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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 36/2022
Eckelsheim
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Anordnung

In der Ortsgemeinde Eckelsheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Eckelsheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes in der Hauptstraße der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 09.09.2022, auf

Samstag, den 10.09.2022

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, dem 10.09.2022, auf

Sonntag, den 11.09.2022

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 11.09.2022, auf

Montag, den 12.09.2022

Beginn: 2.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 01.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-