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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 31/2022
Seite 2
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Die Verbandsgemeindeverwaltung

Aktuelle Informationen zum Gewässerschutz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das trockene und heiße Wetter lässt den Grundwasserspiegel sinken und die Bäche führen wenig Wasser.

Das Entnehmen von Wasser aus Bächen mit Motor- und Handpumpen ohne Erlaubnis ist verboten. Auch das Aufstauen von Bächen zum Abschöpfen des Wassers und das Ableiten durch Rohre sind nicht zulässig. Erlaubt ist hingegen die Wasserentnahme per Hand mit einfachen Schöpfgefäßen, wie Eimer und Gießkanne.

Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung:

Auch in Trockenzeiten muss eine Mindestwasserführung in der Natur gesichert sein. Dies gilt zum Schutz der Fische, Amphibien und anderer Gewässerlebewesen.

Wer einen Fluss oder Bach per Pumpe zwecks Gartenbewässerung „anzapfen“ möchte, muss die Erlaubnis bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms (Untere Wasserbehörde) beantragen. Diese Erlaubnis enthält unter anderem die Auflage, die das Abpumpen in Trockenzeiten verbietet. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden kann. Es wird daher an alle Gewässeranlieger appelliert, die Gewässerbenutzung mit Pumpenanlagen einzustellen.

Mit herzlichen Grüßen

aus der Verwaltung

Ihr
Gerd Rocker, Bürgermeister