Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 26/2025
Gumbsheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung der Ortsgemeinde Gumbsheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2025 (Hebesatzsatzung) vom 19.05.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. 5. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. 1 S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.05.2025 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Gumbsheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Steuerhebesätze für 2025

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025/2026.

Gumbsheim, den 18.06.2025
(Rudi Eich) Dienstsiegel
Ortsbürgermeister