- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 04. Juni 2025 |
| Ort: | Rathaus Stein-Bockenheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Jahn, Thorsten
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Lenz, Torsten
2. Beigeordneter Dexheimer, Hermann
Ratsmitglieder:
Ebner, Swen
Eckstein, Eva
| Gillmeister, Dorothea | entschuldigt |
Klein, Jörg
Mannuß, Silke
Scharbach, Ernst
Schmidt, Franz
Schön, Ernst
| Sichelschmidt, Björn | Entschuldigt |
Steitz, Christian
| Sonstige Anwesende: | Saskia Sternberg |
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Festlegung der Hebesätze der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim für 2025 / 2026 |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 3 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit Investitionsprogramm 2025/2026 ff. |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 4 | Jahresrechnung 2019 - Entlastungserteilung |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 5 | Jahresrechnung 2020 - Entlastungserteilung |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 6 | Jahresrechnung 2021 - Entlastungserteilung |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 7 | Bauantrag gem. § 66 LBauO |
| Errichtung EFH mit Garage und Carport | |
| - Information des Gemeinderates - | |
| TOP 8 | Nässeerscheinung im Bereich Pumpenhaus Breite Gasse |
| - Sachstandsbericht - | |
| TOP 9 | Neubaugebiet "Am Langen Graben II" |
| - Sachstandsbericht - | |
| TOP 10 | Anschaffung eines Elektro-Lastentransporters |
| TOP 11 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Thorsten Jahn eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Erstellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Als Schriftführerin wird Frau Sternberg bestellt. Einwände zur Tagesordnunge
bestehen nicht, ebenfalls zum Protokoll der letzten Sitzung.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
TOP 2 Festlegung der Hebesätze der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim für 2025 / 2026
TOP 2 wurde gestrichen.
TOP 3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit Investitionsprogramm 2025/2026 ff.
Sachdarstellung:
Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2025 / 2026 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt gemäß Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2025 einstimmig dem Gemeinderat den Haushalt anzunehmen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 19. Mai – 02. Juni 2025 zur Einsicht durch die Einwohner aus. Vorschläge seitens Einwohner wurden nicht eingereicht.
Beschlussantrag:
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen und der oben genannten Sachdarstellung, beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes samt Anlagen 2025 / 2026 und des Investitionsprogramms 2025 / 2026 und später
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 4 Jahresrechnung 2019 - Entlastungserteilung
Beschlussantrag:
Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder empfehlen dem Ortsgemeinderat die geprüfte „Jahresrechnung 2019“ der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim zum 31.12.2019 mit der festgestellten Bilanzsumme von 4.418.623,07 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 71.329,00 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 145.425,40 € zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung sind hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Da die vorgelegte Jahresrechnung sowohl formell- als auch materiell rechtlich ordnungsgemäß erstellt wurde, sind die Voraussetzungen gegeben, der Verwaltung die Entastung zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat wird gebeten, nachträglich alle überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu bewilligen.
| Beschlussvorschlag: | |
| 1) | Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.12.2024 gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis. |
| 2) | Der Ortsgemeinderat bewilligt alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Soweit für diese keine Genehmigungen durch den Ortsgemeinderat vorlagen, werden diese nachträglich gemäß § 100 Abs. 1 GemO erteilt. |
| 3) | Der Ortsgemeinderat erteilt gemäß § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung. |
| 4) | Er beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2019. |
| Abstimmung | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nachträglich zu bewilligen. |
| einstimmig | |
| 2. | Der Ortsgemeinderat erteilt § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung. |
| einstimmig | |
| 3. | Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2019 |
| einstimmig | |
TOP 5 Jahresrechnung 2020 - Entlastungserteilung
Beschlussantrag:
Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder empfehlen dem Ortsgemeinderat die geprüfte „Jahresrechnung 2020“ der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim zum 31.12.2020 mit der festgestellten Bilanzsumme von 4.596.975,04 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 99.786,15 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 98.071,00 € zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung sind hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Da die vorgelegte Jahresrechnung sowohl formell- als auch materiell rechtlich ordnungsgemäß erstellt wurde, sind die Voraussetzungen gegeben, der Verwaltung die Entastung zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat wird gebeten, nachträglich alle überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu bewilligen.
| Beschlussvorschlag: | |
| 1) | Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2025 gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. |
| 2) | Der Ortsgemeinderat bewilligt alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Soweit für diese keine Genehmigungen durch den Ortsgemeinderat vorlagen, werden diese nachträglich gemäß § 100 Abs. 1 GemO erteilt. |
| 3) | Der Ortsgemeinderat erteilt gemäß § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung. |
| 4) | Er beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2020. |
| Abstimmung | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nachträglich zu bewilligen. |
| einstimmig | |
| 2. | Der Ortsgemeinderat erteilt § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung. |
| einstimmig | |
| 3. | Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2020 |
| einstimmig | |
TOP 6 Jahresrechnung 2021 - Entlastungserteilung
Beschlussantrag:
Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder empfehlen dem Ortsgemeinderat die geprüfte „Jahresrechnung 2021“ der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim zum 31.12.2021 mit der festgestellten Bilanzsumme von 4.694.793,70 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 33.474,45 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 399.187,83€ zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundlage seiner Entscheidung sind hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.
Da die vorgelegte Jahresrechnung sowohl formell- als auch materiell rechtlich ordnungsgemäß erstellt wurde, sind die Voraussetzungen gegeben, der Verwaltung die Entastung zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat wird gebeten, nachträglich alle überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu bewilligen.
| Beschlussvorschlag: | |
| 1) | Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2025 gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis. |
| 2) | Der Ortsgemeinderat bewilligt alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Soweit für diese keine Genehmigungen durch den Ortsgemeinderat vorlagen, werden diese nachträglich gemäß § 100 Abs. 1 GemO erteilt. |
| 3) | Der Ortsgemeinderat erteilt gemäß § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung. |
| 4) | Er beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2021. |
| Abstimmung | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nachträglich zu bewilligen. |
| einstimmig | |
| 2. | Der Ortsgemeinderat erteilt § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung. |
| einstimmig | |
| 3. | Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2021 |
| einstimmig | |
TOP 7 Bauantrag gem. § 66 LBauO
Errichtung EFH mit Garage und Carport
- Information des Gemeinderates -
Es handelt sich um einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Carport. Dabei wird die Baugrenze überschritten. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister ist gemeinsam mit den Beigeordneten der Empfehlung der Verwaltung gefolgt. Der Gemeinderat ist hierrüber informiert worden.
Es herrscht Einvernehmen im Rat, dass bei künftigen Abweichungsanträgen im Neubaugebiet grundsätzlich keine Zustimmung erteilt wird.
TOP 8 Nässeerscheinung im Bereich Pumpenhaus Breite Gasse
- Information des Gemeinderates -
Herr Jahn gibt dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand weiter: Ein Anwohner hat einen Antrag auf Rückbau des vorhandenen Schuppens gestellt. Im gleichen Zuge soll ein neuer Anbau entstehen. Der Architekt hat über die Verwaltung eine Anfrage gestellt. Grundsätzlich spricht hier nichts dagegen. Spätere mögliche Regressansprüche müssen allerdings ausgeschlossen werden.
Bei Vorliegen des schriftlichen Antrages entscheidet der Rat.
TOP 9 Neubaugebiet "Am Langen Graben II"
- Information des Gemeinderates -
Laut Herrn Jahn wurden zwei Notartermine kurzfristig abgesagt, die Nachfrage bleibt groß, aktuell sind 8 Bauplätze verkauft.
TOP 10 Anschaffung eines Elektro-Lastentransporters
Sachdarstellung
Die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim hat aktuell zwei geringfügig Beschäftigte Angestellte, die für die Pflege und Unterhaltung der Gemeindeanlagen verantwortlich sind. Hierzu zählen u. a. Heckenrückschnitte, Friedhöfe, Spielplätze, Geländer der Gemeindehalle sowie alle öffentlichen Flächen.
Derzeit nutzen beide Angestellte ihre privaten Fahrzeuge, um zum Beispiel die Müllbehälter und die Hundekotbehälter zu leeren oder um die Heckenrückschnitte von A nach B zu transportieren.
Um dies künftig zu vermeiden, soll die Ortsgemeinde ein eigenes Fahrzeug anschaffen, welches für sämtliche Tätigkeiten und Aktivitäten innerhalb der Ortsgemeinde nutzbar ist.
Im Bauausschuss wurde über die Anschaffung bereits ausführlich diskutiert. Es besteht Einigung, dass ein Elektrofahrzeug angeschafft werden soll. Mit Unterstützung des Bauausschusses wurde folgendes Fahrzeug herausgesucht:
E-Fahrzeug CARGO Runner BIG POWER. Es liegt ein Angebot von der Firma Landtechnik Schmitt aus 97334 Sommerach vor. Demnach kostet das Fahrzeug 4.470 Euro. Das Angebot liegt dem Gemeinderat per Mail vor.
Die Verwaltung prüft aktuell noch die Förderfähigkeit der Anschaffung.
Beratung
Es soll noch ein Abstimmungsgespräch mit der OG Siefersheim stattfinden. Die OG Siefersheim möchte sich ebenfalls ein entsprechendes Fahrzeug anschaffen. Ggf. sind kostenmäßige Synergieeffekte zu nutzen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des vorgenannten Fahrzeuges.
Sollte es wider Erwarten Probleme bei der Bestellung des Fahrzeuges geben, bevollmächtigt der Rat den Ortsbürgermeister, ein adäquates Fahrzeug in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss bis zu einem Endpreis in Höhe von 5.000 Euro zu bestellen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 11 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Eine Anwohnerin hat bei der Verwaltung um Errichtung eines zweiten Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Wendelsheimer Weg – Waldstraße gebeten. Es findet ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit dem Ordnungsamt statt. |
| 2. | Bei sehr vielen Grundstücken sind die Gehwege und Wasserrinnen wieder stark mit Unkraut bewachsen. Die betroffenen Grundstücksbesitzer sollen direkt vom Ordnungsamt angeschrieben werden. Die Thematik wird beim Vor-Ort-Termin zu Punkt 1 mit abgearbeitet. |
| 3. | Die Kooperationsvereinbarung mit Westconnect in Sachen Glasfaserausbau ist geschlossen. |
| Bis Ende Juli sollte der weitere Fahrplan stehen. Nächste Schritte sind die Terminierung einer Bürgerversammlung. | |
| 4. | Wiederkehrende Beiträge sollten schon seit mehreren Jahren in Stein-Bockenheim erhoben werden. Herr Jahn wird gebeten auf der Verwaltung nachzufragen. |
| 5. | Der Wasserablaufschacht in der Waldstraße muss ausgebaggert werden. |
| 6. | Die Ferienspiele finden in der ersten Ferienwoche statt. Aktuell ist nur noch ein funktionsfähiger Schirm vorhanden. Ggf. können noch 2 Schirme gekauft werden. Es werden Angebote eingeholt. Herr Lenz wird ermächtigt ein Pavillon 6x3 Meter anzuschaffen. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Thorsten Jahn den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:40 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführerin) |