- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 11. Juni 2025 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 20:55 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeisterin:
Kinder, Annerose
Beigeordnete:
1. Beigeordnete Saar, Kerstin
2. Beigeordneter Möbus, Karl Albrecht
Ratsmitglieder:
Castor, Klaus
Ebling, Günther
Faust, Karl-Hans
Fischborn, Björn entschuldigt
Franken, Bernward
Hoffmann, Gerhard
Kossatz, Herbert
Schnabel, Mirjam entschuldigt
Schön, Ragnar entschuldigt
Sinopoli, Marino
Vogel, Dirk
Wagner, Daniel
Zimmer, Maik
Zimmermann, Fabian
Sonstige Anwesende: 9 Zuhörer, Herr Becker (VGV)
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2. | Rechnungsprüfung der Ortsgemeinde Siefersheim für die |
| Haushaltsjahre 2018 und 2021 | |
| TOP 2a: | Jahresrechnung Ortsgemeinde Siefersheim zum 31. Dezember 2018 |
| - | Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 2b: | Jahresrechnung Ortsgemeinde Siefersheim zum 31. Dezember 2021 |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 3 | Bauanträge |
| a) Nutzungsänderung von Ferienwohnungen zu Wohnungen in der Wöllsteiner Straße |
| Beratung und Beschlussfassung |
| b) Bauvoranfrage zu Errichtung eines Tiny House im Mühlweg Beratung und Beschlussfassung |
| TOP 4 | KiTa Villa Regenbogen |
| a) Vergabe der Mittagsverpflegung nach Ausschreibung |
| Beratung und Beschluss |
| b) Sachstand Personalentwicklung |
| TOP 5 | Weiterentwicklung Urnenbestattungen Friedhof |
| -Beratung und Beschluss – |
| TOP 6 | Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges |
| Beratung und Beschluss – |
| TOP 7 | Planung und Umsetzung eines Bike-Parks in der VG Wöllstein; Antrag der OG Wonsheim |
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| TOP 9 | Antrag auf vorzeitigen Rückbau einer Grabstätte |
| Beratung und Beschluss – |
| TOP 10 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen, dass die Sitzgelegenheit am Lavendeleck durch Fäulnis arg in Mitleidenschaft gezogen ist. Da hier oft Wanderer verweilen, wäre es vielleicht ratsam, die Sitzgelegenheit zu erneuern.
TOP 2. Rechnungsprüfung der Ortsgemeinde Siefersheim für die Haushaltsjahre 2018 und 2021
TOP 2a: Jahresrechnung der Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2018
- Beratung und Beschlussfassung –
Sachdarstellung
Vor Eintritt in diesen TOP übergibt die Ortsbürgermeisterin den Vorsitz an die erste Beigeordnete Kerstin Saar. Frau Saar übernimmt den Vorsitz und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Siefersheim, Herrn Dirk Vogel das Wort.
Herr Vogel berichtet von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.04.2023.
Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung ist hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, der geprüften „Jahresrechnung 2018" der Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2018 mit der festgestellten Bilanzsumme von 5.881.950,56 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 347.435,11 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 85.829,60 € zuzustimmen.
Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und beschließt jeweils einstimmig:
| 1. | Die Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß § 114 (1) GemO in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 347.435,11 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 85.829,60 € |
| 2. | Die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen |
| 3. | Die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 |
TOP 2.b Jahresrechnung Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2021
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Vor Eintritt in diesen TOP übergibt die Ortsbürgermeisterin den Vorsitz an die erste Beigeordnete Kerstin Saar. Frau Saar übernimmt den Vorsitz und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Siefersheim, Herrn Dirk Vogel das Wort.
Herr Vogel berichtet von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 20.05.2025.
Gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung ist hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, der geprüften „Jahresrechnung 2021" der Ortsgemeinde Siefersheim zum 31.12.2021 mit der festgestellten Bilanzsumme von 6.372.287,52 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 58.384,94 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 4.764,66 € zuzustimmen.
Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und beschließt jeweils einstimmig:
| 1. | Die Feststellung der Jahresrechnung 2021 gemäß § 114 (1) GemO in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 58.384,94 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 4.764,66 € |
| 2. | Die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen |
| 3. | Die Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 |
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder übernimmt wieder den Vorsitz.
TOP 3 Bauanträge
a) Nutzungsänderung von Ferienwohnungen zu Wohnungen in der Wöllsteiner Straße;
Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Vorliegend sind ein Umbau und die Nutzungsänderung von Ferienwohnungen in Wohnungen geplant.
Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Eine Beurteilung durch das Planungsbüro Wolf hat ebenfalls stattgefunden.
Der OG-Rat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2024 das Einvernehmen nicht erteilt, da die ursprünglich geplanten 15 Stellplätze teilweise auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen wurden und Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen.
Auf der Sitzung am 29.4.2025 hatte der Antragssteller einen aktualisierten Stellplatzplan vorgelegt, indem 11 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen wurden. (4 Stellplätze für die Gaststätte erreichbar über die Brunnengasse und 7 Stellplätze für 7 Wohnungen im Innenhof).
Der Gemeinderat hatte in dieser Sitzung den Tagesordnungspunkt vertagt und bat um weitere Informationen zur Parksituation und Beachtung des Brandschutzes.
Der Antrag wurde überarbeitet, es liegt ein neuer Stellplatzplan vor.
Laut Stellungnahme der Kreisverwaltung ist der neue Stellplatzplan zulässig; es sind 9 zugängliche und nutzbare Stellplätze in ausreichender Breite nachgewiesen; weitere Stellplätze sind nicht nachzuweisen.
Begründung: „Das Anwesen befindet sich im Ortsbereich von Siefersheim, hier gibt es einen Mangel an Stellplätzen im ganzen Ortsbereich und es gibt auch keine Möglichkeit auf eine angepachtete Fläche eine Baulast für Stellplätze einzutragen, weil der Eigentümer das nicht zulässt.“
Die Kreisverwaltung verweist auf § 47 Abs. 2 LBauO, wonach keine zusätzlichen Stellplätze herzustellen sind, wenn zusätzlicher Wohnraum in Gebäuden durch Wohnungsteilung und Änderung der Nutzung entsteht und die Herstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Unter Anwendung des § 47 Abs. 2 LBauO ist der Stellplatznachweis für das Vorhaben erbracht.
Beratung
Obwohl die Kreisverwaltung Alzey-Worms alle Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung als gegeben ansieht, ist der Ortsgemeinderat einstimmig der Auffassung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Sollte dann die Kreisverwaltung das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, gäbe es evtl. noch die Möglichkeit, verwaltungsgerichtlich gegen die Genehmigung vorzugehen.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur vorliegenden Nutzungsänderung nicht zu erteilen.
b) Bauvoranfrage zu Errichtung eines Tiny House im Mühlweg
Beratung und Beschlussfassung
Vor Eintritt in diesen TOP rücken die Vorsitzende Annerose Kinder und das Ratsmitglied Karl-Hans Faust vom Sitzungstisch ab und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Den Vorsitz übernimmt die erste Beigeordnete Saar.
Sachdarstellung
Stellungnahme der VG-Verwaltung:
„Nach Wertung durch die VG-Verwaltung liegt das Grundstück, auf dem das Vorhaben beantragt wird, im Außenbereich der Ortsgemeinde Siefersheim (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und nicht im Bereich eines Bebauungsplanes).
Demnach ist die Errichtung eines Wohnhauses (Tiny House) nach § 35 BauGB nicht zulässig, da kein Privilegierungstatbestand (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) vorliegt und der zugrundeliegende Flächennutzungsplan Grünfläche darstellt und somit als öffentlicher Belang diesem Vorhaben entgegensteht.
Die VG-Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Hinweis:
Der OG-Rat Siefersheim hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 die Aufnahme des Grundstücks Flur 10 Nr. 82 in den Flächennutzungsplan (FNP) der VG Wöllstein als Wohnbaufläche beantragt.
Ziel der OG ist es, diese Fläche nach dem Verfahren zur Änderung des FNP zur Wohnbaufläche durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu entwickeln.
Das Erfordernis einer Bauleitplanung ergibt sich u. a. auch daraus, dass die Oberflächenentwässerung problematisch ist. Die Abwasserbeseitigung Wöllstein – Wörrstadt (AWW) weist darauf hin, dass die Fläche Flur 10 Nr. 82 nicht bei der Bemessung des vorhandenen Mischwasserkanals im Mühlweg berücksichtigt wurde und daher kein Oberflächenwasser von diesem Grundstück eingeleitet werden darf.
Aus diesem Grund ist die abwassertechnische Erschließung aktuell nicht gegeben.
Ein entsprechender Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage wäre demnach zu versagen. Auch die AWW empfiehlt aus abwassertechnischer Sicht eine geordnete und umfassende Entwässerungsplanung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens für die Fläche.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden zudem andere öffentliche Belange berücksichtigt und abgewogen (z.B. das Heranrücken der Bebauung zum landwirtschaftlichen Aussiedlerbetrieb).“
Beschluss:
Nach eingehender Beratung folgt der Ortsgemeinderat der Empfehlung der VG-Verwaltung und versagt der vorliegenden Bauvoranfrage einstimmig das Einvernehmen.
Ratsmitglied Faust und die Vorsitzende Kinder kehren an den Sitzungstisch zurück.
Frau Kinder übernimmt wieder den Vorsitz.
TOP 4 KiTa Villa Regenbogen
a) Vergabe der Mittagsverpflegung nach Ausschreibung
Beratung und Beschluss
Sachdarstellung
In der Siefersheimer Kita Villa Regenbogen werden für die tägliche Mittagsverpflegung (von montags bis freitags) bis zu 65 Mahlzeiten im Wege des Freeze and Cook- Verfahrens benötigt. Die Essenslieferungen wurde bisher durch die Firma Fasig in Sprendlingen abgedeckt.
Aufgrund von Personalmangel wurde der bestehende Vertrag durch die Firma zum 31.07.2025 gekündigt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die Verbandgemeinde Wöllstein erfolgten einige Fragestellungen von verschiedenen Anbietern, die auch beantwortet wurden.
Lediglich die Firma Apetito hat ein Angebot laut der Angebotsbeschreibung zur Herstellung und Lieferung von Mittagessen für die Kita Siefersheim zur Angebotsendsumme gem. Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer i. H. v. 2,21 EUR angeboten.
Dabei wird der Konvektomat, der zur Aufbereitung von Mahlzeiten notwendig ist, sowie die Gefriertruhe vom Auftragnehmer entgeltlich zum monatlichem Mietpreis von 322,41 EUR inkl. MwSt zur Verfügung gestellt.
Die Vertragslaufzeit ist geplant vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit der Option der Verlängerung.
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, bei einer Enthaltung, die Annahme des Angebots der Firma Apetito ab dem 01.08.2025 für 2 Jahre.
b) Sachstand Personalentwicklung
Für die ausscheidende Wirtschaftskraft wurde eine geeignete Nachfolgerin gefunden.
Die Stelle einer Fachkraft ist nach wie vor offen, da die bisherigen Hospitationen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Weitere Bewerbungen liegen vor.
TOP 5 Weiterentwicklung Urnenbestattungen Friedhof
-Beratung und Beschluss –
Sachdarstellung
Zur Schaffung weiterer Bestattungsformen hat sich der Gemeinderat 2016 für das Rasengrabfeld entschieden. Zur Bestattung unter Bäumen wurden Urnenröhren gewählt, die mittlerweile bis auf wenige Plätze vergeben sind. Es besteht Bedarf für die weitere Schaffung von Urnenplätzen.
Zur Erdbestattung stehen auf dem Rasengrabfeld noch Plätze zur Verfügung.
Bei der Wahl zur Bestattung auf dem Rasengrabfeld steht die einfache Pflege der Grabstätte im Vordergrund. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass auch auf dem Rasengrabfeld die gemeinsame Ruhestätte von Paaren bzw. Familienangehörigen gewünscht ist.
Der Bauausschuss hat bei seinem Treffen am 15. Mai 2025 bei einem Ortstermin über weitere Möglichkeiten der Urnenbestattungen beraten.
Der weitere Einbau von Urnenröhren würde große Erdarbeiten mit sich bringen, darum soll davon abgesehen werden.
| Vorgeschlagen wurden: | |
| - | Einzelbestattungen auf den Rasengrabfeld. |
| - | Die Bestattung unter Rebstöcken, was die Möglichkeit von mehreren Urnen rund um einen Rebstock bietet. |
| - | Aufbau eines Pavillons, bewachsen mit Reben und oder Rosen, Bestattungen unter und um den Pavillon. |
| - | Aufbau von Urnenwänden / Urnenstelen. |
Beschluss:
Nach eingehender Beratung entscheidet sich der Gemeinderat einstimmig, bei einer Enthaltung, zur Erweiterung der Urnenbestattung für folgende Möglichkeiten:
| 1. | Die Bestattung unter Rebstöcken |
| 2. | Aufbau eines Pavillons, bewachsen mit Reben und oder Rosen, Bestattungen unter und um den Pavillon. |
| 3. | Aufbau von Urnenwänden / Urnenstelen (wie z.Bsp. der Turm in Gau- Bickelheim). |
Dafür sollen die Kosten ermittelt werden.
TOP 6 Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges
Beratung und Beschluss –
Sachdarstellung
Gemeinsam mit der OG Wonsheim wurde für den Gemeindearbeiter ein Fahrzeug angeschafft, das während der Arbeitszeit des Gemeindearbeiters in Siefersheim im Einsatz ist.
Außerhalb dieser Zeiten werden zu den ehrenamtlichen Einsätzen der Pflegearbeiten, z. B. zum Transport von Grünschnitt, die Privatfahrzeuge der Helfer genutzt.
Die Verwaltung schlägt vor, zur allgemeinen Nutzung ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Über die HHST 541100 -096100-54111 sind die Kosten für die Anschaffung gedeckt.
Die Ortsgemeinde Stein- Bockenheim möchte ebenfalls einen Lastentransporter anschaffen. Vorgeschlagen ist der Lastentransporter „Cargo Runner“ von der Fa. Schmitt. Für dieses Fahrzeug liegen bereits Erfahrungswerte vor.
Ein Angebot wurde eingeholt. Angebot und technische Daten sind angefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Anschaffung eines E- Fahrzeugs zu und ermächtigt die Verwaltung zur Anschaffung eines Fahrzeuges bis maximal 5.000,- Euro.
TOP 7 Planung und Umsetzung eines Bike-Parks in der VG Wöllstein; Antrag der OG Wonsheim
Sachdarstellung
An die Ortsgemeinde Wonsheim wurde der Antrag auf Schaffung eines Bike Parks herangetragen, mit der Bitte mit den umliegenden Gemeinden Kontakt aufzunehmen, inwiefern das Interesse für die Umsetzung eines gemeinschaftlichen Bike Park besteht.
Die ausführliche Projektbeschreibung ist in der Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Siefersheim begrüßt grundsätzlich die Schaffung einer
Begegnungsstätte für Jugendliche. Ein passendes Gelände steht innerhalb der Ortsgemeinde nicht zur Verfügung. Aufgrund der finanziellen Lage und den geplanten Vorhaben der Ortsgemeinde wäre ein Projekt dieser Größenordnung derzeit nicht umsetzbar.
Der Gemeinderat schlägt vor, das Anliegen an die Verbandsgemeinde weiterzuleiten, damit hier evtl. gemeindeübergreifend die Möglichkeit zur Verwirklichung geschaffen werden kann.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 8 Mitteilungen und Anfragen
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:55 Uhr.