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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 21/2024
Siefersheim
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Niederschrift

über die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

13. Mai 2024

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:00 Uhr Ende: 20:50 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Kinder, Annerose

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Faust, Karl-Hans

2. Beigeordneter Ebling, Günther

Ratsmitglieder:

Fischborn, Björn

Franken, Bernward

Helmer, Jens

Hoffmann, Gerhard

Kossatz, Herbert

Kröhnert, Ulla

Möbus, Karl Albrecht

Neugebauer, Christian

Schnabel, Mirjam

Schön, Ragnar

entschuldigt

Vogel, Dirk ab

19.3o Uhr

Wagner, Daniel

Zimmer, Maik

Zimmermann, Jörg

Sonstige Anwesende:

Architekt Wolf, Herr Maurer (VGV Wöllstein)

Herr Becker (VGV Wöllstein, Schriftführer)

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung neues Ratsmitglied

TOP 2

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Ortsgemeinde Siefersheim für das Jahr 2024

- Beschlussfassung -

TOP 3

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024/25 mit Investitionsprogramm 2024 ff

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 4.a

Dorfgemeinschaftshaus; Sachstandsbericht

TOP 4.b

Dorfgemeinschaftshaus; Ausschreibungen Außengelände

1) Ausschreibung Treppenlift

2) Ausschreibungen Erd- und Pflasterarbeiten

3) Pflanzflächen

4) Steinmetzarbeiten am Ehrenmal

TOP 5.a

Kindertagesstätte "Villa Regenbogen";

Erweiterung: Beauftragung eines Architekturbüros

- Beratung und Beschluss -

TOP 5.b

Kindertagesstätte "Villa Regenbogen";

Gestaltung der neuen Spiel- und Freifläche

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 6

Wahl 09. Juni 2024; Vorbereitungen

TOP 7

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung neues Ratsmitglied

Sachdarstellung

Das Ratsmitglied Selina Seifert hat aufgrund ihres Umzuges ihr Mandat niedergelegt. Als Nachrücker folgt Herr Christian Neugebauer.

Herr Neugebauer hat der Annahme des Mandats zugestimmt.

Die Ortsbürgermeisterin verpflichtet Herrn Neugebauer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung.

Der Rat nimmt Kenntnis

TOP 2

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Ortsgemeinde Siefersheim für das Jahr 2024

- Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2023 hat der Ortsgemeinderat Siefersheim die Höhe der Hebesätze für das Jahr 2024 beschlossen. Dies im Rahmen der Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze im Zuge der Reformierung des kommunalen Finanzausgleiches des Landes

Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde es versäumt, nicht ausdrücklich dies als Satzung vorzunehmen. Diese Formalie ist nachzuholen.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat bestätigt den am 13.12.2023 gefassten Beschluss in Bezug auf die Anpassung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024. Dieser Beschluss bestätigt nachträglich die Hebesatzung. Die entsprechende Bekanntmachung der Hebesatzung erfolgte am 21.12.2023 und wird hiermit ausdrücklich durch den Ortsgemeinderat bestätigt.

Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

TOP 3

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024/2025 mit Investitionsprogramm 2024 ff,

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2024/2025 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.

Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm 2024 ff. dargestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. April 2024 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2024/2025 eingehend beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat, den Haushalt 2024/2025 anzunehmen und zu beschließen. Gleiches gilt für das Investitionsprogram 2024 ff.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde in der Zeit vom 26 April bis 10. Mai 2024 zur Einsicht durch die Einwohner ausliegen. (Öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt gem. § 97 I GemO)

Beschluss

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes samt Anlagen 2024/2025 und des Investitionsprogramms 2024 ff.

Der Beschluss ergeht mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

TOP 4.a

Dorfgemeinschaftshaus;

Sachstandsbericht

Die Kostenaufstellung sollte heute zur Verfügung stehen, wurde seitens des Planungsbüros und des Architekten leider nicht vorgelegt. Nach den letzten Berichten wird der Kostenrahmen erfreulicherweise trotz der Preissteigerungen im Baugewerbe und der anhaltenden schlechten Marktlage nicht überschritten.

Aktuell liegen zwei Problemfälle vor:

  1. Terrazzoboden: Der Boden zeigt Risse. Mit der Firma kam trotz mehrfacher Aufforderung kein Kontakt zu Stande. Sie übermittelte ein Schriftstück in dem darauf hingewiesen wird, dass Krakelees betontypische Erscheinungen, deshalb kein Mangel seien. Es wurden 10% der Rechnung einbehalten. Es wird weiter versucht für die fachliche Stellungnahme und möglicher Problemlösung ein Ortstermin zu vereinbaren.
  2. Anstrich Türen und Fensterläden: Trotz mehreren Bemühungen kam kein Kontakt mit der Firma zu Stande. Der Anstrich ist fehlerhaft. Es wurde schriftlich eine „Mängelrüge nach Abnahme“ zugesandt. Ein Einschreiben wurde nicht angenommen. Es werden weitere Schritte vorgenommen.

Sodann erläutert Herr Wolf mit Hilfe einer Präsentation dem Gemeinderat die bisher abgerechneten Baukosten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 4.b

Dorfgemeinschaftshaus;

Ausschreibungen Außengelände

1) Ausschreibung Treppenlift

2) Ausschreibungen Erd- und Pflasterarbeiten

3) Pflanzflächen

4) Steinmetzarbeiten am Ehrenmal

Die Thematik wurde im Bauausschuss am 3. April eingehend beraten. Gemeinsam mit dem Ausschuss wurde die Ausschreibungen wie folgt zusammengestellt.

1) Ausschreibung Treppenlift

Für den Zugang über die Außentreppe zum Jugendtreff ist ein Treppenlift vorgesehen. Gegenüber einer Liftlösung als „Hebebühne" ergeben sich folgende Vorteile:

-

Aufbruch der Treppenwange für Lift nicht erforderlich, keine Betonarbeiten für Bodenplatte und Schacht. Einsparung von Erd-, Beton - und Maurerarbeiten

-

Kosteneinsparung nach Kostenschätzung ca. 10.000,00 €

Der Lift wird über einen Antrieb auf der Außenseite der Treppe angebracht. Dafür muss die Brüstung an der Treppe um die Breite der Plattform verlängert werden. Die Geländer Verlängerung kann als Schlosserarbeit ausgeführt werden. In Ruhestellung steht die zusammengeklappte Plattform des Liftes entweder oben gegen das Geländer oder unten gegen die bestehende Treppenwand.

Für die Herstellung und Montage des Liftes werden entsprechend geeignete Firmen angeschrieben. Für die Kosten sind ca. 20.000 - 25.000 € geschätzt. Zusätzlich muss eine Elektroversorgung über den Keller gewährleistet werden (Elektroarbeiten).

Vorgesehene Ausführungszeit: Ab Sept./Okt. 2024, Einbau ca. Nov./Dez. 2024

2) Ausschreibungen Erd- und Pflasterarbeiten

Das bestehende Pflaster hinter dem Dorfgemeinschaftshaus wird aufgenommen und an der Baustelle zum Wiedereinbau gelagert.

Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen

-

Aufnahme von Natursteinpflaster, Oberbau, Erdreich ca. 50 cm tief

-

Einbau eines Frostschutzes-{{gt}} und Schottertragschicht ca. 38 cm

-

Setzen von Saumsteinen und Pflasterband mit Betonrückenstütze als Einfassung von Stellplatz - und Gehwegflächen, zum Teil mit 5 cm Aufkantung

-

Verlegen von Betongestaltungspflaster (Farbe Muschelkalk, Rechteckformate)

--

Reihenverlegung für, Gehwegflächen für Rollstuhlfahrer zwischen Behindertenparkplatz und Lift,

--

Fischgrät- oder Ellenbogenverband für Parkplatzflächen.

-

Verlegen von vorhandenen Natursteinpflaster in Kreissegmentbögen für restliche Gehflächen.

-

Einbau von Pollern, Fahrradständer, Bänke, Fahnenmasthülse, (evtl. Hülse für Maibaum, Kerwebaum und oder Weihnachtsbaum?)

-

Arbeiten für Oberflächenentwässerung

Die Ausführungszeit wird abgesprochen

3) Pflanzflächen

Die Bepflanzung kann in Eigenleistung vorgenommen werden. Vorgesehen sind die Eingrünung des Mülltannenplatzes mit einer Hecke und Herstellung der Bodendecker - und Staudenbepflanzung in den Übergangsflächen (Pflaster zu Grünflächen). Hierzu werden regionale Gartenbaubetriebe und Baumschulen bzgl. Lieferung der Pflanzen angeschrieben.

Vorgesehene Ausführungszeit: November 2024 und März 2025.

4) Steinmetzarbeiten am Ehrenmal

Für die Sanierung des Ehrenmals werden Steinmetzarbeiten ausgeschrieben. Diese umfassen:

-

Richten und Ausbessern der Treppenanlage

-

Schonendes Reinigen des Ehrenmals

-

Abklopfen auf Fehl - und Schadstellen

-

Je nach Schadensumfang Reparatur mit Restauriermörtel oder durch Ausstemmen und Vieren mit geeignetem Sandstein

-

Nachziehen der Inschriften bzw. neues Gravieren der verwitterten Inschriften nach Vorlage

Die Ausführung ist witterungsabhängig, bei warmen Temperaturen, unter Umständen Oktober 2024 oder aber April/Mai 2025

Die Vorsitzende bittet das Planungsbüro um zügige Umsetzung, da die Förderung bereits vor einem Jahr zugesprochen wurde. Bei der Planung ist die Großveranstaltung Herbstmarkt am 20. Oktober zu beachten.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den vom Bauausschuss in der Sitzung am 3. April beratenen Ausschreibungsvorgaben zu.

