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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 32/2024
Siefersheim
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Niederschrift

über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Siefersheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

24. Juli 2024

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:00 Uhr Ende: 20:45 Uhr

Anwesenheitsliste

Ortsbürgermeisterin

Kinder, Annerose

Beigeordnete:

Faust, Karl-Hans

Ebling, Günther

Ratsmitglieder:

Castor, Klaus

Fischborn, Björn Thomas

Franken, Bernward

Hoffmann, Gerhard

Kossatz, Herbert

Möbus, Karl-Albrecht

Saar, Kerstin

Schnabel, Mirjam

Schön, Ragnar

Sinopoli, Marino

Vogel, Dirk

Wagner, Daniel

Zimmer, Maik

Zimmermann, Fabian

Zusätzlich wurden eingeladen:

Helmer, Jens

Neugebauer, Christian

Kröhnert, Ulla

Seifert, Selina

Zimmermann, Jörg

Weitere Anwesende:

Herr Becker VG-Verwaltung (Schriftführer)

7 Zuschauer

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 30 Abs. 2 GemO

TOP 2

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

TOP 3

Ernennung der Ortsbürgermeisterin nach § 54 Abs. 1 und 2 GemO

TOP 4

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung nach § 54 Abs. 1 und 2 GemO

TOP 5

Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

– Beratung und Beschluss

TOP 6

Verabschiedung der Mustergeschäftsordnung gem. § 37 GemO

TOP 7

a)

Bildung der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

a) Haupt, Haushalts-, Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss

d) Landwirtschaftsausschuss

e) Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Jugend, Soziales und Kultur

b)

Wahl der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

a) Haupt, Haushalts-, Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss

d) Landwirtschaftsausschuss

e) Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Jugend, Soziales und Kultur

TOP 8

Erweiterung der Dorfmitte im Rahmen der Dorferneuerung

-Sachstandsbericht-

TOP 9

Bedarf eines zusätzlichen Gemeindearbeiters

-Beratung-

TOP 10

KiTa Villa Regenbogen

-Sachstandsbericht-

TOP 11

Kerb 2024

-Sachstandsbericht-

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

II. Nicht-Öffentlicher Teil

TOP 13

Grundstücksangelegenheiten

TOP 14

Personalangelegenheiten

TOP 15

Mitteilungen und Anfragen

Zunächst begrüßt Frau Ortsbürgermeisterin Kinder als Vorsitzende alle anwesenden Ratsmitglieder, ehemaligen Ratsmitglieder sowie Gäste.

Die Vorsitzende stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig versammelt ist.

Herr Becker wird zum Schriftführer bestellt.

Änderungswünsche zur heutigen Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 30 Abs. 2 GemO

Bei den Wahlen des Gemeinderates am 09.06.2024 wurden 4 neue Mitglieder in den Gemeinderat gewählt. Dies sind: Herr Klaus Castor, Frau Kerstin Saar, Herr Marino Sinopoli und Herr Fabian Zimmermann.

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder verpflichtet die neuen Ratsmitglieder per

Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Die neuen Ratsmitglieder unterzeichnen gemeinsam mit der Ortsbürgermeisterin die Niederschriften über die Verpflichtung der Ratsmitglieder, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

TOP 2 Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Aus dem bisherigen Gemeinderat sind 5 Mitglieder ausgeschieden. Diese sind: Herr Jens Helmer, Frau Ulla Kröhnert, Herr Christian Neugebauer, Frau Selina Seifert und Herr Jörg Zimmermann.

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder bedankt sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für die jahrelange Mitarbeit im Gemeinderat. Alle vier Personen haben über die Einbringung ihrer Ideen und ihre Mitwirkung die Gemeindearbeit in der Ortsgemeinde Siefersheim bereichert. Zum Dank überreicht die Ortsbürgermeisterin den ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern eine Urkunde und ein Präsent.

Herr Jörg Zimmermann erhält darüber hinaus eine Dankesurkunde des Gemeinde- und Städtebundes für seine mehr als 20jährige kommunalpolitische Tätigkeit.

TOP 3 Ernennung der Ortsbürgermeisterin nach § 54 Abs. 1 und 2 GemO

Bei den Wahlen des Gemeinderates am 09.06.2024 wurde Frau Annerose Kinder erneut zur Ortsbürgermeisterin gewählt.

In seiner Funktion als bisheriger 1. Beigeordneter verliest Herr Karl-Hans Faust die Ernennungsurkunde und verpflichtet die Ortsbürgermeisterin per Handschlag. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, ist die Vereidigung und die Amtseinführung nicht notwendig. Im Übrigen wird auf die Niederschrift über die Ernennung der Ortsbürgermeisterin verwiesen.

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder bedankt sich für das Vertrauen, das ihr mit ihrer Wiederwahl entgegengebracht wird. Besonders bedankt sich bei allen Beteiligten und Helfern, die bei den Gemeinderatswahlen tatkräftig mitgewirkt haben.

TOP 4 Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung nach § 54 Abs. 1 und 2 GemO

Für die Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten werden zwei Ratsmitglieder bestimmt. Dies sind Herr Marino Sinopoli und Herr Fabian Zimmermann.

Für das Amt des 1. Beigeordneten schlägt Ratsmitglied Bernward Franken Frau Kerstin Saar vor. Ratsmitglied Schön schlägt das Herrn Klaus Castor vor, Ratsmitglied Günther Ebling schlägt Herrn Karl Albrecht Möbus vor.

Die Wahl erfolgt schriftlich in einer geheimen Wahl.

Wahlergebnis:

Frau Saar wird im ersten Wahlgang mit 11 Stimmen zur 1. Beigeordneten gewählt. Herr Castor erhält 5 Stimmen. Es wird auf die Niederschrift über die Wahl der 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Siefersheim verwiesen.

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder ernennt Frau Saar durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Siefersheim und nimmt die Vereidigung und Amtseinführung vor.

Für das Amt des 2. Beigeordneten schlägt Ratsmitglied Bernward Franken Herrn Karl Albrecht Möbus vor. Ratsmitglied Schön schlägt Herrn Klaus Castor vor.

Die Wahl erfolgt schriftlich in einer geheimen Wahl.

Wahlergebnis:

Herr Möbus wird im ersten Wahlgang mit 10 Stimmen zum 2. Beigeordneten gewählt. Herr Castor erhält 5 Stimmen. Es gab 1 Enthaltung. Hierzu wird auf die Niederschrift über die Wahl des 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Siefersheim verwiesen.

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder ernennt Herrn Möbus durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Siefersheim und nimmt die Vereidigung und Amtseinführung vor.

TOP 5 Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

-Beratung und Beschluss

Die Gemeinden haben eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln. Der Entwurf der neuen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Siefersheim wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Es wurden folgende Änderungen in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet:

§ 2 – Ausschüsse des Ortsgemeinderates

Bereits im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat die WG Fischborn vorgeschlagen, den bisherigen 9er- Ausschuss “Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, incl. Jugend, Kultur und Sport” in zwei 6er- Ausschüsse aufzuteilen und zwar in einen Ausschuss “Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit” und einen Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur

§ 2 Absatz 1 lautet nunmehr wie folgt:

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende weitere Ausschüsse:

1. Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss

2. Rechnungsprüfungsausschuss,

3. Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss

4. Landwirtschaftsausschuss

5. Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

6. Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

In Absatz 2 wird der zweite Satz gestrichen.

Der bisherige Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen

Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und lautet wie folgt:

„Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

§ 7

Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin

Bereits im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat das Ratsmitglied Franken vorgeschlagen,

1. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung wie folgt neu zu formulieren:

“Der Ortsbürgermeister/ die Ortsbürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO, erhöht um 10 % nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO.”

Begründung:

Die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunaler

Ehrenämter (KomAEVO) regelt in § 12 die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister, die sich grundsätzlich nach der Einwohnerzahl richtet.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung um die nach der Verordnung möglichen 10 Prozent nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO ist unter Berücksichtigung des Umfangs der Aufgaben und der Beanspruchung der Ortsbürgermeisterin und der zunehmenden Komplexität der Verwaltungsverhältnisse angebracht.

Die Gemeinde Siefersheim ist eine wachsende, aufstrebende Gemeinde. Vor kurzem wurde ein neues Wohngebiet erschlossen; sämtliche Baugrundstücke sind vergeben.

Es besteht weitere Nachfrage von Einheimischen und Zuzugswilligen. Ein weiteres Baugebiet ist in Planung.

Die Gemeinde hat sich in den letzten Jahren verstärkt auf den sanften Tourismus ausgerichtet. Sie ist in diesem Bereich sehr engagiert, die Angebote werden stark nachgefragt. Die Wander- und Radwege sind sehr gut frequentiert.

Die Gemeinde unterhält eine eigene KiTa und einen eigenen kleinen Bauhof.

Das Dorfgemeinschaftshaus wurde grundlegend renoviert. Es ist heute ein Schmuckstück für und in der Gemeinde und steht den Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen der Widmung zur Verfügung.

Zahlreiche Projekte und Vorhaben stehen an und sollen in der neuen Wahlperiode umgesetzt werden.

Die Gemeinde hat zahlreiche Mitarbeitende. Die Ortsbürgermeisterin ist gemäß § 47 Abs. 2 GemO Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte der Gemeindebediensteten; sie hat damit eine hohe Personalverantwortung.

Zu dieser beantragten Änderung entwickelt sich im Rat eine Diskussion in Bezug auf die Begründung für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung.

Dabei wird nicht verkannt, dass der Aufwand der Ortsbürgermeisterin eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung durchaus rechtfertigt, jedoch erweckt die Begründung hierfür den Eindruck, dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung als Belohnung für gelungene Projekte erfolgen soll.

Nach eingehender Diskussion wird über diese Änderung der Hauptsatzung gesondert abgestimmt.

Der Gemeinderat stimmt mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen für die vorgeschlagene Änderung des § 7 der Hauptsatzung.

2. § 9 Abs. 1 wie folgt zu fassen:

“Die Hauptsatzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft”

Begründung zu 2.:

Der Vorschlag schafft Klarheit, ab wann die neue Hauptsatzung gelten soll.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der neuen Hauptsatzung mit den

beantragten Änderungen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung.

TOP 6 Beschluss der Geschäftsordnung gem. § 37 GemO

Sachdarstellung:

Gem. § 37 Abs. 2 der GemO ist die Geltung der Geschäftsordnung auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen.

In Rheinland-Pfalz ist es gängige Praxis, dass die Stadt- und Gemeinderäte die Mustergeschäftsordnung übernehmen. Dies ist auch bisherige Übung im Gemeinderat Siefersheim.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Wöllstein empfiehlt daher dem Gemeinderat Siefersheim nachdrücklich ebenfalls die Beschlussfassung dieser Mustergeschäftsordnung. Der Beschluss hierzu muss mindestens mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erfolgen. Die Mustergeschäftsordnung gilt automatisch, ohne dass es eines Beschlusses des Gemeinderates bedarf, wenn innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl, d. h. bis zum 09.12.2024, der Gemeinderat keine eigene Geschäftsordnung nach § 37 Abs. 1 der GemO beschlossen hat.

Die Mustergeschäftsordnung wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits im Vorfeld der Sitzung ausgehändigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Bestimmungen der GemO die Mustergeschäftsordnung.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 7 a) Bildung der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde sieht die Bildung von 6 Ausschüssen vor.

Diese sind:

a) Haupt, Haushalts-, Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss

d) Landwirtschaftsausschuss

e) Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

f) Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

b) Wahl der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

Frau Ortsbürgermeisterin Kinder schlägt vor, die Wahl der Ausschüsse in einer offenen Wahl per Handzeichen und en bloc durchzuführen. Der Gemeinderat stimmt dieser Verfahrensweise einstimmig zu.

Für die Besetzung der Ausschüsse wurden im Vorfeld der konstituierenden Sitzung Vorschläge von den Fraktionen eingereicht und bei der Sitzung verlesen.

a) Haupt, Haushalts-, Finanzausschuss

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Haupt-, Haushalts-, Finanzausschusses werden einstimmig gewählt.

b) Rechnungsprüfungsausschuss

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden einstimmig gewählt.

c) Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschusses werden einstimmig gewählt.

d) Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Weinbau- und Landwirtschaftsausschusses werden einstimmig gewählt.

e) Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit werden einstimmig gewählt.

f) Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

Vorgeschlagene Ausschussmitglieder:

Abstimmungsergebnis:

Die vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur werden einstimmig gewählt.

TOP 8 Erweiterung der Dorfmitte im Rahmen der Dorferneuerung

-Sachstandsbericht-

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13. Mai 2024 im nichtöffentlichen Teil den Ankauf der Liegenschaft Borngasse 2 beraten und einstimmig beschlossen. Die Vorsitzende wurde vom Rat beauftragt, Gespräche mit den Verkäufern zu führen und den Vertrag notariell vorbereiten zu lassen.

Der Vertrag liegt vor, wurde von der Verwaltung geprüft und wird im Detail im n.ö. Teil behandelt.

Wie bereits in verschiedenen Sitzungen besprochen, beabsichtigt die OG mit diesem Grundstück den Ortsmittelpunkt aufzuwerten und im Rahmen der Dorferneuerung zu gestalten. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen Ideen entwickelt und ein Konzept zur künftigen Nutzung erarbeitet werden.

Es ist vorgesehen, im Hof Pfeiffer zu einer Bürgerversammlung einzuladen.

Der Ausschuss für Dorfentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit wird sich entsprechend mit den Vorbereitungen beschäftigen.

Als Sitzungstermin für den Ausschuss Dorferneuerung zur Vorbereitung der Bürgerversammlung wird der 26. August, 19 Uhr vorgeschlagen.

Der Rat nimmt Kenntnis

TOP 9 Bedarf eines zusätzlichen Gemeindearbeiters

-Beratung-

Seit Mai 2020 verfügt die OG über einen Gemeindearbeiter. Der Mitarbeiter ist bei der OG Wonsheim angestellt und leistet in Siefersheim die Hälfte der Vollzeitstelle ab.

Im Verlauf der letzten Jahre wurde festgestellt, dass die halbe Stelle nicht ausreicht, um sämtliche Pflegemaßnahmen und Hausmeisterarbeiten der KiTa durchzuführen.

Während des Urlaubs des Mitarbeiters oder auch für den Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung, was bisher zum Glück noch nicht der Fall war, können die anliegenden Arbeiten nicht ausgeführt werden.

Die Gemeinde hat zum Teil kleinere Zusatzarbeiten vergeben, weitere Arbeiten wurden von der SET, Jörg Zimmermann, Karl- Hans Faust, Horst Kinder, René Marchert auf freiwilliger Basis erledigt bzw. diese helfen bei Arbeiten, die allein nicht ausgeführt werden können.

Die Verwaltung schlägt zur Unterstützung des Gemeindearbeiters vor, eine weitere Kraft einzustellen.

Aussprache:

Der Gemeinderat ist mit dem Gemeindearbeiter sehr zufrieden und bescheinigt ihm eine einwandfreie Erledigung seiner Arbeiten. Probleme werden in der Tatsache gesehen, dass auch Arbeiten ausgeführt werden, für die man eigentlich zwei Arbeiter bräuchte.

Auch die Bezahlung könnte besser sein. Dazu wird sich die Verwaltung mit dem Arbeitgeber, der Gemeinde Wonsheim, in Verbindung setzen.

Der Gemeinderat vertagt einstimmig eine Entscheidung und bittet darum, für die nächste Sitzung ein genaues Aufgabenprofil der Stelle des Gemeindearbeiters zur Verfügung zu stellen.

TOP 10 KiTa Villa Regenbogen

-Sachstandsbericht-

Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis für die KiTa beträgt derzeit 75 Kinder. Sie gilt bis Sommer 2025.

Es wurde bereits angekündigt, dass die bisherige, vorübergehenden Betriebserlaubnis für 75 Kindern nicht verlängert wird und im Sommer 2025 auf die ursprüngliche Anzahl von 65 Kindern zurückgesetzt wird.

Durch den Neubau von zwei Gruppen hat die Kita in Wonsheim genügend freie Plätze zur Verfügung. Somit ist eine Sondererlaubnis für mehr Kitaplätze in Siefersheim nicht mehr gerechtfertigt.

Bei einer eventuellen Überbelegung 2025 können die Kinder in Wonsheim angemeldet werden. Laut Kreisverwaltung ist den Eltern eine Entfernung von bis zu 25 Km bzw. 30 Minuten Fahrzeit bis zum nächsten Kindergarten zuzumuten.

Mitarbeiterstand 1. August 2024:

6 Vollzeitfachkräfte-

5 Teilzeitfachkräfte-

1 Fachkraft ist seit längerem krank

2 Auszubildende

1 Praktikantin

2 Aushilfen

Bei 75 Kinder sind laut Stellenschlüssel 9,45 Stellen vorgesehen, 8,5 sind abgedeckt.

Die fehlende Stelle begründet sich durch die Langzeitkranke.

Eine Mitarbeiterin wird die KiTa zum Oktober verlassen. Eine Stellenauschreibung wird im nächsten Amtsblatt und allen weiteren Kanälen erscheinen.

Elternausschuss

Der Elternausschuss der KiTa hat sich vorzeitig aufgelöst. Bis auf die Vorsitzende sind 7 der gewählten Ausschussmitglieder zurückgetreten. Grund sind interne Kommunikationsprobleme. Im neuen KiTa- Jahr wird ein neuer Elternausschuss gewählt.

Außenanlage

Die angepachtete Fläche ist eingeebnet, das Gras eingesät. Sobald die Fläche mitgenutzt werden kann, wird der trennende Zaun entfernt.

Mit einem Planer fürs Außengelände ist Kontakt aufgenommen. Er meldet sich in Kalenderwoche 31 zur Terminvereinbarung.

TOP 11 Kerb 2024

-Sachstandsbericht-

Die AG Kerb hat sich am 8. Juli getroffen, um über die Durchführung der Kerb 2024 zu beraten. Das Programm der Kerb 23 ist gut angekommen und soll so ähnlich wieder durchgeführt werden.

Die Gruppe hat vorschlagen Hof und Garage des Objekts “Brunnengasse 2” zu nutzen. In einer gemeinsamen Sitzung der AG Kerb, Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport und den teilnehmenden Vereinen soll das weitere Programm erarbeitet werden.

TOP 12 Mitteilungen und Anfragen

5 Bäume auf dem Friedhof sind abgestorben, Ersatzpflanzungen werden aus dem Erlös des Dorfkaffees vorgenommen.

Für die Sitzungen des Gemeinderates wurden für die Zeit von 2019-2024 mobile Endgeräte angeschafft. Über die weitere Nutzung beraten wir in der nächsten Sitzung.

Die Vorsitzende bedankt bei den als Beigeordneten ausscheidenden Karl- Hans Faust (1999 – 2004 2. Beigeordneter, 2004-2024 1. Beigeordneter) und Günther Ebling (seit Mai 2017 2. Beigeordneter) für ihr Engagement. Beide bleiben dem Rat und der OG mit ihrem umfangreichen Wissen erhalten.

Es wird um Vorlage des Protokolls für die Geschwindigkeitsmessungen “Am Wiesgarten” gebeten.

Am Mittelpfad sind die Entwässerungsgräben zugewachsen. Hier könnte es im Fall von Starkregenereignissen eventuell zu Überschwemmungen kommen. Die Vorsitzende teilt mit, dass eine Firma mit der Ausführung bereits beauftragt ist.

Verbandsbürgermeister Rocker verweist darauf, dass die VG Wöllstein aktuell ein Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept erstellt. Allerdings dürfte die Erstellung dieses Konzeptes noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.45 Uhr.

(Vorsitzende) (Schriftführer)