurden unter Teilnahme von Vertretern der Landwirtschaft und der Feuerwehr die Starkregengefahrenkarten des Landes RP erörtert. Die Ergebnisse der Ortstermine werden noch ausgewertet Anschließend findet die Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die in den Wintermonaten vorgesehen ist. Der Abschluss der Maßnahme ist bis Ende nächsten Jahres geplant.

6.

Stand der kommunalen Wärmeplanung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Förderung der Kommunalen Wärmeplanung erfolgte ursprünglich nach der

Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bis zum Sonntag, den 03.12.2023 konnten Förderanträge bei der Zukunft — Umwelt — Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Danach konnten aufgrund der Haushaltssperre des Bundes keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Der Förderantrag der VG Wöllstein wurde am Montag, den 04.12.2023 eingereicht und wurde nicht mehr berücksichtigt.

Mit dem Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vom 01. Januar 2024 wurden Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung durchzuführen und ein Wärmeplanungskonzept („Wärmeplan") vorzulegen.

Im Wärmeplanungsgesetz wurde weiterhin festgelegt, dass die Wärmeplanung keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet (s. §23 Abs. 4 WPG). Sie ist also als Orientierungshilfe / Routenplaner für die Kommune, die Energieversorger, Investoren und Bürgerinnen und Bürger zu verstehen. Eine Pflicht zur Einhaltung der Vorgabe zur Versorgung mit 65% Erneuerbarer Energien des Gebäude-Energien-Gesetzes (GEG) beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger erst ab dem Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses zur Gebietsausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Mit dem WPG wurde die Verantwortung für die Durchführung und Organisation der Wärmeplanung an die Bundesländer übergeben.

Die Bundesländer müssen mittels Landesrecht regeln, welche Behörden die Wärmeplanung umsetzen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Netzbetreibern und den Energieversorgern organisiert wird und welche finanzielle Unterstützung die Kommunen erhalten. Mit dem Ausführungsgesetz für das Wärmeplanungsgesetz (AGWPG), das am 17.04.2025 beschlossen wurde und am 26.04.2025 in Kraft trat, wurde nun die Grundlage für die Durchführung der Wärmeplanung in den rheinland-pfälzischen Kommunen gelegt. Im AGWPG wurden die kreisangehörigen Städte, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden als planungsverantwortliche Stellen festgelegt. Die Förderbeträge, die den Kommunen zur Durchführung der Wärmeplanung vom Land Rheinland-Pfalz gewährt werden sind in § 6 AGWPG geregelt. Diese setzen sich aus Pauschalbeträgen und einwohnerbezogenen Beträgen zusammen und sollen eine vollständige Finanzierung der Durchführung der Wärmeplanung durch die Fördermittel erlauben.

Die Ausschreibung der Kommunalen Wärmeplanung wird aktuell in enger Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz vorbereitet. Es wird aktuell geprüft, ob und in welchen Ortsgemeinden das vereinfachte Verfahren verwendet werden kann. Das vereinfachte Verfahren ist bei allen Ortsgemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zulässig und dient dazu, Aufwand und Kosten zu reduzieren. Es reduziert aber auch den Informationsgehalt der Wärmeplanung, weswegen hier zu evaluieren ist, ob auf die jeweiligen Daten verzichtet werden kann, oder ob das normale Verfahren mit seiner höheren Informationsdichte notwendig und daher zu bevorzugen ist.

7.

Umsetzung e-car Sharing Konzept

Stellungnahme der Verwaltung

Die Etablierung eines Carsharing-Angebotes im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde im April 2024 im Verbandsgemeinderat beschlossen. Nach Rücksprachen mit umliegenden Kommunen, der deer GmbH (Carsharing-Anbieter) sowie dem Ortsbürgermeister der OG Wöllstein, Herrn Brüchert, würde sich der Mitfahrerparkplatz in der Kreuznacher Straße als idealer Standort anbieten. Dieser Standort ist allerdings in Besitz des LBM (Landesbetrieb Mobilität). Hierzu ist die Ortsgemeinde Wöllstein angehalten, eine Vereinbarung zur Überlassung für das Carsharing zu treffen.

8.

