- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 28. Juni 2022 |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
| Beginn: | 18:00 Uhr Ende: 19:42 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Rocker, Gerd
Beigeordnete:
Schnabel, Alfons zugleich gewähltes Ratsmitglied
Heckmann, Oliver zugleich gewähltes Ratsmitglied
Pitthan, Thomas ohne Ratsmandat - entschuldigt
Ratsmitglieder:
CDU
Bunn, Gernot
Faust-Marchert, Katharina - entschuldigt
Hahn, Stephan
Lechthaler, Hans-Günter
Mittrücker, Matthias - ab 18.45 Uhr
Müller, Lucia
Schnabel, Oliver - entschuldigt
Schnabel, Sebastian
SPD
Brüchert, Johannes
Degen, Helmut
Eich, Rudi - entschuldigt
Dr. Gerhardt, Günter - entschuldigt
Hollenbach, Peter
Jung, Ludwig
Knuth, Christine
Krieg, Sabine
Rathgeber, Achim
Weil, Dominik
FWG
Emrich, Jochen
Hahn, Ingo
Kinder, Annerose
Wiesel, Sascha
Angermann, Terrance
Klemmer, Karin
Selzer, Alice
Dr. Pietrowski, Rolf
Ortsbürgermeister (o. RM):
Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim - entschuldigt
Mann, Rainer, Eckelsheim
Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim
Von der Verwaltung:
Klaus Castor - Stellv. Büroleiter
Michael Maurer - Fachbereich I - Sachgebiet Finanzen
Gernot Emrich - Fachbereich III - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen
Jörg Meyer - EDV
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| 2. | Dritte Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes; |
| Anhörungsverfahren | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 3. | Landesentwicklungsprogramm IV; |
| 4. Teilfortschreibung; | |
| Anhörungsverfahren | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 4. | Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt; |
| Beginn der Geschwindigkeitskontrollen und Anpassung der Kostensätze | |
| 5. | Verbandsgemeindehaushalt 2022; |
| Erhöhung des Investitionskreditrahmens; | |
| Erhöhung der Zinsleistungen im Ergebnishaushalt und Tilgungsleistungen im Finanzhaushalt | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 6. | Antrag der Bürgerinitiative "Willkommen in Wöllstein e. V." (WiW) |
| 6.1 Deutschkurse für geflüchtete Frauen | |
| 6.2 Mietkosten für den Hof (Fahrradwerkstatt) | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 7. | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein; |
| Sanierung und Erweiterung; | |
| Auftragsvergaben | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 8. | Digitalpakt Schulen; |
| Fernmelde- und informationstechnische Anlage innerhalb der Gebäude; | |
| Auftragsvergaben | |
| 8.1 Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz" | |
| 8.2 Grundschule "Am Appelbach" Wöllstein | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 9. | Brand- und Katastrophenschutz; |
| Alarmierung der Bevölkerung; | |
| Austausch und Umrüstung von Sirenenanlagen | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 10. | Kompensationsmaßnahmen Windenergieanlagen |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 11. | Grundschule "Am Martinsberg" Siefersheim; |
| Erweiterung um eine Mensa; | |
| Gewerk Außenanlagen (Erd-, Pflaster- und Entwässerungskanalarbeiten) | |
| 12. | Brandungskliff Eckelsheim |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung des Verbandsgemeinderates um 18.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Als Ergänzung der Tagesordnung bittet er einen Tagesordnungspunkt 12 „Brandungskliff Eckelsheim“ aufzunehmen. Hiergegen ergeben sich keine Einwände, sodass sich die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend verschieben.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es liegen weder mündliche, noch schriftliche, Anfragen vor.
Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden zusammengefasst behandelt, da es hier mehrere Berührungspunkte und inhaltliche Überschneidungen gibt. Zu den Tagesordnungspunkten
TOP 2 Dritte Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes;
Anhörungsverfahren
- Beratung und Beschluss -
und
TOP 3 Landesentwicklungsprogramm IV;
4. Teilfortschreibung;
Anhörungsverfahren
- Beratung und Beschluss -
begrüßt Bürgermeister Gerd Rocker auch den leitenden Planer der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Herrn Alexander Krämer.
Zu TOP 2
Sachdarstellung
Der regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe wird derzeit im Rahmen einer 3. Teilfortschreibung im Rahmen des Sachgebietes Energie (Freiflächen-Photovoltaikanlagen) fortgeschrieben.
Der leitende Planer der Regionalplanung Rheinhessen-Nahe Herr Alexander Krämer wird im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes anwesend sein und steht zu Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Im Rahmen des Planungsprozesses ist auch vorgesehen, die Träger der Bauleitplanung frühzeitig im Rahmen einer für September 2022 geplanten informellen Beteiligung in den Informationsaustausch einzubinden.
Von Seiten der Verwaltung wird keine Notwendigkeit gesehen, hier eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde abzugeben.
Zu TOP 3
Sachdarstellung
Das Ministerium des Innern und für Sport beteiligt mit Schreiben vom 03.05.2022 die Verbandsgemeinden an der vorgesehenen Änderung des LEP IV mit der Möglichkeit der Stellungnahme bis einschließlich 23.06.2022. Ziel der Änderung ist die Verwirklichung der bilanziellen Klimaneutralität bis 2040 durch weiteren Ausbau von Windkraft und Solarenergie. Auf das Schreiben des Ministeriums und besonders auf die dort formulierten Ziele 163 und 166 wird verwiesen.
Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlage eingestellt.
Im Rahmen der Sitzung wird der leitende Planer Herr Alexander Krämer von der Regionalplanung Rheinhessen-Nahe, Mainz, anwesend sein und zu Informationen, wie zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Von Seiten der Verwaltung wird kein Anlass gesehen, eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu der vorgenannten Teilfortschreibung zu formulieren.
Herr Krämer erläutert sehr ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation den Sachstand und die Entwicklungsmöglichkeiten zum regionalen Raumordnungsplan und dem Landesentwicklungsprogramm IV. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Windenergie und die Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen. Die Fragen aus der Mitte des Rates werden durch Herrn Krämer ausführlich beantwortet.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen zu Raumordnungsplan und Landesentwicklungsprogramm IV und beschließt keine Stellungnahme zu der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes IV abzugeben.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 4 Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt;
Beginn der Geschwindigkeitskontrollen und Anpassung der Kostensätze
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 16.05.2022 hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Herr Markus Conrad, mitgeteilt, dass ab dem 01. Juni 2022 wieder mit der Durchführung der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung gestartet werden kann.
Mit dem neuen Messgerät IS 8.0 der Firma Kistler Instrumente GmbH wird es künftig unter anderem möglich sein, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig zu überwachen. Hierdurch kann die Verkehrsüberwachung noch effizienter als bisher gestaltet werden.
Durch die Neuanschaffung der Messanlage ist es auch notwendig geworden, die bisherigen Kostensätze neu zu kalkulieren bzw. anzupassen.
Auf das entsprechende Schreiben als auch die dazugehörigen Kostenermittlungen, welche als Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 5 Verbandsgemeindehaushalt 2022;
Erhöhung des Investitionskreditrahmens;
Erhöhung der Zinsleistungen im Ergebnishaushalt und Tilgungsleistungen im Finanzhaushalt
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2022 der Verbandsgemeinde Wöllstein, fordert die Genehmigungsbehörde (Kommunalaufsicht - KV Alzey-Worms) eine Erhöhung des Investitionskreditrahmens, um den negativen Kassenbestand der Verbandsgemeinde Wöllstein, im Rahmen der Einheitskasse auszugleichen. (Stand 31.12.2020: -5.640.225,99 €).
Wie bereits mehrfach dargelegt, wurden die Investitionskredite der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse getätigt um zum einen den Mandanten, die über hohe liquide Mittelbestände verfügen, den Verwahrzins (Negativzins) zu ersparen und zum anderen der Verbandsgemeinde Kreditzinsen. Dies führte zu einer in Ersparnis für die kommunale Familie insgesamt, in Höhe von ca. 50.000,-- € jährlich. Die Kommunalaufsicht beanstandet nunmehr, dass bei Anwendung dieses Verfahrens es einer schriftlichen Vereinbarung mit den Ortsgemeinden und den übrigen Mandanten über die Darlehensgewährung bedurft hätte. Dies sieht die Verwaltung zwar anders, da auch mündliche Vereinbarungen dahingehend Wirksamkeit haben. Im Übrigen hat die Kommunalaufsicht bis heute nicht aufgezeigt, auf welche rechtliche Grundlage dieses Erfordernisses der Schriftvereinbarung sie sich bezieht. Der Kämmerer, Herr Maurer, hat auf Forderung der Kommunalaufsicht eine umfassende Zusammenstellung erstellt, in der die Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeiten aufgezeigt werden. Diese ist dem Vorbericht auf Seite 26 zu entnehmen.
Die Berechnungsgrundlage spiegelt unter anderem wider:
| - | Den planerischen sowie den tatsächlichen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab dem Haushaltsjahr 2009 (Einführung der Doppik) |
| - | Den planerischen Bedarf der benötigten genehmigten Kreditermächtigungen und die tatsächlich im Rahmen der Einheitskasse aufgenommenen Kredite |
Im Ergebnis ist aus der Tabelle zu lesen, dass insgesamt durch die Umsetzung von Investitionen im Saldo Kredite in Höhe von 7.207.614,84 € benötigt wurden, die durch eine Aufnahme von Krediten auf dem Kreditmarkt in Höhe von 1.292.093,00 € refinanziert wurden.
Die Differenz zu den benötigten liquiden Mitteln in Höhe von 5.915.521,64 € wurden nicht wie geplant über die genehmigten Kreditermächtigungen auf dem Kreditmarkt refinanziert, sondern über die Einheitskasse der Verbandsgemeinde, was im Ergebnis auch dazu führte, dass der liquide Mittelbestand der Verbandsgemeinde Wöllstein einen negativen Saldo aufweist.
Auf Grundlage dieser Berechnung wird eine Erhöhung des Investitionskreditrahmen um 5.915.000,00 € erforderlich. Insgesamt beträgt der Kreditbedarf -neu- 6.441.000,00 €.
Die Neuverschuldung führt im Ergebnishaushalt 2022 dazu, dass die Zinsaufwendungen (Produkt 612200- 575110) um 64.491,00 € auf 92.706,00 € sich erhöht. Damit erhöht sich auch der Fehlbetrag (E23) von -245.741,00 € auf -310.532,00 €.
Der Finanzmittelfehlbetrag verändert sich entsprechend (F34) = - 656.666,00 €
Im Finanzhaushalt erhöht sich der Ansatz „Aufnahme von Investitionskrediten“ (F35) um 5.915.000,00 € auf 6.441.000,00 €; Der Tilgungsansatz von Investitionskrediten (F36) um 200.000,00 € auf 388.980,00 €.
Allen Ratsmitgliedern wurden die geänderten Vordrucke des Haushaltsentwurfs 2022 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellungen, Erläuterungen und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Verbandsgemeinderat die Erhöhung des Investitionskreditrahmens sowie die entsprechenden Änderungen der Haupt-Haushaltssatzung sowie des Vorberichtes und die Veränderungen im Teilhaushalt Finanzen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 6 Antrag der Bürgerinitiative "Willkommen in Wöllstein e. V." (WiW)
6.1 Deutschkurse für geflüchtete Frauen
6.2 Mietkosten für den Hof (Fahrradwerkstatt)
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Der Verein WiW bittet um finanzielle Unterstützung, um auch weiterhin Deutschkurse insbesondere für geflüchtete Frauen anbieten zu können.
Diese Kurse, die in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführt wurden, sind für die Flüchtlingshilfe ein besonders wichtiges Projekt und zwingende Grundlage zum Gelingen von Integration.
Die Kurse wurden auch in der Vergangenheit von der Verbandsgemeinde bezuschusst. Allerdings wird das katholische Dekanat, das einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung getragen hat, künftig keine finanzielle Unterstützung mehr leisten.
Die Kosten für den bereits durchgeführten Deutschkurs in den Monaten Januar bis Mai 2022 betragen rund 7.000,00 EUR. Ein weiterer Kurs ist in diesem Jahr zunächst nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat erkennt die Wichtigkeit der Flüchtlingsarbeit und hier insbesondere das Angebot der Deutschkurse als Grundlage für eine gelungene Integration an.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kosten für den von Januar bis Mai 2022 durchgeführten Deutschkurs in Höhe von 6.608,80 EUR zu übernehmen und an den Verein WiW zu erstatten.
Die Finanzierung ist aus der Zuwendung von Bundesintegrationsmitteln gesichert.
Sofern ein weiterer Deutschkurs im Jahr 2022 vorgesehen und durchgeführt wird, werden auch diese Kosten durch die Verbandsgemeinde getragen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
6.2 Mietkosten für den Hof (Fahrradwerkstatt)
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Die Verbandsgemeinde trägt die monatliche Miete für die durch den Verein WiW genutzten Räumlichkeiten in der Ernst-Ludwig-Straße 4 in Wöllstein.
Hierin nicht enthalten ist die Miete von monatlich 25,00 EUR für den Hof, der als Fahrradwerkstatt genutzt wird.
Diese Kosten wurden bisher vom Verein WiW getragen, der nun darum bittet, diese Kosten ebenso wie die sonstigen Mietkosten durch die Verbandsgemeinde zu übernehmen um den Verein wirtschaftlich zu entlasten.
Die Hofmiete wurde bisher aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Beschlussvorschlag
Um das Angebot einer Fahrradwerkstatt für die Geflüchteten weiterhin zu sichern, werden die Kosten für die Hofmiete mit monatlich 25,00 EUR ebenso wie die sonstigen Mietkosten von der Verbandsgemeinde Wöllstein übernommen.
Die Kostenübernahme erfolgt rückwirkend ab Januar 2022.
Die Mittel stehen im laufenden Haushalt bei den Aufwendungen für Asylbewerber zur Verfügung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 7 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;
Sanierung und Erweiterung;
Auftragsvergaben
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
1. Abbruch
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben zwei Firmen ein Angebot für die Abbrucharbeiten (Außenbereich und Garagen) abgegeben. Die Angebote wurden fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Deibert geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Plickert aus Mainz mit 15.965,57 € brutto abgegeben, veranschlagt waren 26.060,00 € brutto.
Die Verwaltung hat den Auftrag aus Zeit und Gründen der Praktikabilität an die Fa. Plickert aus Mainz vergeben, sodass der zuschussrelevante Baubeginn 30.06.2022 rechtzeitig dem Ministerium angezeigt werden konnte.
Mit den Abrissarbeiten ist bereits begonnen.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die erfolgte Auftragsvergabe an die Firma Plickert, Mainz, zum Angebotspreis von 15.965,57 € brutto
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
2. Rohbau
An der öffentlichen Ausschreibung für die Rohbauarbeiten haben sieben Firmen teilgenommen. Der günstigste Anbieter ist die Firma Gerharz GmbH, Bad Kreuznach, zum Angebotspreis von 662.239,72 € (Brutto). Nach Prüfung aller eingegangenen Angebote schlägt das beauftragte Architekturbüro Deibert sowie der von uns beauftragte Projektbegleiter die Fa. HS (Hesse, Mainz) vor, dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Das Angebot wurde geprüft und auch für auskömmlich anerkannt.
Die ursprüngliche Kostenberechnung nach DIN 276 zum Stand 05.05.2021 betrug 584.356,47 € (Brutto). Der nunmehr sich ergebende Mehraufwand resultiert zum einen aus den Baukostensteigerungen als auch insbesondere der zusätzlichen Erfordernisse der Fachplaner (Bodengutachten, Entwässerungsplanung etc.) sowie zusätzlicher Verbesserungen der klimapolitischen Ziele, welche von Seiten des Rechnungshofes und der Bewilligungsbehörde gefordert wurden. Insgesamt liegt das vorliegende Angebot im vertretbaren Kostenrahmen. Die Verwaltung empfiehlt daher den Auftrag an die Fa. Gerharz GmbH, Bad Kreuznach, zum Angebotspreis von 662.239,72 € zu vergeben.
Als nächstes stehen die Auftragsvergaben für die Gewerke:
| - | Dachdeckerarbeiten |
| - | Fensterarbeiten |
| - | Trockenbau |
| - | Estrich |
| - | Elektro |
| - | Blitzschutz |
an.
Diese Ausschreibungen sind derzeit im Verfahren. Die Submission fand am 17.06.2022 statt und die Angebote befinden sich in Prüfung durch das Architekturbüro, die Fachingenieure und den Projektbegleiter. Die Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses am 07. Juli 2022 - 18:00 Uhr.
Wie bereits zugesichert erfolgt eine regelmäßige Kostenfortschreibung im Rahmen einer Übersicht.
Mehrkosten werden durch den Architekten bzw. die Fachingenieure aufgezeigt und dezidiert begründet.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat erteilt der Fa. Gerharz GmbH, Bad Kreuznach zum Angebotspreis von 662.239,72 € den Auftrag für die Rohbau- (Erd,- Maurer,- und Betonarbeiten) und ermächtigt die Verwaltung zur entsprechenden Schließung des Bauvorhabens.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.
TOP 8 Digitalpakt Schulen;
Fernmelde- und informationstechnische Anlage innerhalb der Gebäude;
Auftragsvergaben
8.1 Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz"
8.2 Grundschule "Am Appelbach" Wöllstein
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Im Rahmen des sogenannten Digitalpaktes Schulen wurden zwei weitere Maßnahmen durch die Verwaltung beauftragt. Zum einen die interne Datenverkabelung an der Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“ als auch die interne Datenverkabelung an der Grundschule „Am Appelbach“, Wöllstein.
Auftragnehmer ist die Fa. Kundel-Henkel GmbH, Alzey Dautenheim, welche auch an den anderen beiden Schulen der Verbandsgemeinde Wöllstein die interne Datenverkabelung ausgeführt hat. Die Gesamtauftragssumme beträgt 84.248,25 € (Brutto). Die Kostendeckung im Rahmen der Kostenberechnung in Höhe von 79.300,-- € ist gegeben. Im Vergleich zur Kostenberechnung liegen die Kosten mit 4.948,25 € über dem Ansatz der Kostenberechnung.
Auf die entsprechende Prüfung und Wertung der Angebote mit Vergabevorschlag des beauftragten Fachplaners TGA wird verwiesen.
Die Auftragssumme verteilt sich wie folgt:
| - | Grundschule „Am Appelbach“ in Wöllstein | 67.738,01 € |
| und | ||
| - | Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“ | 16.510,24 € |
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe an die Fa. Elektro Kundel-Henkel GmbH, Alzey zum Angebotspreis von 84.248,25 €.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 9 Brand- und Katastrophenschutz;
Alarmierung der Bevölkerung;
Austausch und Umrüstung von Sirenenanlagen
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 30.05.2022 hat die Kreisverwaltung Alzey/Worms mitgeteilt, dass im Rahmen des sogenannten Sonderförderprogramms Sirenen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Wöllstein sechs Sirenen in Dach/Gebäudemontage mit einer Summe von jeweils 10.850,-- € gefördert werden. Voraussetzung, dass diese Förderung auch in Anspruch genommen werden kann ist, dass bis zum 31.12.2022 eine Beauftragung der Installierung erfolgen muss. Ein entsprechender Nachweis über die Beauftragung des Vorhabens ist bei der Kreisverwaltung Alzey/Worms einzureichen.
In Abstimmung mit der Wehrleitung wird nunmehr die Verwaltung die sechs Sirenenstandorte festlegen und entsprechende Angebote für die Erneuerung einholen. Der Verbandsgemeinderat wird im Rahmen seiner nächsten Sitzungen mit der Thematik befasst und um Entscheidung und Auftragserteilung gebeten.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis
TOP 10 Kompensationsmaßnahmen Windenergieanlagen
- Beratung und Beschluss -
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
TOP 11 Grundschule "Am Martinsberg" Siefersheim;
Erweiterung um eine Mensa;
Gewerk Außenanlagen (Erd-, Pflaster- und Entwässerungskanalarbeiten)
Sachdarstellung
Im Rahmen des Neubaus der Mensa an der Grundschule in Siefersheim ist das Gewerk Außenanlagen zu vergeben. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden acht Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission findet am Mittwoch, dem 13. Juli 2022, statt. Da die Auftragsvergabe unmittelbar nach Prüfung der Angebote erfolgen soll, damit die Fertigstellung der Anlage zum Schuljahresbeginn 2022/23 gewährleistet ist, bittet die Verwaltung den Rat um Ermächtigung nach Vorlage des Ergebnisses, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter vornehmen zu können.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Rates erklärt die beauftragte Architektin, Lucia Müller, dass die Kostenschätzung bei 43.000,00 Euro liegt und die Pflasterarbeiten für die Zuwegung und den Innenhof beinhaltet. Die übrige Gestaltung der Außenanlagen ist hier nicht enthalten.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Anbieter für das Gewerk der Außenanlagen an der Grundschule Siefersheim. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Bauvertrag zu schließen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 12 Brandungskliff Eckelsheim
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Bürgermeister Gerd Rocker berichtet, dass Herr Höhn von der Firma Expotaktum auf Beschluss des Verbandsgemeinderates in der letzten Sitzung gebeten wurde, ein Angebot für die Erstellung eines 3D-Modells zum Brandungskliff abzugeben. Dies liegt mittlerweile vor und weist Kosten auf in Höhe von rund 4.200,00 Euro. Hierzu entsteht eine längere Diskussion über die Notwendigkeit der Herstellung eines 3D-Modells und dessen spätere Verwendung.
Beschluss
Schließlich beschließt der Verbandsgemeinderat bei 3 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich den Auftrag zur Erstellung eines 3D-Modells an Herrn Höhn zum Angebotspreis zu vergeben.
Weiterhin liegt ein Angebot von der Firma Expofaktum, Herrn Höhn, vor für die Erarbeitung der Präsentationsmöglichkeiten des Brandungskliffs - auch im Hinblick auf die Ermittlung der zuschussfähigen Kosten. Es handelt sich hierbei um die Grundprojektierung; die Angebotskosten betragen 5.950,00 Euro.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Stimmenhaltung den Auftrag an die Firma Expofaktum zu erteilen.
Bürgermeister Gerd Rocker teilt weiterhin mit, dass Herr Höhn bei der nächsten Bauausschusssitzung anwesend sein wird, um weitere Erläuterungen im Detail zu geben und Fragen zu beantworten.
TOP 13 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Am 15.06.2022 kam es zu einem technischen Ausfall der Pumpe und der Filteranlage im Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ Wöllstein. Durch den Ausfall der Pumpe war Aktivkohle vom Filter durch das System ins Becken gelangt. Dadurch war das Badewasser leicht schwarz gefärbt. Aufgrund diesen Umstandes musste der Badebetrieb am 16. und 17.06.2022 eingestellt werden. Die Reparatur der Pumpe ist am 17.06.2022 erfolgt, sodass am Wochenende wieder der Badebetrieb regulär aufgenommen werden konnte. |
| Gesundheitliche Schäden waren aufgrund der Eintrübung des Wassers nicht gegeben. | |
| 2. | Aufgrund verbaler Angriffe und Drohungen gegenüber dem Badepersonal musste ein Badegast der Einrichtung verwiesen werden und ein Hausverbot erteilt werden. |
| 3. | Der Kioskbetrieb wird durch den Betreiber nur eingeschränkt wahrgenommen. Dies aufgrund Personalmangels. Nach Aussage des Betreibers ist zumindest in der Ferienzeit gewährleistet, dass der Kiosk vollumfänglich geöffnet werden kann. |
| 4. | Die im Rahmen des landkreisweiten Sirenenwarntages erfolgte Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagen verlief im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgreich. Alle Anlagen funktionierten reibungslos. |
| 5. | Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde Wöllstein, wie alle anderen Gebietskörperschaften des Landkreises Alzey-Worms ebenfalls, an den Aktionswochen des sogenannten Stadtradelns. |
| 6. | Von Seiten des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wurde eine weitere Zuwendung von Mitteln für die Beschaffung von mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte, mit Schreiben vom 21.06.2022, ausgesprochen. Hier wird eine Zuwendung in Höhe des Höchstbetrages von 505,48 Euro bewilligt. |
| 7. | Für die Erweiterung der Grundschule „Am Martinsberg“ in Siefersheim um eine Mensa mit Küche, kam ein weiterer Teilbetrag der Kreiszuwendung in Höhe von 6.972,00 Euro zur Auszahlung. Die noch ausstehende Kreiszuwendung in Höhe von 4.150,00 Euro wird nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises zahlbar gemacht. |
| 8. | Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS beträgt 177.920,51 Euro. Die Gesamtanschaffungskosten betragen 355.841,02 Euro, hiervon übernimmt der Landkreis Alzey-Worms ebenfalls 177.920,51 Euro. Bei Eingang der Landeszuwendung, ein Festbetrag von 89.000,00 Euro wurde in Aussicht gestellt, wird diese anteilig d. h. jeweils zu 50% verrechnet. |
| 9. | Die Ausschreibung „Mittagsverpflegung“ für die Schülerinnen und Schüler an der Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz" in Wöllstein verlief erfolglos. Auf die öffentliche Ausschreibung durch die Vergabestelle hat kein Unternehmen ein Angebot abgegeben. |
| 10. | Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Wöllstein zum 31.12.2021 liegt vor. Hiernach schließt das Wasserwerk mit einem Jahresverlust in Höhe von 42.780,58 Euro ab. Der Jahresverlust wurde hauptsächlich durch den erhöhten Unterhaltungsaufwand für die Neuverlegung von Wasserleitungen und Wasserhausanschlüssen in der Ortsdurchfahrt Gau-Bickelheim vor dem Ausbau der B420 verursacht. Der Jahresabschluss befindet sich derzeit in Prüfung durch die Mittelrheinische Treuhand. |
| 11. | Aufgrund der Notwendigkeit der Verlegung der Trasse für den Radweg Wendelsheim-Uffhofen, wird eine neue Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. |
| 12. | Bezüglich der Glasfaseranschlüsse Schulen im Rahmen des Breitbandausbaus im Landkreis Alzey-Worms wird auf das der Anlage beigefügte Schreiben des Breitbandkoordinators, Herrn Weindorf, von der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 23.06.2022 verwiesen. |
| 13. | Mit Schreiben vom 31.05.2022 hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abteilung Bauen und Umwelt, die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung/Umbau des ehemaligen Hausmeisterwohnhauses, in Räume für die Grundschule erteilt. |
| 14. | An dem Seminar „Das Ratsmitglied am Sitzungstisch“ am 03.06.2022 in Wöllstein haben bedauerlicherweise nur 14 Ratsmitglieder teilgenommen. |
| 15. | Auf die Vorausleistungsbescheide der Abwasserbeseitigung Wöllstein/Wörrstadt (AöR) wurden im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein insgesamt 118 Widersprüche eingelegt. |
| Diese verteilen sich wie folgt: | |
| - Eckelsheim 7 | |
| - Gau-Bickelheim 16 | |
| - Gumbsheim 1 | |
| - Siefersheim 32 | |
| - Stein-Bockenheim 1 | |
| - Wendelsheim 16 | |
| - Wöllstein 20 | |
| - Wonsheim 25 | |
| Der Vorstand der AöR prüft derzeit inwieweit und ob den Widersprüchen abgeholfen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies den Widerspruchsführern mitgeteilt; bei Beibehaltung des Widerspruchs wird dieser zur Entscheidung dem Kreisrechtsausschuss vorgelegt. Die Mehrheit der Widersprüche bezieht sich auf die entstandenen Mehrkosten. | |
| Die Berechnungsgrundlagen im Rahmen der Vorausleistungsbescheide, insbesondere im Hinblick auf die Grundstücksgröße, den angenommenen Vollgeschosszuschlag und die Abflussfläche, werden derzeit überprüft. Nach Prüfung ergeht ein Feststellungsbescheid auf Grundlage der detaillierten Flächenermittlung. Geringere Beiträge und Gebühren sind allerdings nicht zu erwarten. | |
| 16. | Die offizielle Feier zum 50jährigen Bestehen der Verbandsgemeinde Wöllstein ist am Freitag, dem 18. November 2022 - 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum Wöllstein vorgesehen. |
| 17. | Die Gebietskörperschaften des Landkreises Alzey-Worms haben eine Kooperationsvereinbarung in Bezug auf das Vorhaben „Integriertes Klimawandel-Anpassungskonzept“ beschlossen. Den Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey entstehen hierbei keine Kosten. Diese werden von Seiten des Landkreises Alzey-Worms getragen. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. |
Anfragen:
Fraktionsvorsitzende Klemmer (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert an einen Beschluss aus dem Jahr 2018, wonach ein Konzept für Kompensationsmaßnahmen „Windenergieanlagen“ beschlossen wurde. Sie fragt nach dem Sachstand und bittet um Mitteilung, wann ein beschlussfähiges Konzept vorliegen kann. Bürgermeister Rocker sagt zu, dass eine umfassende Information in Vorbereitung ist und zeitnah den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.
Ratsmitglied Selzer weist auf Gefahrensituationen durch die Parkplatzregelungen an der „Beller Kirche“ in Eckelsheim hin und regt an durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. entsprechende Ge- und Verbotsschilder für Abhilfe zu sorgen. Bürgermeister Gerd Rocker erklärt hierzu, dass es sich bei der vorbeiführenden Straße um eine Kreisstraße handelt und insoweit mit dem LBM, als auch der Kreisverwaltung Alzey-Worms Gespräche zu führen sind, um hier entsprechend tätig werden zu können. Das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück gegenüber der Beller Kirche befindet sich im Eigentum der Verbandsgemeinde. Eine offizielle Ausweisung und Nutzung als Parkplatz ist nicht vorgesehen. Hierzu dient vielmehr das im Eigentum der Ortsgemeinde Eckelsheim befindliche Grundstück links neben der Beller Kirche.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.42 Uhr.
Unterschriften: