Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein beschlossen.
Die bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht jedoch nicht der aktuellen städtebaulichen Planung der Ortsgemeinde Siefersheim. Eine planungsrechtliche Grundlage für das beabsichtigte Neubaugebiet ist somit derzeit nicht gegeben.
Zur Umsetzung der aktuellen Planungsziele der Ortsgemeinde ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Darstellung an die vorgesehene Ausweisung einer Wohnbaufläche „In der Heidenhecke“ anzupassen.
Ein entsprechender Planentwurf mit der Abgrenzung der Wohnbaufläche „In der Heidenhecke“ liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wöllstein, den 14.07.2025