Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 27/2026
Siefersheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

16. Juni 2026

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:30 Uhr

Ende: 20:15 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Kinder, Annerose

Beigeordnete:

1. Beigeordnete Saar, Kerstin

2. Beigeordneter Möbus, Karl Albrecht

Ratsmitglieder:

Castor, Klaus

entschuldigt

Ebling, Günther

Faust, Karl-Hans

Fischborn, Björn

Franken, Bernward

Hoffmann, Gerhard

entschuldigt

Klein, Sebastian

Kossatz, Herbert

entschuldigt

Schnabel, Mirjam

Sinopoli, Marino

Vogel, Dirk

Wagner, Daniel

Zimmer, Maik

Zimmermann, Fabian

Sonstige Anwesende:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Vergabe nach Ausschreibung Sanierung Kriegerdenkmal- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Friedhofsangelegenheiten;

a)

Anpassung von Ruhezeiten- Beratung und Beschluss -

b)

Vorzeitiges Abräumen von Grabstätten- Beratung und Beschluss –

c)

Bestattung am Rebstock- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Anschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes in der "Wonsheimer Straße" im Bereich des Ortseingangs- Beratung und Beschluss -- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Entwicklung Sportplatz- Sachstandsbericht -

TOP 6

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

Da es für den vorsorglich aufgenommenen Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten“ im nicht-öffentlichen Teil keinen Bedarf gibt, kann der nicht-öffentliche Teil der Sitzung entfallen.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auch aus den Reihen der Zuhörerschaft werden kein Anfragen vorgebracht.

TOP 2

Vergabe nach Ausschreibung Sanierung Kriegerdenkmal

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Zur beschränkten Ausschreibung derSteinmetzarbeiten am Ehrenmal in Siefersheim lagen zur Submission am 9.Juni keine Angebote vor.

Um den Teilnehmerkreis zu erweitern, schlägt die Verwaltung eineöffentliche Ausschreibung vor. Die Ausschreibung wird in der Sommerpause erfolgen, Submission wird in der 29. oder 31. Woche (in Abhängigkeit von Urlaubszeiten) sein. Eine Vergabe durch den Gemeinderat ist in der 33. oder 34. KW (10.08.-21.08.2026) erforderlich.

Der Beginn derArbeiten soll spätestens am 07.09.2026 sein und die Arbeiten sind bis Ende Oktober 2026 zu beenden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der öffentlichen Ausschreibung zu und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin zur Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 3

Friedhofsangelegenheiten;

a)

Anpassung von Ruhezeiten- Beratung und Beschluss -

b)

Vorzeitiges Abräumen von Grabstätten- Beratung und Beschluss -

c)

Bestattung am Rebstock- Beratung und Beschluss -

a) Anpassung der Ruhezeiten nach Ergebnissen der Bodenproben

Sachdarstellung

Zur Anpassung der Ruhezeiten, wurde ein Bodengutachten für den „alten“ Teil des Friedhofes in Auftrag gegeben. Diese Gutachten liegen nun vor. Auch hier wird, wie im Gutachten vom 08.09.1999 (Neuer Teil) von einer Ruhezeit für Leichen unter 30 Jahren abgeraten. Die Luftkapazitäten der Bodenschichten sind hier nur ausreichend, bzw. im verdichteten Teil sogar nur mäßig bis schlecht. Eine ausreichend lange Verwesungsdauer ist zu beachten. Die Friedhofsverwaltung schlägt vor die Ruhzeiten für Leichen bei 30 Jahren zu belassen.

Die Verwaltung empfiehlt die Ruhezeit von Leichen wie bisher bei 30 Jahren zu belassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ruhezeit von Leichen wie bisher bei 30 Jahren zu belassen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

b) Vorzeitiges Abräumen von Grabstätten:

Sachdarstellung

Für Räumung der Grabstätte deren Nutzungsrecht innerhalb der kommenden 10 Jahren abläuft wird folgendes festgelegt.

Die Umrandung und der Grabstein können vorab beseitigt werden. Erlaubt wird nur eine oberflächliche Entfernung zum Schutz der Totenruhe. Die Ortsgemeinde sät Rasen auf der Grabstätte ein. Für die Pflege bis zum Ende des Nutzungsrechtes wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € je Jahr erhoben.

Die Ortsgemeinde übernimmt nach Ablauf des Nutzungsrechtes die Räumung der Grabstätte. Die Abräumgebühr, zur Beseitigung der Fundamente usw., wird ebenfalls vorab fällig, sodass vom Nutzungsberechtigten keine Leistungen mehr zu erbringen sind. Die Höhe der Abräumgebühr orientiert sich an den jeweiligen Begebenheiten und wird von den ausführenden Firmen festgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Friedhofsverwaltung zum vorzeitigen Abräumen den Grabstätten wie beschrieben zu.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

c) Bestattung am Rebstock:

Sachdarstellung

Die Anlage zur Bestattung am Rebstock ist umgesetzt. Es wurden 12 Urnenröhren eingesetzt und Reben angepflanzt. Pro Röhre können zwei Urnen beigesetzt werden (nur verrottbare Urnen zulässig). Die Kosten belaufen sich analog zu den Urnenröhren am Baum (620,00 Euro je Beisetzung). Auch hier ist ein Vorabankauf möglich.

Es entstanden lediglich Kosten für den Kauf der Röhren und den Aushub der Löcher. Alle weiteren Arbeiten wurden ehrenamtlich ausgeführt. Die Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei den Herren Bernd Brubacher, Karl-Hans Faust, Horst Kinder und Albrecht Möbus für die geleisteten Arbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Friedhofsverwaltung zum Vorabankauf analog zu den Urnenröhren am Baum zu.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 4

Anschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes in der "Wonsheimer Straße" im Bereich des Ortseingangs

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Angelegenheit Geschwindigkeitsmessgerät wurde schon mehrmals beraten.

Es fand eine erneute Begehung mit der Verbandsgemeinde, dem Landesbetrieb Mobilität und einigen Anwohnern und Ratsmitgliedern statt. Der Landesbetrieb Mobilität zeigte sich uneinsichtig, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen.

Angesichts der andauernden Problematik bezüglich der in die Ortsgemeinde einfahrenden Fahrzeuge ist angedacht, ein Geschwindigkeitsanzeigegerät innerhalb der Wonsheimer Straße im Ortseingangsbereich zu installieren.

Eine solches Geschwindigkeitsanzeigegerät dient rein der Information. Statt Strafen zu verhängen, wirkt es vorbeugend, indem es den Fahrern auf die aktuell gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam macht. Das Hauptziel ist es, Fahrzeugführern zu ermutigen, die jeweilig zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Im Bereich des Ortseingangs beträgt diese 50 km/h. Dort wo eine solches Geschwindigkeitsanzeigegerät installiert ist, kann es zu einer spürbaren Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen und trägt so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein sind bereits einige solcher Geschwindigkeitsanzeigegeräte im Einsatz. Alle Geräte stammen von der Firma DataCollect Traffic Systems GmbH. Ein aktuelles Angebot dieser Firma in Höhe von 2.438,67 € (Brutto) für ein solches Geschwindigkeitsanzeigegerät liegt bereits vor.

Finanzierung / Deckung

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine außerplanmäßige Auszahlung, gem. § 100 Abs. 1 GemHVO. Voraussetzung für eine außerplanmäßige Auszahlung ist, dass ein dringendes Bedürfnis besteht und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht.

Durch die Anschaffung entsteht kein erheblicher Jahresbetrag und es ist ein dringendes Bedürfnis eines solches Gerät am Ortseingang zu installieren auf Grund der anhaltenden Problematik.

Die Mittel für die Anschaffung werden auf folgender HHSt. bereitgestellt: 541100-082900-57320005-5711

Beschluss

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 100 Abs. 1 GemHVO auf Grund der erheblichen Bedeutung die außerplanmäßige Auszahlung.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

2.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung eine Geschwindigkeitsanzeigegerätes zu und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Anschaffung eines solchen. Falls die Anschaffung einer zusätzlichen Hinweistafel in einem überschaubaren Kostenrahmen bleibt, soll auch diese Zusatztafel angeschafft werden.

Der Beschluss ergeht einstimmig bei zwei Enthaltungen.

TOP 5

Entwicklung Sportplatz

- Sachstandsbericht -

Schule und Sportverein haben ihre Wünsche / Vorstellungen eingebracht. Seitens der OG wurden Parkplätze im oberen Bereich und ein generationsübergreifendes Spielgerät vorgeschlagen.

Herr Bürgermeister Brüchert berichtet vom Treffen der an der Nutzung des Sportplatzes Beteiligten (Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Sportvereinigung).

Seitens der VG wurde von einem Planungsbüro ein Angebot angefordert zur Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes.

Im Anschluss soll eine Zusammenkunft der VG, der Ortsgemeinde und des Sportvereins stattfinden, bei der festgelegt werden soll, welche Anregungen man umsetzen kann.

Erst dann erfolgt die Feinplanung.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis

TOP 6

Mitteilungen und Anfragen

In den Sommerferien sollen im Hof Pfeiffer wieder mittwochs- und freitagsnachmittags Spielenachmittage angeboten werden, bei denen die Kinder miteinander spielen können. Die SET wird den Hof Pfeiffer auf Vordermann bringen. Wer als Betreuer mithelfen möchte, soll sich bei der Vorsitzenden melden.

Für die Restaurierung der Eingangstür zum DGH wurden zwei Angebote abgegeben. Ein Angebot beläuft sich auf 14.700 €, das Zweite auf rd. 5.600 €. Es wird noch auf ein drittes Angebot gewartet.

Anlässlich des Römertages gab es viele positive Rückmeldungen. Man kann Alles in Allem von einer sehr gelungenen Veranstaltung sprechen. Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Unterstützern auf das herzlichste. Ein ausführlicher Bericht folgt im Amtsblatt.

Die Nachfrage, ob es in Bezug auf die Renovierung der Teufelsbrücke neue Entwicklungen gäbe, verneint die Vorsitzende.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:15 Uhr.

Unterschriften:


(Vorsitzende)


 (Schriftführer)