Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Unterrichtung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Bauge-
setzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Teiländerung
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wöllstein beschlossen.
Die einzusehenden Unterlagen (Planvorentwurf, Begründung und Umweltbericht) liegen in der Zeit vom
05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und können dort von jedermann montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags - nach vorheriger Terminvereinbarung - eingesehen werden. Terminvereinbarungen sind unter folgenden Telefonnummern möglich: 06703 / 302-240 (Frau Vieth) oder 06703 / 302 -20 (Zentrale).
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) eingesehen werden.