- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 06. Januar 2025 |
| Ort: | Rathaus Gau-Bickelheim |
| Beginn: | 19:03 Uhr |
| Ende: | 19:25 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Vollmer, Jürgen
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Gräsel, Hans (o.RM)
2. Beigeordneter Haßlinger, Thomas (o.RM)
Ratsmitglieder:
Brunk, Markus
Fels, Sandra — entschuldigt
Friedrich, Andreas
Frölich, Dieter
Groben, Manfred
Hollenbach, Peter
Dr. Janz, Johannes
Krollmann, Markus
Krollmann, Regine
Mayer, Frank — entschuldigt
Noetzel, Thomas
Schnabel, Oliver
Stock, Tom
Vollmer, Martin
Werber, Anette
Zahn, Thomas — entschuldigt
Sonstige Anwesende:
Frau Rybok von der Bauabteilung der VG Wöllstein zu TOP 2
Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde zugleich Schriftführerin
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Aufstellung eines Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich Wöllsteiner Straße, St. Martinsweg und Kirchweg in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim |
| 1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; | |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB | |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| TOP 3 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates um 19:03 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Ebenso begrüßt Herr Vollmer Frau Rybok von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde, die zu TOP 2 eingeladen wurde und Frau Faßbinder, die zugleich als Schriftführerin bestellt wird.
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Zuhörer sind keine anwesend.
TOP 2 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich Wöllsteiner Straße, St. Martinsweg und Kirchweg in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim
1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
- Beratung und Beschlussfassung
2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB
- Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim beabsichtigt, einen Bebauungsplan "Alte Zentralkellerei" im Bereich der Wöllsteiner Straße, des St. Martinswegs und des Kirchwegs aufzustellen. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs zu steuern und geordnete Bau- und Nutzungsverhältnisse zu schaffen. Dabei soll auch die mögliche Umnutzung oder Neubebauung der bestehenden Areale im Einklang mit den örtlichen und überörtlichen Planungen erfolgen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Geltungsbereich des Planes ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Die folgenden Flurstücke sind hiervon betroffen: Flur 8 Parzellen 426/1, 426/2, 424/3, 424/2, 424/4, 422/2, 421, 420/5, 420/6, 420/7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB
Zur Sicherung der Planungsziele ist es notwendig, den derzeitigen baulichen und sonstigen Zustand im Planungsgebiet vorübergehend festzuschreiben. Dies soll durch den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff BauGB erfolgen. Die Veränderungssperre verhindert unkontrollierte Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, die den Planungszielen widersprechen könnten. Ein entsprechender Entwurf ist dem Beschluss beigefügt.
Die Veränderungssperre gilt für die Dauer von zwei Jahren und kann bei Bedarf verlängert werden.
Sie tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Aussprache:
Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen der Ratsmitglieder. Frau Rybok beantwortet alle die vom Rat vorgebrachten Fragen.
Beschluss
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich der Wöllsteiner Straße, des St. Martinswegs und des Kirchwegs. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gemäß §§ 14 ff BauGB den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des geplanten Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei". Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre auszuarbeiten und ortsüblich bekannt zu machen. |
TOP 3 Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen der Verwaltung
| - | am 03.02.2025 findet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. |
| - | die nächste Ratssitzung ist am 27.01.2025 |
Anfragen
| - | Es liegen keine Anfragen vor. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:25 Uhr. Für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gibt es keine Mitteilungen.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |