- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 11. Dezember 2024 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 20:45 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeisterin: | |
| Kinder, Annerose | |
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordnete Saar, Kerstin | |
| 2. Beigeordneter Möbus, Karl Albrecht | |
| Ratsmitglieder: | |
| Castor, Klaus | |
| Ebling, Günther | |
| Faust, Karl-Hans | entschuldigt |
| Fischborn, Björn | |
| Franken, Bernward | entschuldigt |
| Hoffmann, Gerhard | entschuldigt |
| Kossatz, Herbert | entschuldigt |
| Schnabel, Mirjam | |
| Schön, Ragnar | entschuldigt |
| Sinopoli, Marino | |
| Vogel, Dirk | |
| Wagner, Daniel | |
| Zimmer, Maik | |
| Zimmermann, Fabian | |
| Sonstige Anwesende: | 2 Zuhörer, Herr Becker (VGV) |
Tagesordnung (geändert)
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025 |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Sanierungsarbeiten der Brücke "Katzensteigermühle" |
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| - Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes |
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| - Stellungnahme zur Aufhebung des Denkmalschutzes |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Veranstaltungen |
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| a) Nachlese Herbstmarkt, Annahme von Spenden, Termin 2025 |
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| - Beratung und Beschluss - |
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| b) Nachlese Martini Kerb, Annahme von Spenden, Termin 2025 |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Namensfindung Hof Pfeiffer |
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| Vorschläge |
| TOP 6 | KiTa Villa Regenbogen |
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| a) Anschaffung eines Spielgerätes durch den Förderverein der KiTa |
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| Kostenübernahme Aufbau durch die Ortsgemeinde |
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| - Beratung und Beschluss – |
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| b) Sachstand Förderantrag Anbau KiTa |
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| - Beratung und Beschluss – |
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| c) Kommunaler Klimapakt, Förderfähige Projekte- Sonnenschutz für die Spielfläche der KiTa |
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| - Beratung und Beschluss – |
| TOP 7 | Bundestagswahl 23. Februar 2025; |
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| Zusammensetzung des Wahlvorstandes |
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 9 | Jahresrückblick- Vorhaben 2025 |
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet die Vorsitzende darum, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Punkt 6 c „Kommunaler Klimapakt“ zu erweitern und im nicht-öffentlichen Teil den Tagesordnungspunkt „Bauangelegenheiten“ als TOP 10 einzufügen. Die weiteren TOP im nicht-öffentlichen Teil verschieben sich jeweils.
Der Rat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.
I. ÖFFENTLICHER TEIL
TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in Bezug auf die Beschlussfassung zu TOP 8 der letzten Ratssitzung (Verlängerung Wegenutzungsvertrag) nicht umfassend über die Verhältnisse informiert war.
Die Vorsitzende nimmt die Einwendungen zur Kenntnis.
| TOP 2 |
| Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025 |
Sachverhalt:
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet die bisherige gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer A und B. Damit endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge.
Ab dem 01.01.2025 tritt die angekündigte Grundsteuerreform in Kraft. Hier beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.
Ohne eine gültige, genehmigte und veröffentlichte Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wäre es aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes nicht möglich zum Jahresbeginn die Grundsteuer A und B per Grundsteuerbescheid zu erheben.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat daher die Empfehlung ausgesprochen, die sogenannten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen. Die entsprechende Veröffentlichung sollte bis zum 31.12.2024 im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgen. Die Hebesatzung behält solange ihre Gültigkeit bis die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 der Ortsgemeinde öffentlich bekannt gemacht ist.
Steuerhebesätze
| Steuerart | 2024 | 2025 |
| Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B - für sonstige Grundstücke | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital | 380 v.H. | 380 v.H. |
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Siefersheim beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in der vorgelegten Form.
TOP 3 | Sanierungsarbeiten der Brücke "Katzensteigermühle" |
Schon mehrmals war die Sanierung der Brücke an der Katzensteigermühle Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat. Für die heutige Sitzung wurden Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes in Bezug auf die Finanzierung der Renovierung und der Kreisverwaltung als Denkmalschutzbehörde in Bezug auf den Wegfall des Denkmalschutzes eingeholt, welche nachfolgend aufgeführt sind.
1. Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes
Eine Brücke gehört zur Straße. Bzgl. Überwachung der Verkehrssicherheit der Straßen und Gehwege wird auf die Ausführungen in der KVR-Kommentierung zu § 68 GemO verwiesen (s. Anlage). Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Kommentierung kann ich Ihrer Auffassung zustimmen.
7.3.1 Verkehrssicherer Zustand der Straßen und Gehwege
Aus § 48 Abs. 2 LStrG ergibt sich, dass die VG auch für die Überwachung der Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Es handelt sich um hoheitliche Aufgaben, denn „diese obliegen den Organen und Bediensteten der damit befassten Körperschaften als Amtspflichten in Ausübung öffentlicher Gewalt“. Obwohl die VG auch als Straßenbaubehörde im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden tätig wird, haftet für Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht die Ortsgemeinde, sondern die VG.
7.4 Kostenträgerschaft der Ortsgemeinden
Sowohl für die erstmalige Herstellung (Erschließung) als auch für die Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung (Ausbau) von Gemeindestraßen hat die Ortsgemeinden die Kosten zu tragen. Für solche Investitionsentscheidungen bedarf es eines Beschlusses des Ortsgemeinderates, denn diesem obliegt die Entscheidung, welche Maßnahmen an welchen Straßen, Geh- oder Wirtschaftswegen durchgeführt werden. Nach VV 9.1 zu § 68 GemO soll es keines Beschlusses des Ortsgemeinderates im Einzelfall bedürfen, wenn die VG im Rahmen der laufenden Unterhaltung Maßnahmen an Gemeindestraßen durchführt.
7.5 Konfliktpotential
Aus der Divergenz zwischen der Kostenträgerschaft der Ortsgemeinden und der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit der VG für den verkehrssicheren Zustand der Gemeindestraßen (einschließlich Gehwege, s. dazu BGH, Beschl. vom 13.9.2012 – III ZR 5/12 –, juris; OLG Hamm, Urt. vom 16.10.2020 – 11 U 72/19 –, juris) können sich Konflikte ergeben. Die VG ist nicht berechtigt, die Maßnahme gegen den Willen der Organe der Ortsgemeinde auf deren Kosten durchführen zu lassen. Insbesondere darf nicht in das Budgetrecht des Ortsgemeinderates eingegriffen werden. Die Aussetzung des Beschlusses des Ortsgemeinderates (§§ 42 Abs. 1, 69 Abs. 2 GemO) scheidet aus, weil kein ausführungsfähiger Ratsbeschluss vorliegt (Erl. 2.1 zu § 42). Die Verwaltung muss, wenn sie dringenden Handlungsbedarf sieht, die Kreisverwaltung aus Straßenaufsichtsbehörde (§ 51 Nr. 3 LStrG) einschalten. Diese kann die Durchführung notwendiger Maßnahmen anordnen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 LStrG).
Grundsätzlich ist nur die Kommunalaufsichtsbehörde nach §§ 121 bis 125 GemO zu Eingriffen in die Verwaltung der Gemeinden befugt (§ 127 Abs. 1 GemO). Es sind jedoch spezialgesetzliche Ermächtigungen zum Erlass von Anordnungen im Rahmen der Rechtsaufsicht zulässig. Dabei hat die Fachaufsichtsbehörde sich gemeindefreundlich zu verhalten (OVG RhPf, Urt. vom 15.5.2003 – 1 A 10036/03 –, juris = AS 30, 332). § 50 Abs. 3 LStrG beinhaltet eine solche Ermächtigung. Die Einschaltung der Aufsichtsbehörde sollte indessen erst dann erfolgen, wenn der Bürgermeister der Verbandsgemeinde den Ortsgemeinderat in einer Sitzung (§ 69 Abs. 1 Satz 1 GemO) oder schriftlich auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen hat.
2. Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes
Stefan Heck - Referent, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Es stellt sich die Frage, wie weit der Begriff „Dienstverrichtungen“ zu interpretieren ist.
Wenn z.B. ein juristisches Gutachten in einer baurechtlichen Frage in einem Bebauungsplanverfahren einer Ortsgemeinde erforderlich ist, könnte man die Auffassung vertreten, das Honorar des damit beauftragten Fachanwalts müsse die VG tragen, weil es sich um eine Leistung handelt, die in einer verbandsfreien Gemeinde der BM nicht persönlich erledigt. Da die VGV in der Regel überhaupt keine(n) Juristin/Juristen oder zumindest keinen qualifizierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht beschäftigt, wird meist eine Kanzlei beauftragt. Die Kosten trägt üblicherweise die OG.
Wenn die OGen eine entsprechende personelle Ausstattung der VGV fordern, müssten sie auch bereit sein, die dafür entstehenden Personalkosten über die VG- Umlage zu tragen (abgesehen von der Frage, ob man entsprechend qualifizierte Personen überhaupt gewinnen könnte).
Die Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen (§ 68 Abs. 2 Satz 4 GemO) tragen die Ortsgemeinden.
„Aufwendungen“ sind nicht nur die Kosten für Externe, sondern auch die Aufwendungen für technische Dienstleistungen.
Bei technischen Dienstleistungen stellt sich die Frage, welche Leistungen das technische Personal der VGV erbringen kann. Hier geht es auch um die fachliche Qualifikation.
Wenn die VGV technische Dienstleistungen für Ortsgemeinden erbringt, unterscheidet § 68 Abs. 5 GemO zwischen
Bei den in Rede stehenden Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen im Sinne des Satzes 4. Wäre das technische Personal der VGV fachlich in der Lage, die folgenden Leistungen zu erbringen, könnte die VG Aufwendungsersatz verlangen:
| - | Zustandserfassung und Bewertung, |
| - | Erstellung einer Entwurfsplanung bestehend aus Sanierungskonzept sowie |
| - | Kostenaufstellung. |
Selbst in größeren VGen dürfte das eigene Personal damit überfordert sein, sodass man i.d.R. ein externes Planungsbüro beauftragen wird. Wenn schon die VG im Falle der Leistungserbringung durch eigenes Personal von der OG Aufwendungsersatz nach § 68 Abs. 5 Satz 4 GemO verlangen könnte, ist es nur schlüssig, dass bei externer Beauftragung die Kostenträgerschaft der OG nicht nur für die Bauleistungen, sondern auch für die damit zusammenhängenden Planungsleistungen angemessen ist.
Letztlich kommt es innerhalb einer VG auch auf die Gleichbehandlung der OGen an.
Wenn die VGV in allen Fällen der Gemeindestraßen die Kostenträgerschaft übernehmen müsste, würde das den Umlagebedarf erheblich steigern.
Die Leistung „Abstimmung mit der Denkmalbehörde“ würde ich jedoch als „Verwaltungsgeschäft“ ansehen, das die VGV erbringen müsste.
- Stellungnahme zur Aufhebung des Denkmalschutzes
Nach Rücksprache mit Frau Dr. Häret-Krug von der GDKE Mainz im Rahmen der Kreisbereisung vom 17.10.2024 ist die Brücke an der Katzensteig Mühle denkmalgeschützt. Sie ist zudem Bestandteil der als bauliche Gesamtanlage (Ensemble) denkmalgeschützten Katzensteiger Mühle. Wir haben Ihnen hierzu die Kartierung aus der Denkmaltopografie beigefügt, aus der Sie, farblich (rot/rosa/blau) gekennzeichnet, die geschützten Bereiche entnehmen können. Zudem haben wir Ihnen den textlichen Auszug aus der Denkmaltopografie beigefügt, aus dem hervorgeht, dass auch die Brücke ein besonderes Kennzeichen des Denkmals Katzensteiger Mühle ist. Zu beachten ist, dass der Text das Anwesen nicht abschließend beschreibt, das heißt auch hier nicht im Einzelnen wörtlich erwähnte Bestandteile der Mühle und des gesamten Ensembles sind vom Denkmalschutz mit umfaßt und im Rahmen jeglicher Antragsstellung zu prüfen.
Für einen Antrag auf Abriss der Brücke kann von den Denkmalbehörden keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Ein solcher Antrag wäre abzulehnen.
Die Schäden an den Brückenwangen sind reparabel. Je länger mit der Instandsetzung abgewartet wird, desto größer sind die erforderlichen Eingriffe.
Folgeschäden und -kosten durch unterlassenen Bauunterhalt können jedoch nicht zu Lasten des Brückenerhalts gehen.
Wir hatten schon vor längere Zeit darauf hingewiesen, dass vielleicht im Rahmen von Hochwasserplanungen in diesem Bereich und die Inanspruchnahme von Fördergeldern hierzu (z.B. Aktion Blau, etc.), die Einbindung und Erhaltung der Brücke in einem entsprechenden Gesamtkonzept vorgenommen werden könnte oder jedenfalls sollte. Andernfalls sind andere Fördermittelmöglichkeiten zur prüfen und rechtzeitig zu beantragen (z.B. Denkmalschutz/ I-Stock).
