Zur Wahl der Wehrführung und der stv. Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Eckelsheim am Dienstag, den 13.08.2024 um 19.00 Uhr, lade ich Sie hiermit gem. § 14 Abs. 1 S. 5 Nr. 3a Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG) in der derzeit gültigen Fassung in das Feuerwehrgerätehaus Eckelsheim, Bellerkirchstr. 8, 55599 Eckelsheim
ein.
| Tagesordnung | |
| 1. | Wahl eines Wehrführers |
| 2. | Wahl von stv. Wehrführern |
Wahlvorschläge für die Wahl eines Wehrführers und der stv. Wehrführung können auch vor dem Wahltag schriftliche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein eingereicht werden. Für die Wahl berechtigt sind neben den Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Eckelsheim auch Angehörige der Jugendfeuerwehr der örtlichen Feuerwehreinheit Eckelsheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.