Datum: 18. Juni 2025
Ort: Gumbsheim Ratssaal der OG
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Eich, Rudi
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Dexheimer, Gunter
2. Beigeordnete Unverzagt, Anne Esther
| Ratsmitglieder: | |
| Dexheimer, Laura | Entschuldigt |
| Hilterhaus, Martina | Entschuldigt |
| Hubrich, Axel | |
| Schmahl, Julian | Entschuldigt |
| Schmahl, Lothar | Entschuldigt |
| Schröder, Nils | |
| Schultheiß, Gernot | Entschuldigt |
| Sitzius, Kerstin | Entschuldigt |
| Staßen-Centmayer, Marina | |
| Trautwein, Dorothee | |
Sonstige Anwesende:
Sternberg, Saskia zgl. Schriftführerin, 1 Zuschauerin
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 2 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025/2026 mit Investitionsprogramm 2025/2026 ff. |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Erschließung Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung; |
| Beauftragung der Ingenieurleistungen |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 4 | Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Backhausgasse |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 5 | Erschließung Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung - Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit den Eigentümern |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 6 | Erschließung Neubaugebiet "Südlich der Wöllsteiner Straße"; |
| Einholung von Angeboten für die Ingenieurleistungen (Straßenerschließung usw.); |
| - Beratung und Beschlussfassung - |
| TOP 7 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist, als Schriftführerin wird Frau Sternberg bestellt. Einwände zur letzten Niederschrift bestehen nicht.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet die bisherige gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer A und B. Damit endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge.
Ab dem 01.01.2025 tritt die angekündigte Grundsteuerreform in Kraft. Hier beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.
Ohne eine gültige, genehmigte und veröffentlichte Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wäre es aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes nicht möglich zum Jahresbeginn die Grundsteuer A und B per Grundsteuerbescheid zu erheben.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat daher die Empfehlung ausgesprochen, die sogenannten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen. Die entsprechende Veröffentlichung sollte bis zum 31.12.2024 im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgen. Die Hebesatzung behält solange ihre Gültigkeit bis die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 der Ortsgemeinde öffentlich bekannt gemacht ist.
Der Gemeinderat hat am 19.05.2025 die Hebesatzänderung beschlossen. Diese möchte er nach eingehender Beratung revidieren. Somit ergeben sich keine Änderungen zum Vorjahr und die Hebesätze bleiben wie folgt:
Steuerhebesätze
| Steuerart | 2024 | 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien | 345 v.H. | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B - für sonstige Grundstücke | 465 v.H. | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital | 380 v.H. | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Hundesteuer | |||
| - für den 1. Hund | 60,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
| - für den 2. Hund | 60,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
| - für den 3. und jeden weiteren Hund | 60,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
| - für jeden gefährlichen Hund (Kampfhund) | 600,00 € | 600,00 € | 600,00 € |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gumbsheim beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025/2026 mit Investitionsprogramm 2025/2026 ff.
Sachdarstellung
Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2025/2026 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen.
Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.
Der Gemeinderat hat die Haushaltsatzung, den Haushaltsplan samt Anlagen für das Jahr 2025/2026 eingehend beraten und nun zu beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 23. Mai – 06. Juni 2025 zur Einsicht durch die Einwohner aus. Vorschläge von Einwohnern wurden nicht eingereicht.
Beschlussvorschlag
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes samt Anlagen 2025/2026 und des Investitionsprogramms 2025/2026 und später.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 3 Erschließung Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung;
Beauftragung der Ingenieurleistungen
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Zur Planung der erstmaligen Herstellung der Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Das Büro mb.ingenieure aus Rockenhausen hat die Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gem. der Honorarzone II zum Basishonorarsatz angeboten. Gemessen an den voraussichtlichen Baukosten der Straße in Höhe von ca. 135.000,-- € beträgt das Honorar rund 20.000,-- € brutto1.
Die Vergabe der Leistungen an das Büro mb.ingenieure wird empfohlen. Das Büro ist durch andere Maßnahmen als leistungsfähig bekannt (z. B. Erschließung Neubaugebiet in Stein-Bockenheim), das Angebot ist gem. den Vorgaben der HOAI angemessen.
Die Kosten der Erschließung und die Honorarkosten werden auf die bevorteilten Grundstücke im Bereich der Abrundungssatzung umgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Beauftragung des Büros mb.ingenieure gem. o. g. Angebot zur Straßenplanung für die Herstellung der Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Backhausgasse
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Gemäß vorliegendem Antrag ist die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich der Ergänzungssatzung "Backhausgasse“ geplant. Dem Antrag liegt ein Abweichungsantrag nach § 69 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) bei. Laut diesem Antrag wird die Baugrenze durch die Terrassenüberdachung geringfügig um 1,24 m² überschritten. Aus Sicht der Verwaltung werden gegen diese Abweichung keine Bedenken erhoben. Wegen mangelnder Erschließung (insbes. Straße, Kanal, Wasser) hat der OG-Rat in seiner Sitzung am 06.03.2025 das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) jedoch versagt.
Auf Wunsch aller Anlieger im Bereich der Ergänzungssatzung hat die OG nun das Ingenieurbüro mb.ingenieure mit der Planung und Durchführung der Erschließung beauftragt; eine entsprechende Absprache mit der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) ist erfolgt.
Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Alzey-Worms) kann die Baugenehmigung mit einer Bedingung versehen werden, sodass der Antragsteller schon vor Beginn der Erschließungsarbeiten mit dem Bau des Wohnhauses beginnen kann; § 6 Abs. 2 LBauO.
Unter Anwendung dieser Vorschrift kann die OG das Einvernehmen mit dem Hinweis auf die nicht gesicherte Erschließung erteilen, jedoch mit folgenden Bedingungen:
| - | Die Nutzung des Wohnhauses kann erst dann erfolgen, wenn die Erschließung abgeschlossen ist. Die Erschließungsanlagen werden nach derzeitiger Planung der OG voraussichtlich am 30.04.2026 fertiggestellt sein (unverbindlicher Termin); vorher darf das Wohnhaus nicht genutzt werden. |
| - | Näheres wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, welcher der Kreisverwaltung vor Baubeginn vorzulegen ist, d.h. die Baugenehmigung wird erst mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages wirksam. |
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag mit den o. g. Bedingungen. Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 Erschließung Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung – Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit den Eigentümern
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Die Herstellung der Erschließungsstraße Backhausgasse im Bereich der Ergänzungssatzung erfolgt auf Antrag der Grundstückeigentümer und dient deren ausschließlichem Interesse. Daher erfolgen vertragliche Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, wonach sich die Grundstückseigentümer zur Kostenübernahme der Erschließungsmaßnahmen (insbes. Straßenbau, Ingenieurhonorare, Bodengutachten, externe Ausgleichsflächen) verpflichten. Die Kosten werden anteilig der jeweiligen Grundstücksfläche bemessen. Die Ortsgemeinde Gumbsheim verpflichtet sich zur Herstellung der Straße in Verbindung mit dem beauftragten Ingenieurbüro. Die Fertigstellung der Straße ist für Ende April 2026 vorgesehen.
Für den Fall, dass Grundstückseigentümer im Vorfeld der Fertigstellung der Straße mit Bauvorhaben beginnen, wird ein Haftungsausschluss der Ortsgemeinde in den Vertrag mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim beschließt den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge mit den Grundstückseigentümern.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 6 Erschließung Neubaugebiet "Südlich der Wöllsteiner Straße";
Einholung von Angeboten für die Ingenieurleistungen
(Straßenerschließung usw.);
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Zur Realisierung des Neubaugebietes (Planung und Bau der Erschließungsanlagen) ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen. Die vergaberechtlichen Vorschriften bedingen, dass mehrere Angebote geeigneter Ingenieurbüros einzuholen sind.
Nach Vorlage der Angebote erfolgt eine Auswertung mit einem Vergabevorschlag an den Ortsgemeinderat.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim beauftragt die VG-Verwaltung zur Einholung von Angeboten von geeigneten Ingenieurbüros für die Erschließungsplanung des Neubaugebietes „Südlich der Wöllsteiner Straße“.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 7 Mitteilungen und Anfragen
KIPKI-Förderprogramm: Auf dem Spielplatz wurde das Sonnensegel errichtet und zwei Bäume gepflanzt.
Die Gesamtmaßnahme kostet die Ortsgemeinde kein Geld, da seitens Ortsbürgermeister Eich hierfür Fördergelder beantragt und genehmigt wurden die eine 100%-Förderung beinhalten.
Insgesamt konnten der Ortsgemeinde hierdurch Kosten in Höhe von 4.902,80€ (Sonnensegel) und 1.278,75€ (Bäume) erspart werden. In der Bevölkerung wird die Maßnahme bereits jetzt schon sehr positiv bewertet. Es fehlt derzeit an einer Sitzgelegenheit mit Tisch, da die vorhandene Garnitur schadhaft ist. Hier sollte dringend eine Reparatur stattfinden. Der Rat nimmt Kenntnis.
Der TüV hat Mängel an den Spielgeräten auf dem Spielplatz festgestellt. Diese sind zeitnah abzuarbeiten um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine Angebotseinholung hat über die VG zu erfolgen. Bei Kosten unter 2000€ kann der Auftrag direkt vergeben werden. Der Rat nimmt Kenntnis.
Die Fallschutz-Hackschnitzel (10m3) wurden geliefert und durch Ortsbürgermeister Eich und die Familie Bork, sowie durch Herrn Domedian bereits auf dem Spielplatz eingebaut. Es entstanden somit nur Materialkosten. Herzlichen Dank an alle Helfer.
Der Spielplatz bzw. die Spielgeräte sollten nach der Instandsetzung gestrichen werden, um gegen Witterungseinflüsse geschützt zu werden. Hierzu erfolgt ein Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger um dies in Eigenleistung zu erbringen und Kosten zu sparen.
Die Planungen zum Austausch der RLT-Anlage in der Gemeindehalle schreiten voran. Der Gemeinderat muss sich in der nächsten Sitzung zwischen zwei verschiedenen Installationsformen/-möglichkeiten entscheiden, um Angebote seitens der beauftragten Ingenieurbüros einholen zu lassen.
Es fehlt weiterhin eine Information zu einer Sitzgelegenheit für die Freizeitfläche. Ratsmitglied Sitzius wollte hierzu Infos liefern (entschuldigt zur heutigen Sitzung).
Die Sitzgelegenheiten (Bänke) auf dem Friedhof sind teilweise defekt (1) und müssen entsorgt werden bzw. instandgesetzt werden. Eine Beschaffung von Bänken kann kurzfristig erfolgen, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung vorab erteilt. Der Gemeinderat stimmt zu.
Drei von vier Weinbergshäuschen wurden restauriert. Zwei durch den SV Gumbsheim und ein weiteres durch den TTC Gumbsheim. Einzig die Materialkosten gehen zu Lasten der Ortsgemeinde.
Hierfür bedankt sich die Ortsgemeinde bei den Helfern und Vereinen. Die Holzschilder für das „Kuhimmelhaisje“ und „Gosenbergerhaisje“ wurden durch Herrn Nußbickel erneuert. Vielen Dank auch hierfür.
Seitens Bürger und Teilnehmern am Bewegungssport wurde erneut nachgefragt, ob eine Sitzgelegenheit an den bereits restaurierten Weinbergshäuschen geschaffen werden kann. Der Gemeinderat wird gebeten dies zu ermöglichen. Insbesondere an der Strecke „Bewegungspfad“ der mit Mitteln des deutschen Turnverbandes in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Gumbsheim und dem SV Gumbsheim entstanden ist (kostenneutral für die Ortsgemeinde Gumbsheim und deren Bürger). Ortsbürgermeister Eich empfiehlt hier die Umsetzung und würde eine Sitzbank beschaffen lassen. Seitens des Gemeinderates besteht Einvernehmen.
Am Bolzplatz (Grillhütte) und am Buswartehäuschen wurden Regenrinnen und Fallrohre abgerissen/demoliert. Diese werden demnächst repariert und instandgesetzt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Das Hinweisschild mit dem Ortsplan in Höhe des Parkplatzes gegenüber der Gemeindehalle wird zur Instandsetzung beauftragt. Die Kosten übernimmt der Verursacher der Beschädigung (Schaustellerbetriebe Spagerer-Blum).
Die Planungen der Ortsgemeinde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Wöllsteiner Straße und der Hauptstraße sind seit mehreren Wochen abgeschlossen. Es wird weiterhin auf einen Umsetzungsentwurf seitens des Ordnungsamtes hinsichtlich der Verkehrsregelung, Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Bushaltestellen und den Vorschlag zur Einrichtung von Parkbuchten gewartet. Eine Nachfrage seitens des Vorsitzenden beim Ordnungsamt verlief negativ. Eine Bearbeitung hat noch nicht stattgefunden. Für die nächste Sitzung soll dies allerdings sichergestellt werden. In der Folge soll dann im Rahmen einer Bürgerbeteiligung das Konzept vorgestellt und besprochen werden.
Am Brunnenplatz sind die Bänke zu streichen.
Ein zusätzlicher Hundekotmülleiner wurde seitens Anwohner „An den Gärten“ Höhe Feuerwehreinfahrt angefragt, da hier viele Hundebesitzer spazieren gehen. Die Ratsmitglieder sind mit einer Beschaffung, Aufstellung und regelmäßiger Leerung einverstanden.
Für den Brunnenplatz fehlt es weiterhin an einer Planung hinsichtlich der Beleuchtung. Nachdem eine Laterne von unbekannten Tätern umgefahren wurde, sollte hier die Verbandsgemeinde eine Planung zur Ausleuchtung des Brunnenplatzes vorlegen. Dies ist noch nicht erfolgt.
Der Glascontainer wird zum Ende des Monats Juni umgesetzt (Hauptstraße Richtung Eckelsheim).
Die Ortsgemeinde wird den vorübergehenden Standort (zukünftig im NBG) verschönern.
Glasfaserausbau: Eine weitere Begehung hat am 17.06.2025 stattgefunden.
Auf Forderung von Ortsbürgermeister Eich wird die Maßnahme in Gumbsheim zuerst umgesetzt; danach folgt Eckelsheim. Es werden vier Anschlusskästen gesetzt (Wöllsteiner Straße/Ahornstraße, Wöllsteiner Straße/Hauptstraße, Siefersheimer Weg, Birkenring/Ahornstraße). Der Ausbau soll ab dem 01.07.2025 beginnen und bis zum 08.11.2025 abgeschlossen sein. Somit könnte die Ortsgemeinde Gumbsheim noch dieses Jahr vorzeitig (geplant bis Ende 2026) und ganzheitlich mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Im Rahmen der Maßnahme wird es die Möglichkeit für weitere Interessierte geben, noch Anschlüsse zu beantragen. Seitens des Ortsbürgermeisters Eich wurde Westconnect informiert, dass die Backhausgasse (Erweiterung) und das Neubaugebiet
berücksichtigt werden (ggf. weiterer Anschlusskasten vorzusehen). Eine Begleitung zur Überwachung der Baumaßnahmen wird seitens der VG angeraten (Fortsetzung der Beauftragung mb Ingenieure). Eine Beauftragung kann durch Ortsbürgermeister Eich erfolgen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Nach den Sommerferien sollte sich der Gemeinderat mit der Neuausschreibung der Grünflächen- und Winterdienstleistungen für ein Vergabeverfahren befassen, da der aktuelle Vertrag zum Ende des Jahres 2025 ausläuft.
Friedhof-Grabsteine: Ein Angebot ist eingetroffen, wird bis zur nächsten Sitzung aufbereitet und als Tagesordnungspunkt angebracht.
Für die „Anpacker“-Gruppe sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden (Versicherung etc.)
Menhir-Platz: Ratsmitglied Staßen-Centmayer erstellt eine Zusammenfassung der zu erledigenden Aufgaben und stellt diese in der nächsten Gemeinderatssitzung vor. Unter anderem sollen im Rahmen der Herbstferienspiele der Ortsgemeinde Gumbsheim und dem SV Gumbsheim die Kinder ein Projekt am Menhirplatz „Thema Steinhaufen“ realisiert werden.
RM Unverzagt teilt mit: In der Gemeindehalle ist ein kleiner Schaden am Wandputz durch Unbekannte verursacht worden. Es wurde festgestellt, dass im Eingangsbereich der Halle sich Ameisen angesiedelt haben.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30 Uhr.
1 Ingenieurleistungen dürfen bis zu einer Auftragssumme von 25.000,-- € (netto) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes vergeben werden; sh. Ziffer 5.2.2. der VV öffentliches Auftragswesen v. 18.08.2021