- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 16. Juni 2026 |
| Ort: | Gumbsheim Ratssaal der OG |
| Beginn: | 19:02 Uhr |
| Ende: | 20:56 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Eich, Rudi
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Dexheimer, Gunter
2. Beigeordnete Unverzagt, Anne Esther
Ratsmitglieder:
Dexheimer, Laura
Hilterhaus, Martina
Hubrich, Axel
Schmahl, Julian
Schmahl, Lothar
Schröder, Nils
Schultheiß, Gernot — entschuldigt
Sitzius, Kerstin
Staßen-Centmayer, Marina
Trautwein, Dorothee
Sonstige Anwesende:
Alexandra Geib, zugleich Schriftführerin
| Tagesordnung | |
| TOP 1 | Erneuerung der Beleuchtung am Brunnenplatz |
| - Beschlussfassung - | |
| TOP 2 | Neubaugebiet "Südlich der Wöllsteiner Straße" |
| - Sachstandsmitteilung - | |
| TOP 3 | Backhausgasse; Ausführungsarbeiten und Bauzeitenplan - Sachstandsmitteilung - |
| - Sachstandsmitteilung - | |
| TOP 4 | Parkbuchten und Geschwindigkeitsreduzierung Hauptstraße/Wöllsteiner Straße |
| - Sachstandsmitteilung - | |
| TOP 5 | Sondervermögen |
| - Sachstandsmitteilung - | |
| TOP 6 | Rückbau von Altkabeln Windpark |
| - Beschlussfassung - | |
| TOP 7 | Förderantrag "Friedhof"; Ablehnung; weitere Vorgehensweise |
| - Beschlussfassung - | |
| TOP 8 | Unterrichtung des Gemeinderates über einen Eilentscheid gemäß § 48 GemO Rheinland-Pfalz; Auftragsvergabe RLT-Anlage Gemeindehalle |
| TOP 9 | Baumaßnahme Gemeindehalle - Sachstandsmitteilungen |
| a) RLT-Anlage | |
| b) Umsetzung Lautsprecherkonzept | |
| c) Instandhaltungsarbeiten Heizung und Sanitär | |
| TOP 10 | Antrag zur Rebgeländeabgrenzung (Pflanzrechte); Unterrichtung |
| TOP 11 | Menhirplatz; Sachstand der Projektplanung |
| TOP 12 | Mitteilungen und Anfragen |
I. Öffentlicher Teil
Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Anschließend bestellt der Ortsbürgermeister Frau Alexandra Geib von der Verbandsgemeindeverwaltung zur Schriftführerin. Als Zuhörer nehmen drei Einwohner an der Sitzung teil. Einwendungen oder Ergänzungswünsche zur vorgelegten Tagesordnung bestehen nicht.
TOP 1 Erneuerung der Beleuchtung am Brunnenplatz
- Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Im Bereich des Brunnenplatzes bestand ursprünglich eine Beleuchtungsanlage mit zwei Leuchtpunkten. Eine der Leuchten wurde durch einen Verkehrsunfall beschädigt und in der Folge entfernt. Die zweite Leuchte befindet sich im ungeschützten Zufahrtsbereich der Brunnengasse und ist dort ebenfalls einer erhöhten Beschädigungsgefahr ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wurde die Beleuchtungssituation am Brunnenplatz grundlegend überprüft. Ziel ist nicht lediglich die Wiederherstellung der bisherigen Beleuchtung, sondern eine nachhaltige Verbesserung der Ausleuchtung sowie eine gestalterische Aufwertung des zentralen Platzbereiches der Ortsgemeinde.
Die vorgesehenen Standorte der neuen Beleuchtungskörper wurden bereits im Rahmen eines Ortstermins gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates erörtert und grundsätzlich abgestimmt. Die bisherigen Standorte wurden dabei bewusst hinterfragt und neu bewertet. Insbesondere befand sich die zwischenzeitlich entfernte Leuchte im Bereich einer Garagenzufahrt, während die verbliebene Leuchte im unmittelbaren Zufahrtsbereich der Brunnengasse steht. Die nun vorgesehenen Standorte versprechen eine bessere Ausleuchtung des Platzes und reduzieren gleichzeitig das Risiko zukünftiger Beschädigungen.
Die Vorarbeiten, Erhebungen und Abstimmungen zur Neuplanung der Beleuchtung wurden maßgeblich durch die Ratsmitglieder Nils Schröder unterstützt.
Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurden durch Ratsmitglied Schröder mehrere Unternehmen kontaktiert und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Neben den Firmen BF Gebäudeservice & Dienstleistungen GmbH und Elektro Funke bestand bei den weiteren angefragten Unternehmen kein Interesse an der Ausführung der Maßnahme beziehungsweise an der Abgabe eines Angebotes. Die Ortsgemeinde muss daher davon ausgehen, dass die vorliegenden Angebote die derzeitige Marktsituation realistisch abbilden.
Für die Umsetzung liegen Angebote der Firma BF Gebäudeservice & Dienstleistungen GmbH sowie der Firma Elektro Funke vor.
Die Firma BF Gebäudeservice & Dienstleistungen GmbH übernimmt die erforderlichen Tiefbauarbeiten einschließlich der Herstellung der Kabelgräben, der Fundamente für die Hauptleuchten, der Absandung der Stromleitungen, der Entsorgung überschüssigen Erdmaterials sowie der Wiederherstellung der betroffenen Flächen.
Die Firma Elektro Funke bietet die Lieferung und Montage der vorgesehenen Beleuchtungsanlage einschließlich der Mastleuchten und Bodeneinbaustrahler zur Anleuchtung der vorhandenen Bäume an.
Seitens der Ortsgemeinde wird die Ausführung der Hauptleuchten mit einer Leistung von 25,4 Watt empfohlen. Diese Leuchten gewährleisten eine bessere und gleichmäßigere Ausleuchtung des Brunnenplatzes und fügen sich zugleich optisch hochwertig in das Erscheinungsbild des Platzes ein. Die alternativ angebotenen Leuchten entsprechen eher klassischen Park- oder Wegeleuchten und erscheinen für den zentralen Platzbereich gestalterisch weniger geeignet.
Die zusätzlich angebotenen Poller- beziehungsweise Pilzleuchten sollen nicht umgesetzt werden. Aus Sicht der Ortsgemeinde wird die gewünschte Ausleuchtung bereits durch die beiden Hauptleuchten in Verbindung mit den Bodeneinbaustrahlern erreicht. Hierdurch können zusätzliche Investitions- und Unterhaltungskosten vermieden werden.
Die Hauptleuchten sollen gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung geschaltet werden und damit der vorhandenen Tag-/Nachtsteuerung unterliegen. Die Bodeneinbaustrahler sollen über die bestehende Zeitschaltuhr analog zur Steuerung des Brunnens betrieben werden und somit lediglich während der festgelegten Betriebszeiten in Betrieb sein.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll durch den Ortsbürgermeister sowie Ratsmitglied Nils Schröder begleitet werden.
Im Zuge der Tiefbauarbeiten soll zudem die Situation im Bereich des Fahrbahnrandes an der Kreisstraße K 6 überprüft werden. Sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, können notwendige Anpassungen im Bereich des beschädigten Randsteins unmittelbar mit ausgeführt werden.
Die Maßnahme dient neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere der Aufwertung des Brunnenplatzes als zentralem Aufenthalts- und Begegnungsort der Ortsgemeinde.
Finanzielle Auswirkungen
Auf Grundlage der vorliegenden Angebote ist derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 8.000 € bis 10.500 € brutto auszugehen.
Die Kostenspanne ergibt sich insbesondere aus der derzeit noch laufenden Prüfung der endgültigen Leuchtenausführung, dem Wegfall einzelner optional angebotener Positionen sowie möglichen Anpassungen im Bereich der Randsteinsituation an der K 6.
Die endgültige Kostenberechnung wird dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Beleuchtungsmaßnahme am Brunnenplatz auf Grundlage der vorliegenden Angebote der Firma BF Gebäudeservice & Dienstleistungen GmbH sowie der Firma Elektro Funke.
Die Maßnahme umfasst die Herstellung der erforderlichen Kabeltrasse einschließlich der Fundamente, die Installation von zwei Mastleuchten in der Ausführung mit 25,4 Watt sowie die Installation der vorgesehenen Bodeneinbaustrahler zur Anleuchtung der vorhandenen Bäume.
Die optional angebotenen Poller- beziehungsweise Pilzleuchten einschließlich der hierfür erforderlichen zusätzlichen Fundamente werden nicht ausgeführt.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Vor einer Auftragsvergabe sind die angebotenen Preise durch die Auftragnehmer nochmals zu bestätigen. Die Angebote sind vor Auftragsvergabe nochmals auf Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Aktualität zu prüfen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen sowie die Maßnahme gemeinsam mit Ratsmitglied Nils Schröder fachlich zu begleiten. Im Zuge der Ausführung können erforderliche Anpassungen im Bereich der Randsteinsituation an der K 6 vorgenommen werden, soweit dies technisch erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Über die endgültigen Kosten der Gesamtmaßnahme einschließlich etwaiger zusätzlicher Arbeiten wird der Gemeinderat nach Abschluss der Arbeiten unterrichtet.
Ortsbürgermeister Eich teilte mit, dass vor einer Auftragsvergabe durch die Verbandsgemeindeverwaltung die vergaberechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Vergabe geprüft werden soll.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 2 Neubaugebiet "Südlich der Wöllsteiner Straße"
- Sachstandsmitteilung -
Sachdarstellung
Seit der letzten Befassung wurden die Planungen für das Neubaugebiet „Südlich der Wöllsteiner Straße“ weiter konkretisiert und verschiedene vorbereitende Maßnahmen angestoßen.
Das beauftragte Ingenieurbüro SEILER – Ingenieure & Architekten GmbH (SIA) hat die Vorplanung für die Verkehrsanlagen und die technische Erschließung des Baugebietes weiter ausgearbeitet. Hierzu liegen zwischenzeitlich die wesentlichen Planungsgrundlagen für die weitere Projektbearbeitung vor.
Im Rahmen einer Koordinierungsberatung wurden die Versorgungsträger frühzeitig in die Planung eingebunden. Die beteiligten Unternehmen wurden aufgefordert, ihre Leitungsführungen und Trassenplanungen in die Vorplanung einzuarbeiten und dem Ingenieurbüro zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen laufen derzeit.
Für die verkehrliche Anbindung des Neubaugebietes an die Kreisstraße K 6 wurde eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme entwickelt und dem Landesbetrieb Mobilität zur fachlichen Prüfung vorgelegt. Vorgesehen ist eine halbseitige Fahrbahnverengung mit Fahrbahnversatz und Verkehrsinsel im Bereich der künftigen Einmündung des Neubaugebietes. Ziel ist die Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeit sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Ortseingangsbereich.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein konnte mit dem notariellen Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Gumbsheim und der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR erreicht werden. Mit dem Vertrag werden die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Herstellung der abwassertechnischen Erschließung des Neubaugebietes geregelt. Damit wurde eine wesentliche Voraussetzung für die weitere technische Planung und spätere Erschließung geschaffen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte inzwischen im Rahmen eines Notartermins in Wörrstadt durch die Vertragspartner. Für die Ortsgemeinde Gumbsheim wurde der Vertrag durch Ortsbürgermeister Rudi Eich unterzeichnet.
Parallel hierzu werden die erforderlichen Vermessungsarbeiten vorbereitet. Diese dienen insbesondere der späteren Grundstücksbildung, der Festlegung von Grundstücksgrenzen sowie der Vorbereitung der Vermarktung der Baugrundstücke.
Neben der eigentlichen Erschließungsplanung sind weitere vorbereitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere:
| • | die weitere Baugrunduntersuchung und Bewertung der Tragfähigkeit des Untergrundes, |
| • | die Durchführung bzw. Auswertung der erforderlichen Kampfmittelvorerkundung, |
| • | die Fortführung der Entwässerungsplanung einschließlich wasserrechtlicher Abstimmungen, |
| • | die Betrachtung der Niederschlagswasserbewirtschaftung und Regenrückhaltung, |
| • | die weiteren Abstimmungen mit den Versorgungsträgern, |
| • | die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität hinsichtlich der Anbindung an die K6. |
Diese Arbeiten sind übliche Bestandteile eines Erschließungsverfahrens und dienen der Schaffung belastbarer Grundlagen für die spätere Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung.
Nächster Planungsschritt – Grundstücksgrößen und Parzellierung
Der nächste wesentliche Planungsschritt ist die Festlegung der zukünftigen Grundstücksgrößen und Grundstückszuschnitte. Hierbei kommt dem Gemeinderat eine zentrale Rolle zu, da mit dieser Entscheidung die zukünftige Struktur, Attraktivität und Vermarktbarkeit des Baugebietes maßgeblich beeinflusst werden.
Hierzu ist vorgesehen, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro SIA einen gesonderten Termin mit dem Gemeinderat durchzuführen. Der Gemeinderat soll hierbei frühzeitig und aktiv in die weiteren Planungen eingebunden werden. Ziel ist es, die bisherigen Parzellierungsvorschläge vorzustellen, verschiedene Varianten zu diskutieren und die Vorstellungen des Gemeinderates in die weitere Planung einfließen zu lassen. Im Rahmen dieses Termins sollen insbesondere folgende Fragestellungen betrachtet werden:
| • | Größe und Zuschnitt der zukünftigen Baugrundstücke, |
| • | ausgewogene Verteilung kleinerer und größerer Grundstücke, |
| • | Vermarktbarkeit der Grundstücke, |
| • | Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen, |
| • | Vermeidung von Rest- und Splitterflächen, |
| • | Auswirkungen auf die spätere Erschließung und Vermessung, |
| • | Grundlagen für die spätere Festlegung der Grundstückspreise. |
Die Ergebnisse dieser Beratung bilden die Grundlage für die weitere Vermessungsplanung, die Grundstücksbildung sowie die spätere Vermarktung der Baugrundstücke. Gleichzeitig erhält der Gemeinderat die Möglichkeit, die zukünftige Ausrichtung des Neubaugebietes aktiv mitzugestalten und wesentliche Weichenstellungen für die Entwicklung der Ortsgemeinde vorzunehmen.
Die Verwaltung wird hierzu nach Abstimmung mit dem Ingenieurbüro einen Terminvorschlag für den Gemeinderat unterbreiten.
Weiteres Vorgehen
Nach Festlegung der Grundstücksgrößen sollen die Vermessungsarbeiten weiter konkretisiert und die Erschließungsplanung fortgeführt werden.
Parallel hierzu erfolgen:
| • | die weitere Abstimmung mit den Versorgungsträgern, |
| • | die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität zur Anbindung an die K 6, |
| • | die Bearbeitung der Entwässerungsplanung und der wasserrechtlichen Belange, |
| • | die Durchführung bzw. Auswertung der erforderlichen Kampfmitteluntersuchung, |
| • | die weiteren Baugrund- und Vermessungsarbeiten, |
| • | die Vorbereitung der späteren Ausschreibungs- und Erschließungsmaßnahmen. |
Ziel bleibt es, die planerischen Grundlagen vollständig zu schaffen, um die Erschließung des Baugebietes vorzubereiten und die Voraussetzungen für die Vermarktung der Grundstücke zu schaffen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 3 Backhausgasse;
Ausführungsarbeiten und Bauzeitenplan
- Sachstandsmitteilung -
Sachdarstellung
Die Erschließungsmaßnahme für das Baugebiet Backhausgasse befindet sich nunmehr in der konkreten Umsetzungsphase.
Die Bauarbeiten wurden an die Firma Bender GmbH, Mertesheim, vergeben. Nach aktuellem Stand beginnt die Firma ab der 25. Kalenderwoche 2026 mit der Ausführung der Maßnahme. Die erste Baustellenbesprechung findet am Dienstag, 23.06.2026, um 11:30 Uhr vor Ort in der Backhausgasse statt.
Bereits im Vorfeld wurden die erforderlichen vorbereitenden Schritte eingeleitet. Hierzu zählen insbesondere die Baustelleneinweisung, die verkehrsrechtliche Anordnung, die Kampfmittelsondierung sowie die Abstimmung zur Information der betroffenen Anlieger.
Bauzeitenplan und Ablauf
Nach dem vorliegenden Bauzeitenplan ist folgender Ablauf vorgesehen:
| • | Baustelleneinrichtung ab Freitag, 12.06.2026 |
| • | Sperrung ab 15.06.2026 |
| • | Asphaltabtrag und Kampfmittelsondierung im Bereich 15./16.06.2026 |
| • | Bodenaushub, Tiefkofferung und Einbau der Bodenverbesserung ab KW 25 |
| • | Kanalbau im Anschluss |
| • | Arbeiten an der Wasserversorgung |
| • | Straßenbeleuchtung, Kabelverlegung und Internet |
| • | Oberbau / Straßenbau |
| • | Bordsteine und Gehweg |
| • | abschließender Asphalteinbau voraussichtlich in KW 31 |
Der Bauzeitenplan dient als Grundlage für die Koordinierung der verschiedenen Gewerke und Versorgungsträger. Je nach Baufortschritt, Witterung, technischen Erfordernissen oder Abstimmungen mit den Versorgungsträgern können sich einzelne Zeiträume noch verändern.
Verkehrsrechtliche Anordnung und Sperrung
Für die Durchführung der Erschließungsarbeiten wurde durch die Firma Bender ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung gestellt. Beantragt wurde eine Sperrung im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 08.08.2026.
Die Sperrung betrifft nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt ausschließlich den betroffenen Teilbereich der Backhausgasse. Der angrenzende Wirtschaftsweg soll nicht gesperrt werden. Eine Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs ist nach der Rückmeldung des Ordnungsamtes daher nicht zu erwarten.
Der vorliegende Sperrplan stellt den vorgesehenen Baubereich, die Baustellenzufahrt, den Lagerplatz sowie die verkehrlichen Einschränkungen dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Plan der Orientierung dient und im tatsächlichen Bauablauf noch konkretisiert werden kann.
Anliegerinformation
Die betroffenen Anlieger sollen rechtzeitig über die anstehenden Arbeiten und Einschränkungen informiert werden. Dies betrifft insbesondere:
| • | Beginn und Dauer der Maßnahme, |
| • | Zufahrtsmöglichkeiten, |
| • | zeitweise Einschränkungen im Bereich der Backhausgasse, |
| • | Müllentsorgung während der Bauzeit, |
| • | Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen. |
Die Firma Bender hat angekündigt, die Anwohner in der 24. Kalenderwoche über die geplante Durchführung zu informieren. Seitens der Ortsgemeinde wurde zusätzlich darum gebeten, die Anlieger rechtzeitig über die Einschränkungen aufgrund der Baumaßnahme zu unterrichten.
Beweissicherung vor Baubeginn
Vor Beginn der Bauarbeiten wurde seitens der Verbandsgemeinde empfohlen, eine Beweissicherung der angrenzenden Bebauung durchführen zu lassen.
Hierzu wurde ein Angebot von Herrn Prof. Dr.-Ing. Axel Poweleit vorgelegt. Die Beweissicherung umfasst die Dokumentation des Zustandes der angrenzenden Gebäude im Bereich der Backhausgasse vor Beginn der Bauausführung.
Die Durchführung einer solchen Zustandsfeststellung ist bei vergleichbaren Baumaßnahmen üblich und sinnvoll. Sie dient dazu, den baulichen Ausgangszustand objektiv festzuhalten und bei späteren Schadensmeldungen nachvollziehbar prüfen zu können, ob ein Schaden bereits vorher vorhanden war oder möglicherweise im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstanden ist.
Die Verwaltung hat die Beauftragung empfohlen und das Angebot als wirtschaftlich bewertet. Der Auftragsvergabe wurde bereits zugestimmt.
Kampfmittelsondierung
Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen wurde auch die Kampfmittelsondierung veranlasst. Die Abschlussdokumentation zur Kampfmittelfreiheit liegt vor.
Nach der vorliegenden Dokumentation wurde das Baufeld ordnungsgemäß untersucht. Es wurden keine Kampfmittel gefunden. Hinweise auf Kampfmittel liegen nicht vor. Damit ist die Kampfmittelfreiheit für den untersuchten Bereich bestätigt.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Bauausführung, insbesondere für Erdarbeiten, Tiefkofferung, Kanalbau und Leitungsverlegungen.
Weitere Koordination
Die Maßnahme erfordert eine enge Abstimmung zwischen:
| • | Ortsgemeinde Gumbsheim, |
| • | Verbandsgemeinde Wöllstein, |
| • | Ingenieurbüro mb.ingenieure, |
| • | Firma Bender GmbH, |
| • | Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR, |
| • | Wasserversorgung / WVR, |
| • | EWR Netz GmbH, |
| • | Westconnect bzw. weiteren Leitungsträgern, |
| • | Ordnungsamt. |
Im Rahmen der ersten Baustellenbesprechung sollen die weiteren Abläufe, Zuständigkeiten und konkreten Abstimmungen vor Ort festgelegt werden.
Bewertung
Mit der Vergabe der Bauleistungen, dem vorliegenden Bauzeitenplan, der beantragten verkehrsrechtlichen Anordnung, der erfolgten Kampfmittelsondierung sowie der beauftragten Beweissicherung sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beginn der Erschließungsarbeiten geschaffen.
Die Maßnahme wird für die Anlieger mit Einschränkungen verbunden sein. Durch rechtzeitige Information, klare Ansprechpartner und eine enge Baustellenkoordination sollen diese Einschränkungen soweit möglich reduziert werden.
Weiteres Vorgehen
Die Ortsgemeinde wird den Baufortschritt eng begleiten. Über wesentliche Änderungen im Bauablauf, zeitliche Verschiebungen oder besondere Vorkommnisse wird der Gemeinderat informiert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 4 Parkbuchten und Geschwindigkeitsreduzierung Hauptstraße/Wöllsteiner Straße
- Sachstandsmitteilung -
Sachdarstellung
Die Ortsgemeinde Gumbsheim verfolgt seit dem Jahr 2025 das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 (Wöllsteiner Straße und Hauptstraße) von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.
Zur Begründung wurden gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde insbesondere die vorhandenen Bushaltestellen mit regelmäßigem Schülerverkehr, die Nutzung der Gemeindehalle durch Kinder und Jugendliche, die Vielzahl an Grundstücksein- und -ausfahrten, die örtliche Straßenführung, die regelmäßig missachtete Rechts-vor-links-Regelung, die fehlenden Querungsmöglichkeiten, die bestehende Lärm- und Emissionsbelastung sowie die künftig zusätzlichen Verkehrsbewegungen durch das geplante Neubaugebiet angeführt.
Nachdem die Ortsgemeinde ihre Argumentation mehrfach ergänzt und vertieft hatte, hat Bürgermeister Johannes Brüchert mit Schreiben vom 10.06.2026 die Auffassung der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt. Danach werden die von der Ortsgemeinde vorgetragenen Belange der Verkehrssicherheit, der Aufenthaltsqualität innerhalb der Ortslage sowie die Interessen von Fußgängern, Kindern, älteren Menschen und Radfahrern ausdrücklich anerkannt. Gleichzeitig vertritt die Straßenverkehrsbehörde jedoch weiterhin die Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 derzeit nicht ausreichend nachgewiesen seien.
Als Kompromisslösung wird seitens der Verbandsgemeinde vorgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die gesamte Hauptstraße sowie für einen Teilbereich der Wöllsteiner Straße im Bereich der Gemeindehalle und der Bushaltestellen zu reduzieren. Diese Regelung könne zeitnah umgesetzt werden.
Für eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Ortsdurchfahrt fordert die Verbandsgemeinde hingegen zusätzliche fachliche Nachweise oder Untersuchungen, welche nach Auffassung der Verwaltung zunächst durch die Ortsgemeinde zu veranlassen wären. Anschließend soll eine gemeinsame Bewertung mit dem Landesbetrieb Mobilität, der Polizei sowie der Straßenverkehrsbehörde erfolgen.
Bewertung der Ortsgemeinde
Die Ortsgemeinde begrüßt ausdrücklich, dass die Straßenverkehrsbehörde die von ihr vorgetragenen Belange der Verkehrssicherheit und des Schutzes besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer grundsätzlich anerkennt.
Gleichzeitig ergeben sich aus dem Schreiben der Verbandsgemeinde aus Sicht der Ortsgemeinde mehrere Widersprüche.
Einerseits werden die vorgetragenen Gefahren- und Konfliktlagen ausdrücklich bestätigt.
Andererseits wird daraus lediglich eine Teilregelung abgeleitet, obwohl die beschriebenen örtlichen Gegebenheiten nicht auf einzelne Straßenabschnitte beschränkt sind, sondern die gesamte innerörtliche Strecke der K 6 betreffen.
Die Straßenverkehrsbehörde erkennt ausdrücklich die Belange von Kindern, Fußgängern, älteren Menschen, Radfahrern sowie die Aufenthaltsqualität innerhalb der Ortslage an. Gleichzeitig wird jedoch die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen für eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung nicht ausreichend nachgewiesen seien. Aus Sicht der Ortsgemeinde ist dieser Schluss nur eingeschränkt nachvollziehbar.
Darüber hinaus erkennt die Straßenverkehrsbehörde an, dass im Bereich des Ortsausgangs der Wöllsteiner Straße eine Fahrbahnverschwenkung vorgesehen ist, um die Geschwindigkeit im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet zu reduzieren. Gleichzeitig soll jedoch gerade dieser Abschnitt weiterhin mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.
Aus Sicht der Ortsgemeinde erscheint zudem die Begründung, wonach zunächst weitere fachliche Nachweise zu erbringen seien, nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die Straßenverkehrsbehörde bestätigt selbst die wesentlichen örtlichen Besonderheiten und Gefahrenpotentiale. Gleichzeitig wird nicht konkret dargelegt, welche zusätzlichen Erkenntnisse erforderlich sein sollen, um die bereits bekannten und anerkannten örtlichen Gegebenheiten weiter zu belegen.
Besonders bemerkenswert ist darüber hinaus, dass in der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim zwischenzeitlich eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h innerhalb der Ortslage durch die gleiche Straßenverkehrsbehörde angeordnet und bereits umgesetzt wurde.
Nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim wurde mitgeteilt, dass dort weder durch die Verwaltungsleitung noch durch die Straßenverkehrsbehörde die Vorlage zusätzlicher fachlicher Nachweise, Gutachten oder verkehrstechnischer Untersuchungen gefordert wurde. Die Anordnung erfolgte vielmehr zeitnah und ohne die nunmehr gegenüber der Ortsgemeinde Gumbsheim geforderten weitergehenden Voraussetzungen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Ortsgemeinde Gumbsheim die Frage, nach welchen konkreten Maßstäben die jeweiligen örtlichen Situationen bewertet werden und weshalb die nunmehr für Gumbsheim angeführten rechtlichen und fachlichen Bedenken in vergleichbaren Fällen offensichtlich nicht entgegenstanden.
Der Gemeinderat sieht hierin weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich einer nachvollziehbaren, gleichmäßigen und ermessensfehlerfreien Anwendung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb des Verbandsgemeindegebietes.
Unabhängig davon hält die Ortsgemeinde weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass die vorhandenen Bushaltestellen, die Nutzung der Gemeindehalle durch Kinder und Jugendliche, die regelmäßig missachtete Rechts-vor-links-Regelung, die Vielzahl an Grundstücksein- und -ausfahrten, die fehlenden Querungsmöglichkeiten, die Lärm- und Emissionsbelastung sowie die künftig zusätzlichen Verkehrsbewegungen eine ganzheitliche Betrachtung der Ortsdurchfahrt erfordern.
Vor diesem Hintergrund hält die Ortsgemeinde an ihrem Ziel fest, eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wöllstein vom 10.06.2026 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat begrüßt die seitens der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagene Teilregelung als ersten Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Ortslage.
Gleichzeitig hält der Gemeinderat ausdrücklich an dem Ziel fest, eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 (Wöllsteiner Straße und Hauptstraße) zu erreichen.
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den bisherigen Schriftverkehr sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Wöllstein der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur fachlichen und rechtlichen Bewertung vorzulegen und um Unterstützung bei der weiteren Verfolgung des Ziels einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 zu bitten.
Insbesondere soll geprüft werden, ob die von der Straßenverkehrsbehörde vertretene Rechtsauffassung, die Auslegung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen sowie die gegenüber der Ortsgemeinde Gumbsheim geforderten zusätzlichen Nachweise im Hinblick auf vergleichbare Entscheidungen innerhalb des Verbandsgemeindegebietes rechtlich nachvollziehbar, verhältnismäßig, ermessensfehlerfrei und nach einheitlichen Maßstäben angewendet werden.
Darüber hinaus bittet der Gemeinderat um Prüfung, ob die seitens der Ortsgemeinde vorgetragenen Belange der Verkehrssicherheit, des Schutzes besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer, des Lärm- und Emissionsschutzes sowie der künftigen verkehrlichen Entwicklung im bisherigen Verfahren ausreichend berücksichtigt und gewürdigt wurden.
Der Gemeinderat kann derzeit nicht erkennen, weshalb für die Ortsgemeinde Gumbsheim zusätzliche fachliche Nachweise und Untersuchungen gefordert werden, während vergleichbare verkehrsrechtliche Entscheidungen innerhalb des Verbandsgemeindegebietes offenbar ohne entsprechende Voraussetzungen getroffen wurden. Die Kreisverwaltung wird daher gebeten, die Rechtmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung der Entscheidungsmaßstäbe zu überprüfen.
Gleichzeitig fordert der Gemeinderat die Verbandsgemeinde Wöllstein als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf, die im Schreiben vom 10.06.2026 vorgeschlagene Teilregelung zeitnah umzusetzen.
Diese umfasst insbesondere:
| • | die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im vorgeschlagenen Streckenabschnitt, |
| • | die Kennzeichnung der vorgesehenen Parkflächen, |
| • | die Anpassung bzw. Erweiterung der vorgesehenen Sperrflächen, |
| • | die Markierung der Bushaltestellen, |
| • | die Kennzeichnung der bestehenden Rechts-vor-links-Regelungen durch Fahrbahnmarkierungen, |
| • | sowie die hierfür erforderliche Beschilderung. |
Vor einer Auftragsvergabe sind der Ortsgemeinde die bereits mehrfach angeforderten Angebote einschließlich Vergleichsangebote sowie die zugrunde liegende Kostenberechnung zur Prüfung und Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Gemeinderat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zustimmung zur Umsetzung der Teilregelung keinen Verzicht auf die weitergehende Forderung nach einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten innerörtlichen Strecke der K 6 darstellt.
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Angelegenheit gegenüber der Verbandsgemeinde Wöllstein, der Kreisverwaltung Alzey-Worms, dem Landesbetrieb Mobilität sowie weiteren beteiligten Stellen weiter zu verfolgen und dem Gemeinderat über die weiteren Entwicklungen zu berichten.
Der Gemeinderat bekräftigt seinen politischen Willen, die Voraussetzungen für eine durchgehende Tempo-30-Regelung auf der gesamten Ortsdurchfahrt der K 6 weiterhin konsequent zu verfolgen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 Sondervermögen
- Sachstandsmitteilung -
Sachdarstellung
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ ein umfangreiches Förderprogramm zur Unterstützung kommunaler Investitionen aufgelegt. Für den Landkreis Alzey-Worms wurde hierzu ein Regionales Umsetzungskonzept erstellt. Nach den bisherigen Informationen steht der Verbandsgemeinde Wöllstein und ihren Ortsgemeinden ein Regionalbudget in Höhe von rund 6,89 Mio. € zur Verfügung.
Nach den Erläuterungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie den Unterlagen des Landkreises sollen die Mittel insbesondere Investitionen in den Bereichen Bildung, Klima, Infrastruktur, Mobilität, Klimaanpassung sowie soziale Infrastruktur ermöglichen. Aus Sicht der Ortsgemeinde Gumbsheim ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich nicht nur Maßnahmen auf Ebene des Landkreises und der Verbandsgemeinden, sondern auch Investitionen in den Ortsgemeinden förderfähig sein können.
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister wurden durch die Verbandsgemeinde Wöllstein über das Vorhaben informiert. In den Ortsbürgermeister-Dienstbesprechungen vom 11.03.2026 und 22.04.2026 wurden die durch die Verbandsgemeinde vorgesehenen Investitionsschwerpunkte vorgestellt und erörtert. Der Verbandsgemeinderat hat anschließend entsprechende Investitionsschwerpunkte für die Verbandsgemeinde beschlossen. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser – mit Schwerpunkten in Wöllstein und Wonsheim –, Feuerwehrfahrzeuge sowie das Schwimmbad in Wöllstein.
Diese Maßnahmen werden seitens der Ortsgemeinde Gumbsheim grundsätzlich unterstützt und als wichtig für die gesamte Verbandsgemeinde sowie alle Ortsgemeinden angesehen.
Mit Schreiben vom 15.05.2026 wurden die Ortsgemeinden gebeten, eine Rückmeldung zum Entwurf der Stellungnahme der Verbandsgemeinde gegenüber dem Landkreis Alzey-Worms abzugeben. Die Verbandsgemeinde setzte hierfür eine Rückmeldefrist bis zum 28.05.2026. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde gegenüber der Kreisverwaltung war bis zum 03.06.2026 vorzulegen.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Stellungnahme wurde seitens der Ortsgemeinde darauf hingewiesen, dass die Ortsbürgermeister-Dienstbesprechungen zwar dem Informationsaustausch und der Abstimmung zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde dienen, eine förmliche Beschlussfassung der Ortsgemeinderäte hierdurch jedoch nicht ersetzt wird.
Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde Gumbsheim die Auffassung vertreten, dass ergänzend zu den Investitionsschwerpunkten der Verbandsgemeinde auch mögliche Projekte der Ortsgemeinden frühzeitig benannt und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden sollten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ortsgemeinden über Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen in erheblichem Umfang zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen und Fördermittel grundsätzlich auch dazu beitragen können, zukünftige Investitionen auf Ebene der Ortsgemeinden zu unterstützen sowie deren Haushalte zu entlasten.
Seitens der Ortsgemeinde Gumbsheim wurden daher mit Schreiben vom 29.05.2026 ergänzende Projektvorschläge eingebracht. Hierbei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von der Verbandsgemeinde vorgesehenen Maßnahmen unterstützt werden und keine grundsätzliche Kritik an den beschlossenen Investitionsschwerpunkten besteht. Vielmehr sollte aufgezeigt werden, dass aus Sicht der Ortsgemeinde Gumbsheim ebenfalls geeignete und grundsätzlich förderfähige Maßnahmen vorhanden sind.
Folgende Maßnahmen wurden als mögliche Projekte der Ortsgemeinde Gumbsheim benannt:
| 1. | Entwicklung der Gemeindehalle als multifunktionale, barrierefreie und klimafreundliche Begegnungsstätte |
| • Herstellung der Barrierefreiheit (z. B. Treppenlift und/oder Rampe zum Schankraum) | |
| • Energetische Sanierung des Altbaus (insbesondere Fassadendämmung) | |
| • Installation einer Photovoltaikanlage | |
| • Beschattungsmaßnahmen im Bereich des Vorplatzes | |
| • Prüfung ergänzender Ladeinfrastruktur für E-Bikes und Fahrräder | |
| • Prüfung möglicher Entwicklungsflächen im Umfeld der Gemeindehalle (Erweiterungsflächen, Parkraum oder ergänzende bauliche Nutzungsmöglichkeiten) | |
| 2. | Prüfung der Finanzierung eines Regenrückhaltebeckens im Bereich des Neubaugebietes |
| • Beitrag zur Starkregen- und Hochwasservorsorge | |
| • Maßnahmen zur Klimawandelanpassung | |
| • Prüfung einer ergänzenden Energiegewinnung (z. B. Photovoltaik) unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen | |
| 3. | Beleuchtung des Radweges Gumbsheim – Wöllstein |
| • Verbesserung der Verkehrssicherheit | |
| • Förderung klimafreundlicher Mobilität | |
| • Interkommunales Projekt | |
| 4. | Radwegverbindung Gumbsheim – Eckelsheim |
| • Ausbau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsverbindung | |
| • Interkommunales Projekt |
Mit Schreiben vom 01.06.2026 teilte der Verbandsbürgermeister mit, dass die eingebrachten Anmerkungen keinen Einfluss auf die Stellungnahme der Verbandsgemeinde gegenüber der Kreisverwaltung haben werden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Investitionsschwerpunkte im Vorfeld abgestimmt, anschließend durch den Verbandsgemeinderat beschlossen wurden und die Durchführung einzelner Maßnahmen sowie die konkrete Beantragung von Fördermitteln aus dem Sondervermögen späteren Entscheidungen des Verbandsgemeinderates vorbehalten bleiben.
Die Ortsgemeinde hat daraufhin klargestellt, dass die genannten Projekte als frühzeitige Ideensammlung und mögliche Grundlage für spätere Förderüberlegungen innerhalb der Verbandsgemeinde verstanden werden und aus Sicht der Ortsgemeinde im weiteren Verfahren nicht aus dem Blick geraten sollten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
TOP 6 Rückbau von Altkabeln Windpark
- Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Im Zuge des Repowerings des Windparks wurden bestehende Kabeltrassen teilweise durch neue Leitungen ersetzt. Für einen Teil der ursprünglich verlegten Kabel („Altkabel“) besteht keine weitere betriebliche Notwendigkeit.
Nach den bestehenden vertraglichen Regelungen wäre grundsätzlich ein Rückbau dieser Kabel und die Wiederherstellung der betroffenen Wegeflächen vorzunehmen. Die Gestattungsnehmerin hat vorgeschlagen, auf den Rückbau zu verzichten und die Altkabel dauerhaft im Boden zu belassen. Hierfür wurde der Entwurf eines Nachtrags Nr. 6 zum bestehenden Gestattungsvertrag vorgelegt.
Das ursprüngliche Angebot der Gestattungsnehmerin sah eine Ausgleichszahlung in Höhe von 12,63 € je laufendem Meter Altkabel vor. Bei der festgestellten Kabellänge von 3.225 m hätte dies einer Gesamtausgleichszahlung von 40.731,39 € entsprochen.
Der Vertragsentwurf wurde durch den Ortsbürgermeister eingehend geprüft und den Ratsmitgliedern vorab zur Information und Vorbefassung übersandt. Im Anschluss wurden die finanziellen, rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Vertragsentwurfs analysiert sowie verschiedene Änderungs- und Ergänzungsvorschläge entwickelt.
Auf Initiative des Ortsbürgermeisters wurden die Verhandlungen mit der Gestattungsnehmerin aufgenommen und über mehrere Gesprächs- und Abstimmungsrunden geführt. Ziel war es, sowohl die finanzielle Entschädigung als auch die rechtliche Position der Ortsgemeinde deutlich zu verbessern.
Im Ergebnis konnte die angebotene Ausgleichszahlung von ursprünglich 12,63 € auf 16,00 € je laufendem Meter Altkabel erhöht werden. Daraus ergibt sich eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 51.600,00 €.
Gegenüber dem ursprünglichen Angebot ergibt sich damit ein finanzieller Mehrertrag für die Ortsgemeinde von:
51.600,00 € – 40.731,39 € = 10.868,61 €
Neben dieser finanziellen Verbesserung konnten wesentliche vertragliche Nachbesserungen zugunsten der Ortsgemeinde erreicht werden.
Insbesondere wurde vereinbart, dass:
| • | Eigentum, Verantwortung und Haftung für die im Boden verbleibenden Altkabel dauerhaft bei der Gestattungsnehmerin verbleiben, |
| • | die Gestattungsnehmerin für Schäden oder Beeinträchtigungen haftet, die durch die Altkabel verursacht werden, |
| • | die Ortsgemeinde von Ansprüchen Dritter freigestellt wird, |
| • | erforderliche Maßnahmen durch die Gestattungsnehmerin auf eigene Kosten durchzuführen sind, |
| • | die Ortsgemeinde bei künftigen Maßnahmen an den Wegen weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig bleibt, |
| • | die Lage der Altkabel verbindlich dokumentiert wird und zusätzlich digitale Leitungsdaten zur Verfügung gestellt werden. |
Neben dem als Vertragsbestandteil aufgenommenen Lageplan hat die Gestattungsnehmerin zugesagt, die Leitungsdaten zusätzlich in digitaler Form (z. B. als Shapefile oder vergleichbares GIS-Format) zur Verfügung zu stellen. Dies stellt insbesondere für zukünftige Tiefbau- und Wegebaumaßnahmen einen erheblichen praktischen Mehrwert dar.
Im Verlauf der Verhandlungen wurde seitens der Ortsgemeinde darüber hinaus eine höhere Gesamtentschädigung vorgeschlagen. Diese sah eine Ausgleichszahlung von 15,00 € je laufendem Meter zuzüglich einer pauschalen Risikoprämie von 7.500,00 € vor. Hieraus hätte sich ein Gesamtbetrag von 55.875,00 € ergeben.
Die Differenz zum nunmehr vorliegenden Angebot beträgt somit lediglich:
4.275,00 €
Nach Auffassung des Ortsbürgermeisters stehen dieser verbleibenden Differenz jedoch erhebliche vertragliche Verbesserungen gegenüber, die eine weitgehende Absicherung der Ortsgemeinde gewährleisten. Die Gestattungsnehmerin hat zudem unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine weitere finanzielle Erhöhung nicht vorgesehen ist.
Der Ortsbürgermeister hat daher bewusst davon Abstand genommen, die Verhandlungen weiter auszureizen. Eine weitere Nachforderung hätte das Risiko beinhaltet, das bereits erzielte Ergebnis insgesamt zu gefährden oder die Verhandlungen unnötig zu verlängern.
Gleichzeitig erscheint ein Rückbau der Altkabel weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich vorteilhaft. Der Verbleib der Kabel im Boden vermeidet zusätzliche Eingriffe in die Wegeflächen und entspricht den Interessen der Ortsgemeinde.
Bewertung des Verhandlungsergebnisses
Besonders hervorzuheben ist, dass die erreichten finanziellen und inhaltlichen Verbesserungen nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots waren. Erst durch die intensive Prüfung des Vertragsentwurfs, die geführten Verhandlungen sowie die seitens der Ortsgemeinde eingebrachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge konnten sowohl die Ausgleichszahlung deutlich erhöht als auch die rechtlichen Positionen der Ortsgemeinde nachhaltig gestärkt werden.
Der ursprüngliche Vertragsentwurf sah weder die nun erreichte Erhöhung der Ausgleichszahlung um 10.868,61 € noch die erweiterten Haftungs- und Absicherungsregelungen vor.
Nach Einschätzung des Ortsbürgermeisters bewegt sich das erzielte Ergebnis sowohl finanziell als auch inhaltlich auf einem Niveau, das im Vergleich zu ähnlichen Vereinbarungen als überdurchschnittlich bewertet werden kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Verhandlungen seitens der Ortsgemeinde eigenständig geführt wurden und die Verbesserungen nicht von der Gestattungsnehmerin angeboten, sondern aktiv eingefordert wurden.
Die Ortsgemeinde erhält damit nicht nur eine deutlich höhere Entschädigung, sondern erreicht gleichzeitig eine wesentlich bessere vertragliche Absicherung für die Zukunft. Die Verantwortung für die im Boden verbleibenden Altkabel wird vertraglich eindeutig der Gestattungsnehmerin zugeordnet. Eine vollständig risikofreie Konstellation kann es naturgemäß nicht geben, jedoch ist die Ortsgemeinde durch die vereinbarten Regelungen weitestgehend rechtlich abgesichert.
Im Rahmen einer Vorbesprechung wurde das Verhandlungsergebnis mit den Beigeordneten ausführlich beraten. Die Beigeordneten folgen ausdrücklich der Einschätzung und Empfehlung des Ortsbürgermeisters.
Gemeinsam wird das vorliegende Ergebnis als sehr guter und ausgewogener Kompromiss bewertet, der die Interessen der Ortsgemeinde sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich in hohem Maße berücksichtigt.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete empfehlen dem Gemeinderat daher übereinstimmend, dem Nachtrag Nr. 6 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen und auf weitere Nachforderungen zu verzichten. Nach gemeinsamer Bewertung stehen die noch theoretisch erzielbaren finanziellen Verbesserungen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Risiko, das bereits erreichte Verhandlungsergebnis oder die bisherige konstruktive Zusammenarbeit mit der Gestattungsnehmerin zu gefährden.
In der Gesamtschau wird das vorliegende Ergebnis als wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich ausgewogen und für die Ortsgemeinde vorteilhaft bewertet.
Im Rahmen der Beratung wurde seitens des Ortsgemeinderates die Frage aufgeworfen, wie die aus dem Nachtrag resultierende Ausgleichszahlung verwendet werden soll.
Ratsmitglied Gunter Dexheimer regte an, zumindest einen Teil der Mittel den gemeindlichen Wirtschaftswegen beziehungsweise deren Unterhaltung und Ausbau zugutekommen zu lassen. Zur Begründung führte er aus, dass die Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Verbleib der Altkabel in den gemeindlichen Wegeflächen stehe.
Ortsbürgermeister Eich zeigte sich diesem Vorschlag gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen. Er wies jedoch darauf hin, dass die konkrete Verwendung der Mittel gesondert beraten werden sollte. Die Mittel werden mit Zahlungseingang als neutraler Zahlungseingang für die Ortsgemeinde gebucht. Hierzu soll in einer der nächsten nichtöffentlichen Sitzungen eine ausführliche Beratung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gumbsheim beschließt:
| 1. | Dem Nachtrag Nr. 6 zum Gestattungsvertrag zur Kabelverlegung in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. |
| 2. | Der Gemeinderat stellt fest, dass gegenüber dem ursprünglichen Angebot eine Verbesserung der Ausgleichszahlung um 10.868,61 € erreicht wurde und darüber hinaus wesentliche vertragliche Absicherungen zugunsten der Ortsgemeinde vereinbart werden konnten. |
| 3. | Der Gemeinderat bewertet das Verhandlungsergebnis insgesamt als wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich ausgewogen und im Interesse der Ortsgemeinde liegend. |
| 4. | Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Nachtrag Nr. 6 nach abschließender Prüfung und Freigabe durch die Verbandsgemeindeverwaltung zu unterzeichnen. |
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 7 Förderantrag "Friedhof";
Ablehnung; weitere Vorgehensweise
- Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 unter TOP 3 die Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsstock Rheinland-Pfalz für die Maßnahme „Sanierung des Friedhofs Gumbsheim – Räumung von Altgrabstätten und Neuaufstellung erhaltenswerter Grabsteine“ einstimmig beschlossen.
Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Friedhof, die Reduzierung zukünftiger Unterhaltungsaufwendungen sowie der dauerhafte Erhalt ortsgeschichtlich bedeutsamer Grabmale durch eine Neuaufstellung entlang der Friedhofsmauer.
Der Förderantrag wurde über die Verbandsgemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Mit Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 22.05.2026 wurde der Ortsgemeinde mitgeteilt, dass der Antrag auf Förderung der Maßnahme „Sanierung des Friedhofs“ zurückgewiesen wurde.
Die Ablehnung erfolgte ausdrücklich nicht aufgrund fachlicher, rechtlicher oder inhaltlicher Bedenken gegen die Maßnahme. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung war vielmehr das für das Förderjahr 2026 zur Verfügung stehende Mittelkontingent bereits vollständig ausgeschöpft. Eine Förderung konnte deshalb im laufenden Programmjahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Gleichzeitig weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass für eine erneute Berücksichtigung eine erneute Antragstellung mit aktualisierten Unterlagen im Rahmen eines zukünftigen Förderverfahrens möglich ist.
Der ursprüngliche Ratsbeschluss vom 09.10.2025 sah bereits vor, dass für den Fall einer Ablehnung der Förderung die Alternative einer eigenfinanzierten Sicherung der Grabmale weiterverfolgt und dem Gemeinderat erneut zur Beratung vorgelegt werden soll.Aus Sicht der Ortsgemeinde besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Verkehrssicherheit im Bereich der betroffenen Altgrabstätten ist dauerhaft sicherzustellen. Gleichzeitig besteht weiterhin das Ziel, historisch und ortsgeschichtlich bedeutsame Grabmale zu erhalten und in würdiger Form für nachfolgende Generationen sichtbar zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Verwaltung mit der Aktualisierung der bisherigen Planungen und Kostenermittlungen zu beauftragen sowie die Möglichkeiten einer erneuten Antragstellung im Investitionsstock zu prüfen. Parallel hierzu sollen die Kosten der ursprünglich vorgesehenen Alternativlösung (liegende Sicherung der Grabmale) aktualisiert und gegenübergestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat nimmt die Mitteilung über die Ablehnung des Förderantrages im Investitionsstock 2026 zur Kenntnis.
Die Ablehnung erfolgte nach Mitteilung der Kreisverwaltung ausschließlich aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel und nicht aufgrund fachlicher oder inhaltlicher Gründe.
Die Verwaltung wird beauftragt,
| 1. | die bisherigen Planungen und Kostenermittlungen für die Maßnahme „Sanierung des Friedhofs / Maßnahmen im Bereich der Altgräber“ zu aktualisieren, |
| 2. | die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer erneuten Antragstellung im Rahmen des Investitionsstocks des kommenden Jahres zu prüfen, |
| 3. | die Kosten der bereits im Ratsbeschluss vom 09.10.2025 vorgesehenen Alternativlösung (liegende Sicherung der Grabmale) zu aktualisieren und 4. dem Ortsgemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen |
| vorzulegen. | |
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 8 Unterrichtung des Gemeinderates über einen Eilentscheid gemäß § 48 GemO Rheinland-Pfalz;
Auftragsvergabe RLT-Anlage Gemeindehalle
Sachdarstellung
Das Ingenieurbüro Stoffel wurde mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV) für die Erneuerung der raumlufttechnischen (RLT-) Anlage in der Gemeindehalle Gumbsheim beauftragt. Auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses führte die Verwaltung eine Ausschreibung durch.
Im Rahmen der Ausschreibung wurden insgesamt sechs Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
| • | Zwei Firmen haben schriftlich abgesagt, |
| • | drei Firmen haben kein Angebot abgegeben, |
| • | eine Firma hat ein Angebot eingereicht. |
Das eingegangene Angebot wurde durch das Ingenieurbüro Stoffel fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Der erstellte Preisspiegel ergab, dass das Angebot der Firma Müller aus Stein-Bockenheim sowohl inhaltlich als auch formal korrekt ausgefüllt ist. Die angebotenen Einheitspreise sind auskömmlich und wirtschaftlich. Zudem entsprechen die angebotenen Produkte den Anforderungen der Ausschreibung und sind als gleichwertig anzusehen. Aus diesem Grund sollte der Wirtschaftliche Bieter,die Firma Müller den Zuschlag mit 113.706,18€ brutto erhalten Um den vorgesehenen Zeitplan nicht zu gefährden, wurde im Vorgriff auf die Beschlussfassung ein Eilbeschluss durch den Ortsbürgermeister Eich gemeinsam mit den Beigeordneten gefasst.
Der Gemeinderat wird hiermit über die erfolgte Auftragsvergabe in Kenntnis gesetzt.
Finanzierung
Die Maßnahme wird über KIPKI Finanziert
Vergaberecht
Da die Dienstleistung unter 100.000 netto liegt, ist eine Freihändige Vergabe möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Auftragsvergabe an die Firma Müller aus Stein-Bockenheim zur Kenntnis.
TOP 9 Baumaßnahme Gemeindehalle - Sachstandsmitteilungen
a) RLT-Anlage
b) Umsetzung Lautsprecherkonzept
c) Instandhaltungsarbeiten Heizung und Sanitär
TOP 9a
Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) in der Gemeindehalle Gumbsheim
Sachdarstellung
Die Arbeiten zur Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) in der Gemeindehalle Gumbsheim wurden zwischenzeitlich vergeben und befinden sich in der Umsetzung.
Die Maßnahme wird über das KIPKI-Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz gefördert und stellt einen wesentlichen Beitrag zur energetischen und technischen Modernisierung der Gemeindehalle dar. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Luftqualität, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die langfristige Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Hallenbetriebs.
Die Vergabe der Arbeiten erfolgte im Wege einer Eilentscheidung durch den Ortsbürgermeister gemeinsam mit den Beigeordneten. Hierüber wird der Ortsgemeinderat unter Tagesordnungspunkt 8 gesondert informiert.
Die ausführenden Firmen haben die Arbeiten zwischenzeitlich aufgenommen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden zudem statische Erfordernisse festgestellt und in die Umsetzung der Maßnahme integriert.
Die Ortsgemeinde geht derzeit davon aus, dass die Arbeiten im vorgesehenen Zeitrahmen umgesetzt werden können. Über den weiteren Baufortschritt wird der Ortsgemeinderat fortlaufend informiert.
TOP 9b
Modernisierung der Beschallungsanlage und Anpassung der Hallenbeleuchtung in der Gemeindehalle Gumbsheim
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Arbeiten zur Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage wurde geprüft, welche weiteren technischen Verbesserungen sinnvollerweise parallel umgesetzt werden können.
Hierzu fand am 27.05.2026 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde, Ortsbürgermeister Rudi Eich, Herrn Axel Hubrich sowie Herrn Jürgen Funke (Elektro Funke) statt. Ziel des Termins war die Abstimmung einer zukunftsfähigen Beschallungslösung für die Gemeindehalle sowie die Betrachtung notwendiger Anpassungen an der bestehenden Beleuchtungssteuerung.
Die Beschallungsanlage soll künftig zentral über ein Anschlussfeld im Bühnenbereich gesteuert werden. Von dort erfolgt die Signalverteilung innerhalb der Halle. Ziel ist eine technisch saubere, zentral steuerbare und dauerhaft praxistaugliche Lösung für Veranstaltungen der Ortsgemeinde, der Vereine sowie für sonstige Nutzungen der Gemeindehalle.
Die vorhandenen Aktivlautsprecher im Bühnenbereich sollen weiterhin genutzt und an den bestehenden Halterungen montiert werden. Hierfür werden entsprechende Strom- und Signalanschlüsse vorgesehen. Die Stromversorgung erfolgt über schaltbare Steckdosen im Deckenbereich. Die Signalübertragung wird über XLR-Leitungen realisiert. Zusätzlich werden auf beiden Hallenseiten Anschlussmöglichkeiten für Subwoofer im Bodenbereich geschaffen.
Auf Empfehlung des beauftragten Audiotechnikers soll die bestehende Anlage darüber hinaus um vier fest installierte Deckenlautsprecher ergänzt werden. Die Lautsprecher dienen insbesondere der Verbesserung der Sprachverständlichkeit sowie einer gleichmäßigen Schallverteilung innerhalb der Halle. Die Ausführung soll eine flexible Nutzung für unterschiedliche Veranstaltungsformate ermöglichen.
Die erforderlichen Leitungswege können im Zuge der derzeit laufenden Baumaßnahme mit vergleichsweise geringem baulichem und finanziellem Mehraufwand hergestellt werden. Hierdurch lassen sich spätere Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden und erhebliche Synergieeffekte erzielen. Ergänzend soll die bestehende Hallenbeleuchtung angepasst werden. Vorgesehen ist insbesondere, die Bühnenbeleuchtung aus der bisherigen Dimmsteuerung herauszulösen und künftig separat schaltbar auszuführen. Die vor der Bühne angeordneten Leuchten bleiben unverändert bestehen.
Für die Erweiterung der Beschallungsanlage liegt zwischenzeitlich ein Angebot der Firma Rheinhessensound vor. Die Materialkosten für vier Deckenlautsprecher einschließlich Verstärker-, Anschluss- und Verkabelungstechnik belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund 2.530 € brutto. Das Angebot wurde seitens Herrn Axel Hubrich und Ortsbürgermeister Eich gesichtet und stellt die vorgeschlagene Lösung als eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zur Etablierung der Beschallungsanlage dar. Insbesondere bei Gemeinderatssitzungen, Vereinsveranstaltungen, Vorträgen und sonstigen Versammlungen wird hierdurch eine deutlich bessere Sprachverständlichkeit und gleichmäßigere Schallverteilung erreicht.
Die Materialbeschaffung erfolgt durch die Ortsgemeinde. Die Kosten für die elektrotechnische Umsetzung, Montage, Verkabelung und Integration durch die Firma Elektro Funke liegen derzeit noch nicht vor und werden nachgereicht.
Die Maßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der laufenden RLT-Maßnahme und werden daher gesondert beauftragt und abgerechnet. Durch die gleichzeitige Umsetzung während der laufenden Bauarbeiten können jedoch erhebliche Synergieeffekte genutzt und spätere Mehrkosten vermieden werden.
TOP 9c
Überprüfung und Instandhaltung der Heizungs- und Sanitäranlagen in der Gemeindehalle Gumbsheim
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Arbeiten an der Gemeindehalle wurde die Gelegenheit genutzt, weitere technische Anlagen der Liegenschaft zu überprüfen und bestehende Auffälligkeiten zu erfassen.
Im Bereich der Sanitäranlagen wurde festgestellt, dass die Urinalanlagen sowohl im Kellergeschoss als auch im Erdgeschoss lediglich einen eingeschränkten Wasserfluss aufweisen. Die Ursachen hierfür sollen überprüft und soweit erforderlich behoben werden.
Darüber hinaus bestehen seit mehreren Heizperioden Hinweise auf Funktionsbeeinträchtigungen innerhalb der Heizungsanlage. Wiederholt wurde festgestellt, dass einzelne Heizkörper trotz Wärmebedarfs nicht oder nur verzögert ansprechen beziehungsweise zeitweise vollständig kalt bleiben. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere der Anlagenzustand, die Druckverhältnisse sowie weitere mögliche technische Ursachen überprüft werden.
Da die Firma Müller aus Stein-Bockenheim derzeit bereits mit Arbeiten an der Gemeindehalle beauftragt ist, soll die Gelegenheit genutzt werden, die genannten Prüf- und Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Hierdurch können zusätzliche Anfahrten vermieden und Synergieeffekte genutzt werden.
Ziel der Maßnahme ist die frühzeitige Erkennung und Beseitigung technischer Mängel sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betriebs der Gemeindehalle.
Über gegebenenfalls erforderliche weitergehende Instandsetzungsmaßnahmen und hiermit verbundene Kosten wird der Ortsgemeinderat zu gegebener Zeit informiert.
Beschlussvorschlag
TOP 9a)
Der Ortsgemeinderat nimmt die Sachstandsmitteilung zur Erneuerung der RLT-Anlage in der Gemeindehalle Gumbsheim zur Kenntnis.
TOP 9b)
Der Ortsgemeinderat nimmt die Sachstandsmitteilung zur geplanten Modernisierung der Beschallungsanlage und die Materialbeschaffung sowie die Anpassungen der Hallenbeleuchtung in der Gemeindehalle Gumbsheim zur Kenntnis.
TOP 9c)
Der Ortsgemeinderat nimmt die Sachstandsmitteilung zur Überprüfung und Instandhaltung der Heizungs- und Sanitäranlagen in der Gemeindehalle Gumbsheim zur Kenntnis.
Beschluss
Die Beschlüsse ergehen einstimmig.
TOP 10 Antrag zur Rebgeländeabgrenzung (Pflanzrechte); Unterrichtung
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Rebgelände-Abgrenzung für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Rheinhessen wurde die bestehende Gebietsabgrenzung durch die Schutzgemeinschaft Rheinhessen überarbeitet und durch die zuständigen Stellen genehmigt.
Hintergrund ist eine rechtliche Neuausrichtung der Abgrenzungssystematik, wodurch bisherige Kriterien – insbesondere der unmittelbare räumliche Zusammenhang – in der bisherigen Form nicht mehr maßgeblich sind. In der Folge ergeben sich Anpassungsbedarfe auf Gemarkungsebene („Abgrenzung 2.0“).
In der Gemarkung Gumbsheim sind hiervon insbesondere Flächen betroffen, die in den vergangenen Jahren außerhalb der bisherigen Abgrenzung mit Reben bepflanzt wurden.
Diese Flächen konnten bislang teilweise als Qualitätswein vermarktet werden, fallen nach der neuen Systematik jedoch nicht mehr automatisch in die g. U.-Abgrenzung.
Gegen die neuen Abgrenzungen wurde Einspruch eingelegt.
Seitens der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. wurde die Ortsgemeinde über das weitere Verfahren informiert. Demnach besteht die Möglichkeit, bis zum 30.06.2026 Anträge auf Anpassung der Rebgelände-Abgrenzung zu stellen. Maßgeblich sind hierbei insbesondere Kriterien wie:
| • | Abrundung bestehender Rebflächen |
| • | Vermeidung von Streuweinbergen |
| • | Herstellung nachvollziehbarer und zusammenhängender Bewirtschaftungseinheiten |
Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung der betroffenen Winzer mit dem örtlichen Bauern- und Winzerverein (Vorsitzender Herr Schultheiß sowie Herr Dexheimer) stattgefunden.
