- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 04. Juli 2023 |
| Ort: | Rathaus Wendelsheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr |
| Anwesenheitsliste | |
| Bürgermeisterin: | |
| Knuth, Christine | |
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter Dr. Pietrowski, Rolf | |
| 2. Beigeordneter Wagner, Norbert | |
| Ratsmitglieder: | |
| Bäder, Steffen | |
| Dr. Gerhardt, Günter | |
| Groß, Joachim | |
| Groß, Michael | entschuldigt |
| Hahn, Ingo | |
| Hahn, Manfred | entschuldigt |
| Hahn, Stephan | |
| Dr. Hengstenberg, Patricia | |
| Dr. Leuck, Jürgen | |
| Rehbein, Andreas | entschuldigt |
| Roth, Manfred | |
| Schwind, Stefan | entschuldigt |
| Steinbacher, Marc Philipp | |
| Zinser, Gerda | |
| Sonstige Anwesende: | Frau Hummel, VG-Verwaltung |
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| Herr Böhmer, VG-Verwaltung als Schriftführer |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| 2. | Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung |
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| a) Spielplatz, Förderantrag aus Mitteln der Dorferneuerung |
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| b) Friedhof, Förderantrag aus Mitteln des Investitionsstocks |
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| c) Beauftragung der Planungsleistungen für die vorgenannten Maßnahmen |
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| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - |
| 3. | Bauangelegenheiten I |
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| a) Nutzungsänderung, Sanierung, Umbau Wohnhaus Flur 13 Nr. 30/3 |
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| b) Fassadendämmung |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 4. | Bauangelegenheiten II |
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| Anbau an ein Wohngebäude Flur 12 Nr. 181 |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 5. | Nachpflanzungen aus Fällungen 2021/2022 |
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| Auftragsvergabe |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 6. | Mitwirkung von Laien in der Strafrechtspflege; |
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| Aufstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für den Schöffendienst für das Geschäftsjahr 2024 - 2028 |
| 7. | Kaufinteresse für einen Wirtschaftsweg |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
| 8. | Annahme von Spenden zum Tag der offenen Tür KiTa Rappelkiste |
| 9. | Bauangelegenheiten III |
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| Errichtung Dachgaube Flur 12 Nr. 45 + 46; |
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| Änderung zum Bauantrag vom 30.05.2023 |
| - | Beratung und Beschlussfassung - |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeisterin Christine Knuth eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden sowie Zuhörer. Zum Schriftführer wird Herr Böhmer von der Verbandsgemeindeverwaltung bestellt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Sie bittet den Rat um Zustimmung zur Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. Der Rat stimmt dieser zu. Einwände zur letzten Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Der Gemeindeverwaltung liegen keine Anfragen vor.
TOP 2 Mitwirkung von Laien in der Strafrechtspflege;
Aufstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für den Schöffendienst
für das Geschäftsjahr 2024 - 2028
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 23.02.2023 hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms alle Gemeinden aufgefordert Personen zu benennen, welche in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2024 bis 2028 aufgenommen werden.
Der Ortsgemeinde liegen vier Bewerbungen vor. Der Gemeinderat stimmt in geheimer Wahl ab.
Abstimmungsergebnis:
Die höchste Anzahl der Stimmen erhielt Herr Ingo Hahn mit 9 Ja-Stimmen, die zweithöchste Anzahl der Stimmen erhielt Herr Hermann Böcker mit 5 Ja-Stimmen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt Herrn Ingo Hahn und Herrn Hermann Böcker in die Vorschlagsliste für den Schöffendienst 2024-2028 aufzunehmen.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
Nach TOP 2 verlässt Frau Hummel die Sitzung des Gemeinderates.
TOP 3 Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung
a) Spielplatz, Förderantrag aus Mitteln der Dorferneuerung
b) Friedhof, Förderantrag aus Mitteln des Investitionsstocks
c) Beauftragung der Planungsleistungen für die vorgenannten Maßnahmen
- jeweils Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Die Ortsgemeinde Wendelsheim hat 2022 das Geographische Planungsbüro Nathalie Franzen, Gau-Odernheim, mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts beauftragt. Mit dem dazu gebildeten Arbeitskreis Dorferneuerung fanden bisher 6 Treffen statt, bei denen vor allem die kommunalen Maßnahmen diskutiert und geplant wurden. Dabei wurde auch priorisiert für welche Maßnahmen in 2023 Förderanträge (für 2024) gestellt werden sollen. Die unten vorgeschlagenen Maßnahmen wurden beide im Arbeitskreis bis zu einer belastbaren Kostenschätzung vorbereitet.
Beschlussvorschlag
| a) | Der Ortsgemeinderat beschließt, im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes einen Förderantrag für die Maßnahme „Neugestaltung Platz am Bürgerhaus inkl. Behinderten-WC“ zu stellen. Der Antrag muss bis 01.08.2023 in ausführungsreifer Form bei der Kreisverwaltung vorliegen. Die momentane Kostenschätzung geht inkl. eines behindertengerechten WCs von Kosten in Höhe von 200.000,- € aus. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt, im Rahmen des Investitionsstocks einen Förderantrag für die Maßnahme „Friedhofgestaltung“ zu stellen. Der Antrag muss bis 15.10.2023 in ausführungsreifer Form bei der Kreisverwaltung vorliegen. Die momentane Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 200.000,- € aus. |
| c) | Für die Ausarbeitung der Förderanträge sind Planungsleistungen erforderlich, welche die Dorfplanerin Frau Franzen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angeboten hat. Angeboten werden die notwendigen Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) für die Förderanträge. Für die Friedhofsplanung fallen rund 9.000,- € (brutto), für die Platzgestaltung inkl. WC fallen rund 9.600,- € (brutto) an. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen mit der Dorfplanerin Frau Franzen wird die Vergabe der Planungsleistungen an die Dorfplanerin Frau Franzen empfohlen. |
Beschluss
a) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
b) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
c) Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 4 Bauangelegenheiten I
a) Nutzungsänderung, Sanierung, Umbau Wohnhaus Flur 13 Nr. 30/3
b) Fassadendämmung
- Beratung und Beschlussfassung -
a) Sachdarstellung
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Es ist die Nutzungsänderung, Sanierung und der Umbau eines vorhandenen Wohnhauses und ehemaligen gewerblich genutzten Gebäudeteils geplant. Es sollen 10 Wohneinheiten entstehen.
Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung fügt sich die Planung in die unmittelbare Umgebung ein. Die Erschließung der geplanten Stellplätze ist nur über einen Wirtschaftsweg möglich. Daher muss für den Nachweis der Stellplätze mit der Ortsgemeinde ein Sondernutzungsrecht über die Nutzung des Wirtschaftsweges vereinbart werden.
Die Verwaltung empfiehlt aus bauplanungsrechtlicher Sicht dem Vorhaben zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung an, stimmt dem geplanten Vorhaben zu, vereinbart ein Sondernutzungsrecht und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Voraussetzung den Ausbau der Zufahrt zu den Stellplätzen auf eigene Kosten des Bauherren zu erschließen.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
b) Sachdarstellung
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Es ist eine Fassadendämmung an einem vorhandenen Wohnhaus geplant. Diese soll straßenseitig in einer Stärke von 22 cm angebracht werden.
Grundsätzlich sind Fassadendämmungen nach § 62 Abs. 2 Nr. 1 LBauO genehmigungsfrei. Da durch die Fassadendämmung allerdings eine Überbauung der öffentlichen Fläche von 22 cm entstünde, wäre die Umsetzung nur nach Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis möglich. Es wird auf den § 41 Landesstraßengesetz bzw. die Kommentierung dazu verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Gehwegbreite von 1,50 m nicht zu unterschreiten und eine Dämmung ab dem 1.OG (Lichtraumprofil 2,50 m) vorzunehmen. Im EG empfiehlt sich eine Dämmung im Innenbereich vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht mit 11 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
1 Stimmenenthaltungen
TOP 5 Bauangelegenheiten II
Anbau an ein Wohngebäude Flur 12 Nr. 181
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Ratsmitglied Dr. Günter Gerhardt verlässt wegen Sonderinteresses nach § 22 GemO den Versammlungstisch und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren. Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Des Weiteren sind die Festsetzungen des Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Wendelsheim zu beachten.
Geplant ist der Umbau eines Wohnhauses in Form eines Anbaus an ein bestehendes Gebäude. Der Anbau soll mit einem Flachdach eingedeckt werden und die Fassade aus einer Holzkonstruktion bestehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß § 8 Abs. 1 S. 4 der Gestaltungssatzung Flachdächer unzulässig sind; Ausnahmen sind nicht ersichtlich.
Des Weiteren wir darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 Abs. 2 der Gestaltungssatzung bei Neu-, An- und Umbauten hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe, der Oberflächenstruktur und der Farbgebung auf historische Bebauung abzustimmen sind. Es gilt hier zu prüfen, ob eine Holzkonstruktion diesen Anforderungen gerecht wird.
Die Verwaltung stellt die Entscheidung über das Einvernehmen in das Ermessen der Ortsgemeinde.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt dem geplanten Vorhaben nicht zu und versagt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht mit 8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
4 Stimmenenthaltungen
Herr Dr. Günter Gerhardt kehrt an den Versammlungstisch zurück.
TOP 6 Nachpflanzungen aus Fällungen 2021/2022
Auftragsvergabe
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Im Zuge der Baumkontrollen in den Jahren 2021 und 2022 wurden Ende 2022 auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs des Ingenieurbüros Funky Gardens diverse Fällungen von Fachfirmen durchgeführt.
Die daraus resultierenden, notwendigen Nachpflanzungen wurden in Form einer Sammelausschreibung von der Verwaltung bei vier Fachfirmen angefragt. Von vier Fachfirmen hat die Verwaltung zwei Angebote und eine Absage erhalten. Die beiden vorliegenden Angebote sind fristgerecht und vollständig abgegeben worden und konnten gewertet werden.
Die Angebotssummen liegen zwischen 51.243,78 € brutto und 57.976,80 € brutto.
Die Verwaltung hat die Angebote fachtechnisch und rechnerisch geprüft und stuft diese als wirtschaftlich ein.
Die Firma Hahn und Singer aus Armsheim hat das günstigste Angebot abgegeben.
Es ergeben sich hieraus folgende Einzel-Bruttobeträge:
Ortsgemeinde Gau-Bickelheim = 8.379,98 €
Ortsgemeinde Stein-Bockenheim = 7.566,02 €
Ortsgemeinde Wendelsheim = 11.607,26 €
Ortsgemeinde Wöllstein = 9.765,14 €
Verbandsgemeinde Wöllstein = 13.925,38 €
Die Verwaltung empfiehlt den Auftrag an die Firma Hahn & Singer aus Armsheim zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Die o.g. Ortsgemeinderäte sowie der Verbandsgemeinderat beschließen, den Auftrag an die Firma Hahn & Singer aus Armsheim zum dargelegten Angebotspreis in Höhe des jeweiligen Teilbetrages zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 7 Kaufinteresse für einen Wirtschaftsweg
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Der Gewerbebetrieb Schlundt bekundet sein Interesse den Wirtschaftsweg Flur 12 Nr. 241/4, welcher an sein Grundstück angrenzt käuflich zu erwerben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt o.g. Interessenbekundung nicht zuzustimmen.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 8 Annahme von Spenden zum Tag der offenen Tür KiTa Rappelkiste
Sachdarstellung
Im Rahmen des Tag der offenen Tür der Kindertagesstätte Rappelkiste wurden diverse Spenden übergeben.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Spenden anzunehmen.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 9 Bauangelegenheiten III
Errichtung Dachgaube Flur 12 Nr. 45 + 46;
Änderung zum Bauantrag vom 30.05.2023
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Wendelsheim.
Die Planung hat sich folglich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB zu orientieren; Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Geplant ist der Aufbau einer Dachgaube (Richtung Straße).
In § 8 der Gestaltungssatzung werden in Abs. 3 folgende Vorgaben für Dachgauben festgesetzt:
| 1. | Dachgauben sind als stehende Einzeldachgauben mit senkrechten Fenstern oder als Einzelschleppgauben mit querliegenden bis quadratisches Fenster auszuführen. Die Gesamtbreite der Gauben darf die Hälfte der Dachlänge nicht überschreiten. |
| 2. | Die Gauben sind in der Regel in den Achsen oder zwischen den Achsen eines Gebäudes angemessen zur Dachfläche herzustellen. Der Abstand zwischen Giebelwand und Dachgaube muss größer als 1,20 m sein. |
| 3. | Die Breite und Höhe der Fenster in den Gauben sind in der Regel kleiner als die der unteren Geschosse, max. gleich breit |
.
Beurteilung der Fachabteilung:
Gemäß der Planzeichnung soll die Dachgaube 3,10 m breit sein, die Breite des Daches beträgt ca. 6,20 m.
Der Abstand zwischen Giebelwand und Dachgaube entspricht laut Planzeichnung der Gestaltungssatzung.
Des Weiteren wurden die Fenster in Höhe und Breite den darunter liegenden Fenstern angepasst.
Die Verwaltung erhebt gegen vorliegende Planänderung keine Einwände und empfiehlt dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt dem geplanten Vorhaben zuzustimmen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.
TOP 10 Mitteilungen und Anfragen
| - | Das Johannisfest war wieder ein voller Erfolg. Mit großer Begeisterung wurde die Darbietung aller Interpreten aufgenommen. Die Gäste vom Musikverein Wendelsheim / Rottenburg waren voll des Lobes. Ebenso haben sich die ehemaligen Wendelsheimer sehr über das Wiedersehen gefreut. |
| - | Im nächsten Jahr besteht die Partnerschaft mit Wendelsheim / Rottenburg 60 Jahre. Unsere Ortsgemeinde wird die Feierlichkeiten hierzu ausrichten. Im Herbst werden wir mit entsprechenden Planungen beginnen. |
| - | In der Kindertagesstätte sind im Obergeschoss in einem Abstellraum Schimmelsporen nachgewiesen worden. Die davorliegende Gruppe wurde geschlossen. Herr Herbach von der VG und ein Experte für Schimmelsanierung prüfen welche Maßnahmen über die Schließzeit und zeitgleich mit dem Bau der Feuertreppe durchgeführt werden. Laut der Sanierungsfirma können sich die Kosten auf 5.000,- € belaufen. |
| - | Zum Glasfaserausbau wird Anfang September ein Bürgerinformationsabend stattfinden. |
| - | Der Termin zur Bürgerbeteiligung „Dorferneuerung“ ist am 08. September 2023. |
Unterschriften: