Zur Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Wendelsheim am Donnerstag, den 05.09.2024 um 19.00 Uhr lade ich Sie hiermit gem. § 14 Abs. 1 S. 5 Nr. 3a Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG) in der derzeit gültigen Fassung in das Feuerwehrgerätehaus Wendelsheim, Am Sportplatz 1, 55234 Wendelsheim
ein.
| Tagesordnung | |
| 1. | Wahl eines Wehrführers |
Wahlvorschläge für die Wahl eines Wehrführers können auch vor dem Wahltag schriftliche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein eingereicht werden. Für die Wahl berechtigt sind neben den Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Wendelsheim auch Angehörige der Jugendfeuerwehr der örtlichen Feuerwehreinheit Wendelsheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.