Dabei wurden zusätzliche, aus fachlicher Sicht geeignete Flächen identifiziert und kartographisch abgegrenzt.
Die abgestimmte Zielrichtung sieht vor:
| • | eine Erweiterung der Rebgelände-Abgrenzung innerhalb der Gemarkung Gumbsheim bis zum Graben, |
| • | unter Herausnahme einzelner Bereiche (Ausgleichs- und sonstige Flächen der Ortsgemeinde, Menhirplatz, Regenrückhaltebecken). |
Diese Vorgehensweise entspricht den fachlichen Zielsetzungen der Abgrenzungssystematik und ermöglicht eine sachgerechte Einbindung bestehender Rebflächen in die g. U.-Kulisse.
Der Begriff „Flächenausschuss“, der im Verfahren vereinzelt verwendet wurde, beschreibt nach derzeitigem Verständnis kein formelles Gremium, sondern eine örtliche Abstimmung unter Beteiligung der Gemeinde und der betroffenen Bewirtschafter.
Die Ortsgemeinde Gumbsheim wird auf dieser Grundlage eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten und wird einen Antrag auf Anpassung der Rebgelände- Abgrenzung fristgerecht einreichen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat wird hiermit über den aktuellen Sachstand unterrichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 11 Menhirplatz;
Sachstand der Projektplanung
Sachdarstellung
Ratsmitglied Marina Staßen-Centmayer informiert über den aktuellen Sachstand zur geplanten ökologischen Aufwertung des Menhirplatzes.
Sie führt aus, dass das bereits errichtete Insektenhotel gut angenommen werde und sich bewährt habe. Im Rahmen der weiteren Gestaltung des Bereiches seien zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Hierzu zählt unter anderem die Anlage einer Bentjeshecke zur Förderung der Artenvielfalt und als weiterer Beitrag zum Natur- und Insektenschutz.
Im Zuge der Planung wurde darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar angrenzend landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden. Vor einer Umsetzung der weiteren Maßnahmen soll daher das Gespräch mit dem betroffenen Grundstückseigentümer gesucht werden, um sicherzustellen, dass ausreichend Rangier- und Wendemöglichkeiten für landwirtschaftliche Fahrzeuge erhalten bleiben.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Die weitere Planung soll unter Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Landwirtschaft fortgeführt werden.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 12 Mitteilungen und Anfragen
12.1 Hallennutzung – Anfragen des SV 2020 Gumbsheim e. V.
Mit E-Mail vom 11.06.2026 hat der SV 2020 Gumbsheim e. V. zwei Anfragen zur Nutzung der Gemeindehalle gestellt.
Zum einen wird angefragt, ob das bestehende Mutter-Kind-Turnen künftig freitags bereits ab 15:15 Uhr stattfinden kann. Zum anderen beabsichtigt der Verein die Einrichtung eines weiteren Angebotes für Seniorinnen und Senioren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und bittet um Mitteilung freier Vormittagstermine in der Gemeindehalle.
Die Hallenbelegung wird entsprechend geprüft und die Rückmeldung an den Verein veranlasst.
12.2 Informationsveranstaltung „Bauturbo“ des Landkreises Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms hat am 21.05.2026 eine Informationsveranstaltung zum sogenannten „Bauturbo“ durchgeführt. Hintergrund sind die durch den Bundesgesetzgeber geschaffenen Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden die neuen rechtlichen Möglichkeiten, Anwendungsbereiche sowie Grenzen der kommunalen Planungshoheit erläutert. Die Ortsgemeinde hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Konkreter Handlungsbedarf ergibt sich derzeit nicht.
12.3 Nachbesprechung Kerb 2026
Am 10.06.2026 fand gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Vereine sowie der Winzergenossenschaft die Nachbesprechung der Kerb 2026 statt.
Die Rückmeldungen zur Organisation, Zusammenarbeit und zum Ablauf der Veranstaltung waren insgesamt sehr positiv. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Ortsgemeinde, Vereinen, Schaustellern und weiteren Beteiligten wurde ausdrücklich gelobt.
Seitens der Vereine wurde darauf hingewiesen, dass die diesjährige Veranstaltung trotz des positiven Gesamteindrucks wirtschaftlich nur eingeschränkt erfolgreich war. Ursächlich waren insbesondere die witterungsbedingten Einschränkungen am Sonntag sowie die von den Vereinen getragenen Fixkosten für Ausschankwagen, Bestuhlung, Kühlwagen und weiteres Veranstaltungsequipment.
Die Vereine regen an zu prüfen, ob künftig bestimmte kerbtypische Grundkosten durch die Ortsgemeinde übernommen werden können, um das wirtschaftliche Risiko der ehrenamtlich engagierten Vereine zu reduzieren. Eine Entscheidung hierzu wurde nicht getroffen.
Für die Kerb 2027 wurden bereits erste Ideen eingebracht. Hierzu zählen unter anderem Freifahrten und Kinderaktionen bereits am Sonntag sowie die Durchführung eines „Tages der Betriebe“ am Kerbmontag.
12.4 Windpark Gumbsheim – Restarbeiten an Wirtschaftswegen
Mit Schreiben vom 10.06.2026 hat die Projektgesellschaft die noch offenen Restarbeiten im Bereich der Wirtschaftswege auf der Gemarkung Gumbsheim übersandt.
Die Ortsgemeinde wird die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der weiteren Abstimmungen überprüfen. Nach Mitteilung eines Ausführungstermins durch die ausführende Firma erfolgt die gemeinsame Abnahme der Arbeiten.
12.5 Projektidee „Löschhäuschen“
Der SV 2020 Gumbsheim e. V. hat die Anregung eingebracht, die Errichtung eines Selbstbedienungs-Häuschens („Löschhäuschen“) für Getränke und regionale Produkte in Gumbsheim zu prüfen.
Nach Vorstellung des Vereins könnte ein solches Angebot einen zusätzlichen Anlaufpunkt für Wanderer, Radfahrer und Gäste schaffen, die Vereine unterstützen sowie die Attraktivität und Außenwirkung der Ortsgemeinde stärken.
Die Idee wird zur Kenntnis genommen und kann bei entsprechendem Interesse gemeinsam mit Vereinen und weiteren Beteiligten näher betrachtet werden.
12.6 Parksituation Gosselsheimer Straße / An den Gärten
Mit Schreiben vom 10.06.2026 weist ein örtlicher Gewerbebetrieb auf Probleme für Müllfahrzeuge und größere Lkw im Bereich der Einmündung Gosselsheimer Straße / An den Gärten hin.
Nach Darstellung des Antragstellers erschweren parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich regelmäßig das Abbiegen größerer Fahrzeuge. Gleichzeitig wird angeregt zu prüfen, ob Beschäftigten des Betriebes künftig wieder das Parken auf dem früher genutzten Grünstreifen unterhalb des Neubaugebietes ermöglicht werden kann.
Die Anfrage wird an die zuständigen Stellen zur Prüfung weitergegeben.
12.7 Vergabe einer Hausnummer in der Backhausgasse
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat im Zusammenhang mit einem Vermessungsverfahren um Stellungnahme zur Vergabe der Hausnummer „Backhausgasse 18“ gebeten.
Seitens der Ortsgemeinde wurden gegen die vorgeschlagene Hausnummer keine Einwände erhoben. Die entsprechende Rückmeldung an die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgte am 03.06.2026.
Anfragen
| 1) | Aus der Mitte des Rates wird nachgefragt, was künftig mit dem Blumenkübel passieren soll, der bislang vor der Gemeindehalle aufgestellt war. |
| Ortsbürgermeister Eich teilt mit, dass der Blumenkübel entfernt wird. | |
| Darüber hinaus wird auf eine beschädigte Sitzbank auf dem Friedhof hingewiesen. Auch diese wird entfernt. | |
| 2) | Nach einem Hinweis auf den Pflanzbestand der Beete des Brunnenplatzes besteht Einvernehmen darüber, die Pflege zu überprüfen. |
| 3) | Es wird auf eine vermooste Stelle an der Gemeindehalle hingewiesen, die entfernt werden soll. |
| 4) | Zwecks Entsorgung von Gegenständen im Rahmen der Räumung des Speichers der Gemeindehalle wird laut Mitteilung von Ortsbürgermeister Eich eine Baustoffschütte vor dem Gebäude platziert. |
| 5) | Ratsmitglied Dexheimer bemängelt, dass durch hineinragenden Bewuchs und abgebrochene Äste die Befahrbarkeit einiger Wege und Plätze - insbesondere für landwirtschaftliche Fahrzeuge - beeinträchtigt ist. Ortsbürgermeister Eich kündigt an, die betroffenen Grundstückseigentümer auf ihre Pflichten zum Rückschnitt hinzuweisen. Parallel dazu soll die Angelegenheit mit dem zuständigen Ordnungsamt besprochen werden. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:56 Uhr.