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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 28/2026
Gau-Bickelheim
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Niederschrift über die 17. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum: 22. Juni 2026

Ort: Rathaus Gau-Bickelheim

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr

I. Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

Gräsel, Hans

Haßlinger, Thomas

Ratsmitglieder:

Brunk, Markus

Fels, Sandra entschuldigt

Friedrich, Andreas entschuldigt

Frölich, Dieter

Groben, Manfred

Hollenbach, Peter

Dr. Janz, Johannes entschuldigt

Krollmann, Markus entschuldigt

Krollmann, Regine entschuldigt

Mayer, Frank

Noetzel, Thomas

Schnabel, Oliver

Stock, Tom

Vollmer, Martin

Werber, Anette

Zahn, Thomas

von der Verwaltung:

Dehos, Anja (VG-Verwaltung, Schriftführerin)

Vieth, Fabienne (FB 3 Bauen und nat. Lebensgrundlagen)

Rybok, Jasmin (FB 1, Finanzen)

Sonstige Anwesende:

Frau Hussain, Herr Brand (Planungsbüro mb.ingenieure)

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge; Ausbau der B420 gemeinsam mit dem Landesbetrieb Mobilität Worms

a)

Gesamtübersicht der Kosten für die Jahre 2022 - 2025 (Stand: 31.12.25)

- zur Kenntnisnahme

b

) Beitragserhebung für das Jahr 2024

- Beratung und Beschluss

c)

Beitragserhebung für das Jahr 2025

- Beratung und Beschluss

TOP 3

Bebauungsplan "Wohnmobilstellplätze" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim;

a)

Annahme des Planentwurfs

b)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 (BauGB)

- Beratung und Beschlussfassung

TOP 4

Bauangelegenheiten

a)

Errichtung eines Werbeturms am Autohof; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Kreisbauamt

b)

Errichtung einer Mobilfunkanlage am Autohof

c)

Errichtung von Trafostationen von Tesla, Ionity und Allego am Autohof

d)

Nutzungsänderung Verkaufsladen zu Praxisräumen am Rheinhessenblick

e)

Ausbau der vorhandenen Scheune in ein Wohngebäude in der Hofstatt

f)

Nachträgliche Befreiung für einen bestehenden Holzunterstand Abel-Thivant-Str.

g)

Nachträgliche Befreiung für ein bestehendes Gartenhaus in der Abel-Thivant-Str.

h)

Befreiungsantrag zum Anbau eines Vordachs am Hauseingang Gutenbergring

i)

Weitere Bauangelegenheiten

- jeweils Beratung und Beschluss

TOP 5

Zustand Wirtschaftswegebrücke an der Effenmühle

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Sachstand Glasfaserausbau

- Information

TOP 7

Neuvergabe Grabaushub Friedhof

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Handhabung Anträge auf Erweiterung der Abgrenzung der Qualtitätsweinlagen

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Ebenfalls begrüßt der Vorsitzende Frau Vieth und Frau Rybok von der VG-Verwaltung, sowie Frau Hussain und Herrn Brand vom Planungsbüro mb.ingenieure. Als Schriftführerin wird Frau Dehos von der Verbandsgemeindeverwaltung bestellt. Änderungswünsche zur Tagesordnung

werden nicht vorgebracht.

Sodann erfolgt der Eintritt in die Tagesordnung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Seitens der im Publikum anwesenden Einwohner gibt es keine Fragen, auch liegen keine schriftlichen Anfragen vor.

TOP 2 Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge; Ausbau der B420 gemeinsam mit dem Landesbetrieb Mobilität Worms

a)

Gesamtübersicht der Kosten für die Jahre 2022 - 2025 (Stand: 31.12.25)

- zur Kenntnisnahme

b)

Beitragserhebung für das Jahr 2024

- Beratung und Beschluss

c)

Beitragserhebung für das Jahr 2025

- Beratung und Beschluss

Sachdarstellung

a) Gesamtübersicht der Kosten für die Jahre 2022 – 2025 (Stand: 31.12.2025)

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim hat seit Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) bisher die LED-Umrüstung durchgeführt und abgerechnet. Auf der Liste der kurz- bis mittelfristigen Planung stand der Ausbau der B 420 mit den Bürgersteigen und der Straßenbeleuchtung aus.

Ab dem Jahr 2022 erfolgte die Straßenausbaumaßnahmen der B 420 unter Bauherrschaft und -leitung des Landesbetriebes Mobilität Worms (LBM). Der Bund führte die Maßnahme als Straßenbaulastträger der klassifizierten Bundesstraße durch. Die OG Gau-Bickelheim ist jedoch für die Unterhaltung der Bürgersteige sowie Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortslage verantwortlich und somit Kostenträger für diese Teileinrichtungen.

Für diese Maßnahme wurde bereits am 13.12.2021 das Ausbauprogramm, welches der Planung zu Grunde lag, durch den Ortsgemeinderat beschlossen.

Im Jahr 2023 wurde die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Anders wie in der damaligen Beschlussvorlage vom 13.12.2021 beabsichtigt, wurde für die Maßnahme bis heute keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge erhoben, sodass nun für das Jahr 2022 rückwirkend Beiträge erhoben werden müssen.

Die Übersicht der Kosten für die Jahre 2022 – 2025 (Stand: 31.12.2025) ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

b) Beitragserhebung für das Jahr 2024

Gem. § 8 der Satzung der OG Gau-Bickelheim zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen vom 03.06.2019 (kurz: ABS) entsteht der Beitragsanspruch mit Ablauf des 31.12. eines Jahres. Somit ist der Beitragsanspruch für das Jahr 2024 bereits zum 31.12.2024 entstanden. Die Festsetzungsfrist beträgt für Abgaben 4 Jahre, sodass die Festsetzungsfrist am 31.12.2028 endet.

Für das Jahr 2024 sind umlagefähige Kosten in Höhe von 30.573,95 € entstanden. Davon trägt die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim 10.700,88 €. Dieser Anteil entspricht dem festgesetzten Gemeindeanteil in Höhe von 35% (vgl. § 5 ABS). Somit belaufen sich die umlagefähigen Kosten bzw. Einnahmen für die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim zur Refinanzierung der bereits angefallen Kosten auf 19.873,07 € (entspricht einem Anliegeranteil von 65%).

Für die Ermittlung des Beitragssatzes wird ebenfalls die gewichtete Grundstücksfläche für das Abrechnungsgebiet benötigt. Diese beträgt 667.587,89 m².

Somit ergibt sich ein Beitragssatz für das Jahr 2024 in Höhe von 0,029768470 €/gewichtete m².

Von der Möglichkeit Vorauszahlung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag wurde kein Gebrauch gemacht.

Daher erfolgt nun die endgültige Abrechnung für das Jahr 2024

Die Aufstellung der Kosten für das Jahr 2024 kann der Gesamtübersicht für die Jahre 2022 – 2025 entnommen werden.

Der Bescheideversand ist für das Jahr 2024 ist für Ende September terminiert. Die Fälligkeit beträgt gem. § 12 der Satzung 3 Monate nach bekanntwerden. Für eine Wahrung des „Weihnachtsfriedens“ wird dabei Sorge getragen

c) Beitragserhebung für das Jahr 2025

Gem. § 8 der Satzung der OG Gau-Bickelheim zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen vom 03.06.2019 (kurz: ABS) entsteht der Beitragsanspruch mit Ablauf des 31.12. eines Jahres. Somit ist der Beitragsanspruch für das Jahr 2025 zum 31.12.2025 entstanden. Die Festsetzungsfrist beträgt für Abgaben 4 Jahre, sodass die Festsetzungsfrist am 31.12.2029 endet.

Für das Jahr 2025 sind umlagefähigen Kosten in Höhe von 64.409,44 € entstanden. Davon trägt die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim 22.543,30 €. Dieser Anteil entspricht dem festgesetzten Gemeindeanteil in Höhe von 35% (vgl. § 5 ABS). Somit belaufen sich die umlagefähigen Kosten bzw. Einnahmen für die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim zur Refinanzierung der bereits angefallen Kosten auf 41.866,14 € (entspricht einem Anliegeranteil von 65%).

Für die Ermittlung des Beitragssatzes wird ebenfalls die gewichtete Grundstücksfläche für das Abrechnungsgebiet benötigt. Diese beträgt 667.448,45 m². Die geringere gewichtete Grundstücksfläche lässt sich damit erklären, dass zum 31.12.2024 mehrere Gewerbe abgemeldet wurden. Diese Änderung kommt im Jahr 2025 zum Tragen.

Somit ergibt sich ein Beitragssatz für das Jahr 2025 in Höhe von 0,062725653 €/gewichtete m².

Die Aufstellung der Kosten für das Jahr 2025 kann der Gesamtübersicht für die Jahre 2022 – 2025 entnommen werden.

Die Festsetzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2025 erfolgt mit der Festsetzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2024 auf einem Bescheid.

Beschlussvorschlag

zu a) Zur Kenntnisnahme

zu b). Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim beschließt für das Jahre 2024 die Erhebung von endgültigen wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die gemeinsame Maßnahme „Ausbau der B 420“ mit dem Landesbetrieb Mobilität Worms

zu c) Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim beschließt für das Jahre 2025 die Erhebung von endgültigen wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die gemeinsame Maßnahme „Ausbau der B 420“ mit dem Landesbetrieb Mobilität Worms

Abstimmungsergebnis:

a) Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis

b) Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen

c) Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen

TOP 3 Bebauungsplan "Wohnmobilstellplätze" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim;

a) Annahme des Planentwurfs

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 (BauGB)

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

a) Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim hat in seiner Sitzung vom 18.12.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.10.2025 hat der Ortsgemeinderat die Planungsleistung für das Aufstellungsverfahren an das Planungsbüro mb.ingenieure aus Rockenhausen beschlossen. Der ausgefertigte Planentwurf ist anliegend beigefügt und wird von Frau Hussain vom Planungsbüro vorgestellt. Daraufhin ist die Annahme des Planentwurfs vom Ortsgemeinderat zu beschließen.

b) Im weiteren Verfahren ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Aussprache:

Frau Hussain stellt den Bebauungsplanentwurf vor. Auf Nachfrage aus dem Rat begründet sie die Ausweisung des nördlichen Bereichs mit der bereits existierenden Halle als Dorfgebiet und den südlichen Bereich mit den Wohnmobilstellplätzen als Sondergebiet Wohnmobilstellplatz.

Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt über den bestehenden Wirtschaftsweg entlang der Bahn, der als solcher erhalten bleibt. Der Betreiber des Wohnmobilstellplatzes übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für den Wirtschaftsweg bis zur Einmündung in das B-Plangebiet.

Der bestehende, seitlich verlaufende Entwässerungsgraben bleibt ebenfalls bestehen. Bezüglich der Lage im Überschwemmungsgebiet, gibt es gem. Rücksprache mit den zuständigen Behörden keinen Konflikt, da keine baulichen Veränderungen bzw. keine Mehrversieglung erfolgt. Daher sind auch keine zusätzlichen Ausgleichsflächenmaßnahmen erforderlich.

Die bereits im Vorfeld beschlossenen Vorgaben des Gemeinderats wurden eingearbeitet, so dass auf dem Stellplatz keine Dauercamper zugelassen werden und es zu keiner weiteren Versiegelung kommt.

Der Flächennutzungsplan der VG wird parallel seitens der Verbandsgemeindeverwaltung angegangen. Nach Offenlage des B-Planentwurfes werden eventuell eingegangene Stellungnahmen im Rat behandelt.

Beschlussvorschlag

a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des vorgestellten Planentwurfs

b) Der Ortsgemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

a) Der Beschlussvorschlag wird bei einer Enthaltung angenommen

b) Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 4 Bauangelegenheiten

a) Errichtung eines Werbeturms am Autohof; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Kreisbauamt

Die Ortsgemeinde hatte das Einvernehmen zur Errichtung eines Werbeturms versagt, Das Kreisbauamt hat das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.

b) Errichtung einer Mobilfunkanlage am Autohof

Der Bauherr wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung um nähere Informationen gebeten. Da es sich um eine mobile Anlage handelt, ist diese genehmigungsfrei. Das Kreisbauamt hat dies bestätigt.

