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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 34/2025
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Verbandsgemeinde Wöllstein - Amtliche Bekanntmachungen - Niederschrift

über die 7. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum: 08. Juli 2025

Ort: Großer Sitzungssaal

Beginn: 18:05 Uhr Ende: 20:05Uhr

Anwesenheitsliste

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein, Teilbereich der Ortsgemeinde Wöllstein;

Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, Bauhof, Wertstoffhoff

a)

Annahme des Planentwurfes

b)

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

- Beratung und Beschluss -

TOP 2

Fortführung des Landschaftsplans in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vergabe der Planungsleistungen

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein in der Gemarkung der Ortsgemeinde Siefersheim

1.

Ausweisung einer Wohnbaufläche; Geltungsbereich Flur 4, Parzellen 38/1, 39/1, 40/1, 41 sowie die Wegeparzellen 292/1 und 293 (jeweils teilweise) sowie Flur 1, Parzellen 412/1 (teilweise) und 409/2

2.

Ausweisung einer Wohnbaufläche "Mühlweg"; Geltungsbereich: Flur 10 Parzelle 82

- jeweils Beratung und Beschluss -

TOP 4

Anschaffung einer Schlauchpflege- und Prüfanlage für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Umbau Schlauchwerkstatt;

Schaffung eines separaten Umkleidebereich FF Stein-Bockenheim

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Ausschreibung MZF 1 Allrad für Einheit FF Wendelsheim

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Jahresrechnung 2023 des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Wöllstein

6.1

Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2023

6.2

Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Wirtschaftsplan 2025

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Antrag der FDP-Fraktion;

Verwendung der Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage für 2025 ff

TOP 9

Mitteilungen und Anfragen

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnabel fest, dass für die Sitzung mit Einladung vom 01.07.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde. Weiter stellt er fest, dass der Rat beschlussfähig ist.

Herr Schnabel stellt den Antrag, TOP 8 Antrag der FDP-Fraktion von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag erfolgt in Abstimmung mit der FDP-Fraktion. In der nächsten Ratssitzung soll dieser Antrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Absetzung wurde einstimmig zu gestimmt.

Herr Schnabel fragte bei den anwesenden Ratsmitgliedern nach, ob es noch weitere Anträge zur Tagesordnung gibt. Herr Jahn beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um einen Punkt zu erweitern.

Hierzu wurde die öffentliche Sitzung kurzzeitig unterbrochen und die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die anwesenden Zuschauer verließen den Sitzungssaal. Nach der Antragsstellung um Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil durch Herrn Jahn wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt und mit der Tagesordnung begonnen.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein, Teilbereich der Ortsgemeinde Wöllstein;

Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, Bauhof, Wertstoffhoff

a)

Annahme des Planentwurfes

b)

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.05.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeine Wöllstein gefasst. Ziel der Planung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, Bauhof, Wertstoffhoff.

Die Änderung dient der planungsrechtlichen Absicherung entsprechender Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Planung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung einesBebauungsplanes der Ortsgemeinde Wöllstein durchgeführt.

Mit der fachlichen Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde das Planungsbüro WSW & Partner GmbH, Kaiserlautern, beauftragt.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Dabei soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Darüber hinaus sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, frühzeitig zu beteiligen. Dabei sind sie zur Äußerung innerhalb angemessener Frist aufzufordern, insbesondere im Hinblick auf die von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange.

Aussprache:

Herr Schnabel erläutert kurz den Sachverhalt. Im Anschluss gibt er den Sachverhalt zur Diskussion frei. Herr Degen begrüßt das Vorhaben und spricht sich im Namen seiner Fraktion für das Vorhaben aus. Herr Rathgeber ist der Auffassung, dass hier ein Planungsfehler vorliege. Er erläutert, dass der Standort der Feuerwehr falsch gewählt sei, da sich der Standort innerhalb der Wohnbebauung liege. Weiter moniert er, dass die Ortsumgehung nicht im Flächennutzungsplan berücksichtigt sei.

Herr Schnabel erläutert erneut die Beschlusslage in der OG Wöllstein und gibt Hinweise zur Wahl des Standorts. Im Anschluss daran gibt Herr Schnabel die Beschlussvorlage mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein fasst folgenden Beschluss:

a)

Der Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein im Teilbereich der Ortsgemeinde Wöllstein mit der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, Bauhof, Wertstoffhof wird in der vorliegenden Fassung angenommen.Der Planentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

b)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wird durchgeführt. Gleichzeitig werden das Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet.

Beschluss

a)

Der Beschluss ergeht mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

b)

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 2

Fortführung des Landschaftsplans in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vergabe der Planungsleistungen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Am 02.03.2021 hat der Verbandsgemeinderat die Fortschreibung des Landschaftsplanes beschlossen. Bereits im Sommer 2021 hat die Verwaltung eine Zuwendung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beantragt. Seitdem wurde diese Zuwendung aufgrund verschiedener Verzögerungen jedes Jahr verlängert. In der Sitzung am 16.04.2024 wurde der Verbandsgemeinderat über den aktuellen Stand des Landschaftsplanes informiert. Bereits am 11.02.2025 war die Vergabe des Landschaftsplanes Thema im Rat. Hier wurde die Verwaltung damit beauftragt, weitere Angebote einzuholen. In einer weiteren Verbandsgemeinderatsitzung am 08.04.2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die beiden Angeboten bzgl. Erstellung eines Ökokontos zu prüfen. In der Zwischenzeit hat ein Planungsbüro sein Angebot zurückgezogen und steht somit für dieses Projekt nicht mehr zur Verfügung. Daher wurde von der Verwaltung der Vergleich zur Erstellung eines Ökokontos nicht mehr geprüft.

Auf Grund dessen, dass ein Planungsbüro sein Angebot zurückgezogen hat, soll nun der Auftrag an das Planungsbüro Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH aus Kaiserlautern vergeben werden. Das Angebot beläuft sich auf 130.038,37€ brutto.

Das Planungsbüro ist der Verwaltung nicht bekannt. Jedoch hat das Planungsbüro entsprechende Referenzen für solch ein Projekt dem Angebot beigefügt.

Nach Abschluss des Ingenieurvertrages wird dieser dem Zuwendungsgeber übermittelt.

Anschließend erfolgt die Ausstellung des finalen Zuwendungsbescheides. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Erstellung des Landschaftsplanes die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein erforderlich sein wird.

Finanzierung:

Der Zuschuss des Landes beträgt ca. 40.000 €. Nach Abzug des Zuschusses an den Planungskosten in Höhe von 130.038,37 € verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von ca. 90.038,37 €. Hierfür stehen Mittel auf der Haushaltsstelle 511100.562900 zur Verfügung.

Aussprache:

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt und gibt die Beschlussvorlage zur Diskussion frei. Herr Rathgeber versteht nicht, warum damals nicht beide Angebote von der Verwaltung dem Rat vorgelegt wurde. Herr Schnabel beantwortet ihm den Sachverhalt.

Herr Degen stellt noch einmal klar, dass seine Einwände in der letzten Ratssitzung zu diesem Thema nicht gegen den Landschaftsplan allgemein galten, sondern er bemängelte die Sachverhaltsdarstellung durch die Verwaltung; nach seiner Auffassung lag keine ordentliche Darstellung bzw. Begründung vor.

Weiter teilte Herr Rathgeber mit, dass der aktuelle Landschaftsplan bereits 40 Jahre alt sei und er daher die Überarbeitung des Landschaftsplanes befürwortet. Er hofft, dass der neue Landschaftsplan im nächsten Schritt in den Flächennutzungsplan einfließe. Im Anschluss stellt der Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wöllstein beschließt:

1.

Die Planungsleistung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes wird an die Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH aus Kaiserslautern zum angebotenen Bruttobetrag von 130.038,37 € brutto vergeben.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ingenieurvertrag mit der Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH abzuschließen und diesen anschließend an den Zuwendungsgeber (SGD Süd) zur Prüfung zu übersenden.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 3

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein in der Gemarkung der Ortsgemeinde Siefersheim

1.

Ausweisung einer Wohnbaufläche; Geltungsbereich Flur 4, Parzellen 38/1, 39/1, 40/1, 41 sowie die Wegeparzellen 292/1 und 293 (jeweils teilweise) sowie Flur 1, Parzellen 412/1 (teilweise) und 409/2

2.

Ausweisung einer Wohnbaufläche "Mühlweg"; Geltungsbereich: Flur 10 Parzelle 82

- jeweils Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

1.

Die Ortsgemeinde Siefersheim beabsichtigt die Entwicklung eines Neubaugebietes „In der Heidenhecke“ zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Siefersheim vom 29.04.2025 wurde darüber entschieden, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde zu beantragen.

In dem betreffenden Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein keine Wohnbaufläche dargestellt, sondern es sind Flächen für Wald sowie für Landwirtschaft vorgesehen.

Die bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht jedoch nicht der aktuellen städtebaulichen Planung der Ortsgemeinde Siefersheim.

Zur Umsetzung der aktuellen Planungsziele der Ortsgemeinde ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Darstellung an die vorgesehene Ausweisung einer Wohnbaufläche anzupassen.

2.

Weiter beabsichtigt die Ortsgemeinde Siefersheim, eine weitere Fläche als Wohnbaufläche „Mühlweg“ auszuweisen. Der Eigentümer der betroffenen Fläche hat beantragt, diese Fläche als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 entschieden, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde zu beantragen.

Die bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht jedoch nicht der aktuellen städtebaulichen Planung der Ortsgemeinde Siefersheim.

Zur Umsetzung der aktuellen Planungsziele der Ortsgemeinde ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Darstellung an die vorgesehene Ausweisung einer Wohnbaufläche anzupassen.

3.

Gemäß § 6 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung eine landesplanerische Stellungnahme bei der zuständigen Landesplanungsbehörde zu beantragen. Diese ist erforderlich, um die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung sicherzustellen.

Ein entsprechender Planentwurf mit der Abgrenzung der auszuweisenden Wohnbauflächen liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Auch die Darstellung der aktuell im Flächennutzungsplan ausgewiesen Nutzungen für diese Flächen ist beigefügt.

Aussprache:

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 3 auf und das Ratsmitglied Faust verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerraum Platz. Herr Schnabel erläutert kurz den Sachverhalt und übergibt im Anschluss das Wort an Frau OBM Kinder. Frau Kinder erläutert die Beweggründe der Ortsgemeinde, die beiden Teilbereiche als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan auszuweisen. Im Anschluss stellt Herr Schnabel die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Nach der Abstimmung nimmt Herr Faust wieder am Tisch Platz.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB folgenden Beschluss:

1.

Für den Teilbereich der Gemarkung Siefersheim wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Anpassung der Darstellung einer Wohnbaufläche „In der Heidenhecke“ an die aktuellen städtebaulichen Planungen der Ortsgemeinde beschlossen.

2.

Für den Teilbereich der Gemarkung Siefersheim wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Anpassung der Darstellung einer Wohnbaufläche „Mühlweg“ an die aktuellen städtebaulichen Planungen der Ortsgemeinde beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerischen Stellungnahmen gemäß § 6 Abs. 2 LPlG Rheinland-Pfalz bei der zuständigen Landesplanungsbehörde zu beantragen.

Beschluss
  1. Der Beschluss ergeht einstimmig
  2. Der Beschluss ergeht mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
  3. Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 4

Anschaffung einer Schlauchpflege- und Prüfanlage für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Umbau Schlauchwerkstatt;

Schaffung eines separaten Umkleidebereich FF Stein-Bockenheim

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein verfügt über eine eigene Schlauchwerkstatt, um die Feuerschläuche und wasserführenden Armaturen zu reinigen und zu prüfen, welche im Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim angesiedelt ist.

Die dortigen Wasch- und Prüfvorrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere bei der Druckprüfung der Feuerwehrschläuche besteht erhebliches Verletzungsrisiko aufgrund fehlender Schutzvorrichtung bei einem möglichen Platzen des Schlauches während der erforderlichen Druckprüfung.

Seitens der Wehrleitung wurde – zusammen mit den Gerätewarten der Schlauchwerkstatt – über die Anschaffung einer Teil-, bzw. vollautomatisierten Schlauchpflege- und Prüfanlage beraten, welche zum einen die Vorgaben der Unfallverhütung erfüllt, als auch die Voraussetzungen für Pflege und Prüfung von Feuerwehrschläuchen / wasserführenden Armaturen besitzt.

Hierzu wurde ein Leistungsbeschreibung erstellt, in der die Mindestvoraussetzungen an die Anlage bestimmt wurden.

Zur Einholung eines wirtschaftlichen Angebotes, wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Lediglich zwei Angebote sind eingegangen, alle anderen Unternehmen haben mitgeteilt, dass sie keine Anlage mit den geforderten Leistungsmerkmalen anbieten können oder haben sich nicht auf die Angebotsanfrage zurückgemeldet.

Folgende Angebote wurden unterbreitet:

1.

Firma B. Feuerwehrtechnik

Angebotspreis:

54.960,15 €

2.

Firma P. Feuerwehrtechnik

Angebotspreis:

76.195,70 €

Beide Angebote erfüllen die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestvoraussetzungen. Im Hinblick auf die automatisierten Arbeitsprozesse ist die Anlage der Firma P. etwas fortschrittlicher, die Anlage der Firma B. erfüllt jedoch ebenfalls vollumfänglich die geforderten Leistungsmerkmale.

Bezogen auf die für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein benötigten technischen Voraussetzungen an die angefragte Schlauchpflege- und Prüfanlage, rechtfertigen die fortschrittlicheren automatisierten Arbeitsprozesse der Anlage der Firma P. gegenüber der Anlage der Firma B., nicht den höheren Angebotspreis.

Diese Abwägung wurde ebenfalls von der Wehrleitung geteilt.

Somit wird seitens der Verwaltung empfohlen, das Angebot der Firma Bockermann in Höhe von 54.960,15 € anzunehmen.

Um die vorgenannte Schlauchpflege- und Prüfanlage installieren zu können, sind zudem bauseitige Anpassungen in der Schlauchwerkstatt erforderlich (Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen, Erstellung Trennwand zum geplanten Umkleidebereich, Fliesenarbeiten, usw.).

Durch die kompakte Bauweise der Schlauchpflege- und Prüfanlage entstehen freie Platzkapazitäten, welche für die Herstellung eines gesonderten Umkleidebereichs der Feuerwehreinheit Stein-Bockenheim genutzt werden sollen, da sich die Umkleidespinde derzeit noch in der Fahrzeughalle befinden (s.g. Schwarz/Weiß Trennung).

Folglich sollen neben den erforderlichen baulichen Maßnahmen für die räumliche Abtrennung und Installation der Schlauchpflege- und Prüfanlage zeitgleich die nicht mehr als Schlauchwerkstatt benötigten Räumlichkeiten zu Umkleiden für die Einsatzkräfte der FF Stein-Bockenheim umgestaltet werden.

Angebote für diese bauseitigen Umbaumaßnahmen werden durch die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein eingeholt.

Für die vorgenannten Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2025 folgende Mittel bereitgestellt:

1) Sanierung und Umbau Schlauchwerkstatt

126103-096100-126103-5230 Anlagen im Bau

32.000,00 €

2) Ergänzung Schlauchausstattung lt. Mittelanmeldung Prüf- und Reinigungsanlage

126103-082140-12606-5710 Betriebsausstattung - Brand- und Katastrophenschutz

48.000,00 €

Aussprache:

Herr Schnabel erläutert kurz den Sachverhalt sowie die Beschlussvorschläge. Bei den Beschlussvorschlägen 2 und 3 teilt er mit, dass über die zu erwartenden Kosten der geplanten Umbaumaßnahmen noch keine Kostenschätzung vorliege. Er sichert dem Rat zu, dass nach Vorlage der Kostenschätzung diese dem Rat vorgelegt werden. Im Anschluss an die Ausführungen stellt er die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt

1) die Annahme des Angebotes der Firma Bockermann zur Lieferung einer Schlauchpflege- und Prüfanlage, wie im Sachbericht beschrieben, in Höhe von 54.960,15 € brutto,

2) die Vergabe der notwendigen bauseitigen Umbaumaßnahmen der Schlauchwerkstatt zur Installation der Schlauchpflege- und Prüfanlage an den wirtschaftlichsten Anbieter,

3) die Vergabe der notwendigen bauseitigen Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Umkleiden für die Einsatzkräfte der FF Stein-Bockenheim in den freiwerdenden Räumlichkeiten der ehemaligen Schlauchwerkstatt, an den wirtschaftlichsten Anbieter und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung.

Beschluss
  1. Der Beschluss ergeht einstimmig
  2. Der Beschluss ergeht einstimmig
  3. Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 5

Ausschreibung MZF 1 Allrad für Einheit FF Wendelsheim

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Gemäß dem vom Verbandsgemeinderat Wöllstein in seiner Sitzung vom 25.02.2023 beschlossenen Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, ist für das Jahr 2025 die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeug 1 (Waldbrand) mit Allradfahrgestell für die Feuerwehreinheit Wendelsheim vorgesehen.

Das Leistungsverzeichnis (LV) für die Ausschreibung des vorgesehenen Einsatzfahrzeuges wurde bereits durch die Beratungsagentur für Feuerwehren Rudolf Hausdörfer erstellt und durch die Wehrleitung freigegeben.

Die Kosten für die Erstellung des LV beliefen sich hierbei gemäß dem vereinbarten Dienstleistungsvertrag vom 20.07.23/07.08.2023 auf 2.380,00 €.

Für die Anschaffung des Fahrzeuges wurden unter der Kostenstelle 126206-071200-12607-5600 (Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge) 12.200 € im Jahr 2025 und 100.000 € im Jahr 2026, insgesamt 112.200 € eingeplant.

Wie sich aufgrund der Einholung von Informationsangeboten im Zuge der Erstellung des LV herausstellte, ist auch bei diesem Fahrzeug mit einer deutlichen Preissteigerung bezüglich der Anschaffungskosten zu rechnen, welche die aktuell eingeplanten Mittel übersteigen werden. Sofern noch in diesem Jahr das ausgeschriebene Fahrgestell geliefert und in Rechnung gestellt würde, werden die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen.

Fehlende Mittel in 2025 können nach Rücksprache mit der Haushaltabteilung und der Bauabteilung durch Reduzierung des Ansatzes bei Kostenstelle 126207-039500-12605-5330 Brand- und Katastrophenschutzeinrichtungen, Neubau Feuerwehrgerätehaus Wöllstein

(250.000 €), aufgebracht werden, da dieser Ansatz im Jahre 2025 voraussichtlich nicht in voller Höhe aufgebraucht wird.

Mit Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses für die Anschaffung des vorgenannten Fahrzeuges sind die Ansätze der betreffenden Kostenstellen in der Haushaltsplanung 2026 entsprechend anzupassen.

Die Verwaltung empfiehlt die Ausschreibung zur Anschaffung des MZF 1 (Waldbrand) für die die Feuerwehreinheit Wendelsheim und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.

Aussprache:

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und erläutert kurz den Sachverhalt. Im Anschluss stellt er den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, da keine weiteren Fragen von Seiten der Ratsmitglieder bestehen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt,

  1. die Ausschreibung des Mehrzweckfahrzeuges 1 (Waldbrand) auf Allradfahrgestell für die Feuerwehreinheit Wendelsheim zu veranlassen,
  2. gemäß des Submissionsergebnisses den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung.
Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 6

Jahresrechnung 2023 des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Wöllstein

6.1

Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2023

6.2

Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Werkleitung

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Für den Bürgermeister und die Beigeordneten gelten die Regelung des §110 Abs. 4 GemO, wonach diese kein Stimmrecht haben. In der Sitzung des Werksausschusses am 22.05.2025 erfolgte die Abschlussbesprechung sowie die Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss und zur Jahresbilanz 2023 des Wasserwerkes der VG Wöllstein. Bereits am 13.05.2025 erfolgte die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses. Den Mitgliedern der Ausschüsse lagen die Prüfberichte der Mittelrheinischen Treuhand inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk bzw. die Buchführungs- und Kassenbelege zur Durchsicht und Kontrolle vor.

Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder und der Werksausschuss empfehlen dem VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 mit einem Jahresgewinn von 170.305,17 € festzustellen und den Bürgermeister, die Beigeordneten und die Werkleitung zu entlasten.

Aussprache:

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und führt den Sachverhalt kurz aus. Im Anschluss stellt er den Beschlussvorschlag 6.1 zur Abstimmung. Für die Abstimmung über den Beschlussvorschlag 6.2. übergibt der Vorsitzende das Wort an Herr Hahn, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von den ausführlichen Vorberatungen im Werksausschuss und vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.

6.1

Der VG-Rat stellt den Jahresabschluss (Abstimmungsergebnis) wie vorgetragen fest und beschließt, den Jahresgewinn von 170.305,17 € auf neue Rechnung vorzutragen.

6.2

Der VG-Rat beschließt (Abstimmungsergebnis) für den Bereich des Wasserwerkes der VG Wöllstein die Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten sowie der Werkleitung.

Beschluss

6.1

Der Beschluss ergeht einstimmig

6.2

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 7

Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Wirtschaftsplan 2025

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Zur Beratung und Beschlussfassung erhält der Verbandsgemeinderat den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 als Anhang zur Einladung.

Im Erfolgsplan sind Erträge in Höhe von 2.317.750 EUR veranschlagt, dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 2.302.450 EUR. Die Umsatzerlöse aus Trinkwasserverkäufen sind konstant.

Die liquiden Mittel sind durch die letzten Investitionen erschöpft. Aufwendungen müssen mit Bedacht ausgegeben werden, damit die aktuellen Erlöse ausreichen.

Der Betriebsführungs- und der Wasserlieferungsvertrag mit der WVR wird überarbeitet, die Kosten steigern sich folglich. Entsprechende Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan bereits geplant, die detaillierten Vertragsänderungen werden in der nächsten Werkausschusssitzung präsentiert.

Aussprache:

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf und übergibt das Wort an Herr Mayer.

Herr Mayer erläutert den Wirtschaftsplan. Im Anschluss stellt Herr Degen klar, dass die Preise gehalten werden konnten und bedankt sich bei Herrn Mayer.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt den Wirtschaftsplan 2025 - Eigenbetrieb Wasserwerk - wie vorgelegt anzunehmen. Die Festsetzungen und Tarife werden in die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein aufgenommen.

Die Gebühren werden nicht verändert.

Im Erfolgsplan: 2.317.750 EUR

in den Aufwendungen: 2.302.450 EUR

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 8

Antrag der FDP-Fraktion;

Verwendung der Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage für 2025 ff

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 9

Mitteilungen und Anfragen

Sachstand Schulturnhalle Gau-Bickelheim

Herr Schnabel teilt mit, dass Herr Ortsbürgermeister Vollmer kurz über den Sachstand Schulturnhalle Gau-Bickelheim informiert. Nach den Ausführungen von Herrn Vollmer fragte Herr Schnabel die Ratsmitglieder, ob es noch Anfragen gebe.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schloss der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:48 Uhr.

Unterschriften:

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(Vorsitzender)

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(Schriftführer)