- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 23. April 2025 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:30 Uhr Ende: 21:11 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Vogel, Hermann
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Mann, Rainer
2. Beigeordneter Stosic, Alexander, entschuldigt
Ratsmitglieder:
Klenk, Claus-Peter
Lahm-Stosic, Natascha, entschuldigt
Laufer, Andrea
Matthäus, Ingrid
Maurer, Susanne
Rößler, Christoph
Sonstige Anwesende:
Gerd Rocker- Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Michael Maurer- Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein
Nina Molitor- Schriftführung
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025/2026 |
| mit Investitionsprogramm 2025 /2026 und später |
| -Information, Beratung, Beschlussfassung- |
| TOP 3 | Erschließung Neubaugebiet "Am Kirchpfad" |
| Vergabe der Ingenieurleistung |
| Information, Beratung und Beschlussfassung |
| - Beratung und Beschluss – |
| TOP 4 | Tag des offenen Dorfes 2025 - Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde |
| -Information, Beratung, Beschlussfassung- |
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Hermann Vogel eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
Herr Vogel begrüßt im Besonderen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herrn Gerd Rocker, Herrn Maurer als Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein und Frau Molitor. Frau Molitor wird zur Schriftführerin bestellt.
Außerdem stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Einwände gegen die Tagesordnung oder die Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht erhoben.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Dem Gemeinderat Eckelsheim liegen keine Anträge oder Wünsche von Seiten der Gemeinde vor.
TOP 2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025/2026
mit Investitionsprogramm 2025 /2026 und später
-Information, Beratung, Beschlussfassung
Sachdarstellung
Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2025 / 2026 in digitaler Form übermittelt.
Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 04. April – 18. April 2025 zur Einsicht durch die Einwohner aus. Vorschläge von den Einwohnern wurden nicht eingereicht.
Einige für die Ortsgemeinde Eckelsheim bedeutsame Aspekte werden nun explizit durch den Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein erläutert.
Für das Kalenderjahr 2025 wird das Haushaltsjahr voraussichtlich einen Überschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 655 EUR und für das Kalenderjahr 2026 einen Überschuss in Höhe von 169.070 EUR ausgewiesen.
Die Finanzhaushalte für die Kalenderjahre 2025 und 2026 konnten mit einem Überschuss geplant werden.
Die Höhe der Hebesätze entspricht der Vorjahreshöhe.
Herr Maurer erläutert in der Folge den Investitionsplan für das Kalenderjahr 2025/2026. Die Investitionszahlen des Neubaugebietes, sowie der weiteren geplanten Investitionen.
Beschlussvorschlag
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes samt Anlagen 2025 / 2026 und des Investitionsprogramms 2025 / 2026.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 3 Erschließung Neubaugebiet "Am Kirchpfad"
Vergabe der Ingenieurleistung
Information, Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Zur baulichen Realisierung des Neubaugebietes „Am Kirchpfad“ ist nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich.
Das beauftragte Büro soll die Ingenieurleistungen gemäß § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Erschließungsstraße übernehmen.
| Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei: | |
| - | Grundlagenermittlung |
| - | Entwurfs- und Ausführungsplanung |
| - | Vorbereitung und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe |
| - | Bauoberleitung |
| - | Objektbetreuung |
Ein weiterer Bestandteil der Ingenieurleistungen ist die Planung und Durchführung der Abwassererschließung. Für diese ist die Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AÖR (AWW) zuständig.
In Neubaugebieten überträgt die AWW die Erschließungsarbeiten regelmäßig auf den jeweiligen Erschließungsträger – in diesem Fall die Ortsgemeinde Eckelsheim.
Die Ortsgemeinde trägt demnach die tatsächlichen Kosten der Abwassererschließung und vergibt – in Abstimmung mit der AWW – die notwendigen Ingenieurleistungen.
Das Büro mb.ingenieure hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und die Leistungen der Honorarzone II zum Basishonorarsatz angeboten.
Durch die gemeinsame Beauftragung der Straßen- und Abwassererschließung konnten die Grundleistungen zu einem reduzierten Von-Hundert-Satz angeboten werden.
Nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass das Angebot den Vorgaben der HOAI entspricht und als angemessen zu bewerten ist.
Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen mit dem Ingenieurbüro mb.ingenieure bei Straßenbaumaßnahmen wird die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro mb.ingenieure empfohlen.
Die Vergabe der Planung und Durchführung der Abwassererschließung an das Ingenieurbüro mb.ingenieure aus Rockenhausen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die AWW.
Die Einzelheiten werden in einem gesondert vorzulegenden Erschließungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Eckelsheim und der AWW geregelt.
Die Höhe des Ingenieurhonorars richtet sich letztlich nach den tatsächlichen Kosten der Erschließungsstraße.
Auf Grundlage dessen, dass die Verkehrsanlagen zuerst als Baustraßen hergestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt der Endausbau nach überwiegender Bebauung erfolgen soll, beträgt die erste grobe Kostenermittlung ca. 317.700 € brutto.
Für die Ingenieurbauwerke im Bereich der Abwassererschließung (Kanalbau, Regenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserableitung) liegt die erste grobe Kostenschätzung bei ca. 485.900 € brutto.
Auf dieser Basis werden Honorarkosten in Höhe von insgesamt rund 89.400 € brutto erwartet.
Die genannten Honorarkosten stellen eine erste Schätzung dar und werden entsprechend der tatsächlichen Baukosten im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen angepasst.
Beratung
Die geschätzten Honorarkosten von rund 89.400 € sind bereits im Haushaltsplan eingeplant. Zusätzlich wird die Vermessung der Grundstücke ca. 20.000 EUR betragen und die Beleuchtung muss noch hinzugerechnet werden. Im Honorar sind keine zusätzlichen Leistungen wie Baumbepflanzung eingeplant. Zunächst ist geplant, eine geteerte Baustraße herzurichten und diese bis zum Abschluss der Bauarbeiten einige Jahre zu benutzen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Eckelsheim beschließt, die Ingenieurleistungen für die Erschließungsstraße sowie die Abwassererschließung im Neubaugebiet „Am Kirchpfad“ an das Ingenieurbüro mb.ingenieure, Rockenhausen, gemäß Angebot zum Basishonorarsatz der Honorarzone II zu vergeben. Die Beauftragung der Abwassererschließung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der AWW.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 4 Tag des offenen Dorfes 2025 - Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde
-Information, Beratung, Beschlussfassung-
Sachdarstellung
Der Arbeitskreis „Tag des offenen Dorfes“ beantragt, dass die nicht durch
Teilnehmerbeiträge gedeckten Gemeinschaftskosten – insbesondere für Werbeanzeigen, Druckkosten und weitere organisatorische Aufwendungen – wie in den Vorjahren von der Ortsgemeinde übernommen werden.
Die teilnehmenden Winzer sowie gastronomischen Anbieter leisten einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von 75 EUR.
Beschlussvorschlag
Die Ortsgemeinde Eckelsheim übernimmt für die Veranstaltung „Tag des offenen Dorfes“ am 18. Mai 2025 die Gemeinschaftskosten, die nicht durch die Teilnehmerbeiträge gedeckt sind, bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Auf der Hauptstraße in Höhe Hausnummer 35 stellt der Baumstumpf eine Stolperfalle dar und soll zeitnah entfernt werden. |
| 2. | Für den geplanten Treppenlift im Dorfgemeinschaftshaus liegt ein erstes Angebot über 12.538,41 EUR vor, es werden weitere Angebote eingeholt. |
| 3. | In der Bellerkirchstraße werden die Beschilderungen für die zulässige Geschwindigkeit von 30km/h weiter Richtung Ortsausgang versetzt. |
| 4. | Der Ortsgemeinde Eckelsheim wurde ein Grundstück als Geschenk angeboten. |
| Die Notarkosten in Höhe von ca. 500,00 müsste die Ortsgemeinde übernehmen. |
| Das Grundstück befindet sich Im Klippel Flur 12/43 und hat eine Größe von 460 qm. |
| 5. | Die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung sind abgeschlossen. |
| 6. | Auf dem Rad- und Spazierweg zur historischen Bellerkirche soll in Kürze eine neue Sitzbank aufgestellt werden. Sie bietet künftig Spaziergängern und Radfahrern eine willkommene Möglichkeit zum Ausruhen und Verweilen in der Natur. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Hermann Vogel den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:11 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |