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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 31/2025
Wendelsheim
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Aufforderung zur Räumung von verschiedenen Grabstätten auf dem Friedhof Wendelsheim

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten:

auf dem Wendelsheimer Friedhof sind abgelaufen.

Die bisher Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die jeweiligen Grabstätten bis spätestens 31.10.2025 abzuräumen. Das heißt, jeglichen Bewuchs zu entfernen, vorhandene Grabsteine und Grabeinfassungen mit Fundamenten zu entfernen und die Grabfläche einzuebnen.

Sollten die Grabstätten bis zum genannten Termin nicht abgeräumt

sein, erfolgt die Räumung durch die Ortsgemeinde Wendelsheim auf Kosten der Nutzungsberechtigten.

Wendelsheim, den 17.07.2025
Im Auftrag der Ortsgemeinde Wendelsheim
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Friedhofsverwaltung