In der Ortsgemeinde Siefersheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Veranstaltung „Siefersheim schenkt ein“ der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:
In der Nacht von Freitag, dem 23.08.2024 auf
Samstag, den 24.08.2024 — Beginn: 24.00 Uhr
In der Nacht von Samstag, dem 24.08.2024 auf
Sonntag, den 25.08.2024 — Beginn: 24.00 Uhr
Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 18 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.