- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 28. Mai 2024 |
|
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
|
| Beginn: | 18:00 Uhr | Ende: 19:45 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Rocker, Gerd |
|
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Heckmann, Oliver | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Pitthan, Thomas | entschuldigt |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Schnabel, Sebastian (Frakt. Vors.) |
|
| Bunn, Gernot | entschuldigt |
| Faust-Marchert, Katharina |
|
| Hahn, Stephan |
|
| Lintgen, Michael |
|
| Mittrücker, Matthias | entschuldigt |
| Müller, Lucia |
|
| Schnabel, Oliver |
|
| SPD | |
| Degen, Helmut (Frakt. Vors.) |
|
| Brüchert, Johannes |
|
| Eich, Rudi | entschuldigt |
| Dr. Gerhardt, Günter |
|
| Hollenbach, Peter |
|
| Jung, Ludwig |
|
| Knuth, Christine |
|
| Krieg, Sabine |
|
| Rathgeber, Achim |
|
| Weil, Dominik | entschuldigt |
| FWG | |
| Wiesel, Sascha (Frakt. Vors.) | |
| Emrich, Jochen | |
| Hahn, Ingo | entschuldigt |
| Kinder, Annerose | |
| Bündnis 90/Die Grünen |
|
| Klemmer, Karin (Frakt. Vors.) |
|
| Angermann, Terrance |
|
| Selzer, Alice |
|
| FDP | |
| Dr. Pietrowski, Rolf |
|
| Ortsbürgermeister (o. RM): |
|
| Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim |
|
| Mann, Rainer, Eckelsheim | entschuldigt |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim |
|
| Von der Verwaltung: | Herr Becker – Büroleiter - zugleich Schriftführer |
| Herr Greif – Fachbereich II – Bürgerdienste |
Sonstige Anwesende:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Grundschule "Am Appelbach", Wöllstein; |
| Erneuerung der Türschließer Klassenraumtüren |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 2 | Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz"; |
| Konjunkturprogramm III; |
| Nachträge |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim |
| 3.1 Reparaturarbeiten Blitzschutzanlage |
| 3.2 Sanierung Toilettenanlage |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und |
| Betreuungsangebote (GaFöG) - (Förderprogramm des Bundes) |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein; |
| Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude |
| 5.1 Nachträge Gewerk Innenputz und Trockenbau |
| 5.2 Außenanlagen |
| 5.3 Stromanschluss EWR |
| 5.4 Aktueller Kostenverlauf |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 |
| 6.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2020 |
| 6.2 Genehmigung der überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen |
| 6.3 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 7 | Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse für das Jahr 2024; |
| Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 33 Abs. 1 und 5 GemO |
| TOP 8 | Wärmeinsel Gemeindezentrum Wöllstein; |
| Installation einer Noteinspeisung Strom |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | Starkregenvorsorgekonzept der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Erteilung des Planungsauftrages an das Ingenieurbüro |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10 | Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein |
| 10.1 Ersatzbeschaffungen Atemschutzausrüstung |
| 10.2 Beschaffungen 2024 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 11 | Sitzungsmanagementsystem More Rubin; |
| Gewährung eines Zuschusses an die Ratsmitglieder für die Anschaffung von Endgeräten |
| - Beratung und Beschluss – |
| TOP 12 | Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs; |
| Pflegemaßnahmen am Südhang des Wißbergs; |
| Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
| - Beratung und Beschluss – |
| TOP 13 | Mitteilungen und Anfragen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| TOP 14 | Personalangelegenheiten |
| TOP 15 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Zuhörer sind keine anwesend.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Grundschule "Am Appelbach", Wöllstein;
Erneuerung der Türschließer Klassenraumtüren
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Die Türschließer der Klassenräume, die auch als Brandschutztüren dienen sind defekt und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden drei Firmen angefragt. 2 Firmen haben abgesagt, die dritte Firma HGK Brandschutz hat ein Angebot von 22.288,70 € brutto abgegeben.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zum Angebotspreis von 22.288,70 € brutto an die Firma HGK Brandschutz zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
TOP 2 Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz";
Konjunkturprogramm III;
Nachträge
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Im Zuge der Maßnahme Konjunkturprogramm III werden die Duschanlagen in der Turnhalle saniert. Die Sanierungsarbeiten beinhalten die Gewerke Elektro, Trockenbau-, Putz- und Malerarbeiten, Sanitär und Fliesenarbeiten.
Für diese Gewerke fanden beschränkte Ausschreibungen mit anschließender Auftragsvergabe statt. Bei den Abbrucharbeiten und der Vormontage der Sanitärobjekte wurde festgestellt, dass sich der Estrich im Bereich der Duschen sowie vor den alten Waschtischen im schlechten Zustand präsentiert.
Bei einem Ortsgespräch mit den beteiligten Firmen wurde festgelegt, dass der vorhandene Estrich abgebrochen und durch einen neuen ersetzt wird. In diesem Zusammenhang können auch das Gefälle und die Abläufe neu ausgerichtet werden, was ohnehin problematisch war.
Um die weiteren Arbeiten nicht zu behindern (die Maßnahme muss im Juli 2024 abgeschlossen sein) wurde die Fa KPS Fliesenfachbetrieb beauftragt, vorab die Abbrucharbeiten und anschließend den neuen Estrich einzubringen.
Das Nachtragsangebot liegt vor und beinhaltet:
A briss des Estrichaufbaus, Einbringen des Schnellestrichs und Montage der Duschrinnen, zum Gesamtpreis von 17.204,- € netto. Nach Rücksprache mit ortsansässigen Handwerkern hat man festgestellt, dass sich selbst bei einer beschränkten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Angebot ergeben wird.
Aus fachlicher Sicht wird die Beauftragung befürwortet.
Durch den Nachtrag der Fa KPS fallen Positionen im Gewerk Fliesenarbeiten in Höhe von 4.425,- € netto und im Gewerk Sanitär in Höhe von 1.584,- € weg.
Somit ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 11.195,- € Netto
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beauftragung an die Fa. KPS Fliesenfachbetrieb zu.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 3 Grundschule "St. Martin", Gau-Bickelheim
3.1 Reparaturarbeiten Blitzschutzanlage
3.2 Sanierung Toilettenanlage
- Beratung und Beschluss -
3.1 Reparaturarbeiten Blitzschutzanlage
Sachdarstellung
Bei der letzten Blitzschutzprüfung in der Grundschule und Turnhalle Gau-Bickelheim wurden erhebliche Mängel festgestellt. Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden 3 Firmen angefragt.
2 Firmen haben abgesagt, die dritte Firma Lösch Blitzschutz hat ein Angebot von 11.662,00 € brutto abgegeben.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zum Angebotspreis von 11.622,00 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
3.2 Sanierung Toilettenanlage
Sachdarstellung
Der Bauausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 16.05.2024 Vorort informiert und über die weitere Vorgehensweise beraten. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Lösungsvorschlag der Verwaltung zu folgen. Hiernach sollen die bestehenden Toilettenanlagen, einschließlich der Spülsysteme, erneuert und auf den heutigen Stand gebracht werden. Die Abwasserleitungen sind zu spülen, zu reinigen und gegebenenfalls im lnlinerverfahren zu ertüchtigen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen nach Schätzung durch die Bauabteilung rund 18.000,00 Euro. Es wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Angebote sind bereits eingegangen.
Die Maßnahmen sollen in den Sommerferien durchgeführt werden, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Aus den Reihen des Rates wird angeregt, regelmäßig Spülungen der Abwasserleitungen vorzunehmen, damit künftig eine Geruchsbildung möglichst ausgeschlossen ist. Die Ursache für den nur mäßig gegeben Abfluss liegt an dem geringen Gefälle in der Abwasserleitung.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Toilettenanlage der Grundschule „St. Martin" in Gau-Bickelheim und beauftragt die Verwaltung,entsprechende Angebote einzuholen und erteilt die Ermächtigung den Auftrag an die günstigst bietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 4 Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote (GaFöG) - (Förderprogramm des Bundes)
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Ab dem 01. August im Schuljahr 2026/2027 besteht ein stufenweiser Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch gilt gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe - hier dem Landkreis Alzey-Worms. Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien.
Dieser kann durch Landesrecht um eine Schließzeit von 4 Wochen eingeschränkt werden. Die rechtliche Grundlage ist das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz. Ergänzend wird auf § 24 Abs. 4 SGB VIII verwiesen.
Im Rahmen des sogenannten Ganztagsfinanzhilfegesetzes stellt der Bund insgesamt 132,5 Millionen Euro für das Land Rheinland-Pfalz bereit. Rheinland-Pfalz hat eine eigene Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) erarbeitet. Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5, die der Bedarfsplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs entsprechen.
Ganztagsschulen im Sinne dieser Richtlinie sind verpflichtende Ganztagsschulen, Ganztagsschulen in Angebotsform und offene Ganztagsschulen, die unabhängig von der Schulart ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vorhalten. Zu den offenen Ganztagsschulen zählen insbesondere auch die betreuenden Grundschulen, sofern sie an mindestens 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens 7 Zeitstunden umfasst.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein trifft dies auf alle 3 Grundschulen zu. Förderfähig sind Investitionen und Maßnahmen für:
| - | die Ausstattung |
| - | den Umbau |
| - | die Erweiterung - einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken |
| - | die Sanierung |
| - | den Neubau |
ganztägiger Bildungsangebote unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 bis 4 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes.
Als förderfähige Investitionen werden insbesondere auch solche Maßnahmen angesehen, welche energetische Sanierungen umfassen und im Einklang mit dem Ziel aus den §§ 1 und 3 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes stehen.
Von den Mitteln, die dem Land Rheinland-Pfalz bewilligt wurden, stehen für den Landkreis Alzey-Worms insgesamt 4.012.307,47 Euro zur Verfügung. Diese werden auf die Träger der Grundschulen im Landkreis verteilt. Entsprechend der zu berücksichtigenden einzuschulenden Kinder im Jahr 2026 in Höhe von 113 würde die Verbandsgemeinde Wöllstein 330.700,76 Euro erhalten.
Um diese Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist ein sogenannter Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser wird durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Alzey-Worms, unter Beteiligung der Träger der Grundschulen erstellt. Die Verbandsgemeinde Wöllstein ist nunmehr gehalten, entsprechende Maßnahmen zu benennen und diese spätestens bis zum 19.07.2024 bei dem Jugendamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms einzureichen. Das Jugendamt wird diesen dann als Gesamtkatalog des Landkreises Alzey-Worms bis zum 31.07.2024 an das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz weiterleiten.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 70 % der im jeweiligen Antragsverfahren dargelegten und tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Nachbewilligung ist in der Regel nicht möglich. Förderanträge auf Grundlage der geprüften und freigegebenen Maßnahmenkataloge, unter Beifügung dezidierter Planunterlagen und Kostenberechnungen, sind bis zum 30.06.2025 zu stellen. Die für die Antragstellung erforderlichen zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten sollen mindestens 50.000,00 Euro pro Förderantrag betragen.
Eine Doppelförderung, z. B. nach den Schulbaurichtlinien, ist ausgeschlossen. Dies ist von Relevanz für die vorgesehene Sanierung und Erweiterung der Grundschule „St. Martin" in Gau-Bickelheim. Eine Benennung von Maßnahmen für die Grundschule „St. Martin" Gau-Bickelheim wäre nicht zielführend. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Grundkonzeption noch nicht vorliegt und daher die baulichen Maßnahmen noch nicht bezeichnet werden können.
Die Fördermittel sind unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch zum 31.03.2028, im Rahmen der Vorlage des Schlussverwendungsnachweises abzurechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Maßnahmen zu benennen:
Konkrete Planungen und Kostenermittlungen für die hier aufgezeigten Maßnahmen sind zu erstellen.
Bürgermeister Gerd Rocker erläutert noch einmal eingehend die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten und die Intention der Förderung. Aus den Reihen des Rates wird darum gebeten, die Schulleitungen mit in die Entscheidungsfindung einzubinden.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wie dargestellt in Anspruch zu nehmen. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, werden die Maßnahmen an der Grundschule „Am Appelbach" in Wöllstein und der Grundschule „Am Martinsberg" in Siefersheim benannt. Abstimmungsergebnis Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 5 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein;
Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude
5.1 Nachträge Gewerk Innenputz und Trockenbau
5.2 Außenanlagen
5.3 Stromanschluss EWR
5.4 Aktueller Kostenverlauf
- Beratung und Beschluss -
5.1 Nachträge Gewerk Innenputz und Trockenbau
Sachdarstellung
Im Zuge der Innenputz- und Trockenbauarbeiten wurden verschiedene Nachtragsaufträge an die Fa. Gashi erforderlich. Diese sind vom Architekten mit Schreiben vom 12.04.2024
aufgeführt und erläutert (Anlage).
Zusammenstellung aller Nachträge lnnenputz/Trockenbau:
| NT1: Zusätzliche Schutzmaßnahmen der Fenster mit OSB: | 13.609,68 € |
| NT2: Massenanpassung wegen vollflächigem Entfernen alter Putzflächen Außenwände. Die Kosten betragen | 45.825,71 € |
| NT3: Putz Kellerdecke entfernen, Ausgleichsputz: | 6.163,96 € |
| NT4: Kellerdecke, Wiederverschließen, Filzputz, Anstrich: | 16.107,68 € |
| NT5: Zulage Einbau Deckendämmung: | 21.911,50 € |
NT6: Der Innenputz ist größtenteils über 115 Jahre alt und wurde in Teilen bereits überarbeitet.
Eine teilweise Nachbearbeitung war im Hauptauftrag enthalten, eine notwendige Sockelüberarbeitung (durch Entfernen der Sockel entstanden; dies war nicht vorhersehbar und betrifft alle Flure und Räume mit Fehlstellen bis zu 2 cm Tiefe) war vorgesehen und ist mit ca. 22.000 € brutto im Hauptauftrag enthalten. Der Bestandsputz war etwas mehr als zuvor angenommen, auszubessern. Der Unternehmer hat mehrfach Bedenken zur Haftfähigkeit des Putzes geäußert. Daher wurde in Baubesprechungen kurzfristig entschieden, den Innenputz vollständig zu erneuern.
| Die Summe beträgt: | 76.394,20 € |
| NT7 verschiedene Kleinarbeiten: | 15.354,50 € |
| Summe NT1 bis NT7: | 195.367,23 € |
Der Architekt empfiehlt eine freie Vergabe dieser Leistungen als Nachtrag an die o.g. Firma.
Begründet sind die Nachträge damit, dass diese Leistungen aus terminlichen und ablauftechnischen Gründen nur durch die bereits beauftragte Firma Gashi ausgeführt werden können. Der bisheriger Hauptauftrag i.H.v. 383.659,31 € brutto zzgl. aller Nachträge i.H.v. brutto 195.367,23 € erhöht sich auf 579.026,54 €.
Ablauftechnische Probleme können sich wegen der Abgrenzung unterschiedlicher Auftragnehmer bei den Innenputzarbeiten und evtl. den damit verbundenen Gewährleistungsansprüchen ergeben. Die Dringlichkeit ergibt sich dadurch, dass ein Ausschreibeverfahren zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen würde sowie Stillstandskosten der Folgegewerke entstehen können.
Aus o.g. Gründen ist deshalb eine Vergabe an die beauftragte Firma im Rahmen ihres Hauptauftrages zwingend notwendig.
Beschluss
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgte Auftragsvergabe an die Fa. Gashi i.H. der aufgeführten Nachträge.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
5.2 Außenanlagen
Sachdarstellung
Der erste Planentwurf zur Gestaltung der Außenanlagen am VG-Gebäude wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 16.05.2024 vorgestellt. Es wurden verschiedene Aspekte aufgezeigt, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden:
Im Rahmen der vorgenannten Sitzung des Bauausschusses wurden verschiedene Vorschläge zur Gestaltung der Außenanlagen und Lösung verschiedener Problembereiche unterbreitet. In dieser Sitzung war auch der bauleitende Architekt, Herr Deibert, zugegen, welcher gemeinsam mit den Fachingenieuren die Planung konkretisiert und auch insbesondere eine Kostenberechnung vornimmt. Nachdem entsprechende Angebote bzw. Kostenermittlungen vorliegen, wird der Verbandsgemeinderat erneut mit der Thematik befasst und diesem Entscheidungsvorschläge unterbreiten.
Die Vorplanung ist anliegend beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
5.3 Stromanschluss EWR
Sachdarstellung
Aufgrund des Neubaus und der geänderten Haustechnik ist die bestehende Dach-Hauseinspeisung nicht ausreichend. Das Planungsbüro Schwarz hat eine entsprechende Energiebilanz erstellt und die ausführende Fa. Schmitz hat in Abstimmung mit der VG- Verwaltung einen Antrag auf Leistungserhöhung gestellt Die Kosten für die Stromanschlussverstärkung einschl. der notwendigen Tiefbauarbeiten (Verlegung eines Niederspannungsdoppelkabels auf einer Länge von 175 m zur nächsten Trafostation) betragen lt. Angebot der EWR Netze vom 11.04.2024 112.854,18 €.
Im Rahmen der vorgenannten Sitzung des Bauausschusses wurde eine Alternative, in Form der Aufstellung einer Trafostation, erörtert. Hier ist die Verwaltung gehalten entsprechend mit dem EWR Kontakt aufzunehmen und diese Lösungsvariante zu besprechen. Das Aufstellen einer Trafostation könnte auch vorausschauend in Bezug auf die Entwicklung der sogenannten neuen Mitte auf der gegenüberliegenden Seite erfolgen. Ob letztendlich das Aufstellen einer Trafostation oder die Anbindung mit einer Zuleitung, wie bereits angeboten, günstiger ist, bedarf der Prüfung.
Vor dem Hintergrund dessen, dass letztendlich eine Stromversorgung sichergestellt werden muss, bittet die Verwaltung um Ermächtigung durch den Verbandsgemeinderat hier die wirtschaftlichste Lösung umzusetzen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung die beiden aufgezeigten Varianten zur Stromversorgung zu prüfen. Dies gemeinsam mit dem zuständigen Fachingenieurbüro, als auch dem Architekturbüro. Hierbei soll auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die vorgesehenen Ladesäulen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte in Wöllstein zu installieren.
Die Verwaltung wird im Anschluss ermächtigt, die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
5.4 Aktueller Kostenverlauf
- Beratung und Beschluss
Sachdarstellung
Auf den der Anlage beigefügten Kostenverlauf (Stand 16.05.2024) wird verwiesen.
Vergeben wurden Mehrleistungen in Höhe von 290.207,85 €. Hiervon sind bereits 232.600 € abgerechnet.
Nach derzeitigem Stand betragen somit die Mehrkosten rund 5%.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt von dem vorgelegten Kostenverlauf Kenntnis und bestätigt
einstimmig die angefallenen Mehrkosten.
TOP 6 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
6.1 Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2020
6.2 Genehmigung der überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
6.3 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
- Beratung und Beschluss -
Sachverhalt:
Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Verbandsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung ist hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Verbandsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Beratung:
Der Vorsitzende erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herrn Stephan Hahn, das Wort.
Herr Hahn unterrichtet den Rat vom Verlauf der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2020.
Er bedankt sich bei den Mitgliedern des RPA für die geleistete Arbeit und regt an, künftige RPA-Mitglieder im Rahmen einer Schulung auf ihre Tätigkeit vorzubereiten.
Der RPA empfiehlt dem Verbandsgemeinderat jeweils einstimmig:
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 und die Stellungnahme der Verwaltung/ des Bürgermeisters zu den erfolgten Anregungen im Rahmen der Prüfung zur Kenntnis und beschließt jeweils einstimmig:
TOP 7 Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse für das Jahr 2024;
Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 33 Abs. 1 und 5 GemO
Sachdarstellung
Das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat in der Zeit vom 04. bis 14.03.2024 bei der Verbandsgemeindekasse Wöllstein unvermutet eine überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklungen vorgenommen. Die entsprechenden Mitteilungen vom 05.04.2024 sind als Anlage eingestellt. Wie gebeten, hat die Verbandsgemeindeverwaltung zu den Einzelfeststellungen (Randnummern 2, 3 und 8) Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2024 ist ebenfalls als Anlage eingestellt.
Über das Ergebnis der Prüfung und die hierzu ergangene Stellungnahme der Verwaltung wird der Verbandsgemeinderat hiermit gem. § 33 Abs. 1 und 5 GemO unterrichtet.
Mit Schreiben vom 27.05.2024 hat das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Wöllstein für abgeschlossen erklärt.
Im Anschluss daran werden sowohl die Mitteilungen des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes, als auch die Stellungnahme der Verwaltung, an 7 Werktagen öffentlich ausgelegt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 8 Wärmeinsel Gemeindezentrum Wöllstein;
Installation einer Noteinspeisung Strom
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Das Gemeindezentrum Wöllstein wurde als zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger bestimmt, um in Notfällen und bei Ressourcenmangellagen eine „Wärmeinsel" vorzuhalten. Zur Notstromversorgung des Gemeindezentrums wurde bereits ein mobiles Dieselaggregat angeschafft.
Um die Stromeinspeisung vom Aggregat ins Gemeindezentrum zu ermöglichen ist ein Netz-Ersatz- Anschluss im Gemeindezentrum zu installieren. Die geschätzten Kosten hierfürbetragen ca. 10.000,-- € bis 15.000,-- €.
Die Vergabe an ein Elektrounternehmen erfolgt im Rahmen der freihändigen Vergabe unter Einholung von Vergleichsangeboten. Hierzu soll die Verwaltung ermächtigt werden. Die Schließung einer Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Wöllstein steht noch aus.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Auftragsvergabe der o.g. Elektroleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 9 Starkregenvorsorgekonzept der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Erteilung des Planungsauftrages an das Ingenieurbüro
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 21.03.2024 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Erstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes erteilt, sodass förderunschädlich die Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro erfolgen kann. Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist bis 23.12.2024 gültig. Ein Bewilligungsbescheid ergeht nach den Förderrichtlinien erst dann, wenn 50 % der Kosten für das Konzept nachweislich angefallen sind; eine Förderung in Höhe von 90 % der Gesamtkosten ist beantragt.
Im Ausschreibungsverfahren zur Erstellung des Konzeptes wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 6 Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich ein Angebot wurde vorn Büro igr GmbH aus Rockenhausen abgegeben. Das Angebot wurde zusammen mit der SGD-Süd (Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement, KHH) fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Das Angebot des Büros igr GmbH aus Rockenhausen in Höhe von 201.439,39 € (brutto) ist auskömmlich, die Auftragsvergabe an das Büro igr GmbH wird empfohlen. Das Büro igr GmbH hat bereits in anderen Verbandsgemeinden entsprechende Konzepte erstellt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für die Erstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes an das Ingenieurbüro igr aus Rockenhausen gern. o.g. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 10 Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein
10.1 Ersatzbeschaffungen Atemschutzausrüstung
10.2 Beschaffungen 2024
- Beratung und Beschluss -
10.1 Ersatzbeschaffungen Atemschutzausrüstung
Sachdarstellung
Die Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein erneuern sukzessive Ihre vorhandene Ausrüstung für die Atemschutzgeräteträger, sobald die Aussonderungsfristen für das vorhandene Material erreicht wird.
Bei der Ersatzbeschaffung wird darauf geachtet, dass die Ausrüstung dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine möglichst funktionelle und komfortabel Ausrüstung für die Atemschutzgeräteträger beschafft wird. Da die bisherige Ausrüstung bereits von der Firma Dräger stammt, soll auch zukünftig diese Einheitlichkeit in den Wehren beibehalten werden. Damit wird sichergestellt, dass sich die Atemschutzgeräteträger nur auf ein System einstellen müssen und damit ein sichererer Umgang gewährleistet bleibt. Eine Mischung mit Systemen anderer Hersteller erhöht das Risiko von Fehlbedienungen, weshalb hier die Einheitlichkeit unabdingbar ist.
Teilweise sind die Einheiten noch mit schweren Druckluftflaschen aus Stahl ausgestattet, welche eine enorme körperliche Belastung für die Atemschutzgeräteträger darstellen.
Aus diesem Grund wird bei der Ersatzbeschaffung dieser schweren Druckluftflaschen darauf geachtet, dass diese künftig durch moderne und leichtere CFK-Flaschen ersetzt werden. Die Gewichtsreduzierung mindert die schweren körperlichen Belastungen der Atemschutzgeräteträger und erhöht damit den Eigenschutz unserer Feuerwehrangehörigen. Auszusondernde Atemschutzvollmasken werden ebenfalls durch komfortablere und praxis- tauglichere Atemschutzvollmasken ersetzt. Hier wird bei der Ersatzbeschaffung insbesondere darauf geachtet, dass die Masken auch mit moderner Kommunikationstechnik ausgestattet werden können (Maskensprecheinrichtungen).
Die Wahl der neuen Atemschutzvollmaske ist hierbei auf das Modell der Firma Dräger FPS 7000 gefallen, welche mit der Maskensprecheinrichtung Dräger FPS-COM 5000 kompatibel ist.
Die Maskensprecheinrichtung Dräger FPS-COM 5000 ermöglicht eine bessere Kommunikation im Einsatzfall, insbesondere Notfallmeldungen können hierüber schneller und besser verständlich abgegeben oder verstanden werden, wodurch der Eigenschutz der Atemschutzgeräteträger im Innenangriff ebenfalls deutlich erhöht wird.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist folgende Ersatzbeschaffung vorgesehen.
| 6 x | Maskensprecheinrichtung Dräger FPS-COM 5000 |
| 10 x | Atemschutzvollmasken Dräger FPS 7000 (kompatibel mit FPS-COM 5000) |
| 12 x | CFK-Druckluftflaschen Dräger 6,81/300batr |
Die Stadt Alzey hat für das vorgenannte Material für die VG Wöllstein ein Sammelangebote eingeholt, welche auch Beschaffungen für die Stadt Alzey und die Verbandsgemeinde Alzey- Land miteinbezieht. Durch die höhere Stückzahl konnte ein günstigeres Angebot erreicht werden.
Die Angebotsauswertung durch die Stadt Alzey ergab als günstigsten Anbieter die Firma Schmitt Feuerwehrtechnik in Neuwied (Angebotsauswertung liegt als Anlage bei).
Die anteilige Gesamtsumme für die von der VG Wöllstein benötigte Atemschutzausrüstung beläuft sich auf 17.779,20 € brutto.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung der, wie in der Sachdarstellung ausgeführten, Atemschutzausrüstung zum Gesamtpreis von 17.799,20 Euro brutto.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
10.2 Beschaffungen 2024
Sachdarstellung:
Auch im Jahr 2024 sind Ersatzbeschaffungen und Ergänzungsausstattungen für die einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein erforderlich. Die entsprechenden Bedarfe wurden von den Wehrführungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 angemeldet, durch die Wehrleitung und Verwaltung geprüft und die entsprechenden Ansätze im Haushalt veranschlagt.
Um eine wirtschaftliche Beschaffung zu gewährleisten, wurden entsprechenden Angebote bei den einschlägigen Feuerwehrhändlern eingeholt.
Nach Auswertung der vorliegenden Angebote ergibt sich insgesamt ein Auftragsvolumen von 38.242,26 €.
Es werden die jeweils günstigsten Angebote beim Händler bestellt, weshalb sich folgende Aufsplittung ergibt:
| Firma CER112: | 1.831,31 € |
| Firma Massong: | 7.064,01 € |
| FirmaW&M: | 793,61 € |
| Firma Weinhold: | 25.084,85 € |
| Firma Schmitt: | 2.310, 12 € |
| Firma GoTools: | 978, 18 € |
| Firma Güde: | 180,17 € |
Die Angebotsauswertung wurde nochmals mit der Wehrleitung abgesprochen und der Beschaffung gemäß der vorliegenden Angebote zugestimmt.
Aufgrund der stetig steigenden Preisentwicklung läuft die Preisbindung der Angebote bereits am 20.05.2024 ab. Eine weitere Fristverlängerung zur P reisbindung konnte mit den Händlern nicht vereinbart werden, da die Einkaufspreise der teils angebotenen Artikel bereits wieder gestiegen sind. Somit erfolgte trotz der noch ausstehenden Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Kreisverwaltung Alzey-Land eine vorzeitige Beschaffung, um eine Kostensteigerung der bereits angefragten Artikel zu vermeiden.
Die Anschaffungen sind zudem zwingend notwendig, um den Brandschutz in der Verbandsgemeinde Wöllstein sicherzustellen. Ein Zuwarten, bis der Haushalt letztendlich durch die Kommunalaufsicht gewährleistet wird, ist nicht vertretbar.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die aufgezeigten Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Verbandsgemeinde Wöllstein.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 11 Sitzungsmanagementsystem More Rubin;
Gewährung eines Zuschusses an die Ratsmitglieder für die Anschaffung von Endgeräten
- Beratung und Beschluss –
Sachdarstellung
Das Sitzungsmanagement hat sich bewährt und soll auch in der neuen Wahlzeit des Verbandsgemeinderates 2024 bis 2029 fortgeführt werden. Für die Wahlzeit 2019 bis 2024 wurden für alle Mitglieder des Verbandsgemeinderates als Endgeräte Terra Pads beschafft. Diese Geräte wurde auf die Dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Dieser Zeitraum entspricht auch der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Die Geräte gehen mit Ablauf der Wahlzeit in das Eigentum des jeweiligen Ratsmitgliedes über.
Im Jahr 2019 wurden für die Verbandsgemeinde insgesamt 32 Geräte zum Bruttogesamtpreis von 13.327,20 Euro angeschafft. Der Einzelpreis je Geräte betrug 294, 10 Euro netto.
Im Rahmen ihrer Sitzungen haben sich die Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten darauf verständigt von einer einheitlichen Beschaffung von Endgeräten für die Wahlzeit 2024 bis 2029 abzusehen. Es wurde vereinbart, dass alle Damen und Herren des Verbandsgemeinderates eigene Endgeräte nutzen sollen und hierfür ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro für die Wahlzeit gewährt wird. Sollte ein Ratsmitglied oder Beigeordneter vorzeitig ausscheiden, ist der Zuschussbetrag anteilig zurück zu zahlen.
Zur Sicherstellung der kommunal- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist zu gegebener Zeit eine entsprechende Belehrung vorzunehmen und diese durch die Ratsmitglieder gegenzuzeichnen. Im Rat entwickelt sich eine Diskussion inwieweit nicht mehr genutzte Geräte aus der Verwaltung oder aus den Schulen für diesen Zweck genutzt werden können.
Bürgermeister Gerd Rocker führt hierzu aus, dass dies grundsätzlich möglich ist und man den individuellen Anforderungen der Ratsmitglieder entsprechen kann. D. h., wenn ein Ratsmitglied ein Bestandsgerät nutzen möchte, wird ihm dies zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Wahlzeit 2024 bis 2029 die Fortführung des Sitzungsmanagementsystems More Rubin. Alle Ratsmitglieder sind gehalten, ihre eigenen Endgeräte zu nutzen. Hierfür wird eine einmalige Kostenbeteiligung in Höhe von 250,00 Euro gewährt. Ratsmitglieder, welche kein eigenes Gerät benutzen wollen, erhalten aus den Beständen der Verwaltung ein Endgerät.
Sollte ein Ratsmitglied vorzeitig ausscheiden, ist dieser Betrag anteilig zurück zu erstatten.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht mit 20 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 2 Stimmenthaltungen
TOP 12 Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein;
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs;
Pflegemaßnahmen am Südhang des Wißbergs;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beratung und Beschluss –
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben für die heutige Sitzung den nachfolgenden Antrag eingebracht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rocker, sehr geehrte Kollegen,
für die kommende Ratssitzung am 28.5.2024 beantragen wir einen Tagesordnungspunkt.
Wir stellen zur Diskussion und bitten um einen positiven Beschluss zur Verwendung der noch vorhandenen Gelder für den Ausgleich der Windkraftanlagen in der Gemarkung der VG Wöllstein.
Ausgangssituation:
Am Südhang des Wißberges in der Gemarkung Gau-Bickelheim befindet sich bekanntermaßen ein Bergrutschgebiet.
In diesen Lagen ist eine wirtschaftliche weinbauliche Nutzung schwierig, deshalb liegen viele Flurstücke brach. Für die Tier- und Pflanzenwelt hat dieses Gebiet jedoch ein hohes Entwicklungspotential. Auch für die Naherholung besitzt der Wißberg eine große Bedeutung.
Jedoch sind die bisherigen Pflegemaßnahmen unzureichend.
Wünschenswert ist der Erhalt und die Entwicklung einer reichgegliederten Weinbaulandschaft im Bergrutschgebiet.
Der Ausgleich für den Eingriff durch Errichtung der Windkraftanlagen ist noch nicht abgeschlossen. Am Wißberg sind Ausgleichsflächen über ein B-Planverfahren ausgewiesen. Der B-Plan wird aufgehoben.
Ziel der Maßnahmen:
Die Ziele der Landschaftspflege sind im NSG-Album Wißberg - Teil Alzey-Worms (Landesamt für Umwelt/2019) zusammenfassend dargestellt:
Entwicklung eines kleinstrukturierten Biotopkomplexes am Südhang des Wißberges mit Kalk-Halbtrockenrasen, Magerwiesen, jungen Sukzessionsstadien auf Weinbergsbrachen, verschiedenen Gebüschtypen und offenen Lössböschungen. Offenhaltung durch Mahd oder Beweidung.
Durch den Erhalt und die Entwicklung einer reichgegliederten Weinbaulandschaft wird neben der Biotopbereicherung auch das Landschaftsbild verbessert.
Maßnahmenbeschreibung:
Erwerb oder Pacht von brachliegenden Flurstücken am Südhang des Wißberges.
Extensive Pflege der ungenutzten Weinbergsbrachen durch Schaf- und Ziegenbeweidung oder Mahd.
Weitergehende Sicherung der bisher vorhanden Ausgleichsflächen. Einbeziehung aller ungenutzten Flächen in ein Pflegekonzept.
(Der Flächenumfang der Pflegeflächen liegt bei ca. 15 ha.)
Die Fläche schließt Teile des NSG Wißbergs und die bereits vorhandenen Ausgleichsflächen ein.
Anlagen
| - | Luftbild |
| - | Darstellung NSG-Fläche |
| - | Darstellung der bereits vorhandenen Ausgleichsflächen |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bergrutschgebiet am Südhang des Wißberges im Rahmen der noch vorhandenen Mittel und in
Abstimmung mit der unteren Landespflegebehörde. Die Maßnahmen dienen zur Kompensation des Eingriffs durch die Windkraftanlagen im Gebiet der VG Wöllstein. Mit der Erstellung des Pflegekonzeptes wird die biodata GmbH mit dem Sitz in Mainz beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.
TOP 13 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Im 2jährlichen Rhythmus findet eine Wartungsbefahrung des gesamten Radwegenetzes im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein statt. Auch in diesem Jahr wurde das Planungsbüro VIA e. G. beauftragt. Bei einer Netzlänge von 30,3 km betragen die Kosten für die Wartungsbefahrung insgesamt 2.523,99 Euro brutto. Hinzu kommen die Kosten für die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen. |
| 2. | Von der Möglichkeit der Briefwahl machen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein Gebrauch. Bislang wurden 3.480 Wahlscheine ausgestellt. Für die Kommunalwahlen sind 9.706 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten nehmen bis heute rund 36% an der Briefwahl teil. Geht man von einer 70%igen Wahlbeteiligung aus, beträgt die Briefwahlbeteiligung bereits rund 52%. |
| Aufgrund der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre beträgt die Anzahl der Wahlberechtigten für die Europawahl 9.893. |
| 3. | Am Mittwoch, dem 29.05.2024, findet der diesjährige Betriebsausflug der Verwaltung statt. |
| Insgesamt nehmen 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. |
| 4. | Mit Wirkung vom 01.01.2025 ist der § 2b Umsatzsteuergesetz auch in der Verbandsgemeinde Wöllstein zwingend anzuwenden. Die gewählte Übergangsfrist läuft zum 31.12.2024 aus. Am 12.09.2024, 18.00 Uhr, findet eine entsprechende einführende Informationsveranstaltung durch die Beratungsgesellschaft SCS Schillermann-Consulting GmbH, Herrn Fichtelberger, statt. Eine Einladung ergeht an alle Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister und Beigeordnete. Interessierte Ratsmitglieder sind herzlich willkommen. |
| 5. | Die Betreuungsangebote an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Wöllstein werden auch im Schuljahr 2024/2025 fortgesetzt. |
| 6. | Die konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 29.08.2024, 18.00 Uhr, statt. |
| 7. | Die Wahlzeit des jetzigen Verbandsgemeinderates endet am 30.06.2024. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt sind noch Sitzungen des Rates und auch der Ausschüsse möglich. Nach heutiger Kenntnis finden keine Sitzungen mehr statt. |
| 8. | Die Zugangsberechtigung der jetzigen Ratsmitglieder zu nichtöffentlichen Niederschriften wird zum 30.06.2024 beendet. Diese wird den neuen Damen und Herren des Verbandsgemeinderates nach der konstituierenden Sitzung wieder erteilt. |
| 9. | Per Mail vom 27.05.2024 hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms die Haushaltsverfügung für das Jahr 2024 vorab gesandt. Die Verfügung ist in Kopie der Anlage beigefügt. Der Haushaltsplan 2024 der Verbandsgemeinde Wöllstein kann ausgeführt werden. |
| Weitere Mitteilungen der Verwaltung | |
| 10. | Die Genehmigung der Kommunalaufsicht für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 ist eingegangen. |
Anfragen
Ratsmitglied Dr. Pietrowski fragt an, wie sich das neue Umsatzsteuerrecht auf Leistungen der Verbandsgemeinde auswirkt.
Hierzu führt Bürgermeister Gerd Rocker folgendes aus:
Ab dem 01.01.2025 gilt für die Kommunen das neue Umsatzsteuerrecht. Die Kommunen müssen für alle Leistungen und Angebote, welche auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, eine Umsatzsteuer abführen. Dies führt dazu, dass sich die Leistungen der Kommunen zum Teil verteuern. Es wird angeregt, die Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein über dieses neue Recht zu unterrichten.
Abschließend bedanken sich die Fraktionsvorsitzenden Degen und Schnabel für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der abgelaufenen Wahlperiode. Man habe zwar die Beschlüsse nicht immer einstimmig gefasst, jedoch habe man stets konstruktiv und respektvoll zusammengearbeitet.
Ihr Dank gilt auch den Mitarbeitern der Verwaltung, den in den Freiwilligen Feuerwehren engagierten Bürgern sowie den sonstigen ehrenamtlichen Tätigen.
Auch Bürgermeister Rocker bedankt sich für die gute, stets wertschätzende Zusammenarbeit während der letzten 5 Jahre. Schlussendlich sei es immer gelungen, eine Lösung für die vorhandenen Probleme zu finden. Auch betont er den respektvollen Umgang miteinander, was in der heutigen Zeit nicht überall selbstverständlich sei.
Er wünscht den Ratsmitgliedern bei den anstehenden Wahlen viel Erfolg.
Auch für den neuen Verbandsgemeinderat gibt es vielfältige Projekte und Aufgaben zu beraten, zu entscheiden und zu erledigen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:45 Uhr.