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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 35/2024
Wöllstein
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Sperrzeitregelung Wöllsteiner Jahrmarkt 2024

Anordnung

Für den Bereich der Ortsgemeinde Wöllstein, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich des Wöllsteiner Marktes der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 30.08.2024 auf

Samstag, den 31.08.2024

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, dem 31.08.2024 auf

Sonntag, den 01.09.2024

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 01.09.2024 auf

Montag, den 02.09.2024

Beginn: 24.00 Uhr

In der Nacht von Montag, dem 02.09.2024 auf

Dienstag, den 03.09.2024

Beginn: 24.00 Uhr

In der Nacht von Dienstag, dem 03.09.2024 auf

Mittwoch, den 04.09.2024

Beginn: 24.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 16.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-