1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim hat in seiner Sitzung am 06.01.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 in der derzeit gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Zentralkellerei“ im Bereich Wöllsteiner Straße, St. Martinsweg und Kirchweg in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet und umfasst folgende Grundstücke:
Flur 8 Parzellen 426/1, 426/2, 424/3, 424/2, 424/4, 422/2, 421, 420/5, 420/6, 420/7
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Steuerung einer künftigen geordneten städtebaulichen Entwicklung.