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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 3/2025
Gau-Bickelheim
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Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

06. Januar 2025

Ort:

Rathaus Gau-Bickelheim

Beginn:

19:03 Uhr

Ende:

19:25 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Gräsel, Hans (o.RM)

2. Beigeordneter Haßlinger, Thomas (o.RM)

Ratsmitglieder:

Brunk, Markus

Fels, Sandra  —  entschuldigt

Friedrich, Andreas

Frölich, Dieter

Groben, Manfred

Hollenbach, Peter

Dr. Janz, Johannes

Krollmann, Markus

Krollmann, Regine

Mayer, Frank  —  entschuldigt

Noetzel, Thomas

Schnabel, Oliver

Stock, Tom

Vollmer, Martin

Werber, Anette

Zahn, Thomas  —  entschuldigt

Sonstige Anwesende:

Frau Rybok von der Bauabteilung der VG Wöllstein zu TOP 2

Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde zugleich Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich Wöllsteiner Straße, St. Martinsweg und Kirchweg in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;

- Beratung und Beschlussfassung

2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB

- Beratung und Beschlussfassung

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates um 19:03 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Ebenso begrüßt Herr Vollmer Frau Rybok von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde, die zu TOP 2 eingeladen wurde und Frau Faßbinder, die zugleich als Schriftführerin bestellt wird.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Zuhörer sind keine anwesend.

TOP 2 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich Wöllsteiner Straße, St. Martinsweg und Kirchweg in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;

- Beratung und Beschlussfassung

2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim beabsichtigt, einen Bebauungsplan "Alte Zentralkellerei" im Bereich der Wöllsteiner Straße, des St. Martinswegs und des Kirchwegs aufzustellen. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs zu steuern und geordnete Bau- und Nutzungsverhältnisse zu schaffen. Dabei soll auch die mögliche Umnutzung oder Neubebauung der bestehenden Areale im Einklang mit den örtlichen und überörtlichen Planungen erfolgen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Geltungsbereich des Planes ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Die folgenden Flurstücke sind hiervon betroffen: Flur 8 Parzellen 426/1, 426/2, 424/3, 424/2, 424/4, 422/2, 421, 420/5, 420/6, 420/7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.) Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB

Zur Sicherung der Planungsziele ist es notwendig, den derzeitigen baulichen und sonstigen Zustand im Planungsgebiet vorübergehend festzuschreiben. Dies soll durch den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff BauGB erfolgen. Die Veränderungssperre verhindert unkontrollierte Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, die den Planungszielen widersprechen könnten. Ein entsprechender Entwurf ist dem Beschluss beigefügt.

Die Veränderungssperre gilt für die Dauer von zwei Jahren und kann bei Bedarf verlängert werden.

Sie tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Aussprache:

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen der Ratsmitglieder. Frau Rybok beantwortet alle die vom Rat vorgebrachten Fragen.

Beschluss

1.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei" im Bereich der Wöllsteiner Straße, des St. Martinswegs und des Kirchwegs. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gemäß §§ 14 ff BauGB den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des geplanten Bebauungsplanes "Alte Zentralkellerei". Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre auszuarbeiten und ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 3 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen der Verwaltung

-

am 03.02.2025 findet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

-

die nächste Ratssitzung ist am 27.01.2025

Anfragen

-

Es liegen keine Anfragen vor.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:25 Uhr. Für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gibt es keine Mitteilungen.

Unterschriften:
(Vorsitzender)
(Schriftführer)