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.

c) Errichtung von Trafostationen von Tesla, Ionity und Allego am Autohof

Die Ortsgemeinde hat den Antragssteller um weitere Details zur Planung gebeten. So muss u. A. sichergestellt werden, dass die geplanten Stationen auch auf dem Gelände des Autohofes und nicht auf den gemeindeeigenen Wirtschaftswegen aufgestellt werden. Bisher kamen dazu keine weiteren Informationen, weshalb eine Bearbeitung zurückgestellt wurde.

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.

d) Nutzungsänderung Verkaufsladen zu Praxisräumen am Rheinhessenblick

Der Eigentümer hat für einen der Läden eine Nutzungsänderung beantragt. Es sollen darin künftig Praxisräume eingerichtet werden. Es sind keine baulichen Änderungen vorgesehen.

Beratung und Beschluss:

Nach kurzer Beratung wird dem Antrag zur Nutzugsänderung zugestimmt. Der Beschluss ergeht einstimmig.

e) Ausbau der vorhandenen Scheune in ein Wohngebäude in der Hofstatt

Bei dem Bauvorhaben soll eine vorhandene Scheune zum Wohngebäude ausgebaut werden. Die Unterlagen zum geplanten Ausbau lagen den Ratsmitgliedern vor. Benötigte Stellplätze werden noch nachgewiesen.

Beratung und Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu. Der Beschluss ergeht einstimmig.

f) Nachträgliche Befreiung für einen bestehenden Holzunterstand Abel-Thivant-Str.

g) Nachträgliche Befreiung für ein bestehendes Gartenhaus in der Abel-Thivant-Str.

Die als Anwohner bzw. nahe Anverwandte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brühl“ betroffenen Ratsmitglieder Markus Brunk, Dieter Frölich, Frank Mayer, Martin Vollmer und Annette Werber sowie Ortsbürgermeister Vollmer rücken vom Tisch zurück. Es verbleiben 6 stimmberechtigte Ratsmitglieder. Beigeordneter Gräsel übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz.

Die Unterlagen zu den geplanten Bauvorhaben lagen dem Gemeinderat vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Abweichung von B-Plan zu erlauben. Ob eine zusätzliche Erlaubnis der direkten Nachbarn ebenfalls nötig ist, obliegt der Prüfung durch das Kreisbauamt.

Beratung und Beschluss:

Zu f) Der Ortsgemeinderat stimmt der Abweichung vom B-Plan bei einer Enthaltung zu.

Zu g) Der Ortsgemeinderat stimmt der Abweichung vom B-Plan bei einer Enthaltung zu.

Die o.g. Ratsmitglieder sowie Ortsbürgermeister Vollmer kehren an den Tisch zurück.

Ortsbürgermeister Vollmer übernimmt wieder den Vorsitz.

h) Befreiungsantrag zum Anbau eines Vordachs am Hauseingang Gutenbergring

Die als Anwohner bzw. nahe Anverwandte betroffenen Ratsmitglieder Markus Brunk, Dieter Frölich, Anette Werber und Thomas Zahn rücken vom Tisch zurück.

Die Unterlagen zu den geplanten Bauvorhaben lagen dem Gemeinderat vor.

Beratung und Beschluss:

Nach kurzer Beratung wird dem Befreiungsantrag zugestimmt, jedoch mit der Auflage, dass das Vordach eine maximale Tiefe von 2 Metern ausweist.

Der Beschluss ergeht einstimmig mit einer Enthaltung.

Die o.g. Ratsmitglieder kehren an den Tisch zurück.

i) Weitere Bauangelegenheiten

Es liegen keine Anfragen zu weiteren Bauangelegenheiten vor.

TOP 5 Zustand Wirtschaftswegebrücke an der Effenmühle

- Beratung und Beschluss -

Wie bereits in der letzten Ratssitzung v. 04.05.26 mitgeteilt, musste die Wirtschaftswegebrücke wg. ihres schlechten Allgemeinzustandes für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Bei einem Vororttermin am 05.05.26 erläuterte der Prüfingenieur dem Ortsbürgermeister und dem 2. Beigeordneten die Gründe für die Sperrung. Zwischenzeitlich konnte eine sichere Passage für Fußgänger abgesteckt werden.

Die Brücke wird künftig im halbjährlichen Turnus untersucht, um sicher zu gehen, dass die Nutzung für Fußgänger zumindest mittelfristig gefahrlos möglich bleibt.

Langfristig wird die Brücke aber ausfallen, sofern keine größeren Maßnahmen ergriffen werden.

Um dem Rat eine grobe Entscheidungshilfe der Möglichkeiten zu geben, haben wir den Prüfingenieur um eine erste Grobkalkulation gebeten, die den Ratsmitgliedern vorlag.

Er hat 3 Varianten kalkuliert:

Variante 1: Ersatzneubau aus Stahlbeton / Spannbeton, geeignet für Fahrzeuge wie ursprünglich zugelassen ca. € 320.000,--

Variante 2: Instandsetzung und Verstärkungsplatte auf vorhandener Gewölbebrücke ca. € 145.000,-- bis 170.000,--

Variante 3: Ersatzneubau aus Stahlbeton /Spannbeton, nur als Fußgängerbrücke ca. € 170.000,--

Preise jeweils inkl. MWST, jedoch ohne Planungskosten. Kosten für einen eventuellen Abriss sind ebenfalls nicht enthalten.

Auf dieser Basis sollen sich die Fraktionen zunächst intern eine Meinung bilden, ob eine Brücke an dieser Stelle erforderlich ist und wenn ja welche Version.

Im Fall einer positiven Entscheidung müsste durch ein spezielles Ingenieurbüro eine genauere Kalkulation erfolgen und die Maßnahme dann in den Haushalt 2027/28 aufgenommen werden.

Vorab wird der Landwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung v. 29.06. darüber beraten, ob aus Sicht der Landwirtschaft diese Brücke weiter erforderlich ist.

Dann muss die Angelegenheit wieder in den Rat.

Beratung:

Die Ortsgemeinde wird zunächst den Bedarf und das Interesse an der Brücke weiter prüfen. Hierzu soll im Landwirtschafts- und Weinbauausschuss abgefragt werden, welche Bedeutung die Brücke für die landwirtschaftliche Nutzung hat. Zudem werden Gespräche mit Anliegern sowie weiteren potenziell betroffenen Dritten geführt, um deren Interesse an einer Nutzung oder einer möglichen finanziellen Beteiligung zu ermitteln. Parallel dazu soll geprüft werden, ob für eine Sanierung oder einen Neubau Fördermittel bzw. Zuschüsse beantragt werden können. Ebenso ist zu klären, wer letztlich für die Finanzierung verantwortlich wäre.

Offen ist, welche bestehenden Leitungen und vertraglichen Regelungen betroffen sind. Im Bereich der Brücke verlaufen Strom- und Wasserleitungen. Daher müssen mögliche Interessen und bestehende Vereinbarungen mit betroffenen Eigentümern, Versorgern und weiteren Beteiligten geprüft werden.

Im Rat wurde angeregt, die Kosten der verschiedenen Handlungsoptionen vollständiger gegenüberzustellen. Insbesondere sollen mögliche Abriss- und Entsorgungskosten bei den Varianten berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass sich die Situation verschärfen könnte, falls sich der Zustand der Brücke weiter verschlechtert. In diesem Fall droht eine vollständige Sperrung. Für einen möglichen Neubau wurde eine Bauzeit von mehreren Jahren genannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und ist sich einig, dass zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt werden muss, damit ggf. bei einer positiven Entscheidung Mittel im Haushalt 2027 berücksichtigt werden können.

TOP 6 Sachstand Glasfaserausbau

- Information

Sachdarstellung:

Die Firma AGT als Subunternehmen der GerCotronic sind derzeit noch dabei, die restlichen Straßenquerungen bzw. Asphaltarbeiten in Bürgersteigen zu Ende zu bringen.

Parallel werden von der Firma JOA weiter die Hausanschlüsse in die Häuser gelegt und aktiviert.

Ab KW27 sollen im Bereich der Verteilerkästen (NVT) 17 (Bahnhofstraße 1 – 15, Burggasse und Brühlgasse) und 18 (Am Römer, Kreuzgasse teilweise, hintere Schmalzgasse, Schmalzgasse, Untergasse, Kimmelgasse) noch anstehende Reklamationen behoben werden, damit diese Straßenzüge dann abgenommen werden können. Wie schon informiert, werden die Längsleitungen in der Wallertheimer Straße und Wöllsteiner Straße im Spülbohrverfahren in geschlossener Bauweise eingebracht, sodass nur die eigentlichen Hausanschlüsse mit offener Grube erfolgen.

Entsprechende Absprachen mit den Anwohnern werden derzeit getroffen.

Im gesamten Ortsgebiet werden noch nachträglich bestellte Hausanschlüsse sowie Markierungssonden eingebracht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7 Neuvergabe Grabaushub Friedhof

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung:

Der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister, der Firma Herzog ist zum 31.05.26 ausgelaufen.

Aufgrund des Auftragsvolumens mussten die Arbeiten ausgeschrieben werden. Die Fachabteilung berechnete den Bedarf für die Dauer von 5 Jahren und erstellte ein entsprechendes Leistungsverzeichnis. Die Submission erfolgte am 09.06.26.

Insgesamt haben 3 Bieter ein wertbares Angebot abgegeben.

Die Auswertung der Angebote lag den Ratsmitgliedern vor.

Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Herzog mit einem Angebotspreis von 54287,80 Euro brutto.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags an die Fa. Herzog zum Angebotspreis von 54287,80 €.

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 8 Handhabung Anträge auf Erweiterung der Abgrenzung der Qualtitätsweinlagen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung:

Es liegen 2 Anträge von örtlichen Winzern vor, die aktuelle Abgrenzung der Qualitätsweinlagen in der Gemarkung Gau-Bickelheim um die beantragten Parzellen zu erweitern.

Die Entscheidung über diese Anträge erfolgt von der Schutzgemeinschaft Rheinhessen auf Empfehlung des örtlichen Weinlagenausschusses.

Da es in Gau-Bickelheim keinen Weinlagenausschuss mehr gibt, soll diese Empfehlung nach Abstimmung mit dem Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd in Alzey durch den existierenden Landwirtschafts- und Weinbauausschuss, welcher vom Ortsbürgermeister als Weinlagenausschuss eingesetzt wird, getroffen werden.

Dies auch in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Wendelsheim, die analog vorgeht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ist mit der genannten Vorgehensweise einverstanden und delegiert die Entscheidung über eine Empfehlung an den Landwirtschafts- und Weinbauausschuss, der am 29.06.26 tagt.

Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei 1 Enthaltung

TOP 9 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

Die Ausschreibung für die Pflaster- und Infrastrukturarbeiten auf dem Friedhof wurde zwischenzeitlich auf dem Vergabeportal eingestellt. Es handelt sich um das erste Pilotprojekt der neuen Zusammenarbeit der Vergabestellen der VG Wöllstein mit der VG Sprendlingen-Gensingen. Daher kam es bis zur Einstellung zu Verzögerungen, weshalb die Submission der Angebote erst am 30.06. erfolgt. Die Auftragsvergabe ist daher nicht wie ursprünglich geplant schon in der aktuellen Gemeinderatssitzung möglich. Der Rat trifft sich zur Auftragsvergabe in einer Sondersitzung am 06.07.26

Die nächste Sitzung des Landwirtschaftsausschusses findet am 29.06.26 statt.

Der 2. Beigeordnete Thomas Haßlinger hat zusammen mit dem beauftragten Ing. Büro Veriditas das Konzept für die geplante Streuobstwiese auf dem Johannisrech überarbeitet.

Eine zügige Bearbeitung durch die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung vorausgesetzt kann im Herbst bepflanzt werden.

Heute ist der Aktionstag „Kommunen am Limit“, der auf die allgemeine Finanznot der Landkreise, Städte und Gemeinden aufmerksam machen soll.

Der TOP E-Car-Sharing wird in einer der nächsten Ratssitzungen nachgeholt.

Die Sondersitzung des Rates mit Verbandsbürgermeister Brüchert wird nach Ende der Sommerpause verschoben.

Der 1. Beigeordnete Hans Gräsel ist noch in Verhandlung mit der Verkehrsbehörde bei der VG bezüglich Möglichkeiten zur Reduzierung der Einfahrtgeschwindigkeit in den Ort aus Richtung Wöllstein, vor der Querungshilfe am Netto.

Der Zuschussantrag der VG zur Sanierung der Turnhalle zusammen mit der Ortsgemeinde wurde zurückgewiesen. Die Ortsgemeinde ist in Verhandlung mit VG und ADD über die weitere Vorgehensweise.

Der Zuschussantrag der Ortsgemeinde zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses hat nach wie vor gute Chancen. Die Ortsgemeinde hofft auf eine Entscheidung bis zum Herbst.

Die Baugenehmigung von der Kreisverwaltung liegt bereits vor. Eine Nutzung des DGH im bisherigen Rahmen wird auf jeden Fall noch bis Fastnacht 2027 möglich sein.

Am 29.06.26 um 19.00 Uhr findet im DGH eine öffentliche Veranstaltung zum Thema IT-Sicherheit mit dem Titel „Mit dem Smartphone unterwegs - Schutz und Vorsorge“ statt. Alle Bürger sind herzlich eingeladen.

Im Eichbaum auf dem Römer vor dem DGH wurden Nester des Eichenprozessionsspinners entfernt. Kleinere Eichbäume z.B. auf dem Parkplatz vor dem Sportplatz wurden vorsorglich mit dem biologischen Mittel „Bazillus thuringensis“ behandelt.

Der kleine Personalüberschuss über dem regulären Stellenschlüssel in der Kita Weltentdecker wurde durch Urlaubs- und Krankheitstage ausgeglichen und somit von der Kreisverwaltung voll ersetzt. Der Gemeinde sind keinerlei Mehrkosten entstanden.

Aufgrund der unzuverlässigen Leerungsintervalle des Kleidercontainers am Sportplatz durch den Betreiber und der damit verbundenen regelmäßigen „Vermüllung“ des Umfeldes wurde der Container von der Ortgemeinde gekündigt. Stattdessen sollen zentral auf dem Gelände des Wertstoffhofes in Wöllstein Kleidercontainer für alle Ortsgemeinden aufgestellt werden.

Bis dahin kann auch noch der Kleidercontainer am Netto genutzt werden.

An den Wirtschaftswegen sind durch die Windradbetreiber noch kleinere Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Bis dahin wird die entsprechende Bürgschaft einbehalten.

Die „Stolpersteine“ auf dem Römer zum Gedenken an die vertriebenen jüdischen Mitbürger werden in ein europäisches Verzeichnis integriert.

Zwischenzeitlich wurden an allen Autobahnbrücken und –unterführungen die sogenannten „Cattle-Crids“ installiert, die eine Passage von mit der afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweinen verhindern soll. Die Passage mit Pferden gestaltet sich allerdings schwierig.

Das Planungsbüro wurde dazu bereits von betroffenen Pferdehaltern kontaktiert. Derzeit ist in Gau-Bickelheim der Übergang an der Autobahnbrücke zur Kläranlage „pferdefreundlich“, da dort ein Feldweg um den „Cattle-Crid“ herumführt.

Anfragen:

An der Bushaltestelle befindet sich ein toter Baum – der Baum wird von der Ortsgemeinde zeitnah entfernt. Wegen des zu kleinen Pflanzbeetes ist eine Baumneupflanzung nicht sinnvoll sondern es wird voraussichtlich ein Strauch gepflanzt, der auch den Busverkehr nicht behindert.

Der Pflegezustand des Grünbeetes um das EWR-Stromhäuschen in der Max-Planck-Str. wird moniert. Zuständig ist hier das EWR als Grundstückseigentümer. Die Ortsgemeinde hat Interesse an der Übernahme einer Teilfläche und nimmt den aktuellen Zustand zum Anlass, Gespräche mit dem Eigentümer zu führen.

Ein Ratsmitglied weist auf tote Äste auf dem Friedhofsgelände hin, die eine Gefahr darstellen könnten. Die Ortsgemeinde klärt mit der für die Baumpflege beauftragte Firma, warum diese Äste noch nicht gemeldet/entfernt wurden.

Mehrere Ratsmitglieder monieren die immer wieder vorkommenden Müllablagerungen an den Glascontainern. In einem Fall konnte letztens eine im Ort beschäftigte Firma als Verursacher ermittelt werden. Hier soll die Videoüberwachung wieder verstärkt eingesetzt werden.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)