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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 27/2026
Eckelsheim
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Aufforderung zur Räumung von verschiedenen Grabstätten auf dem Friedhof Eckelsheim

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten:

auf dem Eckelsheimer Friedhof sind abgelaufen.

Die bisher Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die jeweiligen Grabstätten bis spätestens 30.09.2026 abzuräumen. Das heißt, jeglichen Bewuchs zu entfernen, vorhandene Grabsteine und Grabeinfassungen mit Fundamenten zu entfernen und die Grabfläche einzuebnen.

Sollten die Grabstätten bis zum genannten Termin nicht abgeräumt

sein, erfolgt die Räumung durch die Ortsgemeinde Eckelsheim auf Kosten der Nutzungsberechtigten.

Eckelsheim, den 18.06.2026 

Im Auftrag der Ortsgemeinde Eckelsheim 
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein 
Friedhofsverwaltung