Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 26/2024
Wendelsheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anordnung

In der Ortsgemeinde Wendelsheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zurzeit gültigen Fassung anlässlich des Wendelsheimer Johannisfestes für den Bereich der Neugasse der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Samstag, dem 28.06.2024 auf

Sonntag, den 29.06.2024

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 29.06.2024 auf

Montag, den 30.06.2024

Beginn: 2.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 16.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-