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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 3/2026
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt (AöR)
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Abgabensätze der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt Anstalt des öffentlichen Rechts

Festsetzungsbeschluss

Der Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die folgenden Abgabensätze gem. § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt:

Laufende Entgelte:

Schmutzwassergebühr

je m³ gewichteter Schmutzwassermenge

1,93 €

Wiederkehrender Beitrag

Schmutzwasser

je m² Grundstücksfläche zzgl. Geschossflächenzuschlag

0,07 €

Wiederkehrender Beitrag

Oberflächenwasser

je m² zulässiger Abflussfläche

0,38 €

Wiederkehrender Beitrag

Straßenoberflächenentwässerung

je m² Straßenfläche (Abschlag) /

Spitzabrechnung gem. Vertrag

0,47 €

Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben

je m³ Schmutzwasser

25,67 €

Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben (Selbstanlieferung)

je m³ Schmutzwasser

3,52 €

Einmalige Entgelte:

Einmalbeitrag Schmutzwasser

(Erstmalige Herstellung)

je m² Grundstücksfläche zzgl. Geschossflächenzuschlag

3,67 €

Einmalbeitrag Oberflächenwasser

(Erstmalige Herstellung)

je m² beitragspflichtiger

Grundstücksfläche

13,69 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erstmalige Herstellung)

je m² Straßenfläche

19,07 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erneuerung in offener Bauweise)

je m² Straßenfläche

19,07 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erneuerung in geschl. Bauweise)

je m² Straßenfläche

9,60 €

Wörrstadt, den 17. Dezember 2025
Sartorius
Vorstand