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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 20/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift über die 12. Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 05.05.2026

über die 12. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum: 05. Mai 2026

Ort: Großer Sitzungssaal

Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:05 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Brüchert, Johannes

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons

Hollenbach, Peter

Kinder, Annerose

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Gräsel, Hans

Hahn, Stephan

entschuldigt

Müller, Lucia

Schnabel, Oliver

Schultheiß, Gernot

Wagner, Norbert

SPD

Degen, Helmut

Fischborn, Björn

Dr. Gerhardt, Günter

Knuth, Christine

Kohn, Michael

Krieg, Sabine

entschuldigt

Krollmann, Regine

entschuldigt

Schön, Ragnar

Weil, Dominik

entschuldigt

FWG

Emrich, Jochen

Faust, Karl-Hans

Hahn, Ingo

entschuldigt

Jahn, Thorsten

Neuhaus, Mirco

Steinle, Isabell

Wiesel, Sascha

entschuldigt

Bündnis 90/Die Grünen

Krüger, Robin

Rathgeber, Achim

FDP

Lechthaler, Christoph

Dr. Pietrowski, Rolf

Ortsbürgermeister/in (o. RM):

Eich, Rudi, Gumbsheim

entschuldigt

Schnabel, Sebastian, Wöllstein

entschuldigt

Vogel, Hermann, Eckelsheim

entschuldigt

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Von der Verwaltung:

Herr Emrich (FBL III), Herr Becker (Schriftführer)

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO

TOP 2

Sondervermögen "Bildung, Klima und Infrastruktur";

Regionales Umsetzungskonzept: Abstimmung über die Investitionsschwerpunkte

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Wöllstein

a) Ausschreibung Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für Einheit FF Gau-Bickelheim

b) Jahresbericht

TOP 4

Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim;

Erneuerung der Heizungsanlage

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Beitritt zur ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Zentrale Vergabestelle;

Zusammenarbeit mit der VG Sprendlingen-Gensingen

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeister innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2025;

Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)

- Kenntnisnahme -

TOP 9

Personalanalyse durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz

- Beratung und Beschluss -

TOP 10

Verzinsung der Kassenbestände

- Beratung und Beschluss -

TOP 11 

Anträge der Fraktion B90/Grüne

a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim

b) Antrag Kompensationsverzeichnis

TOP 12

Vergabe eines Rahmenvertrages für Pflegemaßnahmen im Schlossstadion mit einer Laufzeit von 3 Jahren

- Beratung und Beschluss -

TOP 13

Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Johannes Brüchert eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Schmidt-Wyk von der Allgemeinen Zeitung Alzey und den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herrn Benjamin Roos.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Neubesetzung von Ausschüssen gem. § 45 GemO

Sachdarstellung

Herr Stephan Frohnhöfer (CDU) hat sein Mandat im Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein niedergelegt.

Infolge der Mandatsniederlegung ist Herr Gernot Bunn, bislang stellvertretendes Mitglied, als ordentliches Mitglied in den Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss nachgerückt.

Daher ist die Position eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes neu zu besetzen.

Die CDU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht und wird in der Sitzung einen entsprechenden Personalvorschlag unterbreiten.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GemO.

Der Verbandsgemeinderat wählt sodann Herrn Gernot Schultheiß als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 2 Sondervermögen "Bildung, Klima und Infrastruktur";

Regionales Umsetzungskonzept: Abstimmung über die Investitionsschwerpunkte

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Nach der Bundestagswahl 2025 hat der Bund ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität als langfristiges Investitionsprogramm im Bundestag verabschiedet. Das sogenannte „Sondervermögen" hat ein Volumen von 500 Milliarden Euro und soll für zusätzliche Investitionen über einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren verwendet werden.

Zwischen dem Bund und den Bundesländern wurde vereinbart, dass von diesem Sondervermögen den Bundesländern und Kommunen 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel", welcher unter anderem bei der Verteilung von Finanzmitteln zwischen dem Bund und den Bundesländern Verwendung findet, steht dem Land Rheinland-Pfalz ein Gesamtbetrag von rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Landesregierung entschieden, dass das Sondervermögen des Bundes um weitere 600 Millionen Euro Landesmittel für die gleiche Dauer von zehn Jahren ergänzt wird.

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land wurde vereinbart, dass diese Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes zu 60 % den rheinland-pfälzischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden und 40 % beim Land für eigene Investitionen verbleiben. Diese 60 % entsprechen einem Volumen von rund 2,9 Milliarden Euro. Somit stehen den rheinland-pfälzischen

Kommunen aus Bundes- und Landesmitteln rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung.

Die Verteilung der Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro an die Kommunen wird durch das Landesgesetz „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" geregelt. Das Landesgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Landtag beschlossen. In diesem Gesetz ist u. a. vorgegeben, dass die Landkreise und kreisfreien Städte „Regionalbudgets" erhalten, welche zu 90 % nach der Einwohnerzahl und zu 10 % nach der Finanzschwäche der jeweiligen Gebietskörperschaft verteilt werden.

Für den Landkreis Alzey-Worms bedeutet dies, dass er inklusive des kreisangehörigen Raumes ein Regionalbudget in Höhe von 113,9 Millionen Euro erhalten wird. Der Landkreis Alzey-Worms hat rund 135.000 Einwohner, welche in 69 Gemeinden leben, wovon 68 Gemeinden in sechs Verbandsgemeinden zusammengefasst sind. Hinzu kommt die verbandsfreie Kreisstadt Alzey.

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land wurde in einem „Letter of Intent" vereinbart, dass diese Regionalbudgets der Landkreise zu einem Drittel beim Landkreis verbleiben und die weiteren zwei Drittel nach der Einwohnerzahl auf die Verbandsgemeinden und die Stadt verteilt werden sollen.

Die Kreisverwaltung hat zur Ermittlung der Einwohnerzahlen einen Durchschnittswert der Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni der vergangenen drei Jahre als Grundlage ermittelt. Dies bedeutet für den Landkreis Alzey-Worms, dass vom Regionalbudget in Höhe von 113,9 Millionen Euro rund 38 Millionen Euro beim Landkreis für Investitionen verbleiben und rund 76 Millionen Euro in den kreisangehörigen Raum verteilt werden.

Die Verbandsgemeinde Wöllstein inklusive ihrer 8 Ortsgemeinden erhält hiervon ein Budget von rund 6,89 Millionen Euro. Dies entspricht einem prozentualen Anteil des Budgets für den kreisangehörigen Raum von rund 9 % bei einer durchschnittlichen Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde von 12.209 Einwohnern.

Nach dem Landesgesetz sind Investitionen unter anderem in folgende Themenbereiche förderfähig:

Bildung und Betreuung

Digitalisierung

Verkehrsinfrastruktur

Energie- und Wärmeinfrastruktur

Krankenhäuser

Bevölkerungsschutz

Klimaschutz und Klimaanpassung

Über die konkrete Ausgestaltung der Verwendung des Sondervermögens und die Kombination mit weiteren Fördermitteln der EU, des Bundes, des Landes oder anderer Institutionen entscheiden die jeweiligen Bundesländer.

Die Investitionsmittel aus dem Sondervermögen sind nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz kombinierbar mit Fördermitteln der EU, des Bundes oder anderer Institutionen. Sie sind nicht kombinierbar mit Fördermitteln des Landes. Somit fallen beispielsweise Kombinationen mit Landesmitteln aus dem Investitionsstock, der Schulbauförderung, der Sportstättenförderung oder der Kindertagesstättenförderung heraus.

Darüber hinaus muss ein jeweiliges Investitionsprojekt ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro haben. Ausnahmen gelten lediglich in Rheinland-Pfalz für den Bereich der Digitalisierung, bei dem das jeweilige Projekt ein Mindestvolumen von 50.000 Euro (Mindestvorgabe des Bundes) beinhalten muss. Förderfähig sind Maßnahmen, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis spätestens 31. Dezember 2036 erstmalig bewilligt wurden. Die jeweilige Maßnahme muss bis spätestens 31. Dezember 2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen worden sein.

Verfahren zur Verwendung des Sondervermögens:

Über die Verwendung der Regionalbudgets entscheiden final die jeweiligen Kreistage der Landkreise. Weitere Beschlüsse von Gemeinden oder Verbandsgemeinden sind nach dem Landesgesetz grundsätzlich nicht erforderlich. Ein durch den Landkreistag veröffentlichtes Musterkonzept sieht vor, dass der Landkreis alle Verbandsgemeinden zur Stellungnahme zum regionalen Umsetzungskonzept auffordert und zugleich darum bittet, sich mit den jeweiligen Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde abzustimmen. Diese Aufforderung zur Stellungnahme wie auch die Rückläufe werden Bestandteil des Umsetzungskonzeptes.

Nach Beschluss durch den Kreistag muss das regionale Umsetzungskonzept der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als zuständiger Bewilligungsstelle zur Genehmigung vorgelegt werden. Laut dem Landesgesetz muss die Bewilligungsstelle spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über das regionale Umsetzungskonzept des jeweiligen Landkreises unterrichtet werden. Somit müssen die regionalen Umsetzungskonzepte bis Ende Juli der ADD vorgelegt werden. Darüber hinaus können konkrete Maßnahmen erst gefördert werden, wenn die jeweiligen regionalen Umsetzungskonzepte beschlossen und genehmigt wurden.

Das Konzept, das die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen für eine Dauer von zehn Jahren grundsätzlich festschreibt, dient als Grundlage für die Entscheidung der Bewilligungsbehörde (ADD), ob konkrete spätere Projekte mit dem regionalen Umsetzungskonzept vereinbar sind. Der Landkreis muss bei jedem Antrag seiner Gemeinden die Vereinbarkeit der konkreten Maßnahme mit dem regionalen Umsetzungskonzept bestätigen. Aufgrund des langen Zeitraumes von zehn Jahren, in dem Projekte gefördert werden können, hat das Land bereits signalisiert, dass Änderungen an diesem Konzept jederzeit möglich sind.

Darüber hinaus hat das Land signalisiert, dass die Bewilligung von konkreten Maßnahmen zeitnah und unkompliziert erfolgen soll. Inwiefern sich diese Zusage in der Praxis bewährt, wird sich in der Praxis zeigen.

Bei der Verwendung des Sondervermögens haben die kommunalen Spitzenverbände und viele Experten darauf hingewiesen, dass das Geld möglichst so verwendet werden sollte, dass es eine langfristige und nachhaltige Wirkung entfaltet.

Auch wird darauf hingewiesen, dass das Geld gerade nicht gießkannenmäßig und pro Einwohner auf die Gemeinden verteilt werden sollte, sondern in den jeweiligen Landkreisen sollten Schwerpunkte gebildet werden, um insbesondere den Abbau von Investitionsrückständen zu finanzieren. Daher sollten vor allem Maßnahmen realisiert werden, welche langfristig die laufenden Belastungen (z. B. Betriebskosten, Energiekosten, laufende Unterhaltungskosten) reduzieren, um somit den kommunalen Haushalt dauerhaft zu entlasten.

Neue Projekte oder neue Baumaßnahmen sollten mit diesen Mitteln nicht finanziert werden, da dies nicht zu einer dauerhaften Entlastung des kommunalen Haushaltes führt, sondern vielmehr zu einer weiteren Belastung infolge der dann neu anfallenden laufenden Betriebskosten.

Da die Mittel aus dem Sondervermögen mit EU-, Bundes- oder sonstigen Fördermitteln kombinierbar sind, aber nicht mit Landesfördermitteln, sollten Maßnahmen umgesetzt werden, bei denen es keine Landesförderung als Co-Finanzierung gibt. Auch sollten die ausgewählten Maßnahmen eine realistische und zeitnahe Umsetzungschance haben. Die Mittel aus dem Sondervermögen können sowohl zur Teil- als auch zur Vollfinanzierung von Maßnahmen verwendet werden.

Vorschlag zur Umsetzung des Landesgesetzes über das Sondervermögen in der Verbandsgemeinde Wöllstein:

In einer Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung am 28. Januar 2026 wurden die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister über das Sondervermögen und die weitere Vorgehensweise informiert. Dabei wurde grundsätzliches Einvernehmen erzielt, dass die Mittel aus dem Sondervermögen nur auf Ebene der Verbandsgemeinde verwendet werden sollen und eine Aufteilung auf die Ortsgemeinden nicht stattfindet. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des Mindestinvestitionsvolumens von 250.000 Euro sowie zur Bildung von Investitionsschwerpunkten für größere Maßnahmen, welche ansonsten über den Kapitalmarkt finanziert werden müssten. Durch die Förderung des Sondervermögens wird eine spürbare Entlastung des Haushaltes der Verbandsgemeinde und eine Stabilisierung der Umlage erhofft.

Die Verwaltung hat intern geprüft, welche Investitionsschwerpunkte vor den aufgeführten Hintergründen sinnvoll wären. Die Verwaltung schlägt daher folgende Maßnahmen vor:

Maßnahmenübersicht

Neubau Feuerwehrgerätehaus Wöllstein – Bevölkerungsschutz – 3.000.000 Euro

Neubau Feuerwehrgerätehaus Wonsheim – Bevölkerungsschutz – 1.500.000 Euro

Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen – Bevölkerungsschutz – 889.677 Euro

Sanierung Schwimmbad – Klimaschutz – 1.500.000 Euro

Neubau Feuerwehrgerätehaus Wöllstein

Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Wöllstein ist bekanntermaßen stark sanierungsbedürftig und nicht mehr wirtschaftlich zu erhalten. Deshalb wurde bereits vor längerer Zeit der Beschluss zu einem Neubau auf einem durch die Ortsgemeinde Wöllstein zur Verfügung gestellten Grundstück gefasst. Das beauftragte Architekturbüro hat bereits Pläne für einen Neubau erarbeitet, die Kosten erscheinen allerdings nicht wirtschaftlich. Deshalb werden seitens der Verwaltung derzeit Alternativen zu einem Massivbau geprüft. Nach Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sowie auch aus dem privaten Bereich erscheint eine modulare Bauweise für Funktionsgebäude wie Feuerwehrgerätehäuser sehr zweckmäßig und wirtschaftlich.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Wonsheim

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser sowie an die Stellplätze für Feuerwehreinsatzfahrzeuge ist das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Wonsheim nicht mehr zukunftsfähig nutzbar. Der Verbandsgemeinderat hat deshalb im Dezember 2024 den Ankauf eines geeigneten Grundstücks zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Wonsheim beschlossen.

Das Grundstück wurde zwischenzeitlich angekauft. Wie oben beschrieben, wird derzeit seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung geprüft, ob in Modulbauweise ein funktionales Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann.

Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Nach dem vorliegenden und beschlossenen Fahrzeugbeschaffungskonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein sind neue Fahrzeuge zu beschaffen. Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge sowie die Einsatzlagen erfordern teilweise immer bessere Ausstattungen, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Gleichzeitig wurde die Feuerwehrförderung des Landes von Einzelförderungen bei Investitionen auf jährliche Zuweisungen umgestellt. Die jährliche Landesförderung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein beträgt ca. 58.000 Euro.

Sanierung Schwimmbad

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2025 die Beantragung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Das Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schloßstadion“ ist im Bereich der Filter-, Pumpen-, Mess- und Regeltechnik stark sanierungsbedürftig. Um den Badebetrieb langfristig erhalten zu können, ist eine technische Generalsanierung notwendig. Gleichzeitig arbeiten die bisherigen technischen Anlagen nicht sehr energie- und ressourcenschonend, und im Bereich des Kleinkinderbereiches ist jährlich eine größere Menge Wasser verlustig. Eine technische Sanierung ist daher vor dem Hintergrund einer Einsparung von Energie und Ressourcen und als Maßnahme zum Klimaschutz zu betrachten.

Beschluss

1.

Der Verbandsgemeinderat nimmt von der Verteilung und der Vorgehensweise zum Sondervermögen Kenntnis.

2.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorgeschlagenen Projekte mit den genannten Teilbeträgen zur Aufnahme in das „Regionale Umsetzungskonzept" des Landkreises Alzey- Worms für die Mittel aus dem Sondervermögen anzumelden.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 3 Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Wöllstein

a) Ausschreibung Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für Einheit FF Gau- Bickelheim

Sachdarstellung

a) Ausschreibung Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für Einheit FF Gau-Bickelheim

Gemäß dem vom Verbandsgemeinderat Wöllstein in seiner Sitzung vom 25.04.2023 beschlossenen Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, ist für das Jahr 2027 die Anschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges 3 „MZF3“ als Ersatz für den dort stationierten Rüstwagen „RW“ für die Feuerwehreinheit Gau-Bickelheim vorgesehen.

Damit das Fahrzeug aufgrund der langen Lieferzeiten rechtzeitig bereitsteht, soll die Ausschreibung bereits im Jahre 2026 erfolgen.

Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) hat mit seinem Schreiben vom 16.03.2026 die Technische Richtlinie TR 5 „Mehrzwecktransportfahrzeuge“ überarbeitet. In diesem Zusammenhang sind die bisherigen Fahrzeugtypen MZF 2 und MZF 3 entfallen, da die entsprechenden Anforderungen inzwischen durch die DIN für Gerätewagen Logistik 1 „GW-L1 „(entspricht ehemaligem MZF 2) und Gerätewagen Logistik 2 „GW-L2“ (entspricht ehemaligem MZF 3) abgedeckt sein.

Insofern ändert sich hierbei nur die Bezeichnung des Fahrzeugtyps, weshalb künftig die Bezeichnung Gerätewagen Logistik 2 „GW-L2“ verwendet wird.

Dies vorab geschickt, wurde nun das Leistungsverzeichnis (LV) für die Ausschreibung des vorgesehenen Einsatzfahrzeuges durch die Beratungsagentur für Feuerwehren Rudolf Hausdörfer erstellt und durch die Wehrleitung freigegeben.

Die Kosten für die Erstellung des LV belaufen sich hierbei gemäß dem vereinbarten Dienstleistungsvertrag vom 20.07.23/07.08.2023 auf 2.380,00 €.

Für die Anschaffung des Fahrzeuges wurden für das Jahr 2027 bei dem Bestandskonto 126202-071200-12614-5600 (Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge) 310.000,00 € eingeplant. Um die Ausschreibung bereits im Jahr 2026 zu veranlassen, muss sichergestellt sein, dass über die erforderlichen Mittel für die Anschaffung verfügt werden kann. Aus diesem Grund wurde für das Haushaltsjahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen, welche dazu berechtigt, bereits in diesem Jahr auf die für 2027 geplanten Mittel zurückzugreifen. Somit stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung und eine Ausschreibung kann schon in diesem Jahr veranlasst werden.

Mit Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses für die Anschaffung des vorgenannten Fahrzeuges sind die Ansätze der betreffenden Kostenstellen in der Haushaltsplanung 2027 entsprechend anzupassen.

Die Verwaltung empfiehlt die Ausschreibung zur Anschaffung des GW-L2 für die die Feuerwehreinheit Gau-Bickelheim und den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Beschluss

1.

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt, die Ausschreibung des Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2), für die Feuerwehreinheit Gau-Bickelheim zu veranlassen

2.

Gemäß des Submissionsergebnisses den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

a) Jahresbericht

Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Benjamin Roos, erläutert mit Hilfe einer Präsentation sehr ausführlich die im Jahr 2025 erfolgten Einsätze und sonstige Aktivitäten der Wehren in der Verbandsgemeinde Wöllstein und gibt einen Ausblick auf die in 2026 vorgesehen Aktivitäten.

Der Jahresbericht wird im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Wöllstein zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Bürgermeister Brüchert spricht ein herzliches Dankeschön im Namen des Verbandsgemeinderates an die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus.

TOP 4 Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim;

Erneuerung der Heizungsanlage

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Im Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim ist die bestehende Heizungsanlage in einem nicht mehr funktionsfähigen Zustand. Die Regelung der Heizung ist defekt, ebenso die Brauchwassersteuerung, sodass derzeit keine Warmwasserversorgung möglich ist. Darüber hinaus ist die Heizkreisregelung ausgefallen, wodurch die Anlage lediglich manuell und ausschließlich im Volllastbetrieb betrieben werden kann.

Eine Reparatur der bestehenden Anlage ist nicht mehr möglich, da es sich um ein veraltetes Gasheizwertgerät handelt, für das keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.

Im Zuge einer notwendigen Erneuerung ist zu berücksichtigen, dass die neue Heizungsanlage als modernes Gasbrennwertgerät ausgeführt wird. Dies erfordert zusätzlich eine Anpassung der Abgasführung an die aktuellen technischen Anforderungen.

Angebote:

Für den Austausch der Heizungsanlage wurden drei Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Alle drei Firmen haben ein Angebot eingereicht:

Angebot 1: 19.487,24 € brutto

Angebot 2: 20.853,82 € brutto

Angebot 3: 22.894,09 € brutto

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Bauleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine Freihändige Vergabe möglich.

Beratung

Man war im Verbandsgemeinderat mehrheitlich der Auffassung, vor einer Auftragsvergabe zunächst die Möglichkeit einer alternativen Heizungstechnik (Wärmepumpe, Photovoltaik) zu prüfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau einer alternativen Heizungstechnik zu prüfen.

Zudem wird der Bauausschuss ermächtigt, nach erfolgter Prüfung abschließend zu entscheiden.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 5 Beitritt zur ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich.

Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.

Die ITEBO GmbH hat in der Vergangenheit vermehrt Anfragen von Kommunen erreicht, die sich an der Gesellschaft beteiligen möchten. Aufgrund der Gesellschafterstruktur und Rechtsform der ITEBO GmbH ist eine Neu-Aufnahme und der Wechsel von Gesellschaftern nur bedingt möglich und sinnvoll. Daher wurde neben der ITEBO GmbH die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Durch die Beteiligung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG an der ITEBO GmbH (5 %) können die Kommunen als Mitglieder der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG einen Großteil der Vorteile nutzen, die den Gesellschaftern der ITEBO GmbH obliegen.

Verwaltungen können sich auf diesem Weg mit dem Ziel der Herstellung einer Inhouse-Fähigkeit (Erfüllung der Kriterien im Sinne des § 108 GWB) an der ITEBO beteiligen. Als Mitglied der Genossenschaft besteht dann die Möglichkeit, IT-Produkte und IT-Dienstleistungen aus Rahmenverträgen zu beziehen.

Die Verwaltung möchte ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einführen. Mehrere Kommunen im Kreisgebiet setzen hierbei ein System ein, welches sich über den Leistungskatalog der ITEBO beziehen lässt. Bei Verwendung dieses Systems ließen sich daher Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit weiteren Kommunen nutzen. Daneben sollte aufgrund der Komplexität des Themas die Begleitung der Ausschreibung sinnvollerweise durch eine Ausschreibungsberatung erfolgen, was finanzielle Mittel in einem hohen vierstelligen Betrag verursachen würde. Das wäre bei einer Beschaffung über die Rahmenverträge der ITEBO nicht notwendig. Schon aufgrund dieses einen Sachverhaltes wäre ein Beitritt daher finanziell sinnvoll.

Weiter ließen sich auf diesem Weg weitere IT-Dienstleistungen oder auch Hardware beschaffen, indem auf die vorhandenen Rahmenverträge zugegriffen wird. Der Verwaltung steht damit neben den schon vorhandenen Bezugswegen eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, Produkte & Angebote zu vergleichen und Kosten potentiell zu senken. Eine jährliche Abnahmepflicht o.ä. besteht dabei für die Mitglieder nicht.

Mitglieder der Genossenschaft üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in einer Generalversammlung aus. Diese findet 1x jährlich statt. Vertreten werden die Kommunen dabei durch den nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bestimmten Vertreter, dieser kann sich wiederum durch eine/n Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Teilnahme ist dabei nicht verpflichtend, Vertreter und für die Vertretung bevollmächtigte Person müssen aber bei Beitritt in die Genossenschaft gemeldet werden.

Gem. § 88 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem dieser entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Daher wird vorgeschlagen Herrn Bürgermeister Brüchert als stimmberechtigtes Mitglied in die Generalversammlung zu entsenden. Als Vertretung werden die Beigeordneten in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Einmalige Leistung einer Einlage in Höhe von 1.000,00 €; jährliche Gebühren aus der Mitgliedschaft in der Genossenschaft in Höhe von 160,00 €.

Bei einem späteren Ausstieg aus der Genossenschaft würde die Einlage erstattet. Im Falle des Niedergangs der Genossenschaft haftet die Stadt lediglich in Höhe der Einlage.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss

1.

Einen Geschäftsanteil an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungs-genossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000,00 € zu erwerben.

2.

Herrn Bürgermeister Brüchert als stimmberechtigten Vertreter in die Generalversammlung der ITEBO eG zu entsenden. Im Falle der Vertretung wird beschlossen, die Beigeordneten in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung zu entsenden.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 6 Zentrale Vergabestelle;

Zusammenarbeit mit der VG Sprendlingen-Gensingen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Verbandsgemeinde Wöllstein verfügt offiziell über eine zentrale Vergabestelle, diese ist nur mit einen geringfügigen Stellenanteil besetzt und die Mitarbeiterin verfügt über keine Vertretung. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt deshalb des Öfteren dezentral durch die jeweils zuständigen Fachbereiche oder durch externe Anbieter.

Vor dem Hintergrund der steigenden rechtlichen Anforderungen im Vergaberecht, der fortschreitenden Digitalisierung sowie der Empfehlung des Rechnungshofes und der kommunalen Spitzenverbände wird die Einrichtung bzw. Nutzung einer zentralen Vergabestelle als sinnvoll und notwendig erachtet. Eine zentrale Vergabestelle gewährleistet durch gebündelte Fachkompetenz, standardisierte Verfahren und kontinuierliche Fortbildung eine rechtssichere und effiziente Durchführung von Vergaben.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen betreibt bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eine zentrale Vergabestelle mit entsprechender Fachkompetenz. Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bedient sich bereits mittels einer Zweckvereinbarung der Leistungen der zentralen Vergabestelle der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat sich gezeigt, dass eine Zusammenarbeit im Bereich der Vergabestelle grundsätzlich möglich und zielführend ist.

Die Grundlagen zur Durchführung der Vergaben (z.B. Leistungsverzeichnisse) werden weiterhin in den jeweiligen Fachbereichen vorbereitet. Die zentrale Vergabestelle stellt die rechtssichere und termingerechte Durchführung von Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften für öffentliches Auftragswesen sicher.

Zur Vorbereitung einer dauerhaften Kooperation soll ein Projekt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) eingerichtet werden. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine künftige Übernahme der Vergabestellenleistungen durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zu schaffen.

Bis zur finalen Ausgestaltung einer entsprechenden Zweckvereinbarung soll die zentrale Vergabestelle Sprendlingen-Gensingen bereits testweise einzelne Vergabeverfahren für die Verbandsgemeinde Wöllstein durchführen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich entstehenden Zeitaufwandes nach den einschlägigen Richtwerten (z. B. KGSt).

Beschluss

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Nutzung der zentralen Vergabestelle der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) vorzubereiten.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes IKZ-Projekt mit dem Ziel der dauerhaften Zusammenarbeit mit der zentralen Vergabestelle Sprendlingen-Gensingen einzurichten und auszuarbeiten.

3.

Bis zum Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung wird die zentrale Vergabestelle Sprendlingen-Gensingen testweise mit der Durchführung einzelner Vergabeverfahren für die Verbandsgemeinde Wöllstein beauftragt.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 7 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

Vor Eintritt in diesen TOP gibt Herr Bürgermeister Brüchert den Vorsitz ab und rückt vom Sitzungstisch ab.

Das Stimmrecht des 1. Beigeordneten Schnabel ruht bei diesem TOP.

Sachdarstellung

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Dr. Rolf Pietrowski, berichtet ausführlich vom Verlauf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.4.2026 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, der geprüften „Jahresrechnung 2021“ der Verbandsgemeinde Wöllstein zum 31.12.2021 mit der festgestellten Bilanzsumme von 43.887.453,89 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 689.512,16 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 1.444.314,92 € zuzustimmen. Außerdem empfiehlt er, den über das Ende des Haushaltsjahres hinausgeltenden Aufwandsermächtigungen von 90.000 €, den Auszahlungsermächtigungen von 4.458.923,80 € und der Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten von 2.778.473 € gem. § 17 (5) GemHVO zuzustimmen. Ebenfalls empfiehlt er, dem Bürgermeister und den ihn vertretenen Beigeordnungen Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.

Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Verbandsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.

Grundlage seiner Entscheidung sind hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Verbandsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.

Da die vorgelegte Jahresrechnung sowohl formell- als auch materiell rechtlich ordnungsgemäß erstellt wurde, sind die Voraussetzungen gegeben, der Verwaltung die Entastung zu erteilen.

Der Verbandsgemeinderat wird gebeten alle nachträglichen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu bewilligen.

Der komplette Jahresabschluss 2021 wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die zu beschließenden, über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen sind diesem Jahresabschluss als Anlage 6 (Seite 89) beigefügt.

Beschluss

1.

Der Verbandsgemeinderat bewilligt nachträglich die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

2.

Der Verbandsgemeinderat erteilt § 114 (1) GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Herrn Bürgermeister und den Herren Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

3.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 114 (1) GemO die Jahresrechnung 2021.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

4.

Der Verbandsgemeinderat erteilt seine Zustimmung zu den über das Ende des Haushaltsjahres hinausgehenden Haushaltsermächtigungen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

Bürgermeister Brüchert übernimmt wieder den Vorsitz.

TOP 8 Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeister innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2025;

Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3

Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)

- Kenntnisnahme -

Sachdarstellung

Gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr (2025), zu unterrichten.

Im Anschluss ist dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wöllstein zu veröffentlichen.

Die Nebentätigkeiten, die Bürgermeister Gerd Rocker im vergangenen Jahr ausgeübt hat, sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Bei der Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach, sowie als nebenamtliche Lehrkraft in der Berufsbildenden Schule II Wirtschaft Bad Kreuznach, wurden Vergütungen erzielt.

Dienstherr für die Tätigkeit an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Versteuerung der erzielten Einnahmen erfolgt nach Lohnsteuerklasse VI. Die Vergütung am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Einkommen angegeben.

Die einheitliche Höchstgrenze für die Erzielung von Vergütungen im Rahmen von Nebentätigkeiten gem. § 7 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) ist 9.600,00 Euro im Jahr. Der Maßgabe des § 8 Abs. 4 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Aufstellung von Vergütungen, die im vergangenen Kalenderjahr im Rahmen von Nebentätigkeiten erzielt wurden, wird regelmäßig nachgekommen.

Die durch Bürgermeister Gerd Rocker wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Nebenämter sind durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms genehmigt. Die politischen und sonstigen Ehrenämter sind in der zweiten Anlage aufgelistet.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9 Personalanalyse durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung unterliegen einem stetigen Wandel, insbesondere durch gesetzliche Änderungen, Übertragung neuer Aufgaben, Digitalisierung sowie steigende Erwartungen an Servicequalität und Effizienz. Darüber hinaus werden sich im laufenden Jahr personelle und organisatorische Veränderungen ergeben, die eine grundlegende Neuausrichtung und den Aufbau einer angepassten Organisationsstruktur erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund ist eine systematische Überprüfung der bestehenden Organisations- und Personalstrukturen unerlässlich. Eine Personalbedarfsanalyse ermöglicht es, den quantitativen und qualitativen Personalbedarf objektiv zu ermitteln und Stellenanteile für bestimmte Aufgaben zu ermitteln. Dabei werden Aufgaben, Prozesse und Arbeitsvolumina analysiert sowie bestehende Strukturen kritisch hinterfragt. Ziel ist es, Über- oder Unterkapazitäten zu identifizieren und eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen sowie eine tragfähige Grundlage für den Aufbau der künftigen Organisation zu schaffen.

Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für die Entwicklung und den Aufbau einer neuen, zukunftsfähigen Organisationsstruktur, die Optimierung der Aufbauorganisation (z. B. Zuständigkeiten, Hierarchien) und der Ablauforganisation (z. B. Prozessgestaltung, Schnittstellen) sowie den zielgerichteten Einsatz von Personalressourcen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH als erfahrener und kompetenter Dienstleister des Gemeinde- und Städtebundes ein Angebot für eine Personalbedarfsberechnung erstellt.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung einer Personalbedarfsberechnung und ermächtigt den Bürgermeister zur Beauftragung des vorliegenden Angebotes der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 10 Verzinsung der Kassenbestände

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Ab September 2017 erhoben die Banken für die Einlage der Festgelder Negativzinsen, zunächst 0,15 %, ab November 2019 0,35 %. Diese Negativzinsphase endete erst im August 2022 (0 %).

Erst ab Oktober 2022 gab es wieder eine positive Verzinsung.

Die Verbandsgemeinde verzichtete während dieser Zeit auf die Verzinsung des Kassenbestandes und trug alleine die aufgelaufenen Negativzinsen. Im Gegenzug nahm die Verbandsgemeinde keine Investitionskredite auf, sondern finanzierte ihre Investitionen aus dem Bestand der Einheitskasse.

Die Verzinsung erfolgt nur für Guthaben. Da im Jahr 2023 wieder Zinsen für Guthaben innerhalb der Einheitskasse gezahlt werden, wird vorgeschlagen die Guthabenzinsen ab 01.01.2023 wieder auf die Ortsgemeinden aufzuteilen.

Die Berechnung der auf die einzelnen Ortsgemeinden entfallenden Zinsen wurde wie folgt vorgenommen:

Im Programm „Kassenbestandsverzinsung“ wurden als Zinssätze die jeweils geltenden Basiszinssätze eingesetzt (Tabelle 1).

Daraus ergab sich ein prozentueller Anteil an den tatsächlich erzielten Zinseinnahmen (Tabelle 2).

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die seit dem 01.01.2023 erwirtschafteten Zinsen im Rahmen der Kassenbestandsverzinsung auf die einzelnen Ortsgemeinden aufzuteilen.

Dabei richtet sich die Höhe der jeder Ortsgemeinde zustehenden Zinsen an dem jeweiligen Kassenbestand der einzelnen Ortsgemeinden.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 11 Anträge der Fraktion B90/Grüne

a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim

b) Antrag Kompensationsverzeichnis

- Beratung und Beschluss -

TOP 11a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim

Sachdarstellung

Die Fraktion Bündnis90/Grüne beantragt die Herstellung einer direkten Radwegeverbindung zwischen Gumbsheim und Armsheim (Bahnhof).

Diese Radwegeverbindung ist im Radverkehrskonzept des Landkreises Alzey-Worms untersucht.

Demnach wäre eine unbefestigte Wegestrecke von ca. 1.090 Metern auszubauen mit einem Investitionsaufwand von rund 1,1 Mio. €. Im Konzept ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig beschrieben. Eine Umsetzung ist daher nicht zu erwarten.

Inwieweit auf örtlicher Ebene ein Ausbau erfolgen kann, wäre gesondert von den betroffenen Ortsgemeinden als Eigentümerinnen der Wegetrassen zu erörtern. Dies in Verbindung mit der Landwirtschaft und der Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Gewährleistung der Finanzierung.

Eine Aufgabenträgerschaft der Verbandsgemeinde Wöllstein ist nicht gegeben.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, keine Initiativen zum Radwegeausbau Gumbsheim — Armsheim zu ergreifen.

Vielmehr wird der Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein gebeten, ein eigenes Radverkehrskonzept zu entwickeln für diejenigen Radwege, die die Verbandsgemeinde unmittelbar betreffen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

TOP 11b.) Antrag Kompensationsverzeichnis

Sachdarstellung

Die Fraktion Bündnis90/Grüne bittet um Erfassung sämtlicher Eingriffs- und Ausgleichsdaten in das Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz (LANIS).

Hierzu ergeht folgende Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) ist ein Kompensationsverzeichnis zu führen mit Angaben über Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokonten und Ersatzzahlungen. Die Eintragungen in dieses Verzeichnis nehmen die Naturschutzbehörden, insbes. die Kreisverwaltung Alzey-Worms als untere Naturschutzbehörde (UNB), und die Stiftung Natur und Umwelt wahr. Die Träger der Bauleitplanung (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden) sind hierbei verpflichtet, die Angaben der Ausgleichsmaßnahmen aus den Bauleitplänen elektronisch an die Eintragungsstelle (UNB) zu übermitteln. Alle erfassten Daten sind sodann im LANIS abrufbar.

Ein Blick ins LANIS zeigt, dass für den Bereich der VG Wöllstein zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen, z.B. auch alle Ausgleichsmaßnahmen aus dem Sondergebiet „Windenergie“ (Trockenmauernsanierung, Maßnahmen der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Maßnahmen auf dem Wißberg), erfasst sind.

Evtl. besteht die Notwendigkeit der Erfassung von Ausgleichsmaßnahmen, welche sich aus den Bebauungsplänen der Ortsgemeinden ergeben. Dies wird die Verwaltung schrittweise in Verbindung mit der UNB prüfen und die erforderlichen Nacherfassungen veranlassen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12 Vergabe eines Rahmenvertrages für Pflegemaßnahmen im Schlossstadion mit einer Laufzeit von 3 Jahren

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Für die Durchführung der erforderlichen Pflegemaßnahmen im Schlossstadion wurde ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgeschrieben. Im Zuge des Vergabeverfahrens wurden drei Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle drei angeschriebenen Unternehmen haben fristgerecht ein Angebot eingereicht.

Die eingegangenen Angebote stellen sich wie folgt dar:

Bieter 1:

29.381,48 € brutto

Bieter 2:

19.626,08 € brutto

Bieter 3:

18.998,70 € brutto

Finanzierung

Die Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung

Vergaberecht

Da die Dienstleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine Freihändige Vergabe möglich.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Rahmenvertrag zur Pflege des Schlossstadions an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Hinzmann zum Angebotspreis von 18.998,70€ brutto zu vergeben.

Der Beschluss hierzu ergeht mit 22 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme.

TOP 13 Mitteilungen und Anfragen

1.

Frau Margarete Bornheimer, ehemaliges Mitglied des Verbandsgemeinderates, ist am 8. April 2026 im Alter von 86 Jahren verstorben. Frau Bornheimer war über einen Zeitraum von 25 Jahren Mitglied des Verbandsgemeinderates.

2.

Der Auswertungsbericht zur i-Marke-Zertifizierung der Tourist Information Alzeyer Land & Rheinhessische Schweiz durch den Deutschen Tourismusverband liegt vor und ist als Anlage beigefügt.

3.

Eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen „Förderung der demokratischen Kultur und Bürgerbeteiligung“ ist als Anlage beigefügt.

4.

Die Eröffnung des Schwimmbads am Schlossstadion in Wöllstein findet am Samstag, dem 9. Mai um 14:00 Uhr statt.

5.

Eine Aufstellung der Kosten anlässlich der Verabschiedung sowie Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde am 2. Dezember 2025 liegt vor und ist als Anlage beigefügt.

6.

Die Nacht der Chöre war sehr erfolgreich. Zudem waren die Darbietungen allesamt qualitativ sehr ansprechend.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Johannes Brüchert den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:05 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)