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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 36/2025
Gau-Bickelheim
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Sperrzeitregelung Kerb 2025 - Gau-Bickelheim

Anordnung

In der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Gau-Bickelheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes „Am Römer“ der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 12.09.2025 auf

Samstag, den 13.09.2025  —  Beginn: 02.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, den 13.09.2025 auf

Sonntag, den 14.09.2025  —  Beginn: 02.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, den 14.09.2025 auf

Montag, den 15.09.2025  —  Beginn: 02.00 Uhr

In der Nacht von Montag, den 15.09.2025 auf

Dienstag, den 16.09.2025  —  Beginn: 02.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 05.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-