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 5.a

Kindertagesstätte "Villa Regenbogen";

Erweiterung: Beauftragung eines Architekturbüros

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Siefersheim „Villa Regenbogen“ muss aufgrund des gestiegenen Betreuungsbedarfes und Kinderzahlen räumlich erweitert werden. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Betreuungsraum als auch die dringend erforderliche Erweiterung der sanitären Anlagen. Damit die entsprechenden staatlichen Fördergelder beantragt werden können, bedarf es entsprechender Planunterlagen als auch einer dezidierten Kostenberechnung nach DIN 276.

Hiermit soll das Architekturbüro Deibert, Osthofen, beauftragt werden. Begehungen und Besichtigungen vor Ort durch den Bauausschuss als auch das Architekturbüro fanden bereits statt.

Dies vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der Platzierung der erforderlichen Erweiterungsbauten.

Die erforderlichen Planungsleistungen und Kostenberechnungen nach HOAI sind zu beauftragen.

Ein Architektenvertrag ist zu schließen, ggf. ist es zudem erforderlich Fachingenieure, was Sanitär, Heizung und Lüftung anbelangt, mit einzubeziehen.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Siefersheim bestätigt die Notwendigkeit der Erweiterung der Kindertagesstätte Kita „Villa Regenbogen“ um einen Anbau für sanitäre Anlagen als auch eines weiteren Betreuungsraumes. Mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen als auch Kostenberechnungen wird das Architekturbüro Deibert beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt die entsprechenden Ingenieurverträge zu schließen. Dies auch, soweit erforderlich, für Ingenieurleistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Lüftung. Die Verwaltung wird ebenso beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Anträge auf staatliche Förderung zu stellen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 5.b

Kindertagesstätte "Villa Regenbogen";

Gestaltung der neuen Spiel- und Freifläche

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Zur Erweiterung der Spiel- und Freifläche wurde das benachbarte Grundstück gepachtet. Der Förderverein der KiTa Villa Regenbogen hat vorgeschlagen, zur Aufbewahrung von Spielgeräten einen Container in dem neuen Gartengelände aufzubauen. Dazu soll eine Pflasterfläche von etwa 30m² geschaffen werden.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 3. April über das Vorhaben beraten. Grundsätzlich wird die Schaffung von Stauraum befürwortet. Das Pflastern von 30 qm sollte überdacht werden.

Container können auf Beton gefüllte KG Rohre gesetzt werden, was einen evtl. Rückbau erleichtert.

Die Planungen sollten mit der KiTa und dem Träger abgesprochen werden.

Der Ausschuss empfiehlt folgendes Vorgehen:

Bevor etwas Neues aufgebaut wird, soll die Fläche überplant und überarbeitet werden. Es soll geprüft werden, welche Arbeiten in Eigenleistung eingebracht werden können. Zur weiteren Planung zum Aufbau von Spielgeräten und Lagerplätzen soll ein Fachbüro hinzugezogen werden.

Nach Rücksprache mit der Bauabteilung werden Angebote für folgende Arbeiten angefragt:

a) Entfernen der Randsteine

b) Einebnen der Freifläche

c) Erweiterung der Zaunanlage

d) Überplanung des Geländes durch ein Fachbüro

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einholung von Angeboten zu den oben genannten Gewerken und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Arbeiten an den günstigsten Anbieter. Zum weiteren Vorgehen vereinbart die Vorsitzende einen Ortstermin mit Förderverein, KiTa und Ratskollegen.

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 6

Wahl 09. Juni 2024;

Vorbereitungen

Die Wahlschulung findet am 16.05.2024 im Feuerwehrgerätehaus Gau-Bickelheim statt.

Der Einsatzplan für die Wahl am 09.06.2024 sieht wie folgt aus:

Ebling, Möbus, Schnabel

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7

Mitteilungen und Anfragen

Der Glasfaserausbau in Siefersheim geht zügig voran. Leider ist die Gründlichkeit nicht immer so, wie sie sein sollte. Daher sind immer wieder Nachbesserungen notwendig. Wöchentlich finden Baustellenbegehungen mit allen Verantwortlichen statt.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein besteht ein Flächennutzungsplan, in dem die Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind. Im Gebiet der Ortsgemeinde Siefersheim ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:50 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzender)
(Schriftführer)