Beratung
Auch die vorliegenden Stellungnahmen konnten den Gemeinderat nicht davon überzeugen, dass eigentlich die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein die Vorarbeiten für die Renovierung erbringen müsste.
Zudem seien die geschätzten Kosten für die Renovierung in Höhe von 300.000 € völlig überzogen.
Weil die Brücke Teil eines Feldweges sei, sollte man zunächst abklären, ob nicht die Anlieger im Rahmen des Wegebaus herangezogen werden könnten.
Auch sollte zunächst abgeklärt werden, welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat vertagt einstimmig die Beschlussfassung bis zur Klärung der noch vorhandenen Fragen.
| TOP 4 | Veranstaltungen |
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| a) Nachlese Herbstmarkt, |
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| Annahme von Spenden, Termin 2025 |
Sachdarstellung
Der Herbstmarkt ist ein Selbstläufer. Trotz verminderter Werbung fanden sehr viele Besucher den Weg nach Siefersheim. Auch alle vertretenen Vereine und Institutionen dürften mit den erzielten Gewinnen mehr als zufrieden sein. Eine besondere Herausforderung stellt jedes Jahr wieder das Kuchenbuffet dar. Es wurden in diesem Jahr insgesamt 120 Kuchen verkauft, was einen Riesenaufwand bedeutet.
Anschließend wurde die Abrechnung für den Herbstmarkt vorgelegt und zur Kenntnis genommen.
Als Termin für den nächsten Herbstmarkt ist der 19.10.2025 vorgesehen.
Die Ortsgemeinde erhielt im Rahmen des Herbstmarktes von den LandFrauen eine Spende in Höhe von 300,- Euro
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Spende.
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| b) Nachlese Martini Kerb, |
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| Annahme von Spenden, Termin 2025 |
Sachdarstellung
Auch die Martini-Kerb fand sehr viel Anklang bei den Gästen.
Auch hier wurde die Abrechnung für die Martini-Kerb vorgelegt und zur Kenntnis genommen.
Die Abrechnung erbrachte einen kleinen Überschuss.
Als Termin für die nächste Martini-Kerb ist die Zeit vom 08.11. – 10.11.2025 vorgesehen.
Die Ortsgemeinde erhielt im Rahmen der Martini-Kerb 2024 Zuwendungen in der Gesamthöhe von 3.895,- Euro, sowie eine Sachspende im Wert von 135,- Euro.
Die Namen der Spender wurden im Rahmen der Sitzung verlesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Zuwendungen zur Unterstützung der Siefersheimer Martini-Kerb 2024.
TOP 5 | Namensfindung Hof Pfeiffer |
Bereits in der Sitzung vom 17.09.2024 wurden zahlreiche Vorschläge der Bürger vorgestellt.
Mittlerweile hat sich der Name „Hof Pfeiffer“ schon so weit eingebürgert, dass der Gemeinderat einstimmig der Meinung war, man solle diesen Namen beibehalten.
| TOP 6 | KiTa Villa Regenbogen |
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| a) Anschaffung eines Spielgerätes durch den Förderverein der KiTa |
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| Kostenübernahme Aufbau durch die Ortsgemeinde |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Durch den geplanten Anbau eines Ruheraumes und weiteren Sanitärräumen entfällt das bisherige Spielgelände.
Wie bereits in vorherigen Sitzungen besprochen, wurde zur weiteren Gestaltung des Außengeländes ein Fachplaner zu Rate gezogen. KiTa Leitung, Elternausschuss, Förderverein und Träger schlagen vor, auf dem Grundstück Eckelsheimer Straße eine Spielfläche für die jüngeren Kinder zu schaffen. Die Nestschaukel und ein Klettergerüst sollen dort aufgestellt werden.
Ein Anbot für das Spielgerät, den fachgerechten Aufbau, sowie den Umbau der vorhandenen Spielgeräte liegt vor.
Die Kosten für das Spielgerät, das nach Beratung mit dem Planer, der KiTa, dem Förderverein und dem Elternausschuss ausgewählt wurde, übernimmt der Förderverein.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet einstimmig die Anschaffung des Spielgerätes durch den Förderverein.
Die Kosten für den Aufbau sowie den fachgerechten Umbau der vorhandenen Spielgeräte übernimmt die Ortsgemeinde. Die Maßnahme ist in der Haushaltsstelle KiTa- Maßnahme am Bau abgedeckt.
| b) Sachstand Förderantrag Anbau KiTa |
Wegen des aktuellen Umzuges der Verbandsgemeinde verzögert sich der Förderantrag. Allerdings ist die Ortsgemeinde guter Dinge, dass der Antrag termingerecht gestellt werden kann.
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| c) Kommunaler Klimapakt, |
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| Förderfähige Projekte- Sonnenschutz für die Spielfläche der KiTa |
Sachdarstellung
In der Sitzung am 31. Mai 2023 wurde über die Anschaffung eines Sonnenschutzes für die Spielfläche der KiTa und die Prüfung der Kostenübernahme durch das kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beraten.
Nach Absprache mit dem Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Wöllstein stehen den Ortsgemeinden im Rahmen von KIPKI noch Fördergelder für verschiedene Projekte zur Klimawandelanpassung zur Verfügung. Es handelt sich um eine Vollförderung, die Projekte werden vollständig aus Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Die Verwaltung schlägt für die Neugestaltung der Spielfläche KiTa Villa Regenbogen die Anschaffung von 2 Sonnenschirmen bzw. eines Sonnensegels vor. Angebote dazu liegen vor.
Als weitere Klimawandelanpassungsmaßnahme sollen 3 Bäume gepflanzt werden.
Ein Angebot dazu ist angefragt.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag zur Anschaffung von zwei Sonnenschirmen bzw. eines Sonnensegels im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zu.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Anschaffung und Pflanzung von 3 Bäumen im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zu.
| TOP 7 | Bundestagswahl 23. Februar 2025 |
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| -Zusammensetzung des Wahlvorstandes- |
Für die o.g. Wahlen setzt sich der Wahlvorstand wie folgt zusammen:
| Wahlleiterin | Obgm Annerose Kinder |
| Wahlvorsteherin: | Annerose Kinder |
| stellvertr. Wahlvorsteherin | Kerstin Saar |
| Schriftführer | Björn Fischborn |
| stellvertr. Schriftführer | Udo Wagner |
| Beisitzer/ Stellvertreter | Klaus Castor/Dirk Vogel |
| Beisitzer/ Stellvertreter | Albrecht Möbus/Ragnar Schön |
| Beisitzer/ Stellvertreter | Herbert Kossatz/Gerhard Hoffmann |
| Beisitzer/ Stellvertreter | Günther Ebling/Maik Zimmer |
| Beisitzer/ Stellvertreter | Karl- Hans Faust/Marino Sinopoli |
| Wahlhelfer | Daniel Wagner |
| Wahlhelfer | Mirjam Schnabel |
| Wahlhelfer | Gerhard Steppacher |
| Wahlhelfer | Sarah Kröhnert |
| Wahlhelfer | Karen Klein |
| Wahlhelfer | Fabian Zimmermann |
TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
Auch wenn allerorts über fehlendes Engagement geklagt wird, so sind in Siefersheim viele Bürgerinnen und Bürger für die Dorfgemeinschaft aktiv. Dafür bedankt sich die Vorsitzende im Namen der Ortsgemeinde bei ALLEN sehr herzlich.
TOP 9 | Jahresrückblick- Vorhaben 2025 |
Die Vorsitzende umreißt kurz einige der Aktivitäten des ablaufenden Jahres 2024, beginnend mit dem Wahlkampf im Frühjahr 2024. Es folgte der Startschuss für die Verlegung der Glasfaser, ehe im April die Planungen für die Außenanlagen des DGH konkretisiert wurden.
Weiter ging es mit dem Beschluss über die Planung und Durchführung der KiTa- Erweiterung.
Nach der Wahl im Juni folgte im Juli die konstituierende Sitzung des Gemeinderates, ehe im August das Anwesen Pfeiffer gekauft wurde.
Im September wurde die Unterstützung unseres Gemeindearbeiters in die Wege geleitet, ehe im Oktober bzw. November Herbstmarkt bzw. Martini-Kerb das Jahr abrundeten.
Für das Jahr 2025 ist u.a. vorgesehen:
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.45 Uhr.
Unterschriften:
(Vorsitzende) — (Schriftführer)