Mit Urteil vom 16.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) den bisherigen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt.
Dies war der Auslöser für die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG). Das Landesfinanzausgleichsgesetz wurde nunmehr im Landtag am 24.11.2022 im Referentenentwurf ohne Änderung verabschiedet.
Damit verbunden ist die Anhebung der Nivellierungssätze, welche die Grundlage für die Umlageberechnung bilden. Daher ist es erforderlich geworden die Steuersätze ab dem 01.01.2023 anzuheben.
Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Nivellierungssätze:
Grundsteuer A — auf 345 v. H.
Grundsteuer B — auf 465 v. H.
Gewerbesteuer — auf 380 v. H