Schlossstadion Wöllstein; Sanierung Rasenplatz und Außenanlagen

Stellungnahme der Verwaltung

Zu dieser Anfrage wird die Verwaltung eingehend Stellung nehmen. Festzustellen ist jedoch, dass die Sanierung des Schlossstadions in Wöllstein nur sinnhaft ist, wenn in diesem Zusammenhang auch das Betriebsgebäude durch die Ortsgemeinde Wöllstein neu gebaut wird. Entsprechende Förderanträge wären im Rahmen der sogenannten Sportförderung zu stellen. Hierzu müssen jedoch dezidierte Grundlagen in Form von Planungen und auch Kostenberechnungen erstellt werden. Die Sportförderung ist so aufgestellt, dass auf Ebene des Landkreises eine sogenannte Prioritätenliste erstellt wird, nur solche Vorhaben werden gefördert, die in der Prioritätenliste in dem entsprechenden Jahr auf Platz 1 stehen. Ob dann die Maßnahme der Verbandsgemeinde Wöllstein diese Priorität erfahren wird, sei dahingestellt. Dies wird eine Aufgabenstellung der Verantwortlichen der künftigen Jahre sein.

Der Rat nimmt Kenntnis.

TOP 20 Mitteilungen und Anfragen

1.

Mit Schreiben vom 25.09.2025 hat der Minister des Innern und für Sport die Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben. Die pauschale Zuwendung als Festbetrag beläuft sich für das Jahr 2025 auf 58.945,04 Euro. Diese Mittel dienen zur Verwendung im Bereich der Einsatzmittel und aber auch der Bauvorhaben für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe. Konkrete Bauvorhaben, wie beispielsweise die Feuerwache in Wöllstein oder auch das neue Feuerwehrgerätehaus in Wonsheim, werden demnach nicht mehr individuell gefördert. Die Verwaltung weist hiermit ausdrücklich darauf hin.

2.

Mit Schreiben vom 02.09.2025 hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Haushaltsjahr 2025, in Bezug auf die Festsetzungen zum Wirtschaftsplan und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser, sowie die vorgesehenen Kreditaufnahmen, genehmigt.

3.

Die Rheinhessentouristik hat mit Schreiben vom 23.09.2025 mitgeteilt, dass die Beitragsordnung angepasst wird. Ziel dieser Anpassung ist eine zeitgemäße, faire und nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft. Der bisherige Jahresbeitrag der Verbandsgemeinde Wöllstein beläuft sich auf 5.953,12 Euro. Als neuer Beitrag ab 2026 ist ein Betrag in Höhe von 7.197,26 Euro vorgesehen. Dies bedeutet einen Mehraufwand in Höhe von 1.244,14 Euro.

4.

Mit Schreiben vom 10.09.2025 hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplans der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Haushaltsjahr 2025 die Anfragen in Gänze beantwortet sind und Bedenken wegen der Rechtsverletzung in Bezug auf eine sachgerechte Eingruppierung von Beschäftigten gem. § 12 TVöD, welche in der Haushaltsverfügung vom 29.04.2025 geltend gemacht wurden, zurückgezogen werden.

5.

Mit Schreiben vom 26.09.2025 hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms die überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Gumbsheim für die Haushaltsjahre 2016-2022 für abgeschlossen erklärt.

6.

Anfrage der FDP-Fraktion vom 27.09.2025 zur Schulentwicklungsplanung

Wie ist der Sachstand der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans?

Der Schulentwicklungsplan liegt im Entwurf vor. Es handelt sich hierbei um keine Fortschreibung, sondern um die erstmalige Erstellung desselben. Nachdem der Schulentwicklungsplan in der Verwaltung geprüft und besprochen ist, erfolgt die Einbringung in die Gremien.

In welchem Umfang wird dabei der bauliche Zustand der Grundschulgebäude berücksichtigt?

Aussagen über den baulichen Zustand der Grundschulgebäude trifft der Schulentwicklungsplan nicht.

Welche Daten liegen hinsichtlich des energetischen Zustands der Grundschulgebäude vor und inwiefern fließen diese in die Planung mit ein?

Auch werden keine Aussagen hinsichtlich des energetischen Zustands der Grundschulgebäude gemacht. Dezidierte Untersuchungen liegen ausschließlich für das Gebäude der Grundschule „St. Martin", Gau-Bickelheim, vor. Diese wurden im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung bzw. dem Neubau der Grundschule im Frühjahr dieses Jahres gefertigt. Sofern entsprechende fundierte Untersuchungen stattfinden sollen, müssen Fachingenieure damit beauftragt werden.

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes ist nichtöffentlich als Anlage eingestellt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:30 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzender)  —  (Schriftführer)

Niederschrift gefertigt am: 13.10.2025