Nach § 10 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10.10.2008 sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2025 ihren 6. Geburtstag haben, zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die nach dem 01. September 2025 ihren 6. Geburtstag feiern (nicht schulpflichtig), können erst in der zweiten Februarhälfte vor Schuljahresbeginn angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Alle Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder erhalten noch ein persönliches Anschreiben. Bitte halten Sie den darin mitgeteilten Termin ein.
Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim
Mittwoch 03. Juli 2024, von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch 10. Juli 2024, von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr