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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 33/2024
Eckelsheim
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Anordnung

In der Ortsgemeinde Eckelsheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Eckelsheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes in der Hauptstraße der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 23.08.2024 auf

Samstag, den 24.08.2024

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, dem 24.08.2024 auf

Sonntag, den 25.08.2024

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 25.08.2024 auf

Montag, den 26.08.2024

Beginn: 2.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 07.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-