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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 36/2025
Eckelsheim
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Sperrzeitregelung Eckelsheimer Kerb 2025

In der Ortsgemeinde Eckelsheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Eckelsheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes in der Hauptstraße der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 29.08.2025 auf

Samstag, den 30.08.2025  —  Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, dem 30.08.2025 auf

Sonntag, den 31.08.2025  —  Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 31.08.2025 auf

Montag, den 01.09.2025  —  Beginn: 2.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 06.08.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-