Mit dem Ablauf des Jahres 2022 erfolgt erstmals die Endabrechnung der Abwassergebühren und -beiträge durch die AWW. Den zugehörigen Bescheid, welcher sowohl die Spitzabrechnung für das vergangene Jahr als auch die Vorausleistungen für das Jahr 2023 enthält, erhalten Sie in diesen Tagen. Dabei wird eine mögliche Erstattung oder Nachzahlung für das vergangene Jahr mit der ersten Vorausleistungsrate für 2023 verrechnet.
Auf vielfachen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger werden die Vorausleistungen zukünftig monatlich und nicht mehr quartalsweise und damit analog zu den Entgelten anderer Versorger (z. B. Strom, Gas, Internet, Telefon etc.) erhoben. Den entsprechenden Beschluss über die Änderung der Entgeltsatzung hat der Verwaltungsrat der AWW in seiner Dezember-Sitzung gefasst.