- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 21. Mai 2026 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:30 Uhr, Ende: 21:15 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Vogel, Hermann anwesend
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Mann, Rainer, anwesend
2. Beigeordneter Stosic, Alexander, anwesend
Ratsmitglieder:
Klenk, Claus-Peter, anwesend
Lahm-Stosic, Natascha, anwesend
Laufer, Andrea, anwesend
Matthäus, Ingrid, anwesend
Maurer, Susanne, entschuldigt
Rößler, Christoph, anwesend
Sonstige Anwesende: Herr Janzer – Verbandsgemeinde Wöllstein,
zugleich als Schriftführer
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Erschließung des Neubaugebietes "Am Kirchpfad" |
| a.) Vergabe der Erschließungsarbeiten |
| b.) Vergabe der Herstellung der Straßenbeleuchtung |
| -Information, Beratung, Beschlussfassung- |
| TOP 3 | Bauangelegenheiten |
| -Information, Beratung, Beschlussfassung- |
| TOP 4 | Erweiterung Abgrenzung einer Weinlage |
| -Information, Beratung, Beschlussfassung- |
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Hermann Vogel eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Herr Vogel begrüßt Herrn Janzer von der Verbandsgemeinde Wöllstein, den er zum Schriftführer bestellt. Einwände oder Anträge bezüglich der Tagesordnung oder die Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht erhoben.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es werden keine Anfragen oder Anträge von Seiten Eckelsheimer Bürger an den Gemeinderat gestellt, der Zuschauerraum ist nicht besetzt.
TOP 2 Erschließung des Neubaugebietes "Am Kirchpfad"
a.) Vergabe der Erschließungsarbeiten
b.) Vergabe der Herstellung der Straßenbeleuchtung
-Information, Beratung, Beschlussfassung-
Erschließung des Neubaugebiet „Am Kirchpfad“;
a. Vergabe der Erschließungsarbeiten
- Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Die Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebiet „Am Kirchpfad“ wurden öffentlich ausgeschrieben.
Mit den Straßen- und Kanalbauarbeiten in Zuständigkeit der Ortsgemeinde Eckelsheim wurden auch die Wasserleitungsarbeiten und Kabelarbeiten der Ver- und Entsorgungsträger ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, alle Arbeiten an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Mit dem Vergabeverfahren war die HS-Gesellschaft für Projektsteuerung & Baumanagement aus Mainz beauftragt.
Es wurden sieben Angebote eingereicht. Die Preisspanne der Angebote lag für alle Arbeiten zwischen 990.475,85 € brutto bis 1.581.514,46 € brutto. Die Angebote wurden fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft und hinsichtlich der Eignung der Anbieter bewertet. Im Ergebnis wurde, unter Berücksichtigung der Nebenangebote 1 und 2, das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. Knebel GmbH aus Bingen am Rhein in Höhe von 938.017,21 € abgegeben.
Der Anteil der Ortsgemeinde Eckelsheim an die auszuführenden Straßen- sowie Kanal und Regenwasserbewirtschaftungsarbeiten beträgt 868.631,45 € brutto (384.952,49 € für die Straßen- und 483.678,96 € für die Kanalbauarbeiten). Die Restsumme von insgesamt 69.385,76 € entfallen auf Kostenanteile für Wasserleitungsarbeiten und Kabelarbeiten und werden von den jeweiligen Ver- und Entsorgern gesondert beauftragt.
Beratung
Der Vorsitzende erklärt in ausführlicher Form, wie die Angebote zu sehen sind, und wie sich die Kostenentwicklung gestaffelt darstellt.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Eckelsheim beschließt, den Auftrag für die Erschließungsarbeiten Straßen- und Kanalbau des Neubaugebiet „Am Kirchpfad“ an die Firma Knebel Bau GmbH aus Bingen am Rhein zum Angebotspreis von insgesamt 868.631,45 € brutto zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht mit 8 Ja-Stimmen, einstimmig
b. Erschließung Neubaugebiet „Am Kirchpfad“;
Erweiterung der Straßenbeleuchtung
- Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Im Zuge der Planungen zur baulichen Realisierung des Neubaugebietes „Am Kirchpfad“ wurde vom Fachbereich III der VGV Wöllstein ein Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung des vorgenannten Bereiches eingeholt. Das Angebot beinhaltet das Liefern von zehn Straßenbeleuchtungsmasten inkl. Leuchten sowie das Liefern und Verlegen der Straßenbeleuchtungskabel und den Netzanschluss. Die Erdarbeiten, sowie die Installationsarbeiten der Straßenbeleuchtungsmasten sind bereits im Bauhauptauftrag enthalten. Das Angebot entspricht einer Bruttosumme von 18.307,89 €. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt die direkte Vergabe des Auftrages an die EWR, da die Erfahrungen der Vergangenheit gezeig haben, dass die Schnittstelle zwischen EWR und einem weiteren Unternehmen hinsichtlich Koordination und Organisation nicht zu schließen war und teils erheblichen Verwaltungsmehraufwand verursachten.
Beratung
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Am Kirchpfad“ an die EWR Netz GmbH zum Angebotspreis von 18.307,89 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht mit 8 Ja-Stimmen einstimmig.
TOP 3 Bauangelegenheiten
-Information, Beratung, Beschlussfassung-
Dem Ortsgemeinderat liegt eine geänderte Bauvoranfrage vom 13.01.2026 für das Grundstück Flur 9, Parzelle 47, 48, 49, 50 (Am Kirchpfad) vor. Erbeten wird die Zustimmung nach § 36a des BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer kleindimensionalen Halleneinheit im Erdgeschoss.
Hauptsächlich soll der Verwendung zugestimmt werden, auf dem Grundstück Firmen-Fahrzeuge unterstellen zu können, sowie die Lagerung kleiner Mengen Baumaterial und administrative Tätigkeiten zu erlauben. Es handelt sich hier nicht um die Verlegung des Firmensitzes.
Kundenverkehr, maschinelle Fertigung und lärmintensive Tätigkeiten werden ausgeschlossen.
Der Gemeinderat diskutiert über die Folgen einer solchen Einrichtung in dem angrenzenden Wohngebiet. In der Nachbarschaft befindet sich zudem noch eine Pferdekoppel. Diese Nutzung ist in jedem Falle vom Antragsteller zu akzeptieren. Man ist sich ebenfalls einig, dass eine Erschließung der Teilgrundstücke in jedem Falle komplett vom Eigentümer getragen werden muss.
Der Eigentümer wird in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei den geplanten Bauvorhaben um ein Gebiet handelt, in dem mit starker Bodenfeuchtigkeit zu rechnen ist. Das bedeutet, dass eine Errichtung eines Wohnhauses ohne Keller durchzuführen ist. Sollte eine Unterkellerung geplant sein, so wird die Gemeinde jegliche Haftung ablehnen. Baulich wäre das Gewerk eines Kellers in einer Form einer wasserdichten „Wanne“ zu errichten um Schäden am Bauwerk zu vermeiden.
Dem Antrag wird nach dem Austausch einiger stichhaltiger Argumente des für und wider entsprochen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt dem Bauvorhaben zuzustimmen unter Beachtung der oben genannten Punkte zu.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP 4 Erweiterung Abgrenzung einer Weinlage
-Information, Beratung, Beschlussfassung-
Ein Winzer beantragt die Erweiterung der Abgrenzung der Weinbergslage in Eckelsheim, Flur 2, Parzelle 4.
Die Fläche befindet sich an der Gemarkungsgrenze zu Gumbsheim und schließt unmittelbar an bereits bestehende Weinbergsflächen an.
Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle Neuanlage von Rebflächen, sondern um eine Wiederbepflanzung infolge einer Rodung an anderer Stelle innerhalb der Gemarkung Eckelsheim.
Gemäß § 7 Weinlagengesetz ist hierfür ein Beschluss des zuständigen Weinlagenausschusses der Gemeinde einzuholen. Da in der Ortsgemeinde Eckelsheim kein Weinlagenausschuss gebildet wurde, ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Abgrenzung der Weinbergslage in Eckelsheim, Flur 2, Parzelle 4. zu
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Geschwindigkeitskontrolle Bellerkirchstraße
Anwohner der Bellerkirchstraße haben den Gemeinderat gebeten, erneut eine Geschwindigkeitskontrolle in dieser Straße durchführen zu lassen. Nach Aussagen mehrerer Anwohner treten Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder vermehrt auf. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in der Tempo-30-Zone werde regelmäßig missachtet.
Abrechnung Kindergarten Siefersheim
Die Abrechnung des Kindergartens Siefersheim für die Betreuung der Eckelsheimer Kinder ist erfolgt.
Dabei sind folgende Kosten angefallen:
| • | Jahr 2023: 8.720,46 € |
| • | Jahr 2024: 5.534,69 € |
| • | Jahr 2025: 4.221,93 € |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Hermann Vogel den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:00 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |