Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 32/2025
Wöllstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufforderung zur Räumung von verschiedenen Grabstätten auf dem Friedhof Wöllstein

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten:

auf dem Wöllsteiner Friedhof sind abgelaufen.

Die bisher Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die jeweiligen Grabstätten bis spätestens 30.11.2025 abzuräumen. Das heißt, jeglichen Bewuchs zu entfernen, vorhandene Grabsteine und Grabeinfassungen mit Fundamenten zu entfernen und die Grabfläche einzuebnen.

Sollten die Grabstätten bis zum genannten Termin nicht abgeräumt

sein, erfolgt die Räumung durch die Ortsgemeinde Wöllstein auf Kosten der Nutzungsberechtigten.

Wöllstein, den 07.08.2025
Im Auftrag der Ortsgemeinde Wöllstein
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Friedhofsverwaltung