- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 31. Mai 2023 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:30 Uhr Ende: 22:00 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeisterin:
Kinder, Annerose
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Faust, Karl-Hans
2. Beigeordneter Ebling, Günther
Ratsmitglieder:
| Fischborn, Björn | |
| Franken, Bernward | |
| Helmer, Jens | entschuldigt |
| Hoffmann, Gerhard | |
| Kossatz, Herbert | |
| Kröhnert, Ulla | |
| Möbus, Karl Albrecht | entschuldigt |
| Schnabel, Mirjam | |
| Schön, Ragnar | entschuldigt |
| Seifert, Selina | |
| Vogel, Dirk | entschuldigt |
| Wagner, Daniel | |
| Zimmer, Maik | entschuldigt |
| Zimmermann, Jörg | |
| Sonstige Anwesende: | Herr Maurer, Frau Pitthan (VGV Wöllstein |
| Herr Becker, VGV Wöllstein, zugleich Schriftführer |
| 5 Zuschauer |
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | 1. Nachtragshaushaltsplan und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Investitionsprogramm 2023 ff. |
| - Beratung und Beschluss – |
| TOP 3 | Glasfaserausbau innerhalb der Ortsgemeinde |
| - Beratung - |
| TOP 4.a | Bauangelegenheiten; |
| Bauantrag: Neubau von 8 Wohneinheiten, Hintergasse / Zum Martinsberg |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 4.b | Bauangelegenheiten; |
| Bauantrag zur Errichtung einer Schutzhütte |
| TOP 4.c | Bauangelegenheiten; |
| Zustandserfassung der Brücken/-Ingenieurbauwerke nach DIN 1076; |
| Ergebnisse der Bauwerksprüfung durch das Ing. Büro Verheyen, Brücke an der Katzensteiger Mühle |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 5.a | KiTa Villa Regenbogen; |
| Sonnenschutz |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5.b | KiTa Villa Regenbogen; |
| Personalsituation |
| - Sachstandsbericht - |
| TOP 6 | Sachstand Veranstaltungen Ortsgemeinde |
| a) Herbstmarkt |
| b) Kerbeplanung 2023 |
| TOP 7 | Mitwirkung von Laien in der Strafrechtspflege; |
| Vorschläge für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19.3o Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder sowie Herrn Maurer und Frau Pitthan von der Verbandsgemeindeverwaltung und die Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Zum Schriftführer wird Herr Becker bestellt.
I. Öffentlicher Teil
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auch aus den Reihen der Zuhörerschaft werden kein Anfragen vorgebracht.
| TOP 2 | 1. Nachtragshaushaltsplan und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Investitionsprogramm 2023 ff. |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Allen Ratsmitgliedern wurde der 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2023 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2023 eingehend beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat, den Nachtragshaushalt 2023 anzunehmen und zu beschließen. Gleiches gilt für das Investitionsprogramm 2023.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 27. April – 11. Mai 2023 zur Einsicht durch die Einwohner aus. Vorschläge von den Einwohnern wurden nicht eingereicht.
Beratung
Der Sachgebietsleiter Finanzen, Herr Maurer, erläutert eingehend den Entwurf des vorliegenden Nachtragshaushaltes. Zu dem vorliegenden Entwurf treten keine Fragen auf.
Herr Maurer verweist zugleich auf das Problem der von der Landesregierung im Rahmen des neuen kommunalen Finanzausgleiches angehobenen Nivellierungssätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Für den anstehenden Doppelhaushalt 2024/2025 werde die Gemeinde wohl nicht an einer Anhebung der Hebesätze vorbeikommen, da ansonsten die Ortsgemeinde mit finanziellen Einbußen zu rechnen habe.
Aus dem Gemeinderat wurde heftige Kritik an der Vorgehensweise der Landesregierung laut. Man war mehrheitlich der Meinung, dass mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich in erster Linie die Bürger der Gemeinde zusätzlich belastet werden.
Beschluss
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des 1. Nachtragshaushaltssatzung, sowie des 1. Nachtragshaushaltsplanes samt Anlagen 2023 und des Investitionsprogramms 2023 ff.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig (ohne Enthaltung)
| TOP 3 | Glasfaserausbau innerhalb der Ortsgemeinde |
| - Beratung - |
Das Thema Glasfaserausbau in Siefersheim war schon mehrfach Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat.
Die Ortsgemeinde hat mit dem EWR einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Auf Nachfrage erklärte das EWR, dass mit einem Glasfaserausbau frühestens im Jahr 2026 zu rechnen sei und stellt anheim, sich anderweitig um einen Ausbau zu bemühen.
Von der Kreisverwaltung erhielt die Ortsgemeinde eine Einladung zum Thema Glasfaserausbau. Leider war wegen Urlaub und Dienstreise bei der Kreisverwaltung niemand für eine Rücksprache zu erreichen.
Im Rahmen eines Treffens mit der Firma „GlasfaserPlus“ wurde eine Vertragsvereinbarung vorgestellt, welche jedoch einige Fragen aufwirft.
So ist die Firma GlasfaserPlus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ortsgemeinde jedoch nicht. Hier müßte der Vertrag geändert werden.
Zudem behält sich die Firma GlasfaserPlus vor, die Ausbaugebiete zu ändern. Auch hier müsste der Vertrag so geändert werden, dass die Ausbaugebiete benannt werden. Es sollte Seite 4 von 8 der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim am 31.05.2023 ÖT die ganze Ortsgemeinde als Ausbaugebiet benannt werden mit Ausnahme der Straßen, wo schon Glasfaserkabel verlegt sind.
Schließlich gibt auch die Firma GlasfaserPlus keine Garantie dafür, dass der Glasfaserausbau bis Ende 2025 abgeschlossen ist. Im Vertrag soll eine Zeitangabe vermerkt werden. Mit der Firma werden die Vertragsanpassungen besprochen.
Beschluss
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
| TOP 4.a | Bauangelegenheiten; |
| Bauantrag: Neubau von 8 Wohneinheiten, Hintergasse / Zum Martinsberg |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
Beabsichtigt ist die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 8 Wohneinheiten.
Der Ortsgemeinde und der Verwaltung wurden hierzu bereits mit Datum vom 06.02.2023 Unterlagen vorgelegt. Mit Zwischenbescheid vom 05.04.2023 wurde der Bauherr seitens der Kreisverwaltung aufgefordert geänderte Pläne vorzulegen; dies insbesondere im Hinblick auf die Zufahrt und die Parkplätze.
Beurteilung der VG-Verwaltung
| 1.) | Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, demnach muss es sich in die Umgebungsbebauung einfügen. |
| 2.) | Die Parkplätze Nr. 15 und Nr. 16 (zuvor angrenzend an der Straße „Zum Martinsberg“ wurden entfernt und als Doppelparker den Parkplätzen Nr. 14 bis 16 zugeordnet. |
| 3.) | Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Straße „Hintergasse“ |
| 4.) | Die Verwaltung bittet die Kreisverwaltung die Anordnung der Stellplätze im Hinblick auf die Garagenverordnung zu prüfen. |
| 5.) | Ergänzend zum Ortstermin vom 28.03.2023 wurde eine schriftliche Erklärung/Zusicherung vorgelegt, welche sich im Wesentlichen auf die Punkte Zufahrt, Stellplätze, Baubeginn und dem Erhalt der Torbögen bezieht. Die Verwaltung empfiehlt, dass diese dort genannten Punkte als Hinweise in die Baugenehmigung mit aufgenommen werden sollten. |
Beratung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 11 LBauO bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz für Kleinkinder herzustellen ist. Dies sollte im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch die Kreisverwaltung mitgeprüft werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen.
Der Beschluss ergeht mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
| TOP 4.b | Bauangelegenheiten; |
| Bauantrag zur Errichtung einer Schutzhütte |
Sachdarstellung
Der Ortsgemeinde wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Schutzhütte in Siefersheim auf dem Grundstück Mittelpfad Flur 5 Nr. 167 eingereicht.
Seite 5 von 8 der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim am 31.05.2023 ÖT
Die Grundmaße sind mit 4m x 5 m, Höhe ca. 3 m, angegeben. Als Baumaterial sollen ortsübliche Bruchsteine verwendet werden, die Dachdeckung soll mit Ton oder Hohlziegeln vorgenommen werden.
Die Fachabteilung nimmt wie folgt dazu Stellung:
Das Grundstück befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans.
Gemäß dem Flächennutzungsplan der VG Wöllstein (Gemarkung Siefersheim) liegt das Grundstück im Außenbereich. Nach § 35 sind bauliche Anlagen im Außenbereich nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange entgegenstehen und einer der Fälle des § 35 Abs. 1 Nr. 1-8 und Abs. 2 BauGB vorliegen.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Schutzhütte im Außenbereich. Hierbei könnte es sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB handeln. Die Schutzhütte soll vorrangig als Witterungsschutz für Wanderer entlang des Premium Wanderweges dienen.
Diese besondere Zweckbestimmung erfordert die Ausführung im Außenbereich.
Ob das Vorhaben öffentlichen Belangen entgegensteht und ob die Nutzung als Unterstand für Wanderer in Bezug auf Wanderweg „Küstenweg Rheinhessen“ zulässig ist, sollte von der Kreisverwaltung geprüft werden.
Die Verwaltung stellt die Entscheidung über das Einvernehmen in das Ermessen der Ortsgemeinde Siefersheim.
Beratung
Im Gemeinderat wurde ausführlich das Für und Wider der Errichtung einer Schutzhütte diskutiert. Im Plan ist ein zweiter Raum mit Tür eingezeichnet. So kam die Frage auf, ob die öffentliche Nutzung der Schutzhütte immer gewährleistet ist. Zudem wurden Bedenken zu Vandalismus geäußert. Die vorgelegte Handzeichnung gab keinen Aufschluss zum genauen Vorhaben.
Da der Antragsteller kein Winzer ist, sondern Privatmann, wurde auch angemerkt, dass nicht auszuschließen sei, dass hier früher oder später das Gelände eingefriedet und nur privat genutzt werden soll.
Die letztliche Entscheidung obliegt zudem der Kreisverwaltung nach Prüfung der baurechtlichen Vorrausetzungen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag nicht zu.
Der Beschluss ergeht mit 0 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
| TOP 4.c | Bauangelegenheiten; |
| Zustandserfassung der Brücken/-Ingenieurbauwerke nach DIN 1076; |
| Ergebnisse der Bauwerksprüfung durch das Ing. Büro Verheyen, Brücke an der Katzensteiger Mühle |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
Die Straßenbaulastträger haben im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für die Erhaltung Ihrer Verkehrsanlagen Sorge zu tragen. Ähnlich wie z.B. bei Bäumen oder Spielplätzen müssen auch die Brücken / -Ingenieurbauwerke einer regelmäßigen Zustandserfassung bzw. Dokumentation unterliegen. Als gängige Richtlinie kommt im Zuge der Prüfung und Dokumentation die DIN 1076 zum Einsatz.
Die „Teufelsbrücke“ im Bereich der Katzensteiger Mühle wurde im Februar 2023 entsprechend vorgenannter DIN 1076 einer Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro Verheyen aus Bad Kreuznach unterzogen. Das Bauwerk befindet sich gemäß Seite 6 von 8 der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim am 31.05.2023 ÖT
Untersuchungsbericht in einem „nicht ausreichenden“ Zustand. Es sollten umgehend Planungsmaßnahmen eingeleitet werden, um das Bauwerk kurzfristig sanieren zu können.
Hierzu empfiehlt das Ing. Büro Verheyen unter anderem die Veranlassung einer objektbezogenen Schadensanalyse auf deren Grundlage weitergehende Planungen erfolgen können. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt bereits jetzt ein Ingenieurbüro, welches entsprechende Erfahrungen im Brückenbau besitzt, mit der Betreuung weiterer Maßnahmen zu beauftragen.
Die Zustandserfassung ist ohne Ingenieurbüro seitens der Bauabteilung nicht leistbar.
Zudem steht das Bauwerk unter Denkmalschutz, womit die besondere Art der Instandsetzung zu beachten ist.
Beschluss
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat, zur weiteren Bearbeitung Angebote für die vorgenannten Ingenieursleistungen, sowie Stellungnahmen und Kostenschätzung des Denkmalschutzes einzuholen und Fördermöglichkeiten anzufragen.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig (ohne Enthaltung)
| TOP 5.a | KiTa Villa Regenbogen; |
| Sonnenschutz |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Der Sonnenschutz in der Kita Villa Regenbogen an den Gruppenräumen muss erneuert werden. Bei verschiedenen Fachfirmen wurden Angebote angefragt. Eine angefragte Firma konnte kein Angebot abgeben. Ein Angebot liegt vor.
Zudem liegt ein Bericht der Unfallkasse vor, in dem angemerkt ist, dass für die große Spielfläche keinerlei Sonnenschutz vorhanden ist.
Hier möchte die Vorsitzende zum einen verschiedene Angebote für Sonnensegel einholen und sich zum anderen in anderen Kindergärten die dort getroffenen Maßnahmen anschauen.
Es wird geprüft, ob eine Förderung durch das kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation KIPKI“ für den Sonnenschutz zu beantragen ist.
Beschluss
Nach kurzer Aussprache beschließt der Ortsgemeinderat die Verwaltung zur Auftragsvergabe für den Sonnenschutz an den Gruppenräumen an den günstigsten Anbieter zu ermächtigen
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig (ohne Enthaltung)
| TOP 5.b | KiTa Villa Regenbogen; |
| Personalsituation |
| - Sachstandsbericht - |
Der Fachkräftemangel ist auch in Siefersheim angekommen. Die durch Gesetz festgelegte Betreuung von 7 oder 9 Stunden täglich sind für alle eine Herausforderung. Der Siefersheimer Kindergarten ist voll belegt mit 75 Kindern, die fast alle zu Mittag essen. Es wird mittlerweile in drei Schichten gegessen.
Das Gesetz sieht vor, dass in jeder Gruppe immer 2 Fachkräfte anwesend sein müssen.
Dies können wir am Nachmittag nicht mehr gewährleisten. Auszubildende, Praktikanten, Eltern oder sonstige Aushilfskräfte gelten nicht als Fachkräfte.
Die Erzieherinnen sind stark beansprucht und leisten viele Überstunden. Und das zu einem wenig attraktiven Gehalt.
Seite 7 von 8 der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim am 31.05.2023 ÖT
Eine Lösung mit Erzieher- Leiharbeitern wird von der Kreisverwaltung nur in absoluten Notfällen unterstützt. Bisher gab es dies nur einmal im Kreis.
Zudem ist der Pool Leih- Erzieher*innen auch leer.
Durch den Fachkräftemangel können sich die Erzieherinnen ihre Arbeitsstelle aussuchen und wechseln wohnortnäher oder nehmen weniger Arbeitsstunden in Anspruch. Die KiTa Villa Regenbogen muss derzeit um 14 Uhr schließen, da die Betreuung durch Fachkräfte am Nachmittag nicht mehr gegeben ist. Die Stellen sind ausgeschrieben, Bewerbungen sind mager.
| TOP 6 | Sachstand Veranstaltungen Ortsgemeinde |
| a) Herbstmarkt |
| b) Kerbeplanung 2023 |
a) Herbstmarkt
Es wurden 65 Aussteller angeschrieben. Bisher liegen 40 Anmeldungen vor. Fehlende Standbetreiber werden ein zweites Mal angeschrieben. Die Landfrauen haben angefragt, ob sie in Verantwortung die Kuchentheke übernehmen könnten. Da spricht nichts dagegen.
Ende Juli, Anfang August trifft sich die AG Herbstmarkt zur Ausarbeitung der Veranstaltung.
b) Kerbeplanung 2023
Die AG hat sich am 4. Mai zur Stoffsammlung getroffen und verschiedene Möglichkeiten erörtert. Man möchte die Kerb attraktiver gestalten und das angebotene Programm erweitern.
So soll u.a. auf der Bushaltestelle ein Zelt aufgebaut werden, in dem Samstag und Sonntag ein Programm angeboten werden soll. Die Angebote werden noch ausgelotet.
Die AG trifft sich wieder am 12. Juni
Ratsmitglied Kossatz gab einen kurzen Überblick über die Planungen zur möglichen Kerbeverlegung 2024. Zu gegebener Zeit wird das Konzept dem Gemeinderat vorgestellt.
| TOP 7 | Mitwirkung von Laien in der Strafrechtspflege; |
| Vorschläge für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung sind weitere Bewerbungen als Vertretung der Ortsgemeinde Siefersheim eingegangen.
Beschluss
Die Ortsgemeinde Siefersheim freut sich über das Interesse der Siefersheimer Bürger an der Mitwirkung in der Strafrechtspflege und schlägt der Kreisverwaltung folgende Personen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in alphabetische Reihenfolge vor.
Joachim Espenschied
Felix Hennrich
Heiko Michel
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig (ohne Enthaltung)
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:00 Uhr.