- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 29. April 2025 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 21:15 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeisterin: | |
| Kinder, Annerose | |
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordnete Saar, Kerstin | |
| 2. Beigeordneter Möbus, Karl Albrecht | |
| Ratsmitglieder: | |
| Castor, Klaus | |
| Ebling, Günther | |
| Faust, Karl-Hans | |
| Fischborn, Björn | |
| Franken, Bernward | |
| Hoffmann, Gerhard | |
| Kossatz, Herbert | |
| Schnabel, Mirjam | |
| Schön, Ragnar | |
| Sinopoli, Marino | |
| Vogel, Dirk | entschuldigt |
| Wagner, Daniel | entschuldigt |
| Zimmer, Maik | |
| Zimmermann, Fabian | |
| Sonstige Anwesende: | 9 Zuhörer, Frau Sternberg (VGV),Herr Becker (VGV) |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Nachtragshaushaltsatzung und -haushaltsplan 2025 der OG |
| Siefersheim mit Investitionsplan 2025 ff |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 3 | Prüfung der Jahresrechnungen 2020; Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Siefersheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020 |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 4 | Antrag an die Verbandsgemeinde Wöllstein auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen in der OG Siefersheim |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 5 | Bauangelegenheiten; |
| Bauantrag gem. § 66 LBauO, Flur 1 Nr. 253/1 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | KiTa Villa Regenbogen |
| a) Sachstand Erweiterungsbau KiTa Villa Regenbogen; Kostenaufstellung |
| b) Sachstand Mittagsverpflegung |
| c) Personalstand |
| d) Gestaltung Außengelände |
| TOP 7 | Sachstand Erweiterung der Grundschule Siefersheim |
| TOP 8 | Bürgermeisterwahl am 15.06.2025; |
| Bildung eines Wahlvorstandes |
| TOP 9 | Annahme von Spenden |
| TOP 10 | Mitteilungen und Anfragen |
| Il. Nichtöffentlicher Teil | |
| TOP 11 | Bauangelegenheiten |
| TOP 12 | Rechtsangelegenheiten |
| Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. |
| II. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auch aus den Reihen der Zuhörerschaft werden kein Anfragen vorgebracht. |
| TOP 2 | Nachtragshaushaltsatzung und -haushaltsplan 2025 der OG |
| Siefersheim mit Investitionsplan 2025 ff |
Sachdarstellung
Allen Ratsmitgliedern wurde der 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2025 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.03.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2025 eingehend beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat, den Nachtragshaushalt 2025 anzunehmen und zu beschließen. Gleiches gilt für das Investitionsprogramm 2025.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 31. März - 04. April 2025 zur Einsicht durch die Einwohner aus.
Vorschläge von den Einwohnern wurden nicht eingereicht.
Beratung
Im Zuge der Beratung zu diesem TOP erläutert Frau Sternberg anhand einer Präsentation die wesentlichen Gründe, warum die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes notwendig wurde. Der Gemeinderat zeigte sich insbesondere aufgrund der ständigen Erhöhungen der Kreis- und der Verbandsgemeindeumlage besorgt. Aktuell belasten die abzuführenden Umlagen an Verbandsgemeinde und Kreis die Steuerkraft der Ortsgemeinde mit knapp 85%.
So werde den Kommunen immer mehr ihr Gestaltungsspielraum genommen. Die Gemeinde werde mit Mehrkosten belastet, ohne dafür eine adäquate Mehrleistung zu erhalten.
Es wurde angeregt, ob die Verbandsgemeinde nicht auf aus Sicht der Ortsgemeinde Siefersheim unnötige Unterhaltungsmaßnahmen verzichten könnte. So könnte man zum Beispiel die Realschule Plus der Trägerschaft des Kreises übergeben, wie dies andere Verbandsgemeinden auch schon getan haben.
Beschluss
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Annahme des 1. Nachtragshaushaltssatzung, sowie des 1. Nachtragshaushaltsplanes samt Anlagen 2025 und des Investitionsprogramms 2025ff.
| TOP 3 | Prüfung der Jahresrechnungen 2020; |
| Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Siefersheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020 |
| - Beratung und Beschlussfassung – |
Vor Eintritt in diesen TOP übergibt die Ortsbürgermeisterin den Vorsitz an den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Siefersheim, Herrn Klaus Castor.
Herr Castor berichtet von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.04.2025.
Sodann erläutert Frau Sternberg, die vorliegende Jahresrechnung 2020.
Fragen der Ratsmitglieder werden eingehend beantwortet.
Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung ist hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Beschlussempfehlung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, der geprüften „Jahresrechnung 2020" der Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2020 mit der festgestellten Bilanzsumme von 6.027.098,97 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 121.921,85 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 2.470,73 € zuzustimmen.
Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und beschließt jeweils einstimmig:
Ortsbürgermeisterin Kinder übernimmt wieder den Vorsitz.
| TOP 4 | Antrag an die Verbandsgemeinde Wöllstein auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen in der OG Siefersheim |
| - Beratung und Beschlussfassung – |
Vor Eintritt in diesen TOP verlässt Ratsmitglied Faust wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Sachdarstellung
| a.) Wohnbaufläche „In der Heidenhecke" |
Die Ortsgemeinde Siefersheim plant im Rahmen der örtlichen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen die Ausweisung eines Baugebietes.
Im Vorfeld wurden die Möglichkeiten zur Ausweisung von Wohnbauflächen geprüft.
Der Ortsgemeinderat Siefersheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „In der Heidenhecke" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB gefasst.
Er umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Siefersheim Flur 4, Parzellen 38/1, 39/1, 40/1, 41, 41 sowie die Wegeparzellen 292/1 und 293 (jeweils teilweise) sowie Flur 1, Parzellen 412/1 (teilweise) und 409/2. Der Aufstellungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gegeben.
Im Rahmen des § 13 b BauGB, der zwischenzeitlich seine Gültigkeit verloren hat, konnten Wohnbauflächen auch ohne Darstellung im Flächennutzungsplan realisiert werden. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr, sodass zur Umsetzung des Baugebietes „In der Heidenhecke" eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft" zu „Wohnbauflächen" erforderlich ist.
| b.) Wohnbaufläche „Mühlweg" |
Der Eigentümer des Grundstücks im Mühlweg (Flur 10 Parz. 82) beantragt die Aufnahme seines Grundstücks als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der VG Wöllstein.
Beschlüsse
| zu a: | Der OG-Rat beantragt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche für das o.g. Gebiet „In der Heidenhecke". |
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
| zu b: | Der OG-Rat beantragt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Mühlweg, Flur 10 Parzelle 82. |
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Ratsmitglied Faust kehrt an den Sitzungstisch zurück.
| TOP 5 | Bauangelegenheiten; Bauantrag gem. § 66 LBauO, Flur 1 Nr. 253/1 |
| - Beratung und Beschluss – |
Sachdarstellung
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Vorliegend sind ein Umbau und Nutzungsänderung von Ferienwohnungen in Wohnungen geplant.
Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Eine Beurteilung durch das Planungsbüro Wolf hat ebenfalls stattgefunden.
Der OG-Rat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2024 das Einvernehmen nicht erteilt, da die ursprünglich geplanten 15 Stellplätze teilweise auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen wurden und Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen.
Der Antragssteller hat nun einen aktualisierten Stellplatzplan vorgelegt, indem 11 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen sind (sh. Plan: 4 Stellplätze für die Gaststätte erreichbar über die Brunnengasse und 7 Stellplätze für 7 Wohnungen im Innenhof).
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat diese mitgeteilt, dass für die Gaststätte 4 Stellplätze auf dem Parkplatz über die Brunnenstraße und für die 7 Wohnungen die Stellplätze im Innenhof über die Gumbsheimer Straße ausreichend sind.
Die Kreisverwaltung verweist auf § 47 Abs. 2 LBauO, wonach auf die Herstellung der Stellplätze verzichtet werden kann, wenn zusätzlicher Wohnraum in Gebäuden durch Wohnungsteilung und Änderung der Nutzung entsteht und die Herstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Unter Anwendung des § 47 Abs. 2 LBauO ist der Stellplatznachweis für das Vorhaben erbracht. Als Hinweis ist aufzuführen, dass die Zufahrt zum Innenhof mindestens 3 m breit sein muss.
Die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben zuzustimmen und das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vertagung, da nach Ansicht des Rates die vorgelegten Unterlagen zum Nachweis der Stellplätze nicht maßstabsgetreu sind.
Zudem sollen vor einer Beschlussfassung die brandschutztechnischen Bestimmungen geprüft und der Ortsgemeinde zur Kenntnis übermittelt werden.
| TOP 6 | KiTa Villa Regenbogen |
| a) Sachstand Erweiterungsbau KiTa Villa Regenbogen; |
| Kostenaufstellung |
Der Bauantrag und der Antrag auf Förderung mussten mehrfach geändert und angepasst werden. Seit 28. April 2025 liegen der finale Plan und die Kostenaufstellung vor. Plan und Kostenaufstellung sind mit dem Kreisjugendamt und dem Kreisbauamt abgestimmt. Die nächsten Schritte werden eingeleitet.
| b) Sachstand Mittagsverpflegung |
Die Firma Fasig aus Sprendlingen steht für die Lieferung der Mittagsverpflegung nicht mehr zur Verfügung. Eine Ausschreibung wurde veranlasst. Die Submission findet am 15.05.2025 statt.
| c) Personalstand |
Die bisherige Hauswirtschaftskraft geht in den Ruhestand. Für die ausgeschriebene Stelle der Hauswirtschaftskraft gab es mehrere Bewerbungen. Die Bewerberinnen werden zu Probearbeiten eingeladen.
Auch die Stelle einer Erzieherin wurde ausgeschrieben und ist weiterhin offen. Daher möchte man nochmals ausschreiben, aber nun in einem größeren Umkreis.
Eine Mitarbeiterin ist seit September 2023 krankgeschrieben.
| d) Gestaltung Außengelände |
Das vom Förderverein gespendete Klettergerüst ist aufgestellt, die Sonnenschirme werden kommende Woche aufgebaut. Ein Baum wurde gepflanzt und zwei neue Bänke sind bestellt.
Für den 23.05.2025 lädt der Förderverein zur Einweihungsfeier ein.
| TOP 7 | Sachstand Erweiterung der Grundschule Siefersheim |
Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ist nur noch ein Container zur Deckung des Schulraumbedarfes notwendig. Dieser wird neben dem bestehenden Container aufgebaut.
Da künftig eine gemeinsame Nutzung des Sportplatzes vorgesehen ist, wird es ein Treffen mit dem Sportverein, der Schule, dem Schulträger und der Ortsgemeinde geben, um einen Nutzungsplan zu erstellen.
| TOP 8 | Bürgermeisterwahl 15.06.2025; |
| Bildung eines Wahlvorstandes |
Am 15.06.2025 finden die Wahlen zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wöllstein statt. Eine eventuelle Stichwahl ist für den 29.06.2025 vorgesehen.
Für diese Wahl(en) ist ein Wahlvorstand zu bilden.
| Funktion | Mitglied | Stellvertreter |
| Vorsitzende | Annerose Kinder | Kerstin Saar |
| Schriftführer | Björn Fischborn | Udo Wagner |
| Beisitzer 1 | Karl-Albrecht Möbus (8 – 11 Uhr + Auszählung) | |
| Beisitzer 2 | Herbert Kossatz (11 – 14 Uhr) | |
| Beisitzer 3 | Mirjam Schnabel (14 – 17 Uhr) | |
| Beisitzer 4 | Karl Hans Faust (17 – 18 Uhr + Auszählung) | |
| Beisitzer 5 | Ragnar Schön (17 – 18 Uhr + Auszählung) | |
| TOP 9 | Annahme von Spenden |
Sachdarstellung
Die Familie Tillmanns hat der Ortsgemeinde eine Spende von 100,- zur Anschaffung von Werkzeug übergeben.
Frau Birgitta Kalveram hat eine Spende von 200,- zur Anschaffung einer Bank für das neu gestaltete Außengelände des Dorfgemeinschaftshauses übergeben.
Frau Karen Klein hat den Erlös von 180,- Euro vom Verkauf der bunten Pflanzstühle der Ortsgemeinde zur Anschaffung von Pflanzen zur Verfügung gestellt.
Das Ehepaar Krone hat einen Baum für die KiTa Villa Regenbogen gestiftet.
Beschluss
Die Ortsgemeinde nimmt einstimmig die Spenden dankend an.
| TOP 10 | Mitteilungen und Anfragen |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt
Ortsbürgermeisterin Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:45 